Rechtsprechung
OLG Koblenz, 27.11.2006 - 12 U 136/06 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- IWW
- Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 1565 Abs. 2; 1933
Ausschluss des Pflichtteils bei Versterben während des Scheidungsverfahrens
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf den Ehegattenpflichtteil; Ausschluss des Ehegattenerbrechts; Vorliegen der Voraussetzungen für eine Ehescheidung zur Zeit des Tods des Erblassers; Indizien für die Zerrüttung einer Ehe; Dauer der Trennung der Ehegatten; Unzumutbarkeit des Festhaltens an der ...
- Judicialis
- RA Kotz
Scheidungsbeantragung und Erbrecht des überlebenden Ehegatten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1565 § 1933
Zum Erbrecht des überlebenden Ehegatten, wenn zur Zeit des Totes des Erblassers die Scheidungsvoraussetzungen gegeben waren - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- IWW (Kurzinformation)
Ehegattenerbrecht - Voraussetzung für den Ausschluss des Ehegattenerbrechts
Verfahrensgang
- LG Koblenz, 13.01.2006 - 15 O 137/05
- OLG Koblenz, 27.11.2006 - 12 U 136/06
Papierfundstellen
- FamRZ 2007, 590
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (11)
- BGH, 30.11.1994 - IV ZR 290/93
Erbrecht des überlebenden Ehegatten; Bezugsrecht aus einer vom Erblasser …
Auszug aus OLG Koblenz, 27.11.2006 - 12 U 136/06
Dementsprechend ist auch nach § 1933 Satz 1 BGB zum einen erforderlich, dass die Lebensgemeinschaft der Ehegatten im Zeitpunkt des Todes des Erblassers (vgl. BGHZ 99, 304, 313) nicht mehr bestand, sowie zum anderen, dass nicht mehr erwartet werden konnte, die Ehegatten würden ihre frühere Lebensgemeinschaft in absehbarer Zeit wieder aufnehmen (vgl. BGHZ 128, 125, 128).Eine darüber hinausgehende Bedeutung im Sinne einer tatsächlichen Vermutung kommt der Trennungszeit nicht zu (vgl. BGHZ 128, 125, 130).
- BGH, 14.06.1978 - IV ZR 167/77
Verfassungsmäßigkeit des neuen Scheidungsrechts
Auszug aus OLG Koblenz, 27.11.2006 - 12 U 136/06
Vielmehr müssen in diesem Fall die Voraussetzungen der Ehescheidung nach dem für sich genommen verfassungsrechtlich unbedenklichen (vgl. BGHZ 72, 107, 112) Zerrüttungsprinzip gemäß § 1565 Abs. 1 Satz 2 BGB einzelfallbezogen geprüft werden; ferner darf dann auch § 1565 Abs. 2 BGB der Ehescheidung im Zeitpunkt des Todes des Erblassers nicht entgegengestanden haben. - BGH, 14.06.1978 - IV ZR 164/77
Getrenntleben innerhalb der ehelichen Wohnung
Auszug aus OLG Koblenz, 27.11.2006 - 12 U 136/06
Die Dauer der (letzten) Trennung der Ehegatten gehört zwar zu den Umständen, die das Gericht in seine Prüfung einzubeziehen hat, ob eine Wiederherstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft nicht erwartet werden kann (vgl. BGH NJW 1978, 1810, 1811; 1979, 1042).
- BGH, 14.01.1987 - IVb ZR 46/85
Maßgeblicher Zeitpunkt für Berechnung des Zugewinns bei Tod eines Ehegatten
Auszug aus OLG Koblenz, 27.11.2006 - 12 U 136/06
Dementsprechend ist auch nach § 1933 Satz 1 BGB zum einen erforderlich, dass die Lebensgemeinschaft der Ehegatten im Zeitpunkt des Todes des Erblassers (vgl. BGHZ 99, 304, 313) nicht mehr bestand, sowie zum anderen, dass nicht mehr erwartet werden konnte, die Ehegatten würden ihre frühere Lebensgemeinschaft in absehbarer Zeit wieder aufnehmen (vgl. BGHZ 128, 125, 128). - BGH, 06.06.1990 - IV ZR 88/89
Ausschluß des Ehegattenerbrechts
Auszug aus OLG Koblenz, 27.11.2006 - 12 U 136/06
Erbrechtliche Rechtspositionen der Klägerin bestehen nicht mehr, weil diese im Zeitpunkt des Todes des Erblassers wegen des dann rechtshängigen und begründeten Scheidungsantrags ihre innere Rechtfertigung verloren haben (vgl. BGHZ 111, 329, 332). - OLG Zweibrücken, 12.12.1995 - 5 UF 49/95
Auslegung des Tenors eines klageabweisenden Urteil
Auszug aus OLG Koblenz, 27.11.2006 - 12 U 136/06
Selbst im Berufungsverfahren muss das Berufungsgericht in einem solchen Fall den in erster Instanz noch nicht gestellten und in der Berufungsinstanz noch nicht erhobenen Zahlungsanspruch abweisen (PfzOLG Zweibrücken FamRZ 1996, 869 ff.). - BGH, 31.01.1979 - IV ZR 72/78
Begriff der außergewöhnlichen Härte
Auszug aus OLG Koblenz, 27.11.2006 - 12 U 136/06
Die Dauer der (letzten) Trennung der Ehegatten gehört zwar zu den Umständen, die das Gericht in seine Prüfung einzubeziehen hat, ob eine Wiederherstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft nicht erwartet werden kann (vgl. BGH NJW 1978, 1810, 1811; 1979, 1042). - BGH, 07.11.2001 - XII ZR 247/00
Geltendmachung des Scheiterns der Ehe durch den Betreuer eines geisteskranken …
Auszug aus OLG Koblenz, 27.11.2006 - 12 U 136/06
§ 1565 Abs. 1 Satz 2 BGB setzt voraus, dass die Lebensgemeinschaft der Ehegatten (vgl. BGHZ 149, 140, 142) nicht mehr besteht. - BGH, 05.11.1980 - IVb ZR 538/80
Auslegung der Härteklausel
Auszug aus OLG Koblenz, 27.11.2006 - 12 U 136/06
Damit soll ein Rechtsmissbrauch verhindert werden (BGH NJW 1981, 449, 450 f.). - BVerfG, 15.02.1995 - 1 BvR 71/93
Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses des Ehegattenerbrechts bei Tod eines …
Auszug aus OLG Koblenz, 27.11.2006 - 12 U 136/06
Das Bundesverfassungsgericht hat zwar in einer beiläufigen Bemerkung in einer Kammerentscheidung offen gelassen, ob der einseitige Verlust des Scheidungsgegners an erbrechtlichen Rechtspositionen aufgrund eines begründeten Scheidungsantrags verfassungsrechtlichen Bedenken unterliegt (BVerfG NJW-RR 1995, 769, 770). - OLG Zweibrücken, 20.12.1982 - 3 W 208/82
- OLG Stuttgart, 04.10.2011 - 8 W 321/11
Erbvertrag: Wirksamkeit einer Erbeneinsetzung eines Ehegatten bei in …
Denn angesichts der langen Trennungszeit von über zweieinhalb Jahren im Zeitpunkt des Todes des Erblassers, auf den abzustellen ist (§§ 2077 Abs. 1 Satz 2, 1933 Satz 1 BGB), war vorliegend das Scheitern der Ehe im Sinne des § 1565 Abs. 1 BGB nicht zu überprüfen, weil die Vermutung des § 1566 Abs. 1 BGB eingreift (BGH NJW 1978, 1810; OLG Koblenz FamRZ 2007, 590; - die von der Antragstellerin zitierte Entscheidung BGH ErbR 2008, 397, betrifft nicht den Fall der einverständlichen Scheidung und damit nicht den Anwendungsbereich des § 1566 Abs. 1 BGB). - OLG Düsseldorf, 02.04.2013 - 3 Wx 147/12 Zwar ist ein solcher Standpunkt im Ergebnis in der obergerichtlichen Rechtsprechung vertreten worden (OLG Koblenz FamRZ 2007, S. 590 ff.).