Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 01.03.2004 - 16 WF 221/03 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verfahren auf Erteilung einer weiteren vollstreckbaren Ausfertigung; Zustellung der ersten Ausfertigung von Anwalt zu Anwalt; Nichtrückgabe durch Prozessbevollmächtigten des Schuldners; Kosten der Zwangsvollstreckung; Kostentragungspflicht des Schuldners; Statthaftigkeit ...
- Judicialis
Verfahrensgang
- AG Mosbach, 10.09.2003 - 2 F 517/00
- OLG Karlsruhe, 01.03.2004 - 16 WF 221/03
Papierfundstellen
- FamRZ 2005, 49
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Zweibrücken, 29.10.1998 - 3 W 243/98
Erteilung einer weiteren vollstreckbaren Ausfertigung
Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.03.2004 - 16 WF 221/03
Danach hat sie grundsätzlich der Schuldner zu tragen, wenn nicht die Erforderlichkeit der Erteilung vom Gläubiger zu vertreten ist (OLG Zweibrücken, JurBüro 1999, 160; ähnlich OLG München, JurBüro 1992, 431). - OLG München, 14.05.1991 - 11 WF 571/91
Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.03.2004 - 16 WF 221/03
Danach hat sie grundsätzlich der Schuldner zu tragen, wenn nicht die Erforderlichkeit der Erteilung vom Gläubiger zu vertreten ist (OLG Zweibrücken, JurBüro 1999, 160; ähnlich OLG München, JurBüro 1992, 431).
- BAG, 17.09.2009 - 6 AZR 369/08
Unterhaltsrückstände in der Verbraucherinsolvenz
Die von der Mutter der Klägerin erteilte Prozessvollmacht ist wirksam geblieben (OLG Karlsruhe 1. März 2004 - 16 WF 221/03 - FamRZ 2005, 49;… Zöller/Greger aaO.). - OLG Saarbrücken, 15.05.2007 - 5 W 74/07
Überwiegendes Gläubigerinteresse an der Erteilung einer zweiten vollstreckbaren …
Der Schuldner kann sich dagegen im Rahmen des Verfahrens nach § 733 ZPO nicht auf Erfüllung berufen, sondern er kann diese wie alle materiellrechtlichen Einwendungen gegen den titulierten Anspruch nur im Wege der Vollstreckungsgegenklage gemäß § 767 ZPO geltend machen (vgl. OLG Karlsruhe, FamRZ 2005, 49 (50);… Stein/Jonas-Münzberg, aaO., § 733 ZPO, Rdnr. 10;… Zöller-Stöber, aaO., § 733 ZPO, Rdnr. 12;… Baumbach-Hartmann, aaO., § 733 ZPO, Rdnr. 4 "Erfüllung" u. Rdnr. 7).Die Kostenentscheidung folgt aus § 91 Abs. 1 ZPO i. V. m. § 788 Abs. 1 Satz 1 u. 2 ZPO (vgl. OLG Karlsruhe, FamRZ 2005, 49 (50); Schneider, JurBüro 2004, 632 (633)).
- OLG Düsseldorf, 19.10.2012 - 7 W 56/12
Erteilung einer weiteren vollstreckbaren Ausfertigung eines Vergleichs nach …
Die Kostenentscheidung folgt aus § 91 Abs. 1 ZPO i.V.m. § 788 Abs. 1 Satz 1 und 2 ZPO (vgl. OLG Karlsruhe FamRZ 2005, 49, 50; OLG Saarbrücken OLGR 2007, 1594; Schneider JurBüro 2004, 632, 633). - OLG Hamm, 27.10.2022 - 10 U 28/19
Rechtskräftig verurteilter Mörder ist erbunwürdig
als gesetzlich bestellter Vormund der Kläger - die Prozessvollmacht erteilt hat und der Minderjährige während des Prozesses volljährig wird (…vgl. Althammer in: Zöller, Zivilprozessordnung, § 86 Rn. 9; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 01.03.2004 - 16 WF 221/03 -, juris).
Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 12.11.2003 - 16 WF 152/03 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer
Umdeutung einer gegen einen Prozesskostenhilfe versagenden Beschluss eingelegte Gegenvorstellung in eine sofortige Beschwerde; Geltung des Grundsatzes einer Umdeutungsmöglichkeit aus dem materiellen Recht im Verfahrensrecht; Möglichkeit einer Umdeutung von Anträgen bei ...
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de
ZPO § 127 Abs. 2 S. 3; BGB § 140
Zur Umdeutung einer die Prozesskostenhilfe versagenden Beschluss eingelegten Gegendarstellung in eine sofortige Beschwerde - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Mannheim, 11.06.2003 - 5E F 137/03
- OLG Karlsruhe, 12.11.2003 - 16 WF 152/03
Papierfundstellen
- FamRZ 2005, 49
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 06.12.2000 - XII ZR 219/98
Umdeutung eines Rechtsmittels in einen Beitritt als Nebenintervenient
Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.11.2003 - 16 WF 152/03
Zwar gilt in entsprechender Anwendung des § 140 BGB auch im Verfahrensrecht der Grundsatz, dass eine fehlerhafte Parteihandlung in eine zulässige, wirksame und vergleichbare umzudeuten ist, wenn deren Voraussetzungen eingehalten sind, die Umdeutung dem mutmaßlichen Parteiwillen entspricht und kein schutzwürdiges Interesse des Gegners entgegensteht (BGH FamRZ 1983, 892; Versicherungsrecht 1986, 785; NJW 2001, 1217 m.w.N.).Gegenvorstellung und sofortige Beschwerde sind jedoch nicht vergleichbar, anders etwa Abänderungsklage und Leistungsklage (BGH, FamRZ 1983, 892) oder die Berufung einer vermeintlichen Partei mit der Berufung des Nebenintervenienten (BGH, NJW 2001, 1217).
- BGH, 06.03.1986 - I ZB 12/85
Verspätete Einlegung einer sofortigen Beschwerde - Möglichkeit der Umdeutung …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.11.2003 - 16 WF 152/03
Zwar gilt in entsprechender Anwendung des § 140 BGB auch im Verfahrensrecht der Grundsatz, dass eine fehlerhafte Parteihandlung in eine zulässige, wirksame und vergleichbare umzudeuten ist, wenn deren Voraussetzungen eingehalten sind, die Umdeutung dem mutmaßlichen Parteiwillen entspricht und kein schutzwürdiges Interesse des Gegners entgegensteht (BGH FamRZ 1983, 892; Versicherungsrecht 1986, 785; NJW 2001, 1217 m.w.N.).Nicht miteinander vergleichbar sind etwa auch der Wiedereinsetzungsantrag und die sofortige Beschwerde (BGH, Versicherungsrecht 1986, 785).
- BGH, 01.06.1983 - IVb ZR 565/81
Erhöhung von Unterhaltsleistungen - Unterhaltsanspruch eines Kindes - Vorliegen …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.11.2003 - 16 WF 152/03
Zwar gilt in entsprechender Anwendung des § 140 BGB auch im Verfahrensrecht der Grundsatz, dass eine fehlerhafte Parteihandlung in eine zulässige, wirksame und vergleichbare umzudeuten ist, wenn deren Voraussetzungen eingehalten sind, die Umdeutung dem mutmaßlichen Parteiwillen entspricht und kein schutzwürdiges Interesse des Gegners entgegensteht (BGH FamRZ 1983, 892; Versicherungsrecht 1986, 785; NJW 2001, 1217 m.w.N.).Gegenvorstellung und sofortige Beschwerde sind jedoch nicht vergleichbar, anders etwa Abänderungsklage und Leistungsklage (BGH, FamRZ 1983, 892) oder die Berufung einer vermeintlichen Partei mit der Berufung des Nebenintervenienten (BGH, NJW 2001, 1217).
- BGH, 07.03.2002 - IX ZB 11/02
Zulässigkeit der weiteren Beschwerde zum BGH nach der in der seit dem 1.1.2002 …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.11.2003 - 16 WF 152/03
Die Gegenvorstellung ist ein im Gesetz nicht geregelter, gleichwohl allgemein anerkannter Rechtsbehelf, dessen Anwendungsbereich durch die neuere Rechtsprechung noch erweitert wurde (vgl. BGH, NJW 2002, 1577; OLG Celle, NJW 2002, 3715; Senatsbeschluss vom 27. Juni 2003 - 16 WF 85/03 - nicht veröffentlicht). - OLG Celle, 24.09.2002 - 2 W 57/02
Sofortige weitere Beschwerde - Wegfall des außergerichtlichen Rechtsbehelfs der …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.11.2003 - 16 WF 152/03
Die Gegenvorstellung ist ein im Gesetz nicht geregelter, gleichwohl allgemein anerkannter Rechtsbehelf, dessen Anwendungsbereich durch die neuere Rechtsprechung noch erweitert wurde (vgl. BGH, NJW 2002, 1577; OLG Celle, NJW 2002, 3715; Senatsbeschluss vom 27. Juni 2003 - 16 WF 85/03 - nicht veröffentlicht).
- OLG Koblenz, 17.02.2005 - 12 W 34/05
Prozesskostenhilfe: Beachtung des Gebots der Rechtsschutzgleichheit bei nicht …
Die Gegenvorstellung vom 15. Dezember 2004 (Bl. 47 GA) kann zwar nicht als sofortige Beschwerde ausgelegt werden (vgl. OLG Karlsruhe OLG-Report Karlsruhe 2004, 342, 343).