Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 13.02.2008 - 2 W 6/08   

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https://dejure.org/2008,7094
OLG Schleswig, 13.02.2008 - 2 W 6/08 (https://dejure.org/2008,7094)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 13.02.2008 - 2 W 6/08 (https://dejure.org/2008,7094)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 13. Februar 2008 - 2 W 6/08 (https://dejure.org/2008,7094)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Anordnung einer Betreuung bei Nichtbesorgung von Angelegenheiten im Interesse des Betroffenen durch einen Bevollmächtigten; Ausscheiden einer Kontrollbetreuung bei Nichtkooperation eines Betreuers mit dem Kontrollbetreuer

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Erforderlichkeit der Bestellung eines Betreuers bei fehlender Kooperation eines Bevollmächtigten mit einem Kontrollbetreuer

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Missbrauch einer Betreuungsvollmacht in Gesundheitsfragen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2008, 158
  • FamRZ 2008, 1376 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Schleswig, 18.07.2007 - 2 W 93/07

    Voraussetzungen einer Unterbringung; Verhältnis öffentlich-rechtlicher zu

    Auszug aus OLG Schleswig, 13.02.2008 - 2 W 6/08
    Das ist dann nicht der Fall, wenn der Bevollmächtigte - wie hier im Einzelnen dargetan - nicht willens oder in der Lage ist, die Vollmacht zum Wohle des Betroffenen einzusetzen (Senat, Beschluss vom 18.07.2007 - 2 W 93/07 - bei Juris; FGPrax 2006, 217, 218 unter Nr. 2 Bst. b); KG NJW-RR 2007, 514 m.w.Nw.).
  • KG, 31.10.2006 - 1 W 448/04

    Betreuung: Erforderlichkeit der Bestellung eines Betreuers bei Vorliegen einer

    Auszug aus OLG Schleswig, 13.02.2008 - 2 W 6/08
    Das ist dann nicht der Fall, wenn der Bevollmächtigte - wie hier im Einzelnen dargetan - nicht willens oder in der Lage ist, die Vollmacht zum Wohle des Betroffenen einzusetzen (Senat, Beschluss vom 18.07.2007 - 2 W 93/07 - bei Juris; FGPrax 2006, 217, 218 unter Nr. 2 Bst. b); KG NJW-RR 2007, 514 m.w.Nw.).
  • OLG Schleswig, 25.01.2006 - 2 W 6/06

    Betreuung trotz Vollmacht bei zweifeln an deren Wirksamkeit

    Auszug aus OLG Schleswig, 13.02.2008 - 2 W 6/08
    Das ist dann nicht der Fall, wenn der Bevollmächtigte - wie hier im Einzelnen dargetan - nicht willens oder in der Lage ist, die Vollmacht zum Wohle des Betroffenen einzusetzen (Senat, Beschluss vom 18.07.2007 - 2 W 93/07 - bei Juris; FGPrax 2006, 217, 218 unter Nr. 2 Bst. b); KG NJW-RR 2007, 514 m.w.Nw.).
  • OLG Stuttgart, 08.05.2008 - 2 U 9/08

    Markenrechtsverletzung: Verwechslungsfähigkeit der Bezeichnungen "Enzymax" und

    Nach der Rechtsprechung des Senats (zuletzt B. v. 17.03.2008 - 2 W 6/08) ist auch eine unterschiedliche Ansetzung des Streitwertes für einerseits Verfügungs- und andererseits Hauptsacheverfahren nicht angezeigt.
  • LG Itzehoe, 03.04.2017 - 4 T 76/17
    Nur wenn positiv feststeht, dass der Betroffene zum Zeitpunkt der Vollmachtserteilung geschäftsunfähig war und auch weiterhin psychisch oder körperlich außerstande ist, Vollmachten zu erteilen bzw. Hilfen von sich aus in Anspruch zu nehmen oder sogar die Notwendigkeit der Inanspruchnahme zu erkennen, kommt die Anordnung einer Betreuung in Betracht (BayObLG NJWE - FER 2001, 151; OLG Schleswig, BTPrax 2008, 132).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 19.04.2007 - 2 W 5/07   

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https://dejure.org/2007,8801
OLG Schleswig, 19.04.2007 - 2 W 5/07 (https://dejure.org/2007,8801)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 19.04.2007 - 2 W 5/07 (https://dejure.org/2007,8801)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 19. April 2007 - 2 W 5/07 (https://dejure.org/2007,8801)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Streit über die Notwendigkeit der Erweiterung der Betreuung um die Aufgabenkreise Gesundheitssorge und Aufenthaltsbestimmung; Voraussetzungen für eine rechtmäßige Anordnung einer Betreuung mit den Aufgabenkreisen Gesundheitssorge und Aufenthaltsbestimmung mit der ...

  • Judicialis

    BGB § 1896; ; BGB § 1906 Abs. 1 Nr. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    BGB § 1896; BGB § 1906 Abs. 1 Nr. 2
    Voraussetzung für Erweiterung einer Betreuung - Betreuung; Gesundheitssorge; Aufenthaltsbestimmung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Erweiterung auf Aufgabenkreis Gesundheitssorge und Aufenthaltsbestimmung geht nicht ohne weiteres

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2008, 1376 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Schleswig, 30.03.2005 - 2 W 11/05

    Betreuung, Heilbehandlung, Zwangsbehandlung

    Auszug aus OLG Schleswig, 19.04.2007 - 2 W 5/07
    Nach der Rechtsprechung des Senats ist die Anordnung einer Betreuung mit den Aufgabenkreisen Gesundheitssorge und Aufenthaltsbestimmung mit der Befugnis zur Unterbringung, die auf eine Unterbringung zur Heilbehandlung abzielt, nur erforderlich, wenn eine Behandlung des Betroffenen in einer geschlossenen Einrichtung nach § 1906 Abs. 1 Nr. 2 BGB überhaupt in Betracht kommt, d. h. diese bei einer vorläufigen Einschätzung Erfolg versprechend und nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz unumgänglich erscheint, um eine drohende gewichtige gesundheitliche Schädigung abzuwenden (Senat Beschluss vom 23.05.2005, 2 W 11/05, OLGR Schleswig 2005, 546 = BtPrax 2005, 196).
  • OLG Schleswig, 07.05.2003 - 2 W 73/03

    Genehmigung einer Unterbringung durch Betreuer bei chronifizierter Schizophrenie

    Auszug aus OLG Schleswig, 19.04.2007 - 2 W 5/07
    Es müssen dann konkrete krankheitsbedingte Ereignisse feststehen, aus denen sich mit erforderlicher Wahrscheinlichkeit auf die Gefahr einer erheblichen Gesundheitsschädigung oder einer Selbsttötung schließen lässt (Senat Beschluss vom 07.05.2003, 2 W 73/03, OLGR Schleswig 2003, 391 = BtPrax 2003, 223).
  • OLG Brandenburg, 08.05.2000 - 9 Wx 7/00

    Anforderungen an die Erstattung eines Gutachtens durch einen Sachverständigen

    Auszug aus OLG Schleswig, 19.04.2007 - 2 W 5/07
    Dabei genügt ein Gutachten, dass sich in der Aufzählung der von dem Betroffenen begangenen fremdaggressiven Handlungen und einem Hinweis auf seine Impulsdurchbrüche erschöpft, den inhaltlichen Anforderungen an ein Sachverständigengutachten nach § 68b FGG nicht, darüber hinaus begegnet auch die Erstattung eines Gutachtens "nach Aktenlage" in diesem Zusammenhang durchgreifenden Bedenken (vgl. BayObLG BtPrax 1999, 195; KG FamRZ 1995, 1379; Brandenburgisches OLG FamRZ 2001, 40).
  • BayObLG, 23.04.1999 - 3Z BR 73/99

    Grundlage eines Gutachtens zur Bestellung eines Betreuers

    Auszug aus OLG Schleswig, 19.04.2007 - 2 W 5/07
    Dabei genügt ein Gutachten, dass sich in der Aufzählung der von dem Betroffenen begangenen fremdaggressiven Handlungen und einem Hinweis auf seine Impulsdurchbrüche erschöpft, den inhaltlichen Anforderungen an ein Sachverständigengutachten nach § 68b FGG nicht, darüber hinaus begegnet auch die Erstattung eines Gutachtens "nach Aktenlage" in diesem Zusammenhang durchgreifenden Bedenken (vgl. BayObLG BtPrax 1999, 195; KG FamRZ 1995, 1379; Brandenburgisches OLG FamRZ 2001, 40).
  • KG, 10.12.1994 - 1 W 6687/94

    Anordnung; Betreuung; Gericht; Gutachten; Sachverständiger; Befund; Untersuchung;

    Auszug aus OLG Schleswig, 19.04.2007 - 2 W 5/07
    Dabei genügt ein Gutachten, dass sich in der Aufzählung der von dem Betroffenen begangenen fremdaggressiven Handlungen und einem Hinweis auf seine Impulsdurchbrüche erschöpft, den inhaltlichen Anforderungen an ein Sachverständigengutachten nach § 68b FGG nicht, darüber hinaus begegnet auch die Erstattung eines Gutachtens "nach Aktenlage" in diesem Zusammenhang durchgreifenden Bedenken (vgl. BayObLG BtPrax 1999, 195; KG FamRZ 1995, 1379; Brandenburgisches OLG FamRZ 2001, 40).
  • AG Lübeck, 16.04.2012 - 4 XVII H 13700

    Aufhebung einer Betreuung: Konsequente Ablehnung und "Unbetreubarkeit" des

    Die Betreuung ist auch nicht zu dem Zweck aufrechtzuerhalten, um künftig - mittels der Aufgabenkreise Gesundheitssorge und Aufenthaltsbestimmung - auf die gesundheitlichen Belange des Betroffenen einwirken und diese positiv beeinflussen zu können - was schon an der mangelnden Kooperation scheitert -, sei es durch eine geschlossene Unterbringung (zu diesem Betreuungszweck und die daran zu stellenden Anforderungen BayObLG, a. a. O., Tz. 14; Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschluss vom 01.09.2009, a. a. O.; Beschluss vom 19.04.2007 - 2 W 5/07; Beschluss vom 30.05.2005 - 2 W 11/05, zitiert jeweils nach [...]).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 23.03.2007 - 2 W 61/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,7314
OLG Schleswig, 23.03.2007 - 2 W 61/07 (https://dejure.org/2007,7314)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 23.03.2007 - 2 W 61/07 (https://dejure.org/2007,7314)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 23. März 2007 - 2 W 61/07 (https://dejure.org/2007,7314)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Streit über die Rechtmäßigkeit der Unterbringung des Betroffenen zum Zwecke einer Heilbehandlung wegen einer psychischen Erkrankung; Voraussetzungen für eine Unterbringung

  • Bt-Recht

    Voraussetzungen einer Unterbringungsgenehmigung nach § 1906 I Nr. 2 BGB

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Unterbringung nicht ohne Behandlungskonzept

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2008, 180
  • FamRZ 2008, 1376 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 25.01.2006 - IV ZR 207/04

    Verjährung von Ansprüchen gegen eine Rechtsschutzversicherung; Kostenverteilung

    Auszug aus OLG Schleswig, 23.03.2007 - 2 W 61/07
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist bei Genehmigung einer Unterbringung nach § 1906 Abs. 1 Nr. 2 BGB die von dem Betreuten zu duldende Behandlung so präzise wie möglich anzugeben, weil sich nur aus diesen Angaben der Unterbringungszweck sowie Inhalt, Gegenstand und Ausmaß der von dem Betreuten zu duldenden Behandlung hinreichend konkret und bestimmbar ergeben (NJW 2006, 1281).
  • OLG Köln, 28.11.2007 - 2 W 88/07

    Bindung an Entscheidung des Beschwerdegerichts bei Zurückverweisung - Prüfung der

    Auf die hiergegen gerichtete sofortige Beschwerde des Antragstellers vom 26. Juli 2007 hat der Senat durch Beschluß vom 16. August 2007 - 2 W 61/07 - den Beschluß vom 16. Juli 2007 aufgehoben, die Sache zur erneuten Entscheidung über das Prozeßkostenhilfegesuch vom 10. Mai 2007 an das Landgericht zurückverwiesen und dieses angewiesen, das Prozeßkostenhilfegesuch nicht wegen fehlender Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung abzulehnen.
  • AG Lübeck, 15.07.2011 - 4 XVII H 13700
    Nach herrschender und vom erkennenden Gericht geteilter Auffassung stellt die Vorschrift des § 1906 Abs. 1 Nr. 2 BGB daher zugleich eine Rechtsgrundlage für die Einwilligung des Betreuers in eine Heilbehandlung des einwilligungsunfähigen Betroffenen gegen dessen natürlichen Willen, d. h. auch unter Anwendung von Zwang gegen körperlichen Widerstand, dar (vgl. grundlegend BGH, Beschluss vom 11.10.2000 - XII ZB 69/00 ; Beschluss vom 01.02.2006 - XII ZB 236/05 ; vgl. ferner Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschluss 25.01.2002 - 2 W 17/02 ; Beschluss vom 23.03.2007 - 2 W 61/07 ; OLG Karlsruhe, a. a. O.; OLG Köln, Beschluss vom 29.06.2006 - 16 Wx 141/06 ; OLG Celle, Beschluss vom 10.07.2007 - 17 W 72/07 u. a., alle zitiert nach Juris; aus dem Schrifttum etwa Jürgens/Marschner, Betreuungsrecht, 4. A. 2010, § 1904 Rdn. 12; eine spezielle Rechtsgrundlage fordernd Palandt/Diederichsen, BGB, 70. A. 2011, § 1906 Rdn. 20; zur Zulässigkeit einer Zwangsbehandlung im Maßregelvollzug jüngst auch BVerfG, Beschluss vom 23.03.2011 - 2 BvR 882/09 , dort auch zur Vereinbarkeit mit der UN-BRK, zweifelnd insoweit Marschner, a. a. O.).

    Unter dem (zutreffenden) Blickwinkel des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes muss es vielmehr genügen, wenn, wie vom Sachverständigen erläutert, die genaue Dosierung und ggf. Verabreichungshäufigkeit dem behandelnden Arzt überlassen wird (vgl. auch Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschluss vom 23.03.2007, a. a. O., Tz. 14: Darlegung eines konkreten Behandlungskonzeptes/grobe Skizzierung der geplanten Handlungsmaßnahmen).

  • OLG Rostock, 23.10.2009 - 6 W 33/09

    1. Es ist nicht Aufgabe des Staates, seine Bürger zu hindern, sich gesundheitlich

    Dazu bedarf es der Vorlage eines konkreten Behandlungskonzepts (OLG Schleswig, Beschluss vom 23.3.2007, Az.: 2 W 61/07, Rn. 14 [zitiert nach juris]).
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Rechtsprechung
   AG Westerburg, 27.02.2008 - 7 XVII 376/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,32683
AG Westerburg, 27.02.2008 - 7 XVII 376/01 (https://dejure.org/2008,32683)
AG Westerburg, Entscheidung vom 27.02.2008 - 7 XVII 376/01 (https://dejure.org/2008,32683)
AG Westerburg, Entscheidung vom 27. Februar 2008 - 7 XVII 376/01 (https://dejure.org/2008,32683)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,32683) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Betreutes Wohnen als Heimaufenthalt?

  • Bt-Recht (Leitsatz)

    Betreutes Wohnen als gewöhnlicher Aufenthalt in einem Heim

Papierfundstellen

  • FamRZ 2008, 1376
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Koblenz, 14.02.2006 - 2 T 32/06
    Auszug aus AG Westerburg, 27.02.2008 - 7 XVII 376/01
    Die Wohnform des "Betreuten Wohnenes" ist als gewöhnlicher Heimaufenthalt im Sinne des § 5 II 1 VBVG anzusehen (vgl. Beschluss des LG Koblenz vom 14.02.2006, 2 T 32/06 ; AG Westerburg, Beschluss vom 06.12.2005, 7 XVII 347/04 = FamRZ 07, 854).
  • AG Westerburg, 06.12.2005 - 7 XVII 347/04
    Auszug aus AG Westerburg, 27.02.2008 - 7 XVII 376/01
    Die Wohnform des "Betreuten Wohnenes" ist als gewöhnlicher Heimaufenthalt im Sinne des § 5 II 1 VBVG anzusehen (vgl. Beschluss des LG Koblenz vom 14.02.2006, 2 T 32/06 ; AG Westerburg, Beschluss vom 06.12.2005, 7 XVII 347/04 = FamRZ 07, 854).
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