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   OLG Düsseldorf, 22.02.1993 - 3 Wx 520/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,5498
OLG Düsseldorf, 22.02.1993 - 3 Wx 520/92 (https://dejure.org/1993,5498)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22.02.1993 - 3 Wx 520/92 (https://dejure.org/1993,5498)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22. Februar 1993 - 3 Wx 520/92 (https://dejure.org/1993,5498)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Gewährung von Naturalunterhalt; Bestimmung der Eltern; Ersatz für Barunterhalt; Änderung durch Vormundschaftsgericht; Vorliegen besonderer Gründe; Elterliche Unterhaltsbestimmung; Rückwirkende Änderung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1612 Abs. 2 S. 2

Papierfundstellen

  • FamRZ 1994, 460
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.04.2011 - L 19 AS 495/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Beengte Wohnverhältnisse und fehlender eigener Raum für ein volljähriges Kind (vgl. OLG Düsseldorf Beschluss vom 22.02.1993 - 3 Wx 520/92 = FamRZ 1994, 460) stellen nach der unterhaltsrechtlichen Rechtsprechung Gründe dar, dass sich volljährige Kinder nicht auf die Gewährung eines Naturalunterhalts in Form der Aufnahme in den Haushalt eines Elternteils verweisen lassen müssen.
  • OLG Celle, 23.07.1996 - 18 W 19/96

    Barunterhalt statt Unterhaltsgewährung in Form von Unterkunft, Verpflegung und

    Es ist deshalb davon auszugehen, daß sie mindestens vom Zeitpunkt des Zugangs der Antragstellung beim Antragsgegner, hier also mindestens ab 29.03.1995, die Leistung von Barunterhalt begehrt (so ausdrücklich: KG FamRZ 1990, 791, 793; vgl. auch OLG Düsseldorf FamRZ 1987, 141; 1994, 460, 461), [OLG Düsseldorf 22.02.1993 - 3 Wx 520/92] Mit dieser zeitlich begrenzten Rückwirkung ist auch dem Schutzbedürfnis des unterhaltspflichtigen Elternteils genüge getan, denn vom Zeitpunkt des Zuganges der Antragsschrift muß ein Elternteil damit rechnen, auf Barunterhalt in Anspruch genommen zu werden.
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