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Rechtsprechung
   OLG München, 25.08.2015 - 16 WF 1133/15   

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https://dejure.org/2015,36736
OLG München, 25.08.2015 - 16 WF 1133/15 (https://dejure.org/2015,36736)
OLG München, Entscheidung vom 25.08.2015 - 16 WF 1133/15 (https://dejure.org/2015,36736)
OLG München, Entscheidung vom 25. August 2015 - 16 WF 1133/15 (https://dejure.org/2015,36736)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rewis.io

    Keine Sperrfrist nach Auskunft zum Trennungsunterhalt

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2015, 2069
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Düsseldorf, 13.02.2002 - 9 WF 5/02

    Sperrfrist bei erstmaliger Geltendmachung nachehelichen Unterhalts

    Auszug aus OLG München, 25.08.2015 - 16 WF 1133/15
    Diente die erste Auskunft der Berechnung des Trennungsunterhalts, muss die 2-Jahres-Frist für eine Auskunft zum nachehelichen Unterhalt nicht beachtet werden, weil die Ansprüche nicht identisch sind (OLG Hamm, FamRZ 1996, 868; OLG Hamm, FamRZ 2004, 377; OLG Düsseldorf FamRZ 2002, 1038).
  • OLG Hamm, 18.08.1995 - 10 WF 244/95

    Neuerliche Auskunftsverpflichtung nach erteilter Auskunft bezüglich

    Auszug aus OLG München, 25.08.2015 - 16 WF 1133/15
    Diente die erste Auskunft der Berechnung des Trennungsunterhalts, muss die 2-Jahres-Frist für eine Auskunft zum nachehelichen Unterhalt nicht beachtet werden, weil die Ansprüche nicht identisch sind (OLG Hamm, FamRZ 1996, 868; OLG Hamm, FamRZ 2004, 377; OLG Düsseldorf FamRZ 2002, 1038).
  • OLG Brandenburg, 10.02.2015 - 13 UF 246/14

    Ehegattenunterhalt: Ausnahme von der Sperrfrist für einen Auskunfts- und

    Auszug aus OLG München, 25.08.2015 - 16 WF 1133/15
    Entgegen der Rechtsauffassung des Antragsgegners und der Familienrichterin besteht die in § 1580 Satz 2 BGB i. V. m. § 1605 Abs. 2 BGB vorgesehene Sperrfrist von 2 Jahren zur Geltendmachung des Auskunfts- und Belegsanspruchs nicht, wenn sich die erstmalige Geltendmachung auf den Trennungsunterhalt nach § 1361 Abs. 1 BGB bezog, danach aber Auskunft und Belegvorlage hinsichtlich des nachehelichen Unterhalts verlangt wird, weil die jeweils zugrundeliegenden materiellen Ansprüche nicht identisch sind (OLG Brandenburg, FamRZ 2015, 1200; so auch Wendl/Dose, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 9. Aufl., § 1 Rn. 173).
  • OLG Hamm, 19.05.2003 - 4 WF 51/03

    Berechtigung des Auskunftsanspruchs im nachehelichen Unterhaltsverfahren nach

    Auszug aus OLG München, 25.08.2015 - 16 WF 1133/15
    Diente die erste Auskunft der Berechnung des Trennungsunterhalts, muss die 2-Jahres-Frist für eine Auskunft zum nachehelichen Unterhalt nicht beachtet werden, weil die Ansprüche nicht identisch sind (OLG Hamm, FamRZ 1996, 868; OLG Hamm, FamRZ 2004, 377; OLG Düsseldorf FamRZ 2002, 1038).
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Rechtsprechung
   KG, 03.07.2015 - 19 UF 9/15   

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https://dejure.org/2015,38058
KG, 03.07.2015 - 19 UF 9/15 (https://dejure.org/2015,38058)
KG, Entscheidung vom 03.07.2015 - 19 UF 9/15 (https://dejure.org/2015,38058)
KG, Entscheidung vom 03. Juli 2015 - 19 UF 9/15 (https://dejure.org/2015,38058)
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Volltextveröffentlichungen (6)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2015, 2069
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 29.01.2003 - 1 BvL 20/99

    Gemeinsame elterliche Sorge nichtverheirateter Eltern für nichteheliche Kinder

    Auszug aus KG, 03.07.2015 - 19 UF 9/15
    Dabei setzt die gemeinsame Wahrnehmung der elterlichen Verantwortung nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eine tragfähige soziale Beziehung zwischen den Eltern voraus und erfordert ein Mindestmaß an Übereinstimmung zwischen ihnen (BVerfG, Urteil vom 29. Januar 2003 - 1 BvL 20/99 und 1 BvR 933/01, zitiert nach juris; siehe ferner Senatsbeschluss vom 15. April 2014 - 19 UF 120/13, FamRZ 2014, 1375, zitiert nach juris).
  • BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvR 420/09

    Elternrecht des Vaters

    Auszug aus KG, 03.07.2015 - 19 UF 9/15
    Erforderlich ist danach eine so genannte negative Kindeswohlprüfung und nicht (mehr) die vom Bundesverfassungsgericht (Beschluss vom 21. Juli 2010 - 1 BvR 420/09, zitiert nach juris) in seiner Übergangsregelung geforderte Feststellung, dass die gemeinsame elterlicher Sorge dem Kindeswohl entspricht.
  • KG, 23.04.2015 - 19 WF 114/14

    Erzwingung einer Auskunftsverpflichtung eines Unterhaltsschuldners: Reichweite

    Auszug aus KG, 03.07.2015 - 19 UF 9/15
    Er vertritt auch die Ansicht, die Mutter habe auch das jüngste Unterhaltsverfahren für M... (in welchem der Senat am 23. April 2015 zu 19 WF 114/14 eine Beschwerde des Vaters gegen ein Zwangsgeld zurückgewiesen hat) mutwillig angestrengt.
  • KG, 15.04.2014 - 19 UF 120/13
    Auszug aus KG, 03.07.2015 - 19 UF 9/15
    Dabei setzt die gemeinsame Wahrnehmung der elterlichen Verantwortung nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eine tragfähige soziale Beziehung zwischen den Eltern voraus und erfordert ein Mindestmaß an Übereinstimmung zwischen ihnen (BVerfG, Urteil vom 29. Januar 2003 - 1 BvL 20/99 und 1 BvR 933/01, zitiert nach juris; siehe ferner Senatsbeschluss vom 15. April 2014 - 19 UF 120/13, FamRZ 2014, 1375, zitiert nach juris).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 27.02.2015 - 11 UF 114/15   

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https://dejure.org/2015,37847
OLG Koblenz, 27.02.2015 - 11 UF 114/15 (https://dejure.org/2015,37847)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 27.02.2015 - 11 UF 114/15 (https://dejure.org/2015,37847)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 27. Februar 2015 - 11 UF 114/15 (https://dejure.org/2015,37847)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2015, 2069
 
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Wird zitiert von ...

  • AG Landau/Pfalz, 31.05.2023 - 3 F 88/23

    Genehmigung zeitlich gestaffelter geschlossener Unterbringung

    Nur die Art der Unterbringung (geschlossene Einrichtung der Jugendhilfe oder Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik, vgl. BVerfG, NJW 2007, 3560) muss konkretisiert werden, nicht die konkrete Einrichtung oder der Ort der Einrichtung (OLG Koblenz, FamRZ 2015, 2069).
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