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   BGH, 23.09.1981 - IVb ZR 590/80   

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BGH, 23.09.1981 - IVb ZR 590/80 (https://dejure.org/1981,782)
BGH, Entscheidung vom 23.09.1981 - IVb ZR 590/80 (https://dejure.org/1981,782)
BGH, Entscheidung vom 23. September 1981 - IVb ZR 590/80 (https://dejure.org/1981,782)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Unterhaltszahlungen - Einschränkung der Arbeitsfähigkeit auf Grund einer Krankheit - Einholung eines Sachverständigengutachtens - Unterhaltsminderung auf Grund eines Anspruchs auf Studienförderung

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Unterhaltspflicht wegen Krankheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1572
    Voraussetzungen des Unterhaltsanspruchs wegen fehlender Erwerbsfähigkeit

Papierfundstellen

  • NJW 1982, 40
  • MDR 1982, 215
  • FamRZ 1981, 1163
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 09.07.1980 - IVb ZR 528/80

    Begriff der Dauer der Ehe; Ausschluß des Unterhaltsanspruchs wegen Unbilligkeit

    Auszug aus BGH, 23.09.1981 - IVb ZR 590/80
    Unter diesen Umständen rechtfertigt sich die Annahme, daß die Tatbestände des nachehelichen Unterhalts nicht allgemein dem Erfordernis eines kausalen Zusammenhangs zwischen Ehe und Bedürftigkeit unterliegen und daß dieses Erfordernis auch für den hier in Frage kommenden Unterhaltstatbestand des § 1572 BGB nicht erfüllt zu sein braucht (vgl. Urteil des Senats vom 9. Juli 1980 - IVb ZR 528/80 - FamRZ 1980, 981, 983; Bastian/Roth-Stielow/Schmeiduch, a.a.O. § 157 Rdn. 2; Dieckmann a.a.O. S. 95; Erman/Ronke, a.a.O. § 1572 Rdn. 3; Gernhuber, a.a.O. § 30 IV 1 = S. 392; Rolland, a.a.O. § 1572 Rdn. 1 = S. 338; vgl. ferner Palandt/Diederichsen, BGB 40. Aufl. § 1572 Anm. 2).
  • BVerfG, 14.07.1981 - 1 BvL 28/77

    Erstes Eherechtsreformgesetz

    Auszug aus BGH, 23.09.1981 - IVb ZR 590/80
    Bei der Neugestaltung des Unterhaltsrechts hat der Gesetzgeber das als Konsequenz eines verschuldensunabhängigen Scheidungsrechts eingeführte Prinzip der wirtschaftlichen Eigenverantwortung der Ehegatten nach ihrer Scheidung durch den Grundsatz der nachwirkenden Mitverantwortung der Ehegatten eingeschränkt (vgl. BVerfG FamRZ 1981, 745, 750).
  • BGH, 17.10.1979 - VIII ZR 221/78

    Rechtsfolgen der Nichteinzahlung des Auslagenvorschusses für die Vernehmung eines

    Auszug aus BGH, 23.09.1981 - IVb ZR 590/80
    Wie der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 17. Oktober 1979 (VIII ZR 221/78 - NJW 80, 343 f.) dargelegt hat, greift die Sanktion des § 528 Abs. 3 ZPO nur ein, wenn das erstinstanzliche Gericht ausdrücklich darüber entschieden hat, ob es gerechtfertigt ist, die Partei mit den Angriffs- oder Verteidigungsmitteln auszuschließen.
  • BGH, 21.05.1980 - IVb ZR 522/80

    Minderung oder Aufhebung der Bedürftigkeit aufgrund eigenen Einkommens;

    Auszug aus BGH, 23.09.1981 - IVb ZR 590/80
    Die Frage, inwieweit das vom Kläger bezogene Wohngeld von 53 DM Einfluß auf die Unterhaltsbemessung hat (vgl. Senatsurteil vom 21. Mai 1980 - IVb ZR 522/80 - FamRZ 1980, 771), kann hier dahinstehen, da der Unterhaltsbetrag, der dem Kläger nach der sonst rechtlich nicht zu beanstandenden Bemessung des Berufungsgerichts zusteht, auch im Falle der vollständigen Berücksichtigung des Wohngeldes nicht unter den zuerkannten Monatsbetrag absinkt.
  • BGH, 10.07.1979 - VI ZR 223/78

    Feststellung der Verpflichtung zum Ersatz eines Schadens aus einem Verkehrsunfall

    Auszug aus BGH, 23.09.1981 - IVb ZR 590/80
    Demgemäß hat der Bundesgerichtshof für den Fall, daß das Gericht die Vernehmung eines Zeugen wegen der Nichteinzahlung des von der Partei geforderten Auslagenvorschusses unterlassen hat, entschieden, daß darin keine Zurückweisung des Beweisantrages i.S. von §§ 528 Abs. 3 ZPO liegt und die Partei mit dem Beweismittel im zweiten Rechtszug nicht ausgeschlossen ist (BGH aaO; vgl. auch BGH NJW 79, 2109, 2110).
  • OLG Celle, 28.05.2008 - 15 UF 277/07

    Begehren eines geschiedenen Ehegatten auf Abänderung eines Vergleichs zur Zahlung

    Denn es ist allgemein anerkannt, dass die eine Erwerbstätigkeit ursächlich ausschließende Krankheit zu den jeweiligen Einsatzzeitpunkten des Unterhaltsanspruchs zwar bestehen, jedoch nicht ehebedingt sein muss (vgl. bereits BGH FamRZ 1981, 1163, 1164. Staudinger/Verschraegen, 12. Aufl., Rn. 2 zu § 1572 BGB. Pauling in: Wendl/Staudigl, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 6. Aufl., Rn. 96 zu § 4).

    Zwar kann im Einzelfall eine längere Ehedauer aufgrund einer fortwirkenden Verantwortung (vgl. BGH FamRZ 1981, 1163, 1164.1994, 566) oder unter dem Gesichtpunkt des Vertrauensschutzes (hierzu Diederichsen, NJW 1993, 2265, 2274 f.. Metz, a.a.O., S. 183 ff.) einen unbefristeten Unterhaltsanspruch rechtfertigen, weil mit längerer Ehedauer und höherem Alter sich das Risiko, aus gesundheitlichen Gründen einer Erwerbstätigkeit nicht mehr nachgehen zu können, verstärkt.

  • BGH, 09.02.1994 - XII ZR 183/92

    Herabsetzung oder Begrenzung des Unterhaltsanspruchs wegen unerkannter

    Der Senat hat - gestützt auf den Wortlaut und die Entstehungsgeschichte des § 1572 BGB - bereits entschieden, daß als nicht ehebedingte, aber von § 1572 BGB ebenfalls erfaßte Bedürfnislage auch diejenige anzusehen ist, die auf einer bereits vor der Ehe eingetretenen, im Zeitpunkt der Scheidung oder zu den übrigen Einsatzzeitpunkten weiterhin bestehenden Erkrankung beruht (Senatsurteil vom 23. September 1981 - IVb ZR 590/80 - FamRZ 1981, 1163, 1164).

    Ob § 1579 Nr. 7 BGB zur Anwendung kommen kann, wenn der bedürftige Ehegatte seine Erkrankung schon vor Eingehung der Ehe gekannt, aber dem anderen bewußt verschwiegen hat, hat der Senat im Urteil vom 23. September 1981 (aaO) offengelassen.

  • BGH, 27.04.1988 - IVb ZR 58/87

    Darlegungs- und Beweislast des angeblich nicht leistungsfähigen

    Das Berufungsgericht hat die Voraussetzungen eines Anspruchs der Klägerin nach § 1572 BGB nach Einholung eines amtsärztlichen Gutachtens rechtsfehlerfrei bejaht und dabei zutreffend hervorgehoben, daß die krankheitsbedingte Erwerbsunfähigkeit des unterhaltsberechtigten geschiedenen Ehegatten nicht durch die Ehe bedingt sein muß (vgl.Senatsurteil vom 23. September 1981 - IVb ZR 590/80 = FamRZ 1981, 1163, 1164).
  • BGH, 25.01.1995 - XII ZR 195/93

    Teilweise Zulassung der Revision; Begriff der kurzen Ehedauer; Herabsetzung des

    Das Berufungsgericht führt zutreffend (und im Einklang mit der Rechtsprechung des Senats: vgl. Senatsurteil vom 23. September 1981 - IVb ZR 590/80 - FamRZ 1981, 1163, 1164) aus, daß ein Unterhaltsanspruch der Klägerin nach dieser Vorschrift gegeben ist, weil die voreheliche Erkrankung der Klägerin schon zum Zeitpunkt der Scheidung zu einer krankheitsbedingten Erwerbsunfähigkeit geführt hat (vgl. auch Johannsen/Henrich/Voelskow aaO. § 1572 Rdn. 5 f; Soergel/Häberle aaO. § 1572 Rdn. 6; Palandt/Diederichsen aaO. § 1572 Rdn. 6).
  • BVerwG, 08.05.2003 - 7 C 63.02

    Restitutionsantrag; Testamentsvollstrecker; Erbengemeinschaft; entschädigungslose

    Er hat vielmehr die Stellung eines Treuhänders und ist Inhaber eines privaten Amtes (BGH, Urteil vom 7. Juli 1982 - IVa ZR 36/81 - NJW 1982, 40).
  • BGH, 11.05.1983 - IVb ZR 382/81

    Unterhaltsanspruch wegen Unzumutbarkeit einer Erwerbstätigkeit im Hinblick auf

    Darüber hinaus spricht dafür der Umstand, daß, wie der Senat im Urteil vom 23. September 1981 (IVb ZR 590/80 - FamRZ 1981, 1163, 1164) dargelegt hat, auch die in §§ 1570 bis 1575 BGB geregelten Tatbestände des nachehelichen Unterhalts nicht generell dem Erfordernis eines kausalen Zusammenhangs zwischen Ehe und Bedürftigkeit unterliegen und nicht auf ehebedingte Bedürfnislagen beschränkt sind.

    Dieser noch vom Rechtsausschuß des Deutschen Bundestages im Sinne eines kausalen Zusammenhangs zwischen Ehe und Bedürftigkeit akzentuierte, als entscheidendes Kriterium für einen Unterhaltsanspruch nach neuem Recht hervorgehobene Gesichtspunkt der "ehebedingten Unterhaltsbedürftigkeit" (vgl. zweiter Bericht und Antrag des Rechtsausschusses, a.a.O. S. 16), hat jedoch in dieser Form keinen Eingang in das Gesetz gefunden (vgl. Senatsurteile vom 23. September 1981 a.a.O. S. 1164 sowie vom 21. Oktober 1981 - IVb ZR 605/80 - FamRZ 1982, 28, 29).

  • BGH, 08.12.1982 - IVb ZR 331/81

    Berücksichtigung eines fiktiven Entgelts für die Gewährung der Wohnung zu Gunsten

    Wie der Senat inzwischen mit Urteil vom 21. Oktober 1981 (IVb ZR 605/80 - FamRZ 1982, 28, 29 f.) im Anschluß an das zu § 1572 BGB ergangene Urteil vom 23. September 1981 (IVb ZR 590/80 - FamRZ 1981, 1163, 1164 f.) entschieden hat, hängt die Unterhaltspflicht wegen Alters nach § 1571 Nr. 1 BGB nicht davon ab, daß die Unterhaltsbedürftigkeit ehebedingt sein müsse.
  • BGH, 21.10.1981 - IVb ZR 605/80

    Unterhaltsanspruch des altersbedingt nicht mehr erwerbsfähigen Ehegatten

    Der erkennende Senat hat sich in dem Urteil vom 23. September 1981 (IVb ZR 590/80, zur Veröffentlichung vorgesehen), auf das wegen der Begründung im einzelnen verwiesen wird, eingehend mit den gesetzlichen Voraussetzungen und dem Inhalt der nachehelichen Unterhaltsansprüche nach §§ 1569 ff BGB insbesondere unter dem Gesichtspunkt auseinandergesetzt, ob und in welchem Umfang diese Ansprüche eine generelle Beschränkung auf ehebedingte Bedürfnislagen enthalten.
  • OLG Saarbrücken, 27.07.2006 - 8 U 364/05

    Kein Kündigungsgrund wegen Überschreitung der mietvertraglichen Renovierungsfrist

    aa) Zwar stellt das bloße Unterlassen der Einholung eines Sachverständigengutachtens wegen Nichteinzahlung des angeforderten Kostenvorschusses durch das erstinstanzliche Gericht keine Zurückweisung nach § 296 ZPO dar, weshalb die Beklagte mit ihrem Beweismittel nicht bereits nach § 531 Abs. 1 ZPO ausgeschlossen ist (vgl. BGH NJW 1980, 343 f. Rdnr. 8 f., zit. nach juris; NJW 1982, 40 f. Rdnr. 7; NJW 1982, 2559 ff. Rdnr. 12, zit. nach juris).
  • OLG Karlsruhe, 17.12.1992 - 2 UF 195/91

    Unterhalt; Erwerbsunfähigkeit; Psychose; Krankheitsunterhalt

    Als Beispiele werden insoweit genannt die Dauer einer Inkubationszeit (OLG Stuttgart, aaO.) oder eine erst später feststellbare Erkrankung wegen multiple Sklerose (im Fall des BGH, FamRZ 1981, 1163 war die Krankheit allerdings bei Eheschließung schon vorhanden und hatte sich vor der Ehescheidung schubhaft verschlimmert, sodass es auf einen engen zeitlichen Zusammenhang mit einem späteren Einsatzzeitpunkt nicht mehr ankam).
  • OLG Düsseldorf, 23.02.1999 - 5 Ss 405/98
  • OLG Düsseldorf, 26.11.1986 - 5 UF 73/86
  • OLG Braunschweig, 09.11.1982 - 1 UF 44/82

    Bemessung des Trennungsunterhaltes; Unterhaltsrechtlich maßgebendes

  • OLG Düsseldorf, 09.05.2000 - 2b Ss 86/00
  • BGH, 27.04.1988 - IV ZR 58/87

    Unterhalt - Begrenzung - Schwerbehinderung - Heirat

  • BGH, 15.06.1983 - IVb ZR 381/81

    Unterhaltsanspruch als Zeichen der nachehelichen Solidarität - Gegenseitige

  • OLG Düsseldorf, 09.05.2000 - 2b Ss 86/00/00
  • OLG Düsseldorf, 23.06.1998 - 5 Ss 378/97
  • OLG Karlsruhe, 22.12.1986 - 2 UF 242/85

    Nachzahlungen; Pflichtbeitrag; Pflichtversicherung; Rente

  • BGH, 15.06.1983 - IVb ZR 380/81

    Einschränkung der aus der Ehe folgenden Solidaritätspflicht im Hinblick auf das

  • OLG Düsseldorf, 09.05.2000 - 2b Ss 86/00 00

    Sozialprognose; Tatrichter; Vollstreckung; Freiheitsstrafe; Bewährung;

  • BGH, 11.05.1983 - IVb ZR 380/81
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