Weitere Entscheidung unten: OLG Celle, 05.05.2011

Rechtsprechung
   OLG Celle, 24.03.2011 - 6 U 138/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,13700
OLG Celle, 24.03.2011 - 6 U 138/10 (https://dejure.org/2011,13700)
OLG Celle, Entscheidung vom 24.03.2011 - 6 U 138/10 (https://dejure.org/2011,13700)
OLG Celle, Entscheidung vom 24. März 2011 - 6 U 138/10 (https://dejure.org/2011,13700)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 93 ZPO; § 307 ZPO
    Begriff des sofortigen Anerkenntnisses i.S.v. § 93 Zivilprozessordnung (ZPO); Kostenentscheidung bei Anerkenntnis im schriftlichen Vorverfahren nach Anzeige der Verteidigungsabsicht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begriff des sofortigen Anerkenntnisses i.S.v. § 93 Zivilprozessordnung (ZPO); Kostenentscheidung bei Anerkenntnis im schriftlichen Vorverfahren nach Anzeige der Verteidigungsabsicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 93; ZPO § 307
    Begriff des sofortigen Anerkenntnisses i.S. von § 93 ZPO; Kostenentscheidung bei Anerkenntnis im schriftlichen Vorverfahren nach Anzeige der Verteidigungsabsicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2011, 1748
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 03.11.1982 - IVa ZR 47/81

    Auszahlung eins Teilgewinns aus einem Apothekenbetrieb aufgrund eines Testaments

    Auszug aus OLG Celle, 24.03.2011 - 6 U 138/10
    Dabei kommt es nicht darauf an, ob dem Erblasser, als er sein Testament verfasste, bewusst war, dass seine Erben allein nicht imstande sein würden, das Vermächtnis zu erfüllen, sondern allein darauf, ob sein Zuwendungswille derart intensiv war, dass er der Klägerin das Vermächtnis unter allen Umständen zuwenden wollte (dazu: BGH Urt. v. 3. Nov. 1982, IVa ZR 47/81, zit. nach juris: Rn. 18), was zu bejahen ist.
  • OLG Karlsruhe, 26.10.2007 - 10 U 134/06
    Auszug aus OLG Celle, 24.03.2011 - 6 U 138/10
    Die mit dem Vermächtnis Bedachte war seine Ehefrau, die er in seinem Testament als solche bezeichnet hat, welcher er ein Wohnen in der gemeinsamen Ehewohnung auch nach seinem Tode auf alle Fälle sichern wollte, inwieweit der Sachverhalt mit demjenigen in den von der Klägerin für ihre gegenteilige Ansicht herangezogenen Gerichtsentscheidungen (OLG Karlsruhe, ErbR 2008, 298 f; OLG Celle, Beschluss vom 29 April 1949, 4 W 88/49) nicht zu vergleichen ist.
  • BGH, 21.03.2019 - IX ZB 54/18

    Kostenentscheidung: Vorliegen eines sofortigen Anerkenntnisses nach Anordnung des

    Andere meinen, auch nach der Ankündigung des Antrags auf Klageabweisung in der Verteidigungsanzeige könne der Beklagte in der Klageerwiderung sofort im Sinne von § 93 ZPO anerkennen (OLG Celle, FamRZ 2011, 1748, 1749; wohl auch Stein/Jonas/Muthorst, ZPO, 23. Aufl., § 93 Rn. 6 f), zumindest, wenn er mit der Ankündigung des Klageabweisungsantrags gleichzeitig zum Ausdruck bringe, er habe den Klageanspruch noch nicht abschließend prüfen können (OLGR Frankfurt 2008, 813, 814; BeckOK-ZPO/Jaspersen, 2018, § 93 Rn. 98), oder - umgekehrt - wenn er nicht in der Verteidigungsanzeige eine erkennbar abschließend gemeinte ablehnende Stellungnahme zur Klage vorbringe (OLG Bamberg, FamRZ 1995, 1075, 1076).
  • OLG Köln, 30.04.2018 - 2 W 10/18

    Kostenentscheidung nach Anerkenntnis

    Demgegenüber bejaht das Oberlandesgericht Celle mit dem nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofes ergangenen Teilurteil vom 24. März 2011 (FamRZ 2011, 1748) die Möglichkeit eines sofortigen Anerkenntnisses innerhalb der Klagerwiderungsfrist auch dann, wenn zuvor die Verteidigungsabsicht mit einem Antrag auf uneingeschränkte Abweisung der Klage verbunden worden ist.
  • AG Frankfurt/Main, 20.09.2017 - 32 C 827/17
    Die Beklagte ist ferner der Ansicht, ihr Klageabweisungsantrag im Schriftsatz vom 11. April 2017 stehe der Annahme eines "sofortigen" Anerkenntnisses nicht entgegen, und verweist insofern auf die Rechtsprechung des OLG Celle (Urteil vom 24. März 2011, Az. 6 U 138/10).

    Die vom OLG Celle (Urteil vom 24. März 2011, Az. 6 U 138/10) vertretene Auffassung, dass ein Klageabweisungsantrag der Anwendung des § 93 ZPO generell nicht entgegenstehe, sofern innerhalb der Frist zur Klageerwiderung ein Anerkenntnis abgegeben werde, ist nicht überzeugend.

  • OLG Stuttgart, 31.08.2011 - 17 UF 194/11

    Sofortiges Anerkenntnis: Veranlassung zur Klageerhebung durch Entgegentreten

    Zwar hat der Antragsgegner hier den Anspruch unmittelbar nach Zustellung des verfahrenseinleitenden Antrags gerichtlich anerkannt (vgl. OLG Celle, Urteil vom 24. März 2011 - 6 U 138/10, juris).
  • OLG Stuttgart, 20.06.2011 - 17 UF 136/11

    Kostenentscheidung in einer Kindesunterhaltssache: Anfechtbarkeit einer

    Zwar hat der Antragsgegner hier den Anspruch unmittelbar nach Zustellung des verfahrenseinleitenden Antrags gerichtlich anerkannt (vgl. Celle, Urteil vom 24.03.2011 - 6 U 138/10).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 05.05.2011 - 13 W 42/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,9309
OLG Celle, 05.05.2011 - 13 W 42/11 (https://dejure.org/2011,9309)
OLG Celle, Entscheidung vom 05.05.2011 - 13 W 42/11 (https://dejure.org/2011,9309)
OLG Celle, Entscheidung vom 05. Mai 2011 - 13 W 42/11 (https://dejure.org/2011,9309)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Bei fehlender Anhängigkeit einer Klage ist eine Kostenentscheidung nach § 269 Abs. 3 S. 3 ZPO nicht statthaft; Voraussetzungen für eine Kostenentscheidung nach angeblicher Klagerücknahme

  • Wolters Kluwer

    Bei fehlender Anhängigkeit einer Klage ist eine Kostenentscheidung nach § 269 Abs. 3 S. 3 ZPO nicht statthaft; Voraussetzungen für eine Kostenentscheidung nach angeblicher Klagerücknahme

  • rechtsportal.de

    ZPO § 269 Abs. 3 S. 3
    Voraussetzungen der Kostenentscheidung nach Klagerücknahme

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 1564
  • MDR 2011, 879
  • FamRZ 2011, 1748
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 24.05.1972 - IV ZR 65/71

    Anforderungen an die Erhebung einer Klage - Geltendmachung der mangelnden

    Auszug aus OLG Celle, 05.05.2011 - 13 W 42/11
    Erst dies hätte eine ausreichende Grundlage für ein weiteres Tätigwerden des Landgerichts darstellen können (vgl. BGH, Urteil vom 24. Mai 1972 - IV ZR 65/71, NJW 1972, 1373, 1374).

    Die Klage hätte vielmehr frühestens in einer etwaigen mündlichen Verhandlung als eingereicht angesehen werden können, wenn der Antragsteller in einer solchen Verhandlung zu erkennen gegeben hätte, dass er den Prozesskostenhilfeantrag nunmehr als Klageschrift ansehen wollte (vgl. BGH, Urteil vom 24. Mai 1972 - IV ZR 65/71, NJW 1972, 1373, 1374; BGH, Urteil vom 8. Februar 1996 - IX ZR 107/95, zitiert nach juris, Tz. 7; OLG Karlsruhe, Urteil vom 20. Juni 2008 - 14 U 195/07, zitiert nach juris, Tz. 13; OLG Dresden, Beschluss vom 17. April 1997 - 6 W 0287/97, NJW-RR 1997, 1424, 1425).

  • OLG Karlsruhe, 20.06.2008 - 14 U 195/07

    Klageerhebung: Behandlung eines formlos mit dem Prozesskostenhilfeantrag

    Auszug aus OLG Celle, 05.05.2011 - 13 W 42/11
    Durch dessen Zuleitung an die Antragsgegnerin im Prozesskostenhilfeverfahren ist noch kein Prozessrechtsverhältnis zwischen den Parteien zustande gekommen (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 20. Juni 2008 - 14 U 195/07, zitiert nach juris, Tz. 13; OLG Dresden, Beschluss vom 17. April 1997 - 6 W 0287/97, NJW-RR 1997, 1424).

    Die Klage hätte vielmehr frühestens in einer etwaigen mündlichen Verhandlung als eingereicht angesehen werden können, wenn der Antragsteller in einer solchen Verhandlung zu erkennen gegeben hätte, dass er den Prozesskostenhilfeantrag nunmehr als Klageschrift ansehen wollte (vgl. BGH, Urteil vom 24. Mai 1972 - IV ZR 65/71, NJW 1972, 1373, 1374; BGH, Urteil vom 8. Februar 1996 - IX ZR 107/95, zitiert nach juris, Tz. 7; OLG Karlsruhe, Urteil vom 20. Juni 2008 - 14 U 195/07, zitiert nach juris, Tz. 13; OLG Dresden, Beschluss vom 17. April 1997 - 6 W 0287/97, NJW-RR 1997, 1424, 1425).

  • OLG Braunschweig, 08.02.2005 - 1 WF 41/05

    Kostenentscheidung nach Rücknahme eines Prozesskostenhilfeantrags im Zusammenhang

    Auszug aus OLG Celle, 05.05.2011 - 13 W 42/11
    (vgl. OLG Braunschweig, Beschluss vom 8. Februar 2005 - 1 WF 41/05, zitiert nach juris, Tz. 5; OLG Celle, Beschluss vom 2. März 2010 - 4 W 30/10, zitiert nach juris, Tz. 5).

    Mangels Vorliegens eines Prozessrechtsverhältnisses zwischen den Parteien ist für eine Anwendung von § 269 ZPO daher kein Raum, weshalb es für eine Kostenentscheidung zu Lasten der Antragsgegnerin an einer Rechtsgrundlage fehlt (vgl. OLG Braunschweig, Beschluss vom 8. Februar 2005 - 1 WF 41/05, zitiert nach juris, Tz. 5).

  • OLG Dresden, 17.04.1997 - 6 W 287/97

    Rechtshängigkeit bei Antrag auf PKH

    Auszug aus OLG Celle, 05.05.2011 - 13 W 42/11
    Durch dessen Zuleitung an die Antragsgegnerin im Prozesskostenhilfeverfahren ist noch kein Prozessrechtsverhältnis zwischen den Parteien zustande gekommen (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 20. Juni 2008 - 14 U 195/07, zitiert nach juris, Tz. 13; OLG Dresden, Beschluss vom 17. April 1997 - 6 W 0287/97, NJW-RR 1997, 1424).

    Die Klage hätte vielmehr frühestens in einer etwaigen mündlichen Verhandlung als eingereicht angesehen werden können, wenn der Antragsteller in einer solchen Verhandlung zu erkennen gegeben hätte, dass er den Prozesskostenhilfeantrag nunmehr als Klageschrift ansehen wollte (vgl. BGH, Urteil vom 24. Mai 1972 - IV ZR 65/71, NJW 1972, 1373, 1374; BGH, Urteil vom 8. Februar 1996 - IX ZR 107/95, zitiert nach juris, Tz. 7; OLG Karlsruhe, Urteil vom 20. Juni 2008 - 14 U 195/07, zitiert nach juris, Tz. 13; OLG Dresden, Beschluss vom 17. April 1997 - 6 W 0287/97, NJW-RR 1997, 1424, 1425).

  • BGH, 08.02.1996 - IX ZR 107/95

    Rechtzeitige Erhebung einer Anfechtungsklage

    Auszug aus OLG Celle, 05.05.2011 - 13 W 42/11
    Die Klage hätte vielmehr frühestens in einer etwaigen mündlichen Verhandlung als eingereicht angesehen werden können, wenn der Antragsteller in einer solchen Verhandlung zu erkennen gegeben hätte, dass er den Prozesskostenhilfeantrag nunmehr als Klageschrift ansehen wollte (vgl. BGH, Urteil vom 24. Mai 1972 - IV ZR 65/71, NJW 1972, 1373, 1374; BGH, Urteil vom 8. Februar 1996 - IX ZR 107/95, zitiert nach juris, Tz. 7; OLG Karlsruhe, Urteil vom 20. Juni 2008 - 14 U 195/07, zitiert nach juris, Tz. 13; OLG Dresden, Beschluss vom 17. April 1997 - 6 W 0287/97, NJW-RR 1997, 1424, 1425).
  • OLG Celle, 02.03.2010 - 4 W 30/10

    Kostenentscheidung nach Klagerücknahme im Prozesskostenhilfeverfahren

    Auszug aus OLG Celle, 05.05.2011 - 13 W 42/11
    (vgl. OLG Braunschweig, Beschluss vom 8. Februar 2005 - 1 WF 41/05, zitiert nach juris, Tz. 5; OLG Celle, Beschluss vom 2. März 2010 - 4 W 30/10, zitiert nach juris, Tz. 5).
  • AG Bad Segeberg, 12.03.2014 - 17a C 209/13

    Schuldnerverzug: Verzugsschadensersatz hinsichtlich Mahnkosten und Einholung

    Würzburg 2006, S. 41 ff.; Prütting/Gehrlein/Geisler, ZPO, 5. Aufl. 2013, § 269 Rn. 21; Zöller/Greger, ZPO, 30. Aufl. 2014, § 269 Rn. 18c; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, 72. Aufl. 2014, § 269 Rn. 37; Knauer/Wolf, NJW 2004, 2857, 2858; Musielak, JuS 2002, 1203, 1205; Thomas/Putzo/Reichold, ZPO, 34. Aufl. 2013, § 269 Rn. 16; Stein/Jonas/Roth, ZPO, 22. Aufl. 2008, § 269 Rn. 53; Saueressig, ZZP 119 (2006), 463, 472; Schach, GE 2003, 1465 f.; Schilken, Zivilprozessrecht, 6. Aufl. 2010, Rn. 623; E. Schneider, JurBüro 2002, 509, 510; Schröcker, NJW 2004, 2203, 2204; Schumann, FS Vollkommer, S. 155, 176 ff.; Schur, KTS 2004, 373, 389; Stillner, VuR 2011, 159; Vossler, MDR 2009, 667, 669; C. Wolf, ZZP 116 (2003), 523, 524; offen lassend OLG Celle, Beschl. v. 05.05.2011 - 13 W 42/11, NJW-RR 2011, 1564 f.; OLG Hamm, Beschl. v. 13.05.2011 - 19 W 11/11, NJW-RR 2011, 1563 f.; KG, Beschl. v. 18.03.2009 - 2 W 39/09, NJW-RR 2009, 1411, 1412).
  • OLG Celle, 10.10.2011 - 14 W 36/11

    Rechtshängigkeit eines Prozesses wird durch die Insolvenz oder das Nichtbetreiben

    Dass für eine Kostenentscheidung nach § 269 Abs. 4, Abs. 3 Satz 2 ZPO kein Raum ist, wenn im Zeitpunkt der Erklärung der "Klagerücknahme" eine Klage nicht anhängig war (vgl. OLG Celle, MDR 2011, 879), ist hier ohne Belang.

    Der Beschwerdewert bemisst sich nach den voraussichtlichen Gerichtskosten und außergerichtlichen Kosten des Klägers erster Instanz (so auch OLG Celle, MDR 2011, 879, juris-Rdnr. 10), die er infolge der Klagerücknahme nach der Kostengrundentscheidung des Landgerichts zu tragen hat (also einschließlich der Kosten der Streithelferin), berechnet nach einem Streitwert von 115.454,09 EUR unter Ansatz der Kostenfestsetzungsbeschlüsse des Landgerichts vom 9. und 10. August 2011 (Bl. 704 f. d. A.) sowie der Gerichtskosten in der Gebührenstufe bis 125.000 EUR bei einem Verfahren nach Klagerücknahme (GKG-KV 1211) und der beiden erfolglosen Beschwerdeverfahren (GKG-KV 1811 1810).

  • OLG Brandenburg, 23.03.2023 - 10 U 104/21

    Aktivlegitimation des Abwicklers einer Rechtsanwaltskanzlei nach Eröffnung des

    Auch die formlose Übersendung des Prozesskostenhilfeantrags kann nicht die Wirkung der Rechtshängigkeit der Klage begründen (OLG Celle, Beschluss vom 5. Mai 2011 - 13 W 42/11 -, Rn. 7, juris; Assmann in: Wieczorek/Schütze, ZPO, § 261 Rechtshängigkeit, Rn. 14).
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