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   BVerwG, 19.03.1992 - 5 C 41.88   

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BVerwG, 19.03.1992 - 5 C 41.88 (https://dejure.org/1992,2109)
BVerwG, Entscheidung vom 19.03.1992 - 5 C 41.88 (https://dejure.org/1992,2109)
BVerwG, Entscheidung vom 19. März 1992 - 5 C 41.88 (https://dejure.org/1992,2109)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    BAföG - Ausbildungsförderung - Zulässigkeit der Rückabwicklung des Förderungsverhältnisses - Vertrauensschutzerwägungen

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1992, 423
  • FamRZ 1992, 1479
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 17.09.1987 - 5 C 26.84

    Bafög - Ausbildungsförderung - Bescheidänderung - Rückforderung - Begründung

    Auszug aus BVerwG, 19.03.1992 - 5 C 41.88
    Denn die Reichweite des § 53 BAföG in der bis zum Inkrafttreten des 10. BAföG -Änderungsgesetzes vom 16. Juni 1986 (BGBl. I S. 897) geltenden Fassung war - wie der Senat bereits entschieden hat (Urteil vom 17. September 1987 - BVerwG 5 C 26.84 - [BVerwGE 78, 101/108]) - auf die Fälle beschränkt, in denen es nicht um die Erstattung von Förderungsleistungen ging, ein Bewilligungsbescheid vielmehr wegen der im Laufe des Bewilligungszeitraumes eingetretenen Änderung eines für die Leistung von Ausbildungsförderung maßgeblichen Umstandes zugunsten des Auszubildenden oder zu seinen Ungunsten, aber mit Wirkung nur für die Zukunft zu ändern war.

    Vor dem Inkrafttreten des Sozialgesetzbuches - Verwaltungsverfahren - (SGB-VwVf) vom 18. August 1980 (BGBl. I S. 1469, ber. S. 2218) war in Erstattungsfällen allein § 20 BAföG die Rechtsgrundlage für die Aufhebung von Bewilligungsbescheiden (BVerwGE 78, 101 [108]).

    Aus dieser Zielsetzung hat der erkennende Senat in seinem bereits mehrfach zitierten Urteil vom 17. September 1987 (BVerwGE 78, 101 [105]) die Folgerung gezogen, daß die Aufhebungstatbestände des § 20 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 BAföG a.F. durch die entsprechenden Regelungen in den §§ 45 und 48 SGB X ersetzt worden sind.

    Dafür, daß der Gesetzgeber mit Art. 11 § 1 Nr. 2 SGB-VwVf den Vertrauensschutz des Auszubildenden gegenüber dem bis dahin geltenden Rechtszustand verschlechtern wollte, fehlt es an jedem Anhaltspunkt (vgl. BVerwGE 78, 101 [110]).

    Denn wie der Senat in seinem Urteil vom 17. September 1987 (BVerwGE 78, 101 [108 ff.]) eingehend dargelegt hat, war aus § 53 BAföG in seiner bis zum Inkrafttreten des 10. BAföG -Änderungsgesetzes geltenden Fassung kein Beitrag zu der hier interessierenden Vertrauensschutzproblematik zu entnehmen, weil die Reichweite dieser Bestimmung auf Fälle beschränkt war, in denen außerhalb des Bereichs der Leistungserstattung Bewilligungsbescheide zugunsten des Auszubildenden oder zu seinen Ungunsten, aber mit Wirkung nur für die Zukunft geändert werden.

  • BVerwG, 21.07.1983 - 3 C 11.82

    Zuständige nationale Behörden - Rechtswidrige Bescheide - Denaturierungsprämien -

    Auszug aus BVerwG, 19.03.1992 - 5 C 41.88
    Diesen materiellrechtlichen Abhängigkeiten zwischen Aufhebung und Erstattung entsprechend dürfen Erstattungsbescheide dahin gehend ausgelegt werden, daß sie konkludent auch die Aufhebung des früheren Bewilligungsbescheides enthalten (vgl. BVerwG, Urteile vom 22. Oktober 1981 - BVerwG 5 C 61.79 - [Buchholz 436.36 § 20 BAföG Nr. 14 S. 12] und vom 21. Juli 1983 - BVerwG 3 C 11.82 - [BVerwGE 67, 305/307 f.]; BSG, Urteile vom 22. März 1979 - 7 RAr 26/78 - [BSGE 48, 120/122] und vom 16. Februar 1983 - 7 RAr 90/81 - [NVwZ 1984, 62]).
  • BSG, 06.11.1985 - 10 RKg 3/84

    Behindertes Kind - Rückwirkende Bewilligung einer Rente - Ablehnung des Antrags

    Auszug aus BVerwG, 19.03.1992 - 5 C 41.88
    Denn diese Vorschrift stellt nur darauf ab, daß nachträglich Einkommen erzielt worden ist, das zum Wegfall oder zur Minderung des Anspruchs geführt haben würde; wer dieses Einkommen erzielt hat, ist dabei ohne Bedeutung (vgl. BSG, Urteile vom 24. März 1983 - 10 RKg 17/82 - [SozR 5870 § 2 BKGG Nr. 30 S. 102], vom 6. November 1985 - 10 RKg 3/84 - [BSGE 59, 111/113] und vom 11. Januar 1989 - 10 RKg 12/87 - [SozR 1300 § 48 SGB X Nr. 53 S. 149]).
  • BVerwG, 20.06.1991 - 3 C 58.89

    Rückforderung von Beihilfen für Magermilchpulver - Verhältnis von

    Auszug aus BVerwG, 19.03.1992 - 5 C 41.88
    Bescheide, mit denen Leistungen des Staates zurückgefordert werden, die zuvor durch Bescheid bewilligt worden sind, stellen in aller Regel und so auch hier abhängige Verwaltungsakte dar, deren Rechtmäßigkeit bedingt ist durch den vorherigen oder zumindest gleichzeitigen Erlaß eines weiteren, den früheren Bewilligungsbescheid aufhebenden Verwaltungsakts (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Juni 1991 - BVerwG 3 C 58.89 - [NJW 1992, 328/329]).
  • BSG, 16.02.1983 - 7 RAr 90/81

    Rückforderung von Förderbeiträgen aus Mitteln der Ausgleichsabgabe

    Auszug aus BVerwG, 19.03.1992 - 5 C 41.88
    Diesen materiellrechtlichen Abhängigkeiten zwischen Aufhebung und Erstattung entsprechend dürfen Erstattungsbescheide dahin gehend ausgelegt werden, daß sie konkludent auch die Aufhebung des früheren Bewilligungsbescheides enthalten (vgl. BVerwG, Urteile vom 22. Oktober 1981 - BVerwG 5 C 61.79 - [Buchholz 436.36 § 20 BAföG Nr. 14 S. 12] und vom 21. Juli 1983 - BVerwG 3 C 11.82 - [BVerwGE 67, 305/307 f.]; BSG, Urteile vom 22. März 1979 - 7 RAr 26/78 - [BSGE 48, 120/122] und vom 16. Februar 1983 - 7 RAr 90/81 - [NVwZ 1984, 62]).
  • BVerwG, 08.06.1989 - 5 C 38.86

    Ausbildungsförderung - Bewilligungsbescheid - Rücknahme - Aufhebung -

    Auszug aus BVerwG, 19.03.1992 - 5 C 41.88
    Während dieser Rechtslage war das Recht der Ausbildungsförderung dadurch gekennzeichnet, daß eine Rückforderung von Ausbildungsförderung ohne Rücksicht auf Vertrauensschutzerwägungen im Einzelfall nur in zwei Fällen, nämlich in dem des § 20 Abs. 1 Nr. 3 BAföG und in dem der Nr. 4 derselben Vorschrift (vgl. zu Nr. 3 BVerwG, Urteil vom 8. Juni 1989 - BVerwG 5 C 38.86 - [Buchholz 436.36 § 20 BAföG Nr. 31 = FamRZ 1989, 1363] sowie zu Nr. 4 Urteil vom 27. Juni 1991 - BVerwG 5 C 4.88 - [Buchholz 436.36 § 24 BAföG Nr. 16]), zulässig war.
  • BVerwG, 21.06.1979 - 5 C 15.78

    Rückforderung von Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) -

    Auszug aus BVerwG, 19.03.1992 - 5 C 41.88
    Denn der durch den Rückforderungsbescheid geltend gemachte Erstattungsanspruch kann ohne die vorherige oder zumindest gleichzeitige Vernichtung den rechtsgrundbildenden Bewilligungsbescheides nicht entstehen (vgl. § 50 Abs. 1 Satz 1 SGB X und BVerwGE 58, 132 [134]).
  • BSG, 22.03.1979 - 7 RAr 26/78

    Rückzahlung einer Leistung - Selbstverpflichtung des Empfängers - Verwaltungsakt

    Auszug aus BVerwG, 19.03.1992 - 5 C 41.88
    Diesen materiellrechtlichen Abhängigkeiten zwischen Aufhebung und Erstattung entsprechend dürfen Erstattungsbescheide dahin gehend ausgelegt werden, daß sie konkludent auch die Aufhebung des früheren Bewilligungsbescheides enthalten (vgl. BVerwG, Urteile vom 22. Oktober 1981 - BVerwG 5 C 61.79 - [Buchholz 436.36 § 20 BAföG Nr. 14 S. 12] und vom 21. Juli 1983 - BVerwG 3 C 11.82 - [BVerwGE 67, 305/307 f.]; BSG, Urteile vom 22. März 1979 - 7 RAr 26/78 - [BSGE 48, 120/122] und vom 16. Februar 1983 - 7 RAr 90/81 - [NVwZ 1984, 62]).
  • BVerwG, 10.05.1979 - 5 C 84.77

    Anrechnung des Einkommens des Auszubildenden im Bewilligungszeitraum - Berechnung

    Auszug aus BVerwG, 19.03.1992 - 5 C 41.88
    Da Einkommen des Geschwisters wie das des Auszubildenden selbst gleichmäßig auf die Monate des Bewilligungszeitraums zu verteilen ist (§ 22 Abs. 3 in Verbindung mit § 22 Abs. 2 BAföG ), konnte zwar die nachträgliche Anrechnung von Geschwistereinkommen zu einer auf den Beginn des Zeitraumes, für den der Freibetrag gewährt worden war, zurückwirkenden Änderung des Bewilligungsbescheides und entsprechender Rückforderung von Ausbildungsförderung führen (vgl. BVerwGE 58, 75 ff. zu § 20 Abs. 1 Nr. 3 in Verbindung mit § 22 Abs. 2 BAföG ).
  • BSG, 11.01.1989 - 10 RKg 12/87

    Ermessensausübung bei rückwirkender Aufhebung der Leistungsbewilligung

    Auszug aus BVerwG, 19.03.1992 - 5 C 41.88
    Denn diese Vorschrift stellt nur darauf ab, daß nachträglich Einkommen erzielt worden ist, das zum Wegfall oder zur Minderung des Anspruchs geführt haben würde; wer dieses Einkommen erzielt hat, ist dabei ohne Bedeutung (vgl. BSG, Urteile vom 24. März 1983 - 10 RKg 17/82 - [SozR 5870 § 2 BKGG Nr. 30 S. 102], vom 6. November 1985 - 10 RKg 3/84 - [BSGE 59, 111/113] und vom 11. Januar 1989 - 10 RKg 12/87 - [SozR 1300 § 48 SGB X Nr. 53 S. 149]).
  • BSG, 24.03.1983 - 10 RKg 17/82

    Kindergeld - Verwaltungsakt - Aufhebung eines Verwaltungsaktes - Unbillige Härte

  • BVerwG, 27.06.1991 - 5 C 4.88

    BAföG - Rückforderung von Ausbildungsförderung - Rechtsanwendungsfehler -

  • BVerwG, 22.10.1981 - 5 C 61.79

    Rückforderungsanspruch - Antragstellung - Anrechenbares Einkommen -

  • VG Weimar, 19.09.2016 - 8 K 1246/14

    Rückforderung von Amtsbezügen als Minister

    müssen des Fehlers kommt es auf die individuellen Kenntnisse und Fähigkeiten des Empfängers aufgrund seiner dienstlichen Stellung und seiner persönlichen Vor- und Ausbildung an (ausdrücklich BVerwG, Urteil vom 28.06.1990, 5 C 41/88, Juris).

    Das Gericht hält insofern an der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts fest, dass als Ausfluss der Treuepflicht eine Rückfrage bei der auszahlenden Stelle erforderlich ist, wenn sich Zweifel an der Richtigkeit der ausgezahlten Bezüge aufdrängen müssen (BVerwG, Urteil vom 28.06.1990, a.a.O.; ebenso OVG Weimar, Urteil vom 05.12.2000, 2 KO 933/99; beide juris).

    Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass eine anzulastende grobe Fahrlässigkeit des Bezügeempfängers nicht dadurch ausgeräumt wird, dass den zuständigen Sachbearbeiter ein Mitverschulden trifft (BVerwG, Urteil vom 28.06.1990, a.a.O.; Fürst, GKÖD, Stand März 2015, a.a.O., Rdnr. 11 zu § 52 BeamtVG).

  • VG Weimar, 29.10.2015 - 8 K 1196/13

    Zur Rückforderung von Amtsbezügen als Minister

    müssen des Fehlers kommt es auf die individuellen Kenntnisse und Fähigkeiten des Empfängers aufgrund seiner dienstlichen Stellung und seiner persönlichen Vor- und Ausbildung an (ausdrücklich BVerwG, Urteil vom 28.06.1990, 5 C 41/88, juris).

    Es ist aber in der Rechtsprechung anerkannt, dass eine anzulastende grobe Fahrlässigkeit des Bezügeempfängers nicht dadurch ausgeräumt wird, dass den zuständigen Sachbearbeiter ein Mitverschulden trifft (BVerwG, Urteil vom 28.06.1990, a.a.O.; Fürst, GKÖD, a.a.O., Rdnr. 11 zu § 52 BeamtVG).

    Das Gericht hält insofern an der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts fest, dass als Ausfluss der Treuepflicht eine Rückfrage bei der auszahlenden Stelle erforderlich ist, wenn sich Zweifel an der Richtigkeit der ausgezahlten Bezüge aufdrängen müssen (BVerwG, Urteil vom 28.06.1990, a.a.O.; ebenso OVG Weimar, Urteil vom 05.12.2000, 2 KO 933/99; beide juris).

  • BVerwG, 13.10.1998 - 5 C 33.97

    Ausbildung, Rückforderung von Ausbildungsförderung trotz nicht zu vertretender

    Er hat den monatlichen Förderungsbetrag auf Null festgesetzt und hierdurch die vorherige Förderungsbewilligung aufgehoben (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. März 1992 BVerwG 5 C 41.88 - ).
  • BVerwG, 16.12.1992 - 11 C 6.92

    BAföG - Ausbildungsförderung - Unterhaltsbetrag - Kinderfreibetrag

    Für beide Fälle hat das Bundesverwaltungsgericht die Entscheidung des Gesetzgebers gebilligt, ein Vertrauen des Auszubildenden darauf, daß ihm die bewilligten und gezahlten Förderungsbeträge belassen werden, nicht zu schützen (vgl. Urteile vom 12. März 1987 - BVerwG 5 C 37.84 - , vom 8. Juni 1989 - BVerwG 5 C 38.86 - und vom 19. März 1992 - BVerwG 5 C 41.88 - ; vgl. dazu Humborg, a.a.O., § 20 Rdnr. 14; Ramsauer/Stallbaum, a.a.O., § 20 Rdnr. 4 und 5).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.04.2015 - 12 S 1871/14

    Einkommensermittlung bei Ausbildungsförderung; fehlerhafte Berechnung des Behörde

    Zudem habe das BVerwG mit Urteil vom 19.04.1992 - 5 C 41.88 - unter Berufung auf die §§ 45 und 48 SGB X entschieden, ein bewilligender Bescheid dürfe wegen nachträglich veränderter Umstände nicht aufgehoben werden, gleiches müsse daher auch bei einer anfänglich fehlerhaften Bewilligung durch die Behörde gelten.

    Soweit das Verwaltungsgericht Stuttgart mit seinem Urteil vom 13.12.2010 - 11 K 1902/10 - (juris) die hiervon abweichende Auffassung vertreten hat, § 20 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 BAföG finde nur Anwendung bei einer nachträglichen Veränderung der Verhältnisse, die bei Erlass des Bewilligungsbescheids vorgelegen hätten, und setze daher eine Einkommensveränderung nach Erlass des Bewilligungsbescheids voraus, missversteht es die - ohne eine weitere Begründung - für seine Auffassung angeführte Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 1992 (Urteil vom 19.03.1992 - 5 C 41.88 - FamRZ 1992, 1479).

  • VG Stuttgart, 13.12.2010 - 11 K 1902/10

    Rückforderung von Ausbildungsförderung

    Der Erstattungsbescheid des Studierendenwerks Hamburg vom 01.03.2010 enthält (konkludent) auch die Aufhebung des früheren Bewilligungsbescheids (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.10.1981 - 5 C 61/79 - FamRZ 1982, 538; Urt. v. 21.07.1983 - 3 C 11/82 - BVerwGE 67, 305 und Urt. v. 19.03.1992 - 5 C 41/88 - NVwZ-RR 1992, 423).

    Diese Bestimmung findet nur Anwendung bei nachträglicher Änderung der Verhältnisse, die bei Erlass des Bewilligungsbescheides vorgelegen haben, setzt also eine Einkommensveränderung nach Erlass des Bewilligungsbescheides voraus (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.04.1992 - 5 C 41/88 - NVwZ-RR 1992, 423; a. A. Ramsauer/Stallbaum/Sternal, BAföG, 4. Aufl., § 20 RdNr. 4, wonach § 20 Abs. 1 Nr. 3 BAföG auch die Fälle erfasst, in denen von Anfang an ein unzutreffend niedriges Einkommen des Auszubildenden angesetzt worden ist).

  • VG Oldenburg, 25.01.2008 - 13 A 4736/06

    Ausbildungsförderung; Einkommen; Heranziehung; Amt für Ausbildungsförderung;

    Den materiell-rechtlichen Abhängigkeiten zwischen Aufhebung und Erstattung entsprechend dürfen Erstattungsbescheide nach § 20 Abs. 1 Nr. 3 BAföG dahingehend ausgelegt werden, dass sie konkludent auch die Aufhebung des früheren Bewilligungsbescheides enthalten (BVerwG, Urteil vom 19. März 1992 - 5 C 41.88 -, NVwZ-RR 1992, 423).

    Den materiell-rechtlichen Abhängigkeiten zwischen Aufhebung und Erstattung entsprechend dürfen Erstattungsbescheide dahingehend ausgelegt werden, dass sie konkludent auch die Aufhebung des früheren Bewilligungsbescheides enthalten (BVerwG, Urteil vom 19. März 1992 - 5 C 41.88 -, NVwZ-RR 1992, 423 m. w. N. der Rechtsprechung; Ramsauer/Stallbaum/Sternal, Kommentar zum BAföG, 4. Auflage, § 20 Rn. 3).

  • VG Aachen, 27.11.2015 - 7 K 1142/13

    Rückforderung; Bedingung; auflösend; Rücknahme; Nachschieben

    vgl. BVerwG, Urteil vom 19.03.1992 - 5 C 41/88 -, juris Rn. 9; BVerwG, Urteil vom 13.12.1984 - 3 C 79/82 -, juris Rn. 49; OVG NRW, Urteil vom 24.03.1993 - 24 A 1093/90 -, juris Rn. 32; OVG MV, Beschluss 15.06.2010 - 2 L 84/09 -, juris Rn. 6; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 14. Auflage 2013, § 48 Rn. 29 m.w.N.; Sachs, in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 8. Aufl. 2014, § 48 Rn. 245 m.w.N.
  • VGH Bayern, 24.02.2014 - 12 ZB 13.780

    Rückforderung von BAföG-Leistungen wegen im Bewilligungszeitraum erzielten

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (U.v. 22.10.1981 - 5 C 58/79, 5 C 61/79 - FamRZ 1982, 538 bzw. 1045; U.v. 8.6.1989, NVwZ-RR 1990, 251; U.v. 19.3.1992, NVwZ-RR 1992, 423) stellt § 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BAföG eine eigenständige und in sich abgeschlossene Anspruchsgrundlage dar, bei der Vertrauensschutz keine Rolle spielt, ohne dass dies verfassungsrechtlich zu beanstanden wäre (vgl. auch Ramsauer/Stallbaum/Sternal, BAföG, 4. Aufl. 2005, § 20 Rn. 4).
  • VG Düsseldorf, 02.11.2012 - 1 K 2105/12

    Anspruch auf Gewährung von Ausbildungsförderung im Wege der Vorausleistung in

    vgl. BVerwG, Urteil vom 19. März 1992 - 5 C 41/88 - , NVwZ-RR 1992, 423 (Juris Rdnr. 9) m.w.N.; Ramsauer/Stallbaum/Sternal, BAföG, § 20 Rn. 3. Hinsichtlich der von der Beklagten entsprechend dem - mangels Bekanntgabe nicht wirksam gewordenen (vgl. § 39 SGB-X) - "Bescheid" vom 29. November 2011 gezahlten Vorausleistungen ergibt sich die Erstattungspflicht aus § 50 Abs. 2 SGB-X.
  • OVG Sachsen, 12.09.2019 - 1 A 387/16

    Zuwendung; Widerruf; Widerrufsfrist; Mithaftungsbescheid; GbR;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.03.2014 - 6 N 63.12

    Ausbildungsförderung; Rückforderung; Vertrauensschutz; Nichtberücksichtigung

  • VG Mainz, 07.08.2017 - 1 L 754/17

    Zuständigkeit für glücksspielrechtliche Aufsichtsmaßnahmen in Rheinland-Pfalz;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.05.2019 - 12 E 513/18
  • VG Mainz, 13.10.2017 - 1 L 961/17

    Allgemeines Verwaltungsrecht, Jugendhilferecht, Verwaltungsprozessrecht

  • VG München, 12.11.2009 - M 15 K 08.3053

    Ausbildungsförderung nach dem BAföG

  • VG München, 31.05.2012 - M 15 K 11.5223

    Ausbildungsförderung; Anrechnung von Übergangsgebührnissen als Einkommen

  • VG Saarlouis, 07.05.2015 - 3 K 770/14

    Rückforderung von Förderungsleistungen; Anrechnung von Elterneinkommen und

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.05.1999 - 16 A 893/98

    Rückzahlungspflicht der Ausbildungsförderung bei Bezug von Leistungen ohne

  • VG Greifswald, 17.12.2013 - 2 A 242/13

    Rückforderung überzahlter Ausbildungsförderungsleistungen wegen fehlerhafter

  • VG München, 14.09.2009 - M 15 K 09.2076

    Förderung nach dem AFBG; Rückforderung der Förderung bei Einkommensveränderung;

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