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   OLG Hamm, 17.06.1999 - 3 WF 189/99   

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OLG Hamm, 17.06.1999 - 3 WF 189/99 (https://dejure.org/1999,12966)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17.06.1999 - 3 WF 189/99 (https://dejure.org/1999,12966)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17. Juni 1999 - 3 WF 189/99 (https://dejure.org/1999,12966)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 429
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Brandenburg, 08.03.2007 - 10 WF 57/07

    Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren für die Unterhaltsstufenklage eines

    Wird Unterhalt im Wege der Stufenklage geltend gemacht und für die Klage Prozesskostenhilfe beantragt, so ist bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 114 ZPO Prozesskostenhilfe nicht allein für die erste Stufe, sondern sogleich für die gesamte Stufenklage zu bewilligen (Senat, FamRZ 1998, 1177; OLG Hamm, FamRZ 2000, 429 f.; Johannsen/Henrich/Thalmann, Eherecht, 4. Aufl., § 114, Rz. 23; Verfahrenshandbuch Familiensachen - FamVerf -/Gutjahr, § 1, Rz. 263).
  • OLG Karlsruhe, 19.03.2012 - 2 WF 3/12

    Verfahrenskostenhilfeantrag des Antragsgegners im Kindesunterhaltsverfahren:

    (a) Die Prüfung der Erfolgsaussichten einer Rechtsverteidigung gegen einen Stufenantrag folgt - mit Einschränkungen - denselben Grundsätzen wie die Prüfung der Erfolgsaussichten des Stufenantrags (OLG Brandenburg, FamRZ 1998, 1177; OLG Hamm, FamRZ 2000, 429 f.; Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, a.a.O., Rn. 437).
  • OLG Brandenburg, 07.03.2007 - 10 WF 55/07

    Prozesskostenhilfe; Unterhaltsabänderungsklage: Summarische Prüfung hinsichtlich

    Unabhängig davon, ob sich etwa nach erteilter Auskunft überhaupt eine die Abänderung rechtfertigende wesentliche Veränderung der Verhältnisse, § 323 Abs. 1 ZPO, ergibt, ist, wenn die Voraussetzungen im Übrigen vorliegen, Prozesskostenhilfe nicht allein für die erste Stufe, sondern sogleich für die gesamte Stufenklage zu bewilligen (Senat, FamRZ 1998, 1177; OLG Hamm, FamRZ 2000, 429 f.; Johannsen/Henrich/Thalmann, a.a.O., § 114, Rz. 23).
  • OLG Brandenburg, 10.03.2021 - 9 WF 62/21
    Vielmehr ist ihm zuzumuten, mit seiner Rechtsverteidigung abzuwarten, bis feststeht, ob ein Zahlungsantrag nach der Auskunftserteilung überhaupt gestellt wird bzw. ob der gestellte Zahlungsantrag nicht nach seinem eigenen Vorbringen zu erfüllen ist (Groß in: Groß, Beratungshilfe/ Prozesskostenhilfe/ Verfahrenskostenhilfe, 14. Auflage, § 114 Rn. 107; Schultzky in: Zöller, Zivilprozessordnung, 33. Auflage, § 114, Rn. 40; OLG Hamm FamRZ 2000, 429).
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