Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 26.10.1983 - 1 WF 26/83 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1983,3593) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- familienrecht-deutschland.de
BGB §§ 1601 ff, 1610, 1618a
Unterhalt unter Verwandten; Anspruch des volljährigen Kindes auf Ausbildungsunterhalt bei Studienabbruch oder Studienunterbrechung. - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Studienabbruch; Studienunterbrechung; Studienfachwechsel; Beratung mit Unterhaltspflichtigen; Volljähriges Kind; Anspruch auf Ausbildungsunterhalt
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 1610
Papierfundstellen
- FamRZ 1984, 193
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Celle, 06.11.1979 - 17 UF 100/79
Auszug aus OLG Frankfurt, 26.10.1983 - 1 WF 26/83
bei einer Studienunterbrechung und einer späteren Fortführung des Studiums mit anderen Fächern bzw. einer anderen Fachrichtung sich mit dem Barunterhaltsverpflichteten insoweit berät (vgl. OLG Celle FamRZ 1980, 914).
- OLG Nürnberg, 13.09.1993 - 10 UF 741/93
Anspruch auf Ausbildungsunterhalt für Studenten
Dies wäre indes von ihr zu erwarten gewesen (§ 1618 a BGB ; OLG Frankfurt FamRZ 84, 193).