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OLG Zweibrücken, 30.09.1993 - 5 UF 75/92 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Barunterhaltspflichtiger; Minderjährige Kinder; Barunterhalt; Einkommensminderung; Leitender Angestellte; Garantie des Lebensstandarts; Lebensverhältnisse; Berufswechsel ; Minderung des Einkommens ; Rücklagen ; Unterhalt
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1995, 69
- FamRZ 1994, 1488
Wird zitiert von ... (5)
- OLG Bamberg, 21.07.1999 - 2 WF 108/99
Bemessung des Unterhalts bei vorübergehender Minderung oder Wegfall des …
Sie müssen deshalb eine mit einer beruflichen Umorientierung verbundene Unterhaltsminderung hinnehmen, zumindest soweit der Regelunterhalt gewahrt ist (OLG Zweibrücken, NJW-RR 1995, 69, 70). - OLG Koblenz, 10.02.2003 - 9 WF 96/03
Aufgabe der Arbeitsstelle als unterhaltsbezogene Leichtfertigkeit
Insofern müsste dem Unterhaltspflichtigen nämlich ein verantwortungsloses, zumindest leichtfertiges Verhalten zur Last gelegt werden können (vgl. OLG Hamm FamRZ 1997, 310 ; OLG Zweibrücken FamRZ 1994, 1488 ). - VG Schwerin, 30.05.2007 - 6 A 317/07
Ausbildungsförderung - Überschreitung der Altersgrenze
Sie müssen deshalb eine mit einer beruflichen Umorientierung verbundene Unterhaltsminderung hinnehmen, zumindest soweit der Regelunterhalt in geeigneter Weise gewahrt ist (vgl. OLG Zweibrücken, Urteil vom 30. September 1993, Az. 5 UF 75/92, NJW-RR 1995, 69 [70]). - OLG Bamberg, 13.05.1998 - 7 WF 48/98
Keine Zurechnung von fiktiven Einkünften bei der Bemessung der …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Zweibrücken, 08.04.1997 - 5 UF 65/96 Das kann (auch im selben Rechtsstreit) zu unterschiedlicher Bemessungsgrundlage führen, etwa bei einer Reduzierung der Arbeitszeiten durch den Unterhaltspflichtigen aus verständlichen, aber nicht zwingenden gesundheitlichen Gründen (Fortschreibung von OLG Zweibrücken, FamRZ 1994, 1488 und OLG Hamm, FamRZ 1997, 310 ).«.