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   OLG Zweibrücken, 19.09.2003 - 5 UF 200/02   

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https://dejure.org/2003,4258
OLG Zweibrücken, 19.09.2003 - 5 UF 200/02 (https://dejure.org/2003,4258)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 19.09.2003 - 5 UF 200/02 (https://dejure.org/2003,4258)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 19. September 2003 - 5 UF 200/02 (https://dejure.org/2003,4258)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachträglich eingetretene tatsächliche Veränderung in einem noch laufenden Berufungsverfahren; Selbstständige Abänderungsklage; Auswirkung der Befristung der Anschlussberufung auf die Frist zur Einlegung des Anschlussrechtsmittels

  • Judicialis

    ZPO § 323; ; ZPO § 524 Abs. 2 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 323; ZPO § 524 Abs. 2 Satz 2
    Zur Zulässigkeit der Anschlussberufung nach Ablauf der Anschlussberufungsfrist in einem noch laufenden Berufungsverfahren wegen eingetretener tatsächlicher Veränderungen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2004, 454 (Ls.)
  • FamRZ 2004, 554
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 03.04.1985 - IVb ZR 18/84

    Abänderungsklage hinsichtlich Unterhalt nach Aufhebung und Zurückverweisung im

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 19.09.2003 - 5 UF 200/02
    Der Bundesgerichtshof hat eine Befugnis des Unterhaltsgläubigers zur Einlegung einer Anschlussberufung in dem Fall bejaht, dass ein Kläger mit einem Teil seines Rentenanspruchs rechtskräftig abgewiesen worden war und nach einer auf die Revision des Gegners erfolgten Zurückverweisung der Sache im Wege der Anschlussberufung einen Anspruch auf eine erhöhte Rente beim Berufungsgericht geltend gemacht hatte (BGH LM, § 323 ZPO Nr. 4; zur Befugnis des Berufungsklägers zur Erweiterung seines Berufungsantrags bei einer ihn betreffenden entsprechenden Fallkonstellation: BGH FamRZ 1985, 691; OLG Koblenz, FamRZ 1988, 302).
  • OLG Koblenz, 17.11.1987 - 11 UF 1546/86
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 19.09.2003 - 5 UF 200/02
    Der Bundesgerichtshof hat eine Befugnis des Unterhaltsgläubigers zur Einlegung einer Anschlussberufung in dem Fall bejaht, dass ein Kläger mit einem Teil seines Rentenanspruchs rechtskräftig abgewiesen worden war und nach einer auf die Revision des Gegners erfolgten Zurückverweisung der Sache im Wege der Anschlussberufung einen Anspruch auf eine erhöhte Rente beim Berufungsgericht geltend gemacht hatte (BGH LM, § 323 ZPO Nr. 4; zur Befugnis des Berufungsklägers zur Erweiterung seines Berufungsantrags bei einer ihn betreffenden entsprechenden Fallkonstellation: BGH FamRZ 1985, 691; OLG Koblenz, FamRZ 1988, 302).
  • OLG Koblenz, 30.05.2007 - 9 UF 649/06

    Anschlussberufung; Ehegattenunterhalt: Zulässigkeit einer Anschlussberufung nach

    Die Frage, ob die Monatsfrist nach § 524 Abs. 2 ZPO für alle Fälle der Verurteilung zukünftig fällig werdenden wiederkehrenden Leistungen gilt oder nur für solche Sachverhalte, die unter den Voraussetzungen des § 323 ZPO in das Verfahren eingeführt werden können, ist allerdings streitig (für eine einschränkende Auslegung: Musielak/Ball, ZPO, 5. Aufl., § 524 Rn. 11; Born, NJW 2005, 3038, 3040 m.w.N.; vgl. auch OLG Zweibrücken, FamRZ 2004, 554 für die Rechtslage nach dem ZPO-RG; nicht einschränkend: Klinkhammer FF 2006, 95, 97; Zöller/Gummer/Heßler, ZPO, 26. Aufl., § 524 Rn. 10; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 64. Aufl., § 524 Rn. 13).
  • OLG Koblenz, 14.06.2007 - 7 UF 155/07

    Zulässigkeit der unbefristeten Anschlussberufung bei Verurteilung zu zukünftig

    Auf die gegen diese starre Regelung vielfach geäußerte Kritik (vgl. z.B. Born, FamRZ 2003, 1245 ff, 1248; zu "Reparatur"-Versuchen der Rechtsprechung vgl. OLG Zweibrücken, FamRZ 2004, 554 ) hat der Gesetzgeber im Justizmodernisierungsgesetz mit der jetzt geltenden Neufassung des § 524 ZPO reagiert.
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