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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 01.09.2010 - 9 WF 222/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,13830
OLG Brandenburg, 01.09.2010 - 9 WF 222/10 (https://dejure.org/2010,13830)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 01.09.2010 - 9 WF 222/10 (https://dejure.org/2010,13830)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 01. September 2010 - 9 WF 222/10 (https://dejure.org/2010,13830)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang des Akteneinsichtsrechts in Prozesskostenhilfeunterlagen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang des Akteneinsichtsrechts in Prozesskostenhilfeunterlagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2010, 1217
  • FamRZ 2011, 125
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Karlsruhe, 28.10.2020 - 6 W 35/20

    Anfechtbarkeit der Bewilligung von Akteneinsicht in die Gerichtsakte

    Allerdings wird es bei einer Überlassung von Verfahrenkostenhilfeunterlagen im Sinn von § 117 Abs. 2 ZPO in der obergerichtlichen Rechtsprechung für geboten erachtet, die sofortige Beschwerde gemäß § 127 Abs. 2 ZPO ausnahmsweise schon gegen die Zwischenentscheidung zuzulassen, um effektiven Rechtschutz zu gewähren und weil die Einsichtnahme in die Verfahrenskostenhilfeakte das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzen kann (OLG Brandenburg, MDR 2010, 1217; OLG Naumburg, Beschluss vom 20. September 2013 - 8 WF 140/13 (VKH), juris Rn. 5; OLG Koblenz, Beschluss vom 4. November 2010 - 7 WF 872/10, juris Rn. 7; OLG Karlsruhe, FamRZ 2015, 597).
  • OLG Frankfurt, 01.02.2017 - 20 VA 1/17

    Verfahrenskostenhilfe: Antrag des Gegners auf Einsicht in Erklärung über

    Wegen des mit der Übersendung verbundenen Eingriffs in das Grundrecht des Antragstellers auf informationelle Selbstbestimmung aus Art. 2 Abs. 1 GG wird von einer Reihe von Familiensenaten der Oberlandesgerichte und im Schrifttum vertreten, dass das Gericht, wenn der Antragsteller einer Übersendung widersprochen hat, zunächst eine Bewilligungsentscheidung erlassen kann oder sogar muss, welche für den Antragsteller des Verfahrenskostenhilfeverfahrens mit der sofortigen Beschwerde nach § 76 Abs. 2 FamFG, § 127 Abs. 2 S. 2, § 567 ZPO anfechtbar sein soll (so: OLG Brandenburg, Beschluss vom 01.09.2010, Az. 9 WF 222/10, MDR 2010, 1217, 1217; OLG Koblenz, a. a. O., Rn. 7; OLG Naumburg, Beschluss vom 20.09.2013, Az. 8 WF 140/13 (VKH), Rn. 5 - 7; OLG Karlsruhe, a. a. O., Rn. 10, jeweils zitiert nach juris; Wache in Münchener Kommentar zur ZPO, 5. Aufl., § 117 ZPO, Rn. 29; Fischer in Musielak / Voit, ZPO, 13. Aufl., § 117 ZPO, Rn. 17; Groß, BerH, PKH, VKH, 13. Aufl., § 117 ZPO, Rn. 23; a. A. Viefhues, a. a. O.), während im Falle der Versagung einer Übersendung dem Gegner kein Beschwerderecht zustehen soll (vgl. OLG Bremen, a. a. O., Rn. 7 f.; OLG Frankfurt 5. Senat für Familiensachen, Beschluss vom 17.03.2014, Az. 5 WF 36/14, jeweils zitiert nach juris).
  • OLG Karlsruhe, 29.08.2014 - 2 WF 167/14

    Verfahrenskostenhilfe in Familiensachen: Befugnis des Gerichts zur Überlassung

    Aus Gründen der Gewährleistung eines effektiven Rechtschutzes und weil die Einsichtnahme in die Verfahrenskostenhilfeakte das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzen kann, ist es geboten, die sofortige Beschwerde gemäß § 127 Abs. 2 ZPO zuzulassen (vgl. OLG Naumburg, Bes. vom 20.09.2013, 8 WF 140/13 in FuR 2014, 432; OLG Brandenburg FamRZ 2011, 125; OLG Koblenz FamRZ 2011, 389).
  • OLG Bremen, 12.10.2011 - 5 WF 100/11

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Versagung der Einsicht in die

    Insofern ist der vorliegende Fall gänzlich anders gelagert als es die den von den Antragstellern in der Beschwerdeschrift zitierten Entscheidungen des OLG Koblenz (FamRZ 2011, 389) und des OLG Brandenburg (FamRZ 2011, 125) zugrunde liegenden Sachverhalte sind.
  • OLG Naumburg, 20.09.2013 - 8 WF 140/13

    Verfahrenskostenhilfe: Zulässigkeit der Weitergabe von

    Andererseits muss vorliegend die Anfechtung der Weitergabe der Unterlagen nach § 117 Abs. 2 Satz 1 ZPO wegen der damit verbundenen Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung der betroffenen Antragstellerin (Art. 2 Abs. 1 GG) eröffnet sein, so dass auch für die Frage des Einsichtsrechts des Gegners das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde nach § 127 Abs. 2 ZPO gegeben sein muss (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 01.09.2010 - 9 WF 222/10 -, juris; OLG Koblenz, Beschluss vom 04. November 2010 - 7 WF 872/10 -, juris).
  • OLG Schleswig, 15.12.2014 - 13 WF 189/14

    Familiensache: Rechtsbehelf gegen die Ablehnung eines Antrags auf Einsicht in die

    Der Verneinung einer Beschwerdebefugnis des Antragsgegners gegenüber einer abschlägigen Entscheidung des Gerichts nach § 117 Abs. 2 S. 2 ZPO steht nicht entgegen, dass mehrere Oberlandesgerichte (vgl. OLG Brandenburg, FamRZ 2011, 125; OLG Koblenz, FamRZ 2011, 389; OLG Naumburg, NZFam 2014, 1057; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 29. August 2014, Az. 2 WF 167/14) Antragstellern gegen die in der Offenlegung der Antragsunterlagen liegende Nebenentscheidung im Verfahrenskostenhilfeverfahren in entsprechender Anwendung von § 127 Abs. 2 ZPO die Beschwerde eröffnet haben.
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 28.04.2010 - 27 WF 49/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,11346
OLG Köln, 28.04.2010 - 27 WF 49/10 (https://dejure.org/2010,11346)
OLG Köln, Entscheidung vom 28.04.2010 - 27 WF 49/10 (https://dejure.org/2010,11346)
OLG Köln, Entscheidung vom 28. April 2010 - 27 WF 49/10 (https://dejure.org/2010,11346)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2011, 125
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Brandenburg, 05.04.2005 - 9 WF 79/05

    Mutwilligkeit der Rechtsverteidigung bei Nichtabgabe einer Erklärung zum

    Auszug aus OLG Köln, 28.04.2010 - 27 WF 49/10
    Es entspricht einer zumindest weitverbreiteten Auffassung, dass die Prozessführung einer Partei mutwillig ist, die ihr Verhalten - vorprozessual oder auch im Rahmen des vorgeschalteten Prozesskostenhilfeverfahrens - nicht auf Prozessvermeidung ausrichtet, sondern durch Tatenlosigkeit dazu beiträgt, dass der antragstellenden Partei Prozesskostenhilfe bewilligt wird, um sich dann erst im Prozessverfahren - ebenfalls unter Gewährung von Prozesskostenhilfe - (erfolgreich) gegen den Kläger zu verteidigen, deren Verhalten mithin dazu führt, dass die Gerichte bei beiderseitiger Prozesskostenhilfebewilligung und damit mit beträchtlichen Kosten für die Allgemeinheit mit einem "letztlich überflüssigen Prozess" befasst werden (vgl. OLG Köln, OLGR 2009, 452 ff; OLG Brandenburg, FamRZ 2006, 349; FamRZ 2008, 70; OLG Düsseldorf, FamRZ 1997, 1017; OLG Oldenburg, FamRZ 2002, 1712; Thomas/Putzo/Reichold, ZPO, 30. Aufl., § 114 Rn. 7; Wax in Münchener Kommentar ZPO, 2. Aufl., § 114, Rn. 2127; Stein/Jonas/Bork, ZPO, 22. Aufl., § 114, Rn. 36; offen lassend Zöller/Geimer, 28. Aufl., § 114, Rn. 34 a m.w.N. auch zu abweichenden Ansichten).
  • OLG Oldenburg, 13.05.2002 - 12 WF 81/02

    Mutwilligkeit der Rechtsverteidigung; Prozesskostenhilfe (PKH); Zurückhalten von

    Auszug aus OLG Köln, 28.04.2010 - 27 WF 49/10
    Es entspricht einer zumindest weitverbreiteten Auffassung, dass die Prozessführung einer Partei mutwillig ist, die ihr Verhalten - vorprozessual oder auch im Rahmen des vorgeschalteten Prozesskostenhilfeverfahrens - nicht auf Prozessvermeidung ausrichtet, sondern durch Tatenlosigkeit dazu beiträgt, dass der antragstellenden Partei Prozesskostenhilfe bewilligt wird, um sich dann erst im Prozessverfahren - ebenfalls unter Gewährung von Prozesskostenhilfe - (erfolgreich) gegen den Kläger zu verteidigen, deren Verhalten mithin dazu führt, dass die Gerichte bei beiderseitiger Prozesskostenhilfebewilligung und damit mit beträchtlichen Kosten für die Allgemeinheit mit einem "letztlich überflüssigen Prozess" befasst werden (vgl. OLG Köln, OLGR 2009, 452 ff; OLG Brandenburg, FamRZ 2006, 349; FamRZ 2008, 70; OLG Düsseldorf, FamRZ 1997, 1017; OLG Oldenburg, FamRZ 2002, 1712; Thomas/Putzo/Reichold, ZPO, 30. Aufl., § 114 Rn. 7; Wax in Münchener Kommentar ZPO, 2. Aufl., § 114, Rn. 2127; Stein/Jonas/Bork, ZPO, 22. Aufl., § 114, Rn. 36; offen lassend Zöller/Geimer, 28. Aufl., § 114, Rn. 34 a m.w.N. auch zu abweichenden Ansichten).
  • OLG Köln, 25.09.2008 - 2 W 63/08

    Versagung der Prozesskostenhilfe zugunsten des Beklagten wegen Mutwilligkeit

    Auszug aus OLG Köln, 28.04.2010 - 27 WF 49/10
    Es entspricht einer zumindest weitverbreiteten Auffassung, dass die Prozessführung einer Partei mutwillig ist, die ihr Verhalten - vorprozessual oder auch im Rahmen des vorgeschalteten Prozesskostenhilfeverfahrens - nicht auf Prozessvermeidung ausrichtet, sondern durch Tatenlosigkeit dazu beiträgt, dass der antragstellenden Partei Prozesskostenhilfe bewilligt wird, um sich dann erst im Prozessverfahren - ebenfalls unter Gewährung von Prozesskostenhilfe - (erfolgreich) gegen den Kläger zu verteidigen, deren Verhalten mithin dazu führt, dass die Gerichte bei beiderseitiger Prozesskostenhilfebewilligung und damit mit beträchtlichen Kosten für die Allgemeinheit mit einem "letztlich überflüssigen Prozess" befasst werden (vgl. OLG Köln, OLGR 2009, 452 ff; OLG Brandenburg, FamRZ 2006, 349; FamRZ 2008, 70; OLG Düsseldorf, FamRZ 1997, 1017; OLG Oldenburg, FamRZ 2002, 1712; Thomas/Putzo/Reichold, ZPO, 30. Aufl., § 114 Rn. 7; Wax in Münchener Kommentar ZPO, 2. Aufl., § 114, Rn. 2127; Stein/Jonas/Bork, ZPO, 22. Aufl., § 114, Rn. 36; offen lassend Zöller/Geimer, 28. Aufl., § 114, Rn. 34 a m.w.N. auch zu abweichenden Ansichten).
  • OLG Düsseldorf, 15.01.1997 - 3 WF 234/96
    Auszug aus OLG Köln, 28.04.2010 - 27 WF 49/10
    Es entspricht einer zumindest weitverbreiteten Auffassung, dass die Prozessführung einer Partei mutwillig ist, die ihr Verhalten - vorprozessual oder auch im Rahmen des vorgeschalteten Prozesskostenhilfeverfahrens - nicht auf Prozessvermeidung ausrichtet, sondern durch Tatenlosigkeit dazu beiträgt, dass der antragstellenden Partei Prozesskostenhilfe bewilligt wird, um sich dann erst im Prozessverfahren - ebenfalls unter Gewährung von Prozesskostenhilfe - (erfolgreich) gegen den Kläger zu verteidigen, deren Verhalten mithin dazu führt, dass die Gerichte bei beiderseitiger Prozesskostenhilfebewilligung und damit mit beträchtlichen Kosten für die Allgemeinheit mit einem "letztlich überflüssigen Prozess" befasst werden (vgl. OLG Köln, OLGR 2009, 452 ff; OLG Brandenburg, FamRZ 2006, 349; FamRZ 2008, 70; OLG Düsseldorf, FamRZ 1997, 1017; OLG Oldenburg, FamRZ 2002, 1712; Thomas/Putzo/Reichold, ZPO, 30. Aufl., § 114 Rn. 7; Wax in Münchener Kommentar ZPO, 2. Aufl., § 114, Rn. 2127; Stein/Jonas/Bork, ZPO, 22. Aufl., § 114, Rn. 36; offen lassend Zöller/Geimer, 28. Aufl., § 114, Rn. 34 a m.w.N. auch zu abweichenden Ansichten).
  • OLG Brandenburg, 19.07.2007 - 9 WF 197/07

    Prozesskostenhilfebewilligungsverfahren für den Beklagten im Unterhaltsprozess:

    Auszug aus OLG Köln, 28.04.2010 - 27 WF 49/10
    Es entspricht einer zumindest weitverbreiteten Auffassung, dass die Prozessführung einer Partei mutwillig ist, die ihr Verhalten - vorprozessual oder auch im Rahmen des vorgeschalteten Prozesskostenhilfeverfahrens - nicht auf Prozessvermeidung ausrichtet, sondern durch Tatenlosigkeit dazu beiträgt, dass der antragstellenden Partei Prozesskostenhilfe bewilligt wird, um sich dann erst im Prozessverfahren - ebenfalls unter Gewährung von Prozesskostenhilfe - (erfolgreich) gegen den Kläger zu verteidigen, deren Verhalten mithin dazu führt, dass die Gerichte bei beiderseitiger Prozesskostenhilfebewilligung und damit mit beträchtlichen Kosten für die Allgemeinheit mit einem "letztlich überflüssigen Prozess" befasst werden (vgl. OLG Köln, OLGR 2009, 452 ff; OLG Brandenburg, FamRZ 2006, 349; FamRZ 2008, 70; OLG Düsseldorf, FamRZ 1997, 1017; OLG Oldenburg, FamRZ 2002, 1712; Thomas/Putzo/Reichold, ZPO, 30. Aufl., § 114 Rn. 7; Wax in Münchener Kommentar ZPO, 2. Aufl., § 114, Rn. 2127; Stein/Jonas/Bork, ZPO, 22. Aufl., § 114, Rn. 36; offen lassend Zöller/Geimer, 28. Aufl., § 114, Rn. 34 a m.w.N. auch zu abweichenden Ansichten).
  • OLG Celle, 12.08.2011 - 10 WF 299/10

    Voraussetzungen einer Ablehnung der Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe wegen

    Beschluß vom 28. April 2010 - 27 WF 49/10 - BeckRS 2010, 13535 [bereits zum FamFG]) sowie des Brandenburgischen OLG ( Beschluß vom 19. Juli 2007 - 9 WF 197/07 - FamRZ 2008, 39 f. - Leitsatz).
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 27.08.2010 - 3 WF 209/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,19626
OLG Naumburg, 27.08.2010 - 3 WF 209/10 (https://dejure.org/2010,19626)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 27.08.2010 - 3 WF 209/10 (https://dejure.org/2010,19626)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 27. August 2010 - 3 WF 209/10 (https://dejure.org/2010,19626)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zeitlicher Umfang der Prozesskostenhilfe im Scheidungsverfahren in Übergangsfällen

  • rechtsportal.de

    VAÜG § 2
    Zeitlicher Umfang der Prozesskostenhilfe im Scheidungsverfahren in Übergangsfällen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2011, 125
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Brandenburg, 12.05.2010 - 15 WF 125/10

    Reichweite der für das Scheidungsverbundverfahren bewilligten Prozesskostenhilfe

    Auszug aus OLG Naumburg, 27.08.2010 - 3 WF 209/10
    Denn nach der Gesetzesbegründung sollte damit lediglich ein Gleichlauf zur Übergangsregelung des § 48 VersAusglG hergestellt werden (vgl. BT-Drs 16/11903); neues Verfahrensrecht sollte auch auf am 01.09.2009 abgetrennte Verfahren Anwendung finden, der Charakter als Folgesache sollte nicht entfallen (so auch Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 12.05.2010- 15 WF 125/10; OLG Rostock vom 19.07.2010 -10 WF 106/10 und vom 14.07.2010 -10 UF 71/10; OLG Braunschweig vom 16.03.2010 - 3 WF 23/10).
  • OLG Braunschweig, 16.03.2010 - 3 WF 23/10

    Prozesskostenhilfe bei Ehescheidungsverfahren: Erneuter Bewilligungsantrag bei

    Auszug aus OLG Naumburg, 27.08.2010 - 3 WF 209/10
    Denn nach der Gesetzesbegründung sollte damit lediglich ein Gleichlauf zur Übergangsregelung des § 48 VersAusglG hergestellt werden (vgl. BT-Drs 16/11903); neues Verfahrensrecht sollte auch auf am 01.09.2009 abgetrennte Verfahren Anwendung finden, der Charakter als Folgesache sollte nicht entfallen (so auch Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 12.05.2010- 15 WF 125/10; OLG Rostock vom 19.07.2010 -10 WF 106/10 und vom 14.07.2010 -10 UF 71/10; OLG Braunschweig vom 16.03.2010 - 3 WF 23/10).
  • OLG Naumburg, 04.03.2010 - 8 WF 33/10

    Prozesskostenhilfe im Scheidungsverbundverfahren: Fortwirkung des

    Auszug aus OLG Naumburg, 27.08.2010 - 3 WF 209/10
    Für eine (erneute) Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für das wieder aufgenommene Versorgungsausgleichsverfahren ist deshalb grundsätzlich kein Raum mehr (in Abweichung zum 8. Zivilsenat, zugleich 2. Senat für Familiensachen, OLG Naumburg, Bes vom 04.03.2010, 8 WF 33/10).
  • OLG Rostock, 14.07.2010 - 10 UF 71/10
    Auszug aus OLG Naumburg, 27.08.2010 - 3 WF 209/10
    Denn nach der Gesetzesbegründung sollte damit lediglich ein Gleichlauf zur Übergangsregelung des § 48 VersAusglG hergestellt werden (vgl. BT-Drs 16/11903); neues Verfahrensrecht sollte auch auf am 01.09.2009 abgetrennte Verfahren Anwendung finden, der Charakter als Folgesache sollte nicht entfallen (so auch Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 12.05.2010- 15 WF 125/10; OLG Rostock vom 19.07.2010 -10 WF 106/10 und vom 14.07.2010 -10 UF 71/10; OLG Braunschweig vom 16.03.2010 - 3 WF 23/10).
  • OLG Rostock, 19.07.2010 - 10 WF 106/10

    Prozesskostenhilfe bei Fortführung einer abgetrennten Versorgungsausgleichssache:

    Auszug aus OLG Naumburg, 27.08.2010 - 3 WF 209/10
    Denn nach der Gesetzesbegründung sollte damit lediglich ein Gleichlauf zur Übergangsregelung des § 48 VersAusglG hergestellt werden (vgl. BT-Drs 16/11903); neues Verfahrensrecht sollte auch auf am 01.09.2009 abgetrennte Verfahren Anwendung finden, der Charakter als Folgesache sollte nicht entfallen (so auch Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 12.05.2010- 15 WF 125/10; OLG Rostock vom 19.07.2010 -10 WF 106/10 und vom 14.07.2010 -10 UF 71/10; OLG Braunschweig vom 16.03.2010 - 3 WF 23/10).
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