Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 25.03.2009 - 13 UF 623/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,13652
OLG Koblenz, 25.03.2009 - 13 UF 623/08 (https://dejure.org/2009,13652)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 25.03.2009 - 13 UF 623/08 (https://dejure.org/2009,13652)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 25. März 2009 - 13 UF 623/08 (https://dejure.org/2009,13652)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,13652) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen eines Prozessbetrugs im Falle einer unterlassenen Offenlegung einer Nebentätigkeit bei der Berechnung von Trennungsunterhalt i.R.e. Ehescheidung; Vorliegen eines Prozessbetrugs im Falle einer Fehlvorstellung über eine überobligatorisch ausgeübte Nebentätigkeit ...

  • Judicialis

    BGB § 242

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 242
    Rückabwicklung eines unwirksamen Prozessvergleichs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2009, 1696
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 29.07.1999 - III ZR 272/98

    Rechtsfolgen der Unwirksamkeit eines Prozeßvergleichs

    Auszug aus OLG Koblenz, 25.03.2009 - 13 UF 623/08
    Den Anspruch auf Schadensersatz oder ungerechtfertigte Bereicherung wegen Zahlungen aufgrund eines unwirksamen Prozessvergleichs ist im Ausgangsverfahren geltend zu machen (im Anschluss an BGH NJW 1999, 2903).

    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und, soweit ersichtlich, der inzwischen nahezu einhelligen Auffassung in der Literatur (vgl. etwa BGH NJW 1999, 2903, mit zahlreichen Nachweisen; Musielak/Lackmann ZPO, 6. Aufl. Rn 21 zu § 794; Zöller/Stöber ZPO 27. Aufl. Rn 15a zu § 794).

    Der Bundesgerichtshof verneint "in Fortführung dieser Rechtsprechungsgrundsätze das Rechtsschutzbedürfnis für eine neue Klage auf Rückforderung der aufgrund eines - behauptet - nichtigen Vergleichs erbrachten Leistungen jedenfalls dann, wenn diese, wie im Streitfall, ausschließlich die durch den Vergleich auf eine neue Grundlage gestellte Klageforderung des Ursprungsverfahrens betreffen" (BGH NJW 1999, 2903; vgl auch Zöller/Stöber, ZPO, 27. Aufl. Rn 15a zu § 794; Musielak/Lackmann ZPO, 6. Aufl. Rn 21 zu § 794).

    Wenn jedoch die Partei die Möglichkeit hatte und, wollte sie nicht die Abweisung als unzulässig riskieren, sogar gehalten war (BGH NJW 1999, 2903), eine Forderung in einem bereits laufenden Prozess gelten zu machen, drängt sich die Frage auf, ob es im Ermessen der Partei liegt, einfach den Ausgang dieses Prozesses abzuwarten (oder wie hier: den bereits rechtshängigen Rückforderungsprozess nicht weiter zu betreiben), um dann in einem neuen Verfahren eben jene Forderung anhängig zu machen.

    Der Senat lässt die Revision zu, weil die Frage bisher höchstrichterlich nicht geklärt ist, ob - in Konsequenz von BGH NJW 1999, 2903 - die mangels Rechtsschutzbedürfnisses ursprünglich unzulässige Rückforderungsklage unzulässig bleibt, wenn der Ausgangsprozess beendet ist, in dem die Forderung ursprünglich über einen längeren Zeitraum hätte geltend gemacht werden können und müssen.

  • OVG Thüringen, 16.12.2008 - 2 EO 228/08

    Beförderungen; Konkurrentenstreitverfahren: Zulässigkeit ressortbeschränkter

    Auszug aus OLG Koblenz, 25.03.2009 - 13 UF 623/08
    (Thüringer Oberverwaltungsgericht , Beschluss vom 16.12.2008 -2 EO 228/08 - juris).
  • BGH, 16.12.1970 - VIII ZR 85/69

    Anfechtung eines Kaufvertrages wegen arglistiger Täuschung - Abschluss eines

    Auszug aus OLG Koblenz, 25.03.2009 - 13 UF 623/08
    Hieraus hat der Bundesgerichtshof zunächst die Folgerung gezogen, es bestehe kein Rechtsschutzbedürfnis für eine Vollstreckungsgegenklage, wenn die rechtliche Unwirksamkeit eines Prozessvergleichs durch die Fortsetzung des bisherigen Rechtsstreits geklärt werden könne (BGH NJW 1971, 467, 468).
  • BGH, 06.04.2011 - XII ZR 79/09

    Rückforderung von aufgrund eines nichtigen Prozessvergleichs erbrachten

    Das Oberlandesgericht, dessen Entscheidung in FamRZ 2009, 1696 veröffentlicht ist, hat die Geltendmachung des Rückforderungsanspruchs im vorliegenden Verfahren für treuwidrig gehalten.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht