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   OLG Hamm, 24.11.1989 - 5 UF 278/89   

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https://dejure.org/1989,4123
OLG Hamm, 24.11.1989 - 5 UF 278/89 (https://dejure.org/1989,4123)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24.11.1989 - 5 UF 278/89 (https://dejure.org/1989,4123)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24. November 1989 - 5 UF 278/89 (https://dejure.org/1989,4123)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Auskunftspflicht gegenüber volljährigem Kind; Laufende Einkünfte aus Erwerbstätigkeit; Vermögensstamm; Ausschluß des Auskunftsanspruchs; Vergleichsabschluß; Zeitliche Befristung eines Vergleichs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1605

Papierfundstellen

  • FamRZ 1990, 657
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2023 - L 12 SO 231/22
    Wird für die Unterhaltsberechnung - wie im Regelfall - nur das Einkommen benötigt und ist der Unterhaltsschuldner nicht verpflichtet, zur Bestreitung des Unterhalts seinen Vermögensstamm einzusetzen, besteht auch keine Verpflichtung zur Erteilung einer Auskunft über das Vermögen selbst (OLG Stuttgart Beschluss vom 14.05.2018, 15 WF 36/18, Rn. 11, juris; OLG Frankfurt Beschluss vom 27.06.1991, 3 WF 60/91, Rn. 4, juris; OLG Hamm Urteil vom 24.11.1989, 5 UF 278/89, FamRZ 1990, 657, 658; Brandenburgisches OLG Beschluss vom 22.08.2022, 13 UF 22/20, Rn. 80, juris; Winter in BeckOGK-BGB, Stand: 01.11.2022, § 1605, Rn. 124; Reinken in BeckOK BGB, 64. Edition: 01.11.2022, § 1605, Rn. 17).
  • BGH, 21.04.1999 - XII ZB 158/98

    Rechtsmittelbeschwer bei Abweisung einer unterhaltsrechtlichen Auskunftsklage

    Davon zu unterscheiden ist die Frage, ob die Klägerin ungeachtet § 1605 Abs. 2 BGB für ihren nachehelichen Unterhalt bereits vor Ablauf von zwei Jahren erneut Auskunft verlangen kann, wenn der unterhaltsverpflichtete Beklagte im Rahmen des Trennungsunterhalts Auskunft erteilt hat (hierzu vgl. OLG Hamm FamRZ 1990, 657; 1996, 868; Heiß/Heiß Unterhaltsrecht I 6.19 Rdn. 72, 73; Kalthoener/Büttner Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts 6. Aufl. Rdn. 608; Johannsen/Henrich/Büttner Eherecht 3. Aufl. § 1580 BGB Rdn. 15; OLG Thüringen FamRZ 1997, 1280).
  • OLG Hamm, 19.05.2003 - 4 WF 51/03

    Berechtigung des Auskunftsanspruchs im nachehelichen Unterhaltsverfahren nach

    §§ 1580, 1605 Abs. 2 BGB gelten hier nicht, weil die letzte Auskunft vom 3. August 2001 zum Trennungsunterhalt erteilt worden ist, während es hier um nachehelichen Unterhalt geht (h.M. vgl. OLG Hamm, FamRZ 1990, 657; FamRZ 1996, 868; Wendl Staudigl § 1 Rdn 57).
  • OLG Hamm, 18.08.1995 - 10 WF 244/95

    Neuerliche Auskunftsverpflichtung nach erteilter Auskunft bezüglich

    Die Mehrbelastung durch eine erneute Auskunft muss der Beklagte im Interesse der Ermöglichung einer korrekten Berechnung des Unterhaltsanspruchs der Klägerin nach dem aktuellen Einkommen hinnehmen (vgl. Palandt, 53. Aufl. BGB , § 1605 , Rdn. 24 Kalthoener/Büttner, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts, 5. Aufl., Rnd. 608; OLG Hamm in FamRZ 1990, 657 ).
  • OLG Rostock, 22.12.1993 - 3 WF 163/93

    Entscheidung über Antrag auf Prozesskostenhilfe in einer Familiensache;

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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 04.09.1989 - 15 WF 159/89   

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https://dejure.org/1989,3728
OLG Schleswig, 04.09.1989 - 15 WF 159/89 (https://dejure.org/1989,3728)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 04.09.1989 - 15 WF 159/89 (https://dejure.org/1989,3728)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 04. September 1989 - 15 WF 159/89 (https://dejure.org/1989,3728)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1990, 1028
  • FamRZ 1990, 657
 
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Wird zitiert von ...

  • KG, 11.09.2001 - 18 WF 198/01

    Kein Abzug bei überobligatorischer Erwerbstätigkeit bei gesteigerter

    Vorliegend geht es aber um die Berechnung von Unterhalt für ein minderjähriges Kind, so dass andere Maßstäbe gelten (OLG Schleswig FamRZ 1990, 657= DAVorm 1990, 253-254).
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