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   OLG Hamm, 18.12.2009 - II-5 UF 118/09   

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https://dejure.org/2009,9483
OLG Hamm, 18.12.2009 - II-5 UF 118/09 (https://dejure.org/2009,9483)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18.12.2009 - II-5 UF 118/09 (https://dejure.org/2009,9483)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18. Dezember 2009 - II-5 UF 118/09 (https://dejure.org/2009,9483)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • fr-blog.com

    Kinderlose Ehe, Unterhaltsrechtsreform, Scheidungsfolgenvereinbarung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1573 Abs. 2; BGB § 1578
    Höhe des nachehelichen Aufstockungsunterhalts; Herabsetzung auf den angemessenen Lebensbedarf; Berücksichtigung von Auslandszuschlägen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • meyer-koering.de (Kurzinformation)

    Der Auslandsverwendungszuschlag beim Unterhalt

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Soldat im Krisengebiet - Muss er vom "Auslandsverwendungszuschlag" Unterhalt für die Ex-Frau abzweigen?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 508
  • FamRZ 2010, 1085
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 03.12.2008 - XII ZR 182/06

    Familienrecht - Zurechnung fiktiver Einkünfte

    Auszug aus OLG Hamm, 18.12.2009 - 5 UF 118/09
    1.140,00 EUR zu kürzen (vgl. BGH 03.12.08 XII ZR 182/06 - Rz 39; FamRZ 2009, 314 [317]).
  • BGH, 14.10.2009 - XII ZR 146/08

    Bemessungkriterien für die Festlegung des angemessenen Lebensbedarfs eines

    Auszug aus OLG Hamm, 18.12.2009 - 5 UF 118/09
    (2) Der angemessene Lebensbedarf bemisst sich nach den Einkünften, die die Beklagte ohne ehebedingte Nachteile erzielen würde (vgl. BGH FamRZ 2009, 1990).
  • BGH, 16.01.1980 - IV ZR 115/78

    Gültigkeit einer Vereinbarung der Eltern über den Unterhalt der gemeinsamen

    Auszug aus OLG Hamm, 18.12.2009 - 5 UF 118/09
    Das OLG Schleswig hat in einem Urteil vom 29.06.2004 - 8 UF 213/03 - (FamRZ 2005, 369) im Ergebnis den AVZ aus einem Einsatz in Afghanistan und Bosnien jeweils zur Hälfte angerechnet und sich zur Begründung auf eine Entscheidung des BGH vom 16.01.1980 - IV ZR 115/78 (FamRZ 1980, 342 [344]) zum Auslandszuschlag nach § 55 BBesG berufen, wonach der Zuschlag grundsätzlich als Einkommen zu berücksichtigen sei, soweit dem nicht ein konkreter Mehraufwand gegenübersteht.
  • OLG Schleswig, 29.06.2004 - 8 UF 213/03

    Trennungsunterhalt: Berücksichtigung der Auslandsverwendungszulage eines

    Auszug aus OLG Hamm, 18.12.2009 - 5 UF 118/09
    Das OLG Schleswig hat in einem Urteil vom 29.06.2004 - 8 UF 213/03 - (FamRZ 2005, 369) im Ergebnis den AVZ aus einem Einsatz in Afghanistan und Bosnien jeweils zur Hälfte angerechnet und sich zur Begründung auf eine Entscheidung des BGH vom 16.01.1980 - IV ZR 115/78 (FamRZ 1980, 342 [344]) zum Auslandszuschlag nach § 55 BBesG berufen, wonach der Zuschlag grundsätzlich als Einkommen zu berücksichtigen sei, soweit dem nicht ein konkreter Mehraufwand gegenübersteht.
  • OLG Stuttgart, 08.11.2001 - 16 WF 506/01

    Zurechnung einer Einkommensteuererstattung als unterhaltsrechtlich relevantes

    Auszug aus OLG Hamm, 18.12.2009 - 5 UF 118/09
    Hier überwiegen die mit einem solchen Einsatz verbundenen Beschwernisse und persönlichen Gefahren für Leib und Leben in einem solchen Maß, dass dem unterhaltspflichtigen Soldat der AVZ grundsätzlich zu verbleiben hat und eine Anrechnung nur unter dem Gesichtspunkt ersparter Aufwendungen erfolgen kann, die mangels anderweitiger Erkenntnisse - ähnlich wie bei Spesen und Auslösungen - in der Regel mit 1/3 zu bemessen sind (vgl. i.d.S. OLG Stuttgart, Beschluss 08.11.2001 - 16 WF 506/01 - Rz. 4, JURIS).
  • OLG Hamm, 27.11.1998 - 11 UF 215/96
    Auszug aus OLG Hamm, 18.12.2009 - 5 UF 118/09
    Siehe auch die Entscheidung des 11. FS OLG Hamm v. 27.11.2008 - 11 UF 215/96 (OLGR 1999, 90) zu §§ 55, 57 BBesG für einen an einer ausländischen Botschaft tätigen Offizier.
  • BGH, 18.04.2012 - XII ZR 73/10

    Trennungsunterhalt: Einkommenszurechnung eines Auslandsverwendungszuschlags eines

    Ebenso hat das Oberlandesgericht Hamm (FamRZ 2010, 1085, 1086) hinsichtlich eines in Afghanistan eingesetzten Berufssoldaten entschieden.
  • OLG Dresden, 10.10.2013 - 22 UF 818/12

    Berücksichtigung des Auslandsverwendungszuschlags eines in einem Krisengebiet

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass Auslandszuschläge, die Soldaten für ihre Beteiligung an Auslandseinsätzen in Krisen- oder Kriegsgebieten erhalten, aufgrund der mit dem Einsatz verbundenen Gefahren und Erschwernisse nur mit einem Bruchteil zum unterhaltsrelevanten Einkommen des Soldaten gezählt werden; Abschläge von 1/3 bis 1/2 werden je nach Gefahrenlage anrechnungsfrei belassen (vgl. OLG Schleswig, Urteil vom 29.06.2004, 8 UF 213/03, NJW-RR 2005, 3 ff.; OLG Hamm, Urteil vom 18.12.2009, NJW-RR 2010, 508 ff., 5 UF 118/09).
  • OLG Frankfurt, 07.12.2012 - 2 UF 223/09

    Berücksichtigung von Auslandsverwendungszuschlag für die Dienstzeit eines

    Das OLG Hamm hat in seinem Urteil vom 18. Dezember 2009 (FuR 2010, 227) die Auffassung vertreten, dass bei einem Einsatz in einem Krisen- oder Kriegsgebiet die mit einem solchen Einsatz verbundenen Beschwernisse und persönlichen Gefahren für Leib und Leben in einem solchen Maß überwiegen, dass dem unterhaltspflichtigen Soldaten der Auslandsverwendungszuschlag grundsätzlich zu verbleiben hat.
  • OLG Frankfurt, 05.05.2010 - 2 UF 223/09

    Ehegattenunterhalt: Anrechnung eines Auslandsverwendungszuschlags bei der

    Das OLG Hamm hat in seinem Urteil vom 18. Dezember 2009 (FuR 2010, 227) die Auffassung vertreten, dass bei einem Einsatz in einem Krisen- oder Kriegsgebiet die mit einem solchen Einsatz verbundenen Beschwernisse und persönlichen Gefahren für Leib und Leben in einem solchen Maß überwiegen, dass dem unterhaltspflichtigen Soldaten der Auslandsverwendungszuschlag grundsätzlich zu verbleiben hat.
  • OLG Jena, 19.01.2015 - 1 UF 649/13

    Berücksichtigung eines Auslandsverwendungszuschusses eines Soldaten in

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass Auslandszuschläge, die Soldaten für ihre Beteiligung an Auslandseinsätzen in Krisen- oder Kriegsgebieten erhalten, aufgrund der mit dem Einsatz verbundenen Gefahren und Erschwernisse nur mit einem Bruchteil zum unterhaltsrelevanten Einkommen des Soldaten gezählt werden; Zuschläge werden je nach Gefahrenlage anrechnungsfrei belassen (vgl. OLG Schleswig, NJW-RR 2005, 3 ff.: zu ½ anrechnungsfrei; OLG Hamm, NJW-RR 2010, 508 ff.: zu 2/3 anrechnungsfrei).
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