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   BayObLG, 19.11.1985 - BReg. 1 Z 15/85   

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BayObLG, 19.11.1985 - BReg. 1 Z 15/85 (https://dejure.org/1985,561)
BayObLG, Entscheidung vom 19.11.1985 - BReg. 1 Z 15/85 (https://dejure.org/1985,561)
BayObLG, Entscheidung vom 19. November 1985 - BReg. 1 Z 15/85 (https://dejure.org/1985,561)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Entlassung eines Testamentsvollstreckers; Misstrauen in die Geschäftsführung eines Testamentsvollstreckers; Verletzung des rechtlichen Gehörs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2197, § 2227 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Testamentsvollstrecker; Entlassung; Wichtiger Grund; Ernennung; Prüfung; Wirksamkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1987, 101
  • Rpfleger 1986, 294
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 29.03.1976 - BReg. 1 Z 9/76

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde;

    Auszug aus BayObLG, 19.11.1985 - BReg. 1 Z 15/85
    "... Nach § 2227 Abs. 1 BGB kann das Nachlaßgericht und das im Beschwerdeverfahren an seine Stelle tretende LG (vgl. BayObLGZ 1966, 435; 1976, 67) den TV [Testamentsvollstrecker] entlassen, wenn es ein Beteiligter, insbesondere der Erbe .

    Ob ein wichtiger Grund zur Entlassung vorliegt, ist Tat- und Rechtsfrage (BayObLGZ 1976, 67).

  • RG, 22.12.1941 - VII 70/41

    1. Wird eine Klage auf Feststellung der Nichtigkeit einer letztwilligen

    Auszug aus BayObLG, 19.11.1985 - BReg. 1 Z 15/85
    Zwar setzt dessen Entlassung seine gültige Ernennung voraus (RGZ 168, 177; …
  • BayObLG, 24.08.1990 - BReg. 1a Z 29/90

    Untätigkeit eines Testamentsvollstreckers; Voraussetzungen für die Entlassung

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  • BayObLG, 24.02.1988 - BReg. 1 Z 48/86

    Begründung der Entlassung des Testamentsvollstreckers bei einer

    Liegt ein wichtiger Grund für die Entlassung vor, so hat das Nachlaßgericht nach pflichtgemäßem Ermessen zu prüfen, ob gleichwohl überwiegende Gründe dafür sprechen, den bestellten Testamentsvollstrecker in seinem Amt zu belassen (BayObLGZ 1957, 317/321; 1976, 67/74; BayObLG FamRZ 1987, 101/104).

    Endet das Amt des Testamentsvollstreckers durch seine Entlassung, so wird das Zeugnis gemäß § 2368 Abs. 3 zweiter Halbsatz BGB kraftlos (vgl. BayObLG FamRZ 1987, 101/104; Palandt/Edenhofer § 2368 Anm. 9 a Haegele/Winkler RdNr. 801).

    Im Hinblick darauf, daß die Testamentsvollstreckung als solche noch nicht beendet ist, wird das Nachlaßgericht ferner zu prüfen haben, ob es gemäß § 2200 Abs. 1 BGB einen neuen Testamentsvollstrecker zu ernennen hat, sofern ein dahingehendes Ersuchen des Erblassers dem Testament in ergänzender Auslegung entnommen werden kann (BayObLG FamRZ 1987, 101/104; Palandt/Edenhofer § 2200 Anm. 1).

  • KG, 30.11.2010 - 1 W 434/10

    Entlassung des Testamentsvollstreckers wegen Entnahme einer überhöhten

    Auch bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ist die Entlassung des Testamentsvollstreckers jedoch nicht zwingend; vielmehr ist zu prüfen, ob nicht überwiegende Gründe für ein Verbleiben des Testamentsvollstreckers im Amt sprechen (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BayObLG, FamRZ 1987, 101; OLG Zweibrücken, FamRZ 1999, 472).
  • OLG Saarbrücken, 28.07.2020 - 5 W 26/20

    1. Zur Entlassung eines Testamentsvollstreckers, wenn im Verhältnis zum Erben

    Die Überprüfung dieser Tatsache wäre mit weitreichenden, langwierigen Ermittlungen (§ 26 FamFG) zum Gesundheitszustand der Erblasserin verbunden, die im vorliegenden Verfahren auf Entlassung des Testamentsvollstreckers nicht tunlich sind; vielmehr ist es in diesen Fällen, nämlich wenn die Feststellung einer in ihrer Wirksamkeit zweifelhaften Einsetzung weitere Ermittlungen erfordert, im Einzelfall zulässig, einen Testamentsvollstrecker aus einem wichtigen Grund zu entlassen, ohne seine wirksame Einsetzung abschließend zu prüfen (BayObLG, FamRZ 1987, 101; OLG Hamm, FamRZ 2013, 71; Weidlich, in: Palandt, a.a.O., § 2227 Rn. 10).

    So liegt es auch hier, weil die aufgeworfenen Fragen zum Gesundheitszustand der Erblasserin nur in einem voraussichtlich langwierigen Verfahren überprüft werden könnten und es für den Erben oder andere am Nachlass interessierte Beteiligte nicht zumutbar ist, einen aus wichtigem Grund zu entlassenden Testamentsvollstrecker bis zum Abschluss jener Prüfung gleichwohl im Amt zu belassen, während demgegenüber die Rechte des Testamentsvollstreckers durch eine vorrangige Prüfung der Entlassungsgründe nicht unzumutbar beeinträchtigt werden (vgl. BayObLG, FamRZ 1987, 101; OLG Hamm, FamRZ 2013, 71).

  • OLG Hamm, 15.01.2007 - 15 W 277/06

    Verhältnis zwischen Entlassung und Ernennung eines Nachfolgers im

    Insbesondere wenn das Testamentsvollstreckeramt bereits aus anderen Gründen beendet ist, ist für eine Entlassung des Testamentsvollstreckers durch das Nachlassgericht kein Raum mehr mit der Folge, dass in dem Verfahren über einen Entlassungsantrag eine Erledigung der Hauptsache eintritt (RGZ 167, 177, 179; BayObLGZ 1985, 233, 238 sowie FamRZ 1987, 101, 104; Senat FamRZ 2001, 1178 = ZEV 2001, 278).
  • OLG München, 09.07.2008 - 31 Wx 3/08

    Testamentsvollstreckung: Entlassung eines Verwaltungsvollstreckers wegen des

    d) Auch bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ist die Entlassung des Testamentsvollstreckers nicht zwingend; vielmehr ist zu prüfen, ob nicht überwiegende Gründe für ein Verbleiben des Testamentsvollstreckers im Amt sprechen (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BayObLG FamRZ 1987, 101; OLG Zweibrücken FamRZ 1999, 472).
  • BayObLG, 08.06.2001 - 1Z BR 74/00

    Ernennung aller Miterben zu Testamentsvollstreckern

    Im Entlassungsverfahren ist als Vorfrage zu prüfen, ob der Erblasser rechtswirksam Testamentsvollstreckung angeordnet hat (§ 2197 Abs. 1 BGB) und ob diese noch nicht beendet ist, weil die Entlassung des Testamentsvollstreckers gemäß § 2227 BGB dessen gültige Ernennung voraussetzt (vgl. BayObLG FamRZ 1987, 101/104) und weil für eine Entlassung aus einem bereits beendeten Amt kein Raum ist (vgl. BayObLGZ 1988, 42/46; Senatsbeschluss vom 16.2.1993 Az. 1Z BR 24/92 Umdruck S. 13; Palandt/Edenhofer § 2227 Rn. 1 und 9).
  • OLG Zweibrücken, 26.02.2001 - 3 W 272/00

    Beruhensfrage bei Verletzung des rechtlichen Gehörs durch

    Wenn das rechtliche Gehör nicht - etwa dadurch, dass ein materiell Beteiligter überhaupt nicht zum Verfahren zugezogen wird - völlig versagt wird, sondern der Anspruch auf Gehör - wie hier von der Beteiligten zu 1) behauptet - nur in einzelnen Verfahrensabschnitten verletzt ist, liegt kein absoluter, sondern ein relativer Beschwerdegrund vor (BayObLGZ 1980, 23, 25; 1988, 356, 358; BayObLG FamRZ 1987, 101, 102; 1997, 218; Rpfleger 1982, 69, 70; Keidel/Kayser aaO § 12 Rdnr. 152; Keidel/Kahl aaO § 27 Rdnr. 18).
  • BayObLG, 29.10.1990 - BReg. 1a Z 39/90

    Interessengegensatz zwischen Vermächtnisnehmer und Testamentsvollstrecker;

    Im Rahmen der Prüfung, ob ein Testamentsvollstrecker auf Antrag eines Beteiligten gemäß § 2227 Abs. 1 BGB zu entlassen ist, obliegt die Feststellung des Sachverhalts, auf den der Antrag gestützt wird, den Gerichten der Tatsacheninstanzen (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. BayObLG FamRZ 1987, 101/102).

    Ob der vom Landgericht festgestellte Sachverhalt die Merkmale des Rechtsbegriffs "wichtiger Grund" im Sinn von § 2227 Abs. 1 BGB erfüllt, ist eine vom Gericht der weiteren Beschwerde nachprüfbare Rechtsfrage (ständige Rechtsprechung, vgl. BayObLG FamRZ 1987, 101/104).

    Da der Senat in derartigen Fällen in der Regel von 1/10 des Nachlaßwertes ausgeht, welcher der Testamentsvollstreckung unterliegt (vgl. BayObLG FamRZ 1987, 101/104 m.w.Nachw.), wird ein Betrag von 32.500 DM festgesetzt.

  • BayObLG, 20.06.1990 - 1a BReg.Z 19/89

    Entlassung eines Testamentsvollstreckers; Eingeschränkte Nachprüfbarkeit

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  • BayObLG, 10.01.1997 - 1Z BR 65/95

    Verwaltungsvollstreckung und Abwicklungsvollstreckung aufgrund gemeinschaftlichen

  • BayObLG, 26.10.1994 - 1Z BR 159/93

    Erlöschen des Testamentsvollstreckeramtes

  • BayObLG, 24.01.1991 - BReg. 1a Z 62/89

    Vorbehalte gegen eingesetzten Testamentsvollstrecker; Hinderung an einer

  • OLG Hamm, 22.12.2011 - 15 W 712/10

    Auslegung eines Testaments hinsichtlich der Errichtung einer Stiftung

  • BayObLG, 18.12.1997 - 1Z BR 97/97

    Zwingende Anhörung des Testamentsvollstreckers vor Entlassung - Zeitpunkt

  • KG, 28.09.2010 - 1 W 21/10

    Testamentsvollstreckung: Interessenabwägung bei der beanspruchten Entlassung

  • BayObLG, 10.10.2003 - 3Z BR 103/03

    Vertretungsbefugnis im Verfahren zur Entlassung des Testamentsvollstreckers -

  • BayObLG, 20.07.1990 - BReg. 1a Z 34/90

    Einsetzung eines Testamentsvollstreckers durch Erblasser; Unterscheidung

  • BayObLG, 16.06.1993 - 1Z BR 10/93

    Voraussetzungen der Aufhebung auf Grund eines Verstoßes gegen Art. 103 GG

  • BayObLG, 11.04.1995 - 1Z BR 86/94

    Entlassung eines Testamentsvollstreckers von Amts wegen; Wichtiger Grund für die

  • BayObLG, 09.08.1990 - BReg. 1b Z 25/89

    Anspuch auf Abberufung des Verwalters einer Wohnanlage; Voraussetzungen für die

  • OLG Hamburg, 19.01.2015 - 2 W 57/13

    Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses: Beschwerde des Nachlasspflegers

  • OLG Hamm, 10.05.2010 - 15 Wx 40/10

    Erlass einer einstweiligen Anordnung durch das Beschwerdegericht im Verfahren der

  • BayObLG, 16.02.2000 - 1Z BR 32/99

    Zur Entlassung des Testamentsvollstreckers

  • BayObLG, 19.05.2004 - 3Z BR 76/04

    Verletzung des rechtlichen Gehörs und absoluter Beschwerdegrund

  • BayObLG, 07.12.1999 - 1Z BR 105/99

    Entlassung des Testamentsvollstreckers

  • OLG Köln, 25.11.1991 - 2 Wx 26/91

    Entlassung des Testamentsvollstreckers aus wichtigem Grund; Unterlassung der

  • BayObLG, 09.11.1989 - BReg. 1a Z 35/89

    Sofortige Beschwerde gegen Beschluss des Nachlassgerichts über die Entlassung als

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