Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 13.02.1998

Rechtsprechung
   BayObLG, 25.09.1997 - 3Z BR 343/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,5323
BayObLG, 25.09.1997 - 3Z BR 343/97 (https://dejure.org/1997,5323)
BayObLG, Entscheidung vom 25.09.1997 - 3Z BR 343/97 (https://dejure.org/1997,5323)
BayObLG, Entscheidung vom 25. September 1997 - 3Z BR 343/97 (https://dejure.org/1997,5323)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an das Vorliegen einer Beschwerdeberechtigung bei der Ablehnung der Bestellung eines Betreuers; Anforderungen an die Bestellung eines Betreuers im ausschließlichen Interesse eines Dritten

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Drittinteresse, Bestellung eines Betreuers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1896; FGG § 20 Abs. 1
    Bestellung eines Betreuers im ausschließlichen Interesse eines Dritten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 1459
  • FamRZ 1998, 922
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 27.02.1996 - 3Z BR 337/95

    Bestellung eines Betreuers im ausschließlichen Interesse Dritter

    Auszug aus BayObLG, 25.09.1997 - 3Z BR 343/97
    Die weitere Beschwerde, auf die hin der Senat die Zulässigkeit der Erstbeschwerde selbständig zu prüfen hat (BayObLGZ 1996, 52 f. m.w.N.), hat keinen Erfolg.

    Vielmehr genügt, daß der Beschwerdeführer in der freien Ausübung seines Rechts gestört oder ihm die Ausübung erschwert wird (BayObLGZ 1996, 52 f. m.w.N.).

    b) In Ausnahmefällen darf zwar ein Betreuer auch im ausschließlichen Interesse eines Dritten bestellt werden, wenn die Geltendmachung von Rechten gegen den Betroffenen in Frage steht und der Dritte daran ohne die Bestellung eines Betreuers wegen (partieller) Geschäftsunfähigkeit des Betroffenen gehindert wäre (BayObLGZ 1996, 52/54).

  • BayObLG, 24.06.1993 - 3Z BR 111/93
    Auszug aus BayObLG, 25.09.1997 - 3Z BR 343/97
    Die Berechtigung des Beteiligten zur weiteren Beschwerde ergibt sich aus der Verwerfung der Erstbeschwerde (vgl. BayObLGZ 1993, 253/255).
  • BayObLG, 30.11.1990 - BReg. 3 Z 112/90
    Auszug aus BayObLG, 25.09.1997 - 3Z BR 343/97
    So kann die Bestellung eines Betreuers in Betracht kommen, wenn ein Gläubiger eine Forderung gegen einen prozeßunfähigen Schuldner einklagen und vollstrecken will (vgl. BayObLG FamRZ 1991, 737 ; Palandt/Diederichsen BGB 56. Aufl. § 1896 Rn. 7).
  • AG Brandenburg, 09.09.2004 - 31 C 180/04

    Zulässigkeit einer einstweiligen Verfügung auf Zahlung von Wohnungsmiete;

    Zudem handelt es sich bei einer Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses um eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung, die einem Geschäftsunfähigen oder beschränkt Geschäftsfähigen gegenüber erst dann wirksam wird wenn sie seinem gesetzlichen Vertreter ( Landgericht Berlin, Das Grundeigentum 1982, Seite 45; Amtsgericht Hamburg, ZMR 2001, Seiten 898 f.; BayObLG , NJW-RR 1998, Seite 1459 ; Landgericht Dresden, WuM 1994, Seiten 377 f.; Landgericht Hamburg, WuM 1993, Seite 60 ) oder dem besonders bestellten Prozesspfleger des jeweiligen Verfahrens (Amtsgericht Frankfurt/Main, WuM 1993, Seiten 457 f.; Landgericht Frankfurt/Main, WuM 1993, Seiten 60 f.; Landgericht Hamburg, WuM 1996, Seiten 271 f. sowie WuM 1993, Seite 60) zugeht ( Dr. Ulrich Schumacher, NZM 2003, Seiten 257 ff, mit weiteren Nachweisen).

    Insofern kann die Bestellung eines Betreuers aber selbst dann in Betracht kommen, wenn ein Gläubiger eine Forderung gegen einen prozessunfähigen Schuldner einklagen und vollstrecken will (BayObLG, FamRZ 1991, Seite 737 = BayObLG 190, Seite 322; BayObLG, NJW-RR 1998, Seite 1459; BayObLG, WuM 1996, Seiten 275 f.).

    u.a. auch: BayObLG, NJW-RR 1998, Seite 1459).

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Rechtsprechung
   BayObLG, 13.02.1998 - 4Z BR 14/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,6661
BayObLG, 13.02.1998 - 4Z BR 14/98 (https://dejure.org/1998,6661)
BayObLG, Entscheidung vom 13.02.1998 - 4Z BR 14/98 (https://dejure.org/1998,6661)
BayObLG, Entscheidung vom 13. Februar 1998 - 4Z BR 14/98 (https://dejure.org/1998,6661)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Bestellung einer Vormundschaftsbetreuung; Erweiterung des Aufgabenkreises des Betreuers im Beschwerderechtszug; Revisible Überprüfung der Beweiswürdigung des Tatrichters

  • Bt-Recht

    Aufgabenkreis, Erweiterung, Gegenstand des Beschwerdeverfahrens

  • rechtsportal.de

    Reformatio in peius bei einer Beschwerde des Betroffenen gegen die Berufung eines Betreuers

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1998, 922
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 21.01.1993 - 3Z BR 7/93

    Unterbringung; Betreuter; Psychische Erkrankung; Willen; Bestimmen;

    Auszug aus BayObLG, 13.02.1998 - 4Z BR 14/98
    Die Würdigung von Sachverständigengutachten ist Sache des Tatrichters und vom Rechtsbeschwerdegericht nur auf Rechtsfehler überprüfbar, d. h. dahin, ob der Tatrichter den maßgeblichen Sachverhalt ausreichend ermittelt und bei der Erörterung des Beweisstoffes alle wesentlichen Gesichtspunkte berücksichtigt hat, ob seine Beweiswürdigung in sich widerspruchsfrei ist und nicht gegen gesetzliche Beweisregeln oder Denkgesetze oder feststehende Erfahrungssätze verstößt, ferner, ob die Beweisanforderung vernachlässigt oder überspannt worden sind (BayObLGZ 1993, 18/19 f. m.w.N.).
  • BayObLG, 30.03.1995 - 3Z BR 349/94

    Erledigung in Hauptsache eines Genehmigungsverfahrens durch Beendigung der

    Auszug aus BayObLG, 13.02.1998 - 4Z BR 14/98
    Die Bestellung eines Betreuers von Amts wegen setzt voraus, daß der Betroffene aufgrund seiner Krankheit oder Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann (BayObLGZ 1995, 146/148 m.w.N.; Palandt/Diederichsen BGB 56. Aufl. § 1896 Rn. 7).
  • BayObLG, 29.03.1996 - 3Z BR 21/96

    Erweiterung des Aufgabenkreises eines Betreuers auf Beschwerde des Betroffenen

    Auszug aus BayObLG, 13.02.1998 - 4Z BR 14/98
    Das Beschwerdegericht kann daher - in den Grenzen des Rechtsmittels - anstelle des Erstgerichts nur in dem Umfang entscheiden, in dem auch das Erstgericht eine verfahrensgegenständliche Regelung getroffen oder abgelehnt hat (BayObLGZ 1996, 81/83 = MDR 1996, 715 , FamRZ 1996, 1035 mit Literaturhinweisen).
  • BGH, 19.01.2011 - XII ZB 326/10

    Beschwerdebefugnis des Klägers eines Rechtsstreits hinsichtlich der Ablehnung der

    Eine Rechtsbeeinträchtigung liegt vor, wenn der Entscheidungssatz des angefochtenen Beschlusses unmittelbar in ein dem Beschwerdeführer zustehendes Recht eingreift, wobei diese Beeinträchtigung auch in einer ungünstigen Beeinflussung oder Gefährdung des Rechts liegen kann (zum früheren Recht: Senatsbeschluss vom 25. Februar 2004 - XII ZB 208/00 - FamRZ 2004, 1024, 1025; BGH Beschluss vom 17. März 1997 - II ZB 3/96 - NJW 1997, 1855; BayObLG FamRZ 1998, 922, 923; 1996, 1369 f.; vgl. auch Keidel/Meyer-Holz FamFG 16. Aufl. § 59 Rn. 9).

    Deshalb ist in einem solchen Fall dem Betroffenen ausnahmsweise im Interesse eines Dritten, nämlich des Klägers bzw. Gläubigers, ein Betreuer zu bestellen, wenn die Voraussetzungen des § 1896 BGB vorliegen (vgl. BT-Drucks. 11/4528 S. 117 f.; BayObLG FamRZ 1998, 922, 923; 1996, 1369, 1370; vgl. auch Senatsbeschluss BGHZ 93, 1, 6 ff. = FamRZ 1985, 276 zur Gebrechlichkeitspflegschaft).

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