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   BayObLG, 13.08.1997 - 3Z BR 234/97   

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BayObLG, 13.08.1997 - 3Z BR 234/97 (https://dejure.org/1997,1959)
BayObLG, Entscheidung vom 13.08.1997 - 3Z BR 234/97 (https://dejure.org/1997,1959)
BayObLG, Entscheidung vom 13. August 1997 - 3Z BR 234/97 (https://dejure.org/1997,1959)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nichtgenehmigung eines Grundstückkaufvertrages eines Betreuten durch das Vormundschaftsgericht; Maßgaben für eine ordnungsgemäße Ermessensentscheidung eines Vormundschaftsgerichts

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Grundstücksverkauf, Kriterien für eine Genehmigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1908i Abs. 1, § 1821 Abs. 1 Nr. 1
    Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung eines vom Betreuer abgeschlossenen Vertrags über den Verkauf eines Grundstücks des Betreuten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 158
  • FamRZ 1998, 455
  • Rpfleger 1998, 22
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (7)

  • BayObLG, 05.03.1997 - 1Z BR 210/96

    Vormundschaftsgerichtliche Prüfung bei Genehmigung zur Gründung einer

    Auszug aus BayObLG, 13.08.1997 - 3Z BR 234/97
    a) Das Vormundschaftsgericht entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen, ob eine nach dem Gesetz erforderliche Genehmigung zu erteilen ist (BGH NJW 1986, 2829 /2830 und WM 1995, 64 /65; BayObLGZ 1995, 230/236; 1997, 113/118 m.w.N.; Palandt/Diederichsen BGB 56.Aufl. § 1821 Rn. 2).

    Es kann sie nur dann als rechtsfehlerhaft beanstanden, wenn der Tatrichter sich des ihm zustehenden Ermessens nicht bewußt war, von ungenügenden oder verfahrenswidrig zustande gekommenen Feststellungen ausgegangen ist, wesentliche Umstände außer Betracht gelassen, der Bewertung relevanter Umstände unrichtige Maßstäbe zugrunde gelegt, von seinem Ermessen einen dem Sinn und Zweck des Gesetzes zuwiderlaufenden Gebrauch gemacht oder die Grenzen des Ermessens überschritten hat (vgl. BGH NJW-RR 1990, 1157 ; BayObLGZ 1993, 325/328; 1997, 113/119; Bassenge/Herbst FGG/ RPflG 7.Aufl. § 27 FGG Rn. 16; Jansen FGG 2.Aufl. § 27 Rn. 23; Keidel/Kuntze FGG 13.Aufl. § 27 Rn.27).

    Danach ist das Vormundschaftsgericht grundsätzlich insoweit gebunden, als es in erster Linie auf das Interesse des durch das Genehmigungserfordernis gesetzlich Geschützten abzustellen hat (BGH NJW 1986, 2829/2830; BayObLGZ 1977, 121/126; 1997, 113/118).

  • BGH, 22.05.1986 - III ZR 237/84

    Amtspflicht des Vormundschaftsrichters bei Erteilung einer

    Auszug aus BayObLG, 13.08.1997 - 3Z BR 234/97
    a) Das Vormundschaftsgericht entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen, ob eine nach dem Gesetz erforderliche Genehmigung zu erteilen ist (BGH NJW 1986, 2829 /2830 und WM 1995, 64 /65; BayObLGZ 1995, 230/236; 1997, 113/118 m.w.N.; Palandt/Diederichsen BGB 56.Aufl. § 1821 Rn. 2).

    Danach ist das Vormundschaftsgericht grundsätzlich insoweit gebunden, als es in erster Linie auf das Interesse des durch das Genehmigungserfordernis gesetzlich Geschützten abzustellen hat (BGH NJW 1986, 2829/2830; BayObLGZ 1977, 121/126; 1997, 113/118).

  • BGH, 06.10.1994 - III ZR 134/93

    Haftung der Notare im Landesdienst in Baden-Württemberg

    Auszug aus BayObLG, 13.08.1997 - 3Z BR 234/97
    a) Das Vormundschaftsgericht entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen, ob eine nach dem Gesetz erforderliche Genehmigung zu erteilen ist (BGH NJW 1986, 2829 /2830 und WM 1995, 64 /65; BayObLGZ 1995, 230/236; 1997, 113/118 m.w.N.; Palandt/Diederichsen BGB 56.Aufl. § 1821 Rn. 2).
  • BayObLG, 06.07.1995 - 1Z BR 157/94

    Errichtung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts zur Verwaltung, Vermietung und

    Auszug aus BayObLG, 13.08.1997 - 3Z BR 234/97
    a) Das Vormundschaftsgericht entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen, ob eine nach dem Gesetz erforderliche Genehmigung zu erteilen ist (BGH NJW 1986, 2829 /2830 und WM 1995, 64 /65; BayObLGZ 1995, 230/236; 1997, 113/118 m.w.N.; Palandt/Diederichsen BGB 56.Aufl. § 1821 Rn. 2).
  • BGH, 23.05.1990 - XII ZB 117/89

    Ermessensentscheidung bei Ausschluß von Ausgleichsleistungen

    Auszug aus BayObLG, 13.08.1997 - 3Z BR 234/97
    Es kann sie nur dann als rechtsfehlerhaft beanstanden, wenn der Tatrichter sich des ihm zustehenden Ermessens nicht bewußt war, von ungenügenden oder verfahrenswidrig zustande gekommenen Feststellungen ausgegangen ist, wesentliche Umstände außer Betracht gelassen, der Bewertung relevanter Umstände unrichtige Maßstäbe zugrunde gelegt, von seinem Ermessen einen dem Sinn und Zweck des Gesetzes zuwiderlaufenden Gebrauch gemacht oder die Grenzen des Ermessens überschritten hat (vgl. BGH NJW-RR 1990, 1157 ; BayObLGZ 1993, 325/328; 1997, 113/119; Bassenge/Herbst FGG/ RPflG 7.Aufl. § 27 FGG Rn. 16; Jansen FGG 2.Aufl. § 27 Rn. 23; Keidel/Kuntze FGG 13.Aufl. § 27 Rn.27).
  • BayObLG, 20.09.1993 - 1Z BR 19/93

    Zur Beendigung einer Nachlaßpflegschaft

    Auszug aus BayObLG, 13.08.1997 - 3Z BR 234/97
    Es kann sie nur dann als rechtsfehlerhaft beanstanden, wenn der Tatrichter sich des ihm zustehenden Ermessens nicht bewußt war, von ungenügenden oder verfahrenswidrig zustande gekommenen Feststellungen ausgegangen ist, wesentliche Umstände außer Betracht gelassen, der Bewertung relevanter Umstände unrichtige Maßstäbe zugrunde gelegt, von seinem Ermessen einen dem Sinn und Zweck des Gesetzes zuwiderlaufenden Gebrauch gemacht oder die Grenzen des Ermessens überschritten hat (vgl. BGH NJW-RR 1990, 1157 ; BayObLGZ 1993, 325/328; 1997, 113/119; Bassenge/Herbst FGG/ RPflG 7.Aufl. § 27 FGG Rn. 16; Jansen FGG 2.Aufl. § 27 Rn. 23; Keidel/Kuntze FGG 13.Aufl. § 27 Rn.27).
  • BayObLG, 05.05.1977 - BReg. 1 Z 14/77
    Auszug aus BayObLG, 13.08.1997 - 3Z BR 234/97
    Danach ist das Vormundschaftsgericht grundsätzlich insoweit gebunden, als es in erster Linie auf das Interesse des durch das Genehmigungserfordernis gesetzlich Geschützten abzustellen hat (BGH NJW 1986, 2829/2830; BayObLGZ 1977, 121/126; 1997, 113/118).
  • BGH, 22.07.2009 - XII ZR 77/06

    Unzulässigkeit eines Teilurteils bei objektiver Klagehäufung von Leistungs- und

    Zudem könnte das Ziel des Gesetzes, das Selbstbestimmungsrecht des Betreuten zu stärken und seinem Willen grundsätzlich den Vorrang einzuräumen, nicht erreicht werden, wenn der Betreuer befürchten müsste, nach dem Tod des Betreuten von dessen Erben erfolgreich auf Schadensersatz in Anspruch genommen zu werden, weil er die dem objektiven Wohl des Betreuten zuwiderlaufenden Wünsche erfüllt hat (HK-BUR/Bauer § 1901 BGB Rdn. 52; vgl. zum entsprechenden gesetzgeberischen Ziel BT-Drucks. 11/4528 S. 67, 133; BayObLG FamRZ 1998, 455, 456; Schwab FamRZ 1992, 493, 503; Staudinger/Bienwald BGB (2006) § 1908 i Rdn. 231).
  • LG Nürnberg-Fürth, 28.08.2006 - 13 T 4282/06

    Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung von Finanzierungsgrundschulden

    Erforderlich sind sie allerdings nicht, denn die gewünschte Sicherung des Verkäufers für den Fall, dass etwas schief geht - nämlich Rückzahlung nur des tatsächlich erhaltenen Geldes ohne Disagio und Zin9 Siehe hierzu BayObLG, FamRZ 1998, 455, 456.10 OLG Bremen, NJW-RR 1999, 876, 877 = MittRhNotK 1999, 13 Hierzu insgesamt Amann in Beck"sches Notarhandbuch, 4. Aufl., 284; OLG Zweibrücken, FamRZ 2001, 181, 182; OLG Hamm, FamRZ 2001, 53 .
  • BayObLG, 10.07.2002 - 3Z BR 82/02

    Beschwerde gegen Vorbescheid im vormundschaftsgerichtlichen Verfahren -

    c) Die Entscheidung des Tatrichters über die Erteilung oder Versagung einer vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung für Grundstücksgeschäfte der fraglichen Art stellt eine Ermessensentscheidung dar (BGH NJW 1986, 2829/2830; BayObLG FamRZ 1998, 455/456; BayObLG FamRZ 2001, 51).

    Das Gericht der weiteren Beschwerde kann sie nur als rechtsfehlerhaft beanstanden, wenn der Tatrichter sich des ihm zustehenden Ermessens nicht bewusst war, von ungenügenden oder verfahrenswidrig zustande gekommenen Feststellungen ausgegangen ist, wesentliche Umstände außer Betracht gelassen, der Bewertung relevanter Umstände unrichtige Maßstäbe zugrunde gelegt, von seinem Ermessen einen dem Sinn und Zweck des Gesetzes zuwiderlaufenden Gebrauch gemacht oder die Grenzen des Ermessens überschritten hat (vgl. BGH NJW-RR 1990, 1157; BayObLGZ 1993, 325/328 und 1997, 113/119; BayObLG FamRZ 1998, 455/456).

  • BayObLG, 11.12.2002 - 3Z BR 209/02

    Voraussetzungen des Vorbescheids im vormundschaftsgerichtlichen

    a) Bei der Entscheidung über die Erteilung oder Verweigerung einer vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung für Grundstücksgeschäfte gemäß §§ 1908i Abs. 1 Satz 1, 1821 Abs. 1 Nrn. 1, 4 BGB handelt es sich um eine Ermessensentscheidung (BGH NJW 1986, 2829/2830; BayObLGZ 1997, 113/118 f.; BayObLG FamRZ 1998, 455/456; 2001, 51/52).

    Das Gericht der weiteren Beschwerde kann diese Ermessensentscheidung nur dahin überprüfen, ob der Tatrichter sich des ihm zustehenden Ermessens nicht bewusst war, von ungenügenden oder verfahrenswidrig zustande gekommenen Feststellungen ausgegangen ist, wesentliche Umstände außer Betracht gelassen, der Bewertung relevanter Umstände unrichtige Maßstäbe zugrunde gelegt, von seinem Ermessen einen dem Sinn und Zweck des Gesetzes zuwiderlaufenden Gebrauch gemacht oder die Grenzen des Ermessens überschritten hat (vgl. BayObLG FamRZ 1998, 455/456).

  • BayObLG, 17.10.2001 - 3Z BR 327/01

    Versagung einer vormundschaftsrichterlichen Genehmigung für Grundstücksgeschäfte

    b) Die Entscheidung über die Erteilung oder Versagung einer vormundschaftsrichterlichen Genehmigung für Grundstücksgeschäfte der fraglichen Art stellt eine Ermessensentscheidung dar (BGH NJW 1986, 2829/2830; BayObLG FamRZ 1998, 455/456).

    Es kann sie nur dann als rechtsfehlerhaft beanstanden, wenn der Tatrichter sich des ihm zustehenden Ermessens nicht bewusst war, von ungenügenden oder verfahrenswidrig zustande gekommenen Feststellungen ausgegangen ist, wesentliche Umstände außer Betracht gelassen, der Bewertung relevanter Umstände unrichtige Maßstäbe zugrunde gelegt, von seinem Ermessen einen dem Sinn und Zweck des Gesetzes zuwiderlaufenden Gebrauch gemacht oder die Grenzen des Ermessens überschritten hat (vgl. BGH NJW-RR iggo, 1157; BayObLGZ 1993, 325/328 und 1997, 113/119; BayObLG FamRZ 1998, 455/456).

  • OLG Frankfurt, 06.12.2019 - 21 W 142/19

    Verweigerung nachlassgerichtlicher Genehmigung für Grundstücksgeschäft

    Anerkannt ist weiterhin eine drohende Enteignung der unbekannten Erben (vgl. BayObLG FamRZ 1998, 455; Zimmermann, Die Nachlasspflegschaft, 2013, Rn. 525).
  • OLG Frankfurt, 22.06.2004 - 20 W 332/03

    Sittenwidrigkeit eines Vertrages, mit dem ein Betreuter ein Grundstück auf einen

    Maßstab für die Erteilung oder Versagung der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung für Grundstücksgeschäfte sind das Interesse und das Wohl des Betreuten, wie sie sich zur Zeit der Entscheidung unter Berücksichtigung aller in Betracht kommender Umstände des Einzelfalles darstellen (vgl. BGH NJW 1986, 2829; BayObLG FamRZ 1998, 455).
  • BayObLG, 06.06.2003 - 3Z BR 67/03

    Genehmigungsfähigkeit eines Vergleichswege abgegebenes Schuldanerkenntnisses

    a) Bei der Entscheidung über die Erteilung oder Verweigerung einer vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung für Grundstücksgeschäfte gemäß § 1908i Abs. 1 Satz 1, § 1821 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 4 und Abs. 2 BGB sowie für einen Vergleichsschluss gemäß § 1908i Abs. 1 Satz 1, 1822 Nr. 12 BGB handelt es sich um eine Ermessensentscheidung (vgl. BGH NJW 1986, 2829/2830; BayObLGZ 1997, 113/118 f.; BayObLG FamRZ 1998, 455/456; 2001, 51/52).
  • BayObLG, 09.08.2002 - 3Z BR 151/02

    Genehmigungsfähiger Vergleich bei Verzicht des Betreuten auf Rechte aus

    Die Entscheidung über die Erteilung oder Verweigerung der Genehmigung ist eine Ermessensentscheidung (BGH NJW 1986, 2829/2830; BayObLG FamRZ 1998, 455/456; 2001, 51/52).

    Es kann sie nur dann als rechtsfehlerhaft beanstanden, wenn der Tatrichter sich des ihm zustehenden Ermessens nicht bewusst war, von ungenügenden oder verfahrenswidrig zustande gekommenen Feststellungen ausgegangen ist, wesentliche Umstände außer Betracht gelassen, der Bewertung relevanter Umstände unrichtige Maßstäbe zugrunde gelegt, von seinem Ermessen dem Sinn und Zweck des Gesetzes zuwiderlaufenden Gebrauch gemacht oder die Grenzen des Ermessens überschritten hat (vgl. BGH NJW-RR 1990, 1157; BayObLGZ 1993, 325/328; 1997, 113/119; BayObLG FamRZ 1998, 455/456).

  • OLG Schleswig, 23.05.2001 - 2 W 8/01

    Betreuung - Wünsche der Betreuten bei Vermietung ihres Einfamilienhauses

    Es kann sie nur dann als rechtsfehlerhaft beanstanden, wenn der Tatrichter sich des ihm zustehenden Ermessens nicht bewußt war, von ungenügenden oder verfahrenswidrig zustande gekommenen Feststellungen ausgegangen ist, wesentliche Umstände außer Betracht gelassen, der Bewertung relevanter Umstände unrichtige Maßstäbe zugrunde gelegt, von seinem Ermessen einen dem Sinn und Zweck des Gesetzes zuwiderlaufenden Gebrauch gemacht oder die Grenzen des Ermessens überschritten hat (BayObLG FamRZ 1998, 455, 456).
  • BayObLG, 03.12.2003 - 3Z BR 214/03

    Anspruch des Betreuten auf Einsicht in den bei den Akten befindlichen

  • OLG Oldenburg, 05.07.2002 - 5 W 113/02

    Vom Vormundschaftsgericht bei der Entscheidung über die Zustimmung zur Kündigung

  • OLG Brandenburg, 22.07.2002 - 10 UF 183/01

    Erfordernis der vormundschaftlichen Genehmigung eines Erbbaurechtsvertrages nach

  • OLG Frankfurt, 22.10.2009 - 20 W 175/09

    Beschwerdeberechtigung des Nacherben gegen Vorbescheid des Vormundschaftsgerichts

  • OLG Stuttgart, 04.10.2000 - 8 W 590/99

    Genehmigung eines Hofübergabe-Vertrags durch Vormundschaftsgericht - Betreuung

  • LG Konstanz, 13.01.2022 - A 11 S 19/21

    Verstoß einer Betreuerin gegen vorvertragliche Pflichten

  • OLG Frankfurt, 22.10.2009 - 20 W 175/0
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