Weitere Entscheidung unten: OVG Sachsen, 20.03.2015

Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 24.04.2015 - 11 WF 317/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,29538
OLG Koblenz, 24.04.2015 - 11 WF 317/15 (https://dejure.org/2015,29538)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 24.04.2015 - 11 WF 317/15 (https://dejure.org/2015,29538)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 24. April 2015 - 11 WF 317/15 (https://dejure.org/2015,29538)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zeitlicher Umfang des Ausbildungsunterhaltsanspruchs für ein Lehramtsstudium

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Latein erhöht die künftigen Beschäftigungsaussichten???

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1601; BGB § 1610 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    BGB § 1601 ; BGB § 1610 Abs. 2
    Zeitlicher Umfang des Ausbildungsunterhaltsanspruchs für ein Lehramtsstudium

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2015, 1813
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Köln, 08.05.1998 - 4 UF 7/98
    Auszug aus OLG Koblenz, 24.04.2015 - 11 WF 317/15
    Mehr als 15 Semester sind dann aber auch einschließlich eines Auslandssemesters für den Unterhaltsschuldner nicht mehr hinzunehmen (Eschenbruch, a.a.O. und OLG Köln, Urteil vom 8. Mai 1998 - 4 UF 7/98 -, zitiert nach [...]).
  • OLG Köln, 19.08.1997 - 4 UF 42/97
    Auszug aus OLG Koblenz, 24.04.2015 - 11 WF 317/15
    Dabei ist ein gewisser Spielraum für die selbstständige Auswahl der angebotenen Lehrveranstaltungen zuzugestehen (OLG Köln, Urteil vom 19. August 1997 - 4 UF 42/97 -, zitiert nach [...]).
  • OLG Celle, 02.02.2010 - 15 WF 17/10

    Bewilligung der Prozesskostenhilfe für Unterhaltsansprüche eines Kindes gegen die

    Auszug aus OLG Koblenz, 24.04.2015 - 11 WF 317/15
    Bachelor- und Masterstudium gelten dabei als einheitlich universitäre Ausbildung (OLG Celle, Beschluss vom 2. Februar 2010 - 15 WF 17/10 - mit Anmerkung = Forum Familienrecht 2010, 370 ff.).
  • OLG Brandenburg, 18.01.2011 - 10 UF 161/10

    Zum Anspruch auf Ausbildungsunterhalt für den Master-Studiengang bei zuvor

    Auszug aus OLG Koblenz, 24.04.2015 - 11 WF 317/15
    Das den Unterhalt beanspruchende Kind muss im Rahmen eines Rechtsstreits darlegen und gegebenenfalls beweisen, dass es seiner Ausbildung pflichtbewusst und zielstrebig nachgeht; kommt es dieser Verpflichtung nicht nach, steht dem Unterhaltsschuldner ein Zurückbehaltungsrecht in Bezug auf den geltend gemachten Unterhalt so lange zu, bis die entsprechenden Informationen erteilt und Nachweise vorgelegt sind (Senat, Beschluss vom 29. Mai 2013 - 11 WF 448/13 - OLG Brandenburg, FamRZ 2011, 1067 ).
  • OLG Schleswig, 14.01.1998 - 12 UF 21/97
    Auszug aus OLG Koblenz, 24.04.2015 - 11 WF 317/15
    Wenn ein volljähriges Kind seine Eltern wegen Verzögerungen in der Ausbildung weiter auf Unterhalt in Anspruch nimmt, ist es verpflichtet, seine Eltern über die Gründe der Ausbildungsverzögerung zu informieren, denn die unterhaltspflichtigen Eltern haben nach Treu und Glauben nur solche Verzögerungen hinzunehmen, die auf ein vorübergehendes leichtes Versagen oder auf eine Krankheit zurückzuführen sind (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 14. Januar 1998 - 12 UF 21/97 -, [...], Orientierungssatz 1).
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Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 20.03.2015 - 2 D 111/14.NC   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,7529
OVG Sachsen, 20.03.2015 - 2 D 111/14.NC (https://dejure.org/2015,7529)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 20.03.2015 - 2 D 111/14.NC (https://dejure.org/2015,7529)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 20. März 2015 - 2 D 111/14.NC (https://dejure.org/2015,7529)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Erstausbildung zum Rettungsassistenten und anschließender Arbeit in dem Beruf als Ausschlussgrund für einen Prozesskostenvorschuss gegen die Eltern für eine Klage auf Hochschulzulassung; Vorrang des Prozesskostenvorschusses gegenüber dem öffentlich-rechtlichen Anspruch ...

  • rechtsportal.de

    Erstausbildung zum Rettungsassistenten und anschließender Arbeit in dem Beruf als Ausschlussgrund für einen Prozesskostenvorschuss gegen die Eltern für eine Klage auf Hochschulzulassung; Vorrang des Prozesskostenvorschusses gegenüber dem öffentlich-rechtlichen Anspruch ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2015, 1813
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Bayern, 05.04.2004 - 7 C 04.10696
    Auszug aus OVG Sachsen, 20.03.2015 - 2 D 111/14
    Eine ausnahmsweise rückwirkende Bewilligung von Prozesskostenhilfe (vgl. hierzu BayVGH, Beschl. v. 5. April 2004 - 7 C 04.10696 -, [...]) kommt nicht in Betracht.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.09.2006 - 18 E 895/06

    Prozesskostenhilfe Beschwerde Berichterstatter Erledigung

    Auszug aus OVG Sachsen, 20.03.2015 - 2 D 111/14
    Die Entscheidung des Senats über die Beschwerde gegen die Ausgangsentscheidung des Verwaltungsgerichts über einen Antrag auf Prozesskostenhilfe ist nicht ihrerseits eine Entscheidung "über einen Antrag auf Prozesskostenhilfe", sondern eine Sachentscheidung im Rechtsmittelverfahren (vgl. VGH BW, Beschl. v. 21. November 2006 - 11 S 1918/06 - und BayVGH, Beschl. v. 11.08.2005 - 25 C 05.1190 -, beide [...]; a. A. OVG NRW, Beschl. v. 13. September 2006 - 18 E 895/06 -, [...]).
  • OVG Sachsen, 31.03.2010 - 2 D 20/10

    Anspruch auf Ausbildungsunterhalt eines volljährigen unverheirateten Kindes gegen

    Auszug aus OVG Sachsen, 20.03.2015 - 2 D 111/14
    Der Senat hat hierzu in seinem Beschluss vom 31. März 2010 (- 2 D 20/10 -, [...]) ausgeführt:.
  • VGH Baden-Württemberg, 21.11.2006 - 11 S 1918/06

    Zuständigkeit für Entscheidung über Beschwerde gegen die Versagung von

    Auszug aus OVG Sachsen, 20.03.2015 - 2 D 111/14
    Die Entscheidung des Senats über die Beschwerde gegen die Ausgangsentscheidung des Verwaltungsgerichts über einen Antrag auf Prozesskostenhilfe ist nicht ihrerseits eine Entscheidung "über einen Antrag auf Prozesskostenhilfe", sondern eine Sachentscheidung im Rechtsmittelverfahren (vgl. VGH BW, Beschl. v. 21. November 2006 - 11 S 1918/06 - und BayVGH, Beschl. v. 11.08.2005 - 25 C 05.1190 -, beide [...]; a. A. OVG NRW, Beschl. v. 13. September 2006 - 18 E 895/06 -, [...]).
  • BGH, 23.03.2005 - XII ZB 13/05

    Vorschussansprüche volljähriger Kinder für die Kosten eines Rechtsstreits

    Auszug aus OVG Sachsen, 20.03.2015 - 2 D 111/14
    Das ist dann der Fall, wenn das volljährige Kind wegen der Fortdauer seiner Ausbildung noch keine eigene Lebensstellung erworben hat und deswegen übergangsweise wie ein minderjähriges Kind der Unterstützung durch seine Eltern bedarf (vgl. BGH, Beschl. v. 23. März 2005, NJW 2005, 1722, 1723).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.09.2011 - 5 M 44.10

    Hauptsachenerledigung; Antrag auf PKH; Vorrang eines

    Auszug aus OVG Sachsen, 20.03.2015 - 2 D 111/14
    Das vom Antragsteller zur Erlangung eines Studienplatzes betriebene Rechtsschutzverfahren betrifft eine solche persönliche Angelegenheit, weil es der Verwirklichung des Grundrechts auf freie Wahl der Ausbildungsstätte dient (vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 13. September 2011 - OVG 5 M 44.10 -, [...]).
  • OLG Celle, 02.02.2010 - 15 WF 17/10

    Bewilligung der Prozesskostenhilfe für Unterhaltsansprüche eines Kindes gegen die

    Auszug aus OVG Sachsen, 20.03.2015 - 2 D 111/14
    Maßgebend ist in dieser Konstellation der Gedanke, dass es sich um einen eigenen und durchgehenden Ausbildungsweg handelt, der in einer mehrstufigen Ausbildung durchlaufen wird (vgl. OLG Celle, Beschl. v. 2. Februar 2010 - 15 WF 17/10 -, [...] m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 09.11.2009 - 2 D 156/09

    Prozesskostenhilfe; Rechtsanwaltsgutachten; Vorverfahren

    Auszug aus OVG Sachsen, 20.03.2015 - 2 D 111/14
    Die Entscheidung hierüber obliegt dem Senat; § 87a Abs. 1 Nr. 2 , Abs. 3 VwGO finden auf den vorliegenden Fall keine Anwendung (vgl. Senatsbeschl. 9. November 2009 - 2 D 156/09 -, [...], m. w. N.; st. Rspr.).
  • VGH Bayern, 14.10.2015 - 12 C 14.2417

    Anspruch auf Prozesskostenvorschuss in persönlichen Angelegenheiten

    Dieser privatrechtliche Anspruch unterhaltsrechtlicher Prägung geht dem öffentlich-rechtlichen Anspruch auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe vor (vgl. hierzu und zum Folgenden Sächsisches OVG, B.v. 20.3.2015 - 2 D 111/14.NC - juris Rn. 5 ff.).

    Auch unter Berücksichtigung der dem sog. Schonvermögen unterfallenden Beträge (vgl. hierzu Sächsisches Oberverwaltungsgericht, B.v. 20.3.2015 - 2 D 111/14.NC - juris Rn. 7) besitzt die Mutter der Klägerin damit jedenfalls hinreichende finanzielle Mittel, um der Klägerin aus ihrem Vermögen einen Prozesskostenvorschuss zu leisten.

  • OVG Sachsen, 27.02.2017 - 4 B 236/16

    Web-Schule; Eingliederungshilfe

    In entsprechender Anwendung von § 1360a Abs. 4 Satz 1 BGB kommt er nur für Rechtsstreitigkeiten in Betracht, die eine persönliche Angelegenheit betreffen (SächsOVG, Beschl. v. 20. März 2015 - 2 D 111/14.NC, juris Rn. 5; vgl. a. BayVGH, Beschl. v. 9. April 2009 - 12 C 08.1719 -, juris Rn. 2).
  • VGH Bayern, 25.03.2019 - 12 C 18.1124

    Keine Bewilligung von Prozesskostenhilfe für Klage auf

    Dieser privatrechtliche Anspruch unterhaltsrechtlicher Prägung geht dem öffentlich-rechtlichen Anspruch auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe vor (vgl. BayVGH, B.v. 14.10.2015 - 12 C 14.2417 - BeckRS 2015, 53752 Rn. 6; B.v. 29.3.2010 - 12 C 09.3144 - BeckRS 2010, 31228 Rn. 6; B.v. 9.4.2009 - 12 C 08.1719 - BeckRS 2010, 53566 Rn. 3; Sächsisches OVG, B.v. 20.3.2015 - 2 D 111/14.NC - BeckRS 2015, 53500; Neumann/Schaks in Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 166 Rn. 128).

    Soweit der Kläger mit seiner Klage die Leistung von Ausbildungsförderung für sein noch nicht abgeschlossenes Studium der Mechatronik/Feinwerktechnik an der Hochschule München erstrebt, handelt es sich weiter auch um einen Rechtsstreit in persönlichen Angelegenheiten, da dieser der Verwirklichung seiner Ausbildung dient und er bislang keine Lebensstellung erlangt hat, die es ihm ermöglicht, sich selbst zu unterhalten (vgl. BayVGH, B.v. 14.10.2015 - 12 C 14.2417 - BeckRS 2015, 53752 Rn. 8; Sächsisches OVG, B.v. 20.3.2015 - 2 D 111/14.NC - BeckRS 2015, 53500 Rn. 6).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.04.2017 - 13 E 5/17

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betreffend die vorläufige

    Ein solcher steht nach deutschem Unterhaltsrecht gegebenenfalls auch einem schon volljährigem Kind zu, das sich noch in der Ausbildung befindet und bislang keine selbständige Lebensstellung erreicht hat, wenn es einen Rechtsstreit in einer wichtigen persönlichen Angelegenheit wie der Erlangung eines Studienplatzes anstrebt und die Eltern in zumutbarer Weise in der Lage sind, den Prozesskostenvorschuss zu zahlen; vgl. Sächsisches OVG, Beschluss vom 20. März 2015 - 2 D 111/14.NC - Juris Rn. 5 f.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13. September 2011 - OVG 5 M 44.10 - NJW 2011, 3385 = Juris Rn. 4; OVG Saarland, Beschluss vom 20. Dezember 2010 - 2 D 333/10 - Juris Rn. 7 ff.
  • VGH Bayern, 28.04.2021 - 12 C 20.2427

    Erfolgloser PKH-Antrag für Klage gegen BAföG-Rückforderungsbescheid nach

    Dieser privatrechtliche Anspruch unterhaltsrechtlicher Prägung geht dem öffentlich-rechtlichen Anspruch auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe vor (vgl. BayVGH, B.v. 25.3.2019 - 12 C 18.1124 - BeckRS 2019, 7779 Rn. 2 f.; B.v. 14.10.2015 - 12 C 14.2417 - BeckRS 2015, 53752 Rn. 6; B.v. 29.3.2010 - 12 C 09.3144 - BeckRS 2010, 31228 Rn. 6; B.v. 9.4.2009 - 12 C 08.1719 - BeckRS 2010, 53566 Rn. 3; Sächsisches OVG, B.v. 20.3.2015 - 2 D 111/14.NC - BeckRS 2015, 53500; Neumann/Schaks in Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 166 Rn. 128).
  • OVG Sachsen, 09.05.2016 - 4 B 92/16

    Prozesskostenvorschuss; persönliche Angelegenheit; Eingliederungshilfe;

    In entsprechender Anwendung von § 1360a Abs. 4 Satz 1 BGB kommt er nur für Rechtsstreitigkeiten in Betracht, die eine persönliche Angelegenheit betreffen (SächsOVG, Beschl. v. 20. März 2015 - 2 D 111/14.NC, juris Rn. 5; vgl. a. BayVGH, Beschl. v. 9. April 2009 - 12 C 08.1719 -, juris Rn. 2).
  • OVG Sachsen, 26.04.2016 - 4 D 74/15

    Prozesskostenhilfe; Prozesskostenvorschuss; Schulbegleiter; Folgenbeseitigung;

    Dieser private, aus § 1360a Abs. 4, § 1610 Abs. 2 BGB abgeleitete, Anspruch unterhaltsrechtlicher Natur, der dem öffentlich-rechtlichen Anspruch auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe vorgeht, kommt in entsprechender Anwendung von § 1360a Abs. 4 Satz 1 BGB nur für Rechtsstreitigkeiten in Betracht, die eine persönliche Angelegenheit betreffen (SächsOVG, Beschl. v. 20. März 2015 - 2 D 111/14.NC, juris Rn. 5; vgl. a. BayVGH, Beschl. v. 9. April 2009 - 12 C 08.1719 -, juris Rn. 2).
  • OVG Sachsen, 25.04.2016 - 4 B 290/15

    Prozesskostenhilfe; Prozesskostenvorschuss; Eingliederungshilfe;

    In entsprechender Anwendung von § 1360a Abs. 4 Satz 1 BGB kommt er nur für Rechtsstreitigkeiten in Betracht, die eine persönliche Angelegenheit betreffen (SächsOVG, Beschl. v. 20. März 2015 - 2 D 111/14.NC, juris Rn. 5; vgl. a. BayVGH, Beschl. v. 9. April 2009 - 12 C 08.1719 -, juris Rn. 2).
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