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   OLG Oldenburg, 27.04.1999 - 11 WF 161/98   

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OLG Oldenburg, 27.04.1999 - 11 WF 161/98 (https://dejure.org/1999,6657)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 27.04.1999 - 11 WF 161/98 (https://dejure.org/1999,6657)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 27. April 1999 - 11 WF 161/98 (https://dejure.org/1999,6657)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Kosten für die Erstausstattung eines Säuglings; Voraussetzungen der Annahme eines Sonderbedarfs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1613 Abs. 2

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 1163
  • FamRZ 1999, 1684
  • FamRZ 1999, 1685
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 13.11.1979 - 3 WF 327/79
    Auszug aus OLG Oldenburg, 27.04.1999 - 11 WF 161/98
    Das ist hier der Fall, weil der gezahlte Regelunterhalt - selbst wenn er über 6 Jahre hinweg gestreckt und unzureichend die Kosten mitabdecken helfen soll - den einmalig und sofort in voller Höhe anfallenden Bedarf nicht abdeckt, der zudem in einer Höhe anfällt, die die einfache Monatsrate einer Regelunterhaltsleistung deutlich übersteigt (vgl. dazu auch OLG Hamm FamRZ 1980, 478f m.w.N.).

    Mit der Regelung, die entstandenen außergewöhnlichen Kosten erst im Lauf der nächsten 6 Lebensjahre durch Zahlung des (unzureichend) erhöhten Regelsatzunterhalts zu erstatten, wird der Interessenlage von Kind und Mutter nicht ausreichend Rechnung getragen (so auch OLG Hamm FamRZ 1980, 478f).

  • BGH, 11.11.1981 - IVb ZR 608/80

    Eintrittspflicht des Unterhaltsschuldners für außergewöhnlich hohe Einzelausgaben

    Auszug aus OLG Oldenburg, 27.04.1999 - 11 WF 161/98
    Die Entscheidung BGH FamRZ 82, 145f (mit Ausführungen zum Begriff des Sonderbedarfs) steht ebenfalls nicht zwingend entgegen, weil dort konkret nicht der Fall einer Säuglingserstausstattung mit dessen spezieller Problematik zu Grunde lag.
  • OLG Koblenz, 12.05.2009 - 11 UF 24/09

    Kindesunterhalt für die Vergangenheit: Säuglingserstausstattung als Sonderbedarf;

    Die Erstausstattung eines Säuglings stellt Sonderbedarf im Sinne des § 1613 II 1 Ziffer 1 BGB dar (vgl. Wendl/Scholz, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 7. Aufl., § 6, Rn. 15; BVerfG, FamRZ 1999, 1342; OLG Oldenburg, FamRZ 1999, 1685; Palandt-Diederichsen, 68. Aufl., Rn. 20 zu § 1613 BGB).
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Rechtsprechung
   LG Münster, 24.07.1998 - 5 T 771/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,9576
LG Münster, 24.07.1998 - 5 T 771/97 (https://dejure.org/1998,9576)
LG Münster, Entscheidung vom 24.07.1998 - 5 T 771/97 (https://dejure.org/1998,9576)
LG Münster, Entscheidung vom 24. Juli 1998 - 5 T 771/97 (https://dejure.org/1998,9576)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • FamRZ 1999, 1685
  • FamRZ 1999, 890
 
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