Rechtsprechung
OLG Dresden, 15.01.1997 - 10 UF 485/96 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1603 Abs. 2
Pflicht des Unterhaltsverpflichteten zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage; Anforderungen an die Bemühungen um einen Arbeitsplatz - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 1997, 836
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 26.09.1984 - IVb ZR 17/83
Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners nach Aufgabe des Arbeitsplatzes
Auszug aus OLG Dresden, 15.01.1997 - 10 UF 485/96
Nur schwerwiegende Gründe, die sich aus einem verantwortungslosen, zumindest aber leichtfertigen und unterhaltsbezogenen Verhalten des Unterhaltsschuldners ergeben, vermögen ihm nach Treu und Glauben die Berufung auf seine Leistungsunfähigkeit zu versagen (BGH, FamRZ 1985, 158, 159).Der barunterhaltspflichtige Elternteil muß sich entsprechend seiner Vorbildung, seinen Fähigkeiten und der Arbeitsmarktlage um eine Berufstätigkeit bemühen, die es ihm ermöglicht, seinen Kindern den nötigen Unterhalt zur Verfügung zu stellen (BGH, FamRZ 1985, 158, 159), wobei dem Unterhaltspflichtigen in zumutbaren Grenzen auch ein Orts- und Berufswechsel angesonnen werden kann, wenn er nur auf diese Weise seine Unterhaltspflicht erfüllen kann (BGH, FamRZ 1980, 1113, 1114).
- BGH, 09.07.1980 - IVb ZR 529/80
Rechtsfolgen der elterlichen Unterhaltspflicht; Pflicht zur Erwerbstätigkeit
Auszug aus OLG Dresden, 15.01.1997 - 10 UF 485/96
Der barunterhaltspflichtige Elternteil muß sich entsprechend seiner Vorbildung, seinen Fähigkeiten und der Arbeitsmarktlage um eine Berufstätigkeit bemühen, die es ihm ermöglicht, seinen Kindern den nötigen Unterhalt zur Verfügung zu stellen (BGH, FamRZ 1985, 158, 159), wobei dem Unterhaltspflichtigen in zumutbaren Grenzen auch ein Orts- und Berufswechsel angesonnen werden kann, wenn er nur auf diese Weise seine Unterhaltspflicht erfüllen kann (BGH, FamRZ 1980, 1113, 1114).Daß eine konkrete Aussicht auf eine Arbeitsstelle an einem anderen Ort bestanden hätte (wie in der grundlegenden Entscheidung des BGH [BGH, FamRZ 1980, 1113 ]) wurde nicht behauptet.
- OLG Hamm, 12.01.1996 - 10 UF 538/94
Berufung des Unterhaltspflichtigen auf fehlende Leistungsfähigkeit wegen …
Auszug aus OLG Dresden, 15.01.1997 - 10 UF 485/96
In der Nichterhebung einer Kündigungsschutzklage gegen eine Kündigung kann jedenfalls dann, wenn diese - wie hier - nicht offensichtlich unbegründet ist, kein verantwortungloses Verhalten in diesem Sinne erblickt werden (BGH, FamRZ 1994, 372, 374, OLG Hamm, FamRZ 1996, 1017, 1018). - OLG Hamm, 28.02.1995 - 3 UF 473/94
Unterhalt; Arbeitssuche; Umschulung; Minderung der Erwerbstätigkeit; Behinderung
Auszug aus OLG Dresden, 15.01.1997 - 10 UF 485/96
Ob dem Beklagten neben der Umschulung noch eine Nebentätigkeit zuzumuten wäre (so OLG Hamm, FamRZ 1995, 756 ), kann dahinstehen, da er seine Leistungsfähigkeit durch Nebeneinkünfte nicht entscheidend erhöhen könnte (vgl. BGH, FamRZ 1994, 372, 375).
- OLG Dresden, 15.09.1999 - 20 UF 259/99
Vergleich über die Zahlung von Kindesunterhalt; Unabänderlichkeit eines …
Jedenfalls bei einer nicht offensichtlich unbegründeten Kündigung wird der Verzicht auf eine Kündigungsschutzklage nicht als unterhaltsrechtlich leichtfertig zu beurteilen sein (…BGH, a.a.O.; OLG Dresden [10.- Senat], FamRZ 1997, 836, OLG Hamm, FamRZ 1996, 1017, 1018).
Rechtsprechung
OLG Hamm, 25.02.1997 - 13 UF 380/96 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 1997, 836 (Ls.)
Wird zitiert von ...
- OLG Frankfurt, 07.12.1998 - 3 UF 173/98 Das Ergebnis von 0, 30 DM/km liegt zwar etwas unter dem vom OLG Celle ( OLGR 1994, 157 ) mit Urteil vom 15.10.1993 - 18 UF 66/93 - bei allerdings nur 100 km Gesamtstrecke zugebilligten Kilometersatz von 0, 36 DM, übersteigt aber den vom OLG Hamm ( OLGR 1997, 124 ) mit Urteil vom 25.2.1997 - 13 UF 380/96 - bei 84 km Gesamtstrecke zugebilligten Kilometersatz von sogar nur knapp 0, 20 DM um 50 %.