Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 16.10.1987

Rechtsprechung
   OLG Köln, 29.09.1987 - 4 UF 125/87   

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https://dejure.org/1987,2139
OLG Köln, 29.09.1987 - 4 UF 125/87 (https://dejure.org/1987,2139)
OLG Köln, Entscheidung vom 29.09.1987 - 4 UF 125/87 (https://dejure.org/1987,2139)
OLG Köln, Entscheidung vom 29. September 1987 - 4 UF 125/87 (https://dejure.org/1987,2139)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • mansui.eu PDF

    ZPO § 115; BSHG §§ 76, 77, 88
    Prozeßkostenhilfe; Schmerzensgeld als einsatzpflichtiges Vermögen; Schonvermögen.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Schmerzensgeld; Prozeßkosten; Prozeßkostenhilfe; Prozeßkostenvorschuß

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1988, 95
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Naumburg, 30.10.2002 - 4 W 60/02

    Prozesskostenhilfe: Abfindung als Vermögen

    In § 76 Absatz 1 BSHG ist ausdrücklich geregelt, dass die Grundrente, die eine ähnliche Funktion wie das Schmerzensgeld hat, nicht zum Einkommen im Sinne des BSHG zählt (OLG Köln in FamRZ 1988, 95).

    Dementsprechend wird in der Praxis des Sozialhilferechts eine Anrechnung von Schmerzensgeld nach § 88 Absatz 3 BSHG regelmäßig als besondere Härte ausgeschlossen, weil es häufig lediglich auf die zufällige Gestaltung ankommt, ob ein Kapitalbetrag oder eine laufende Rente als billige Geldentschädigung gezahlt wird (Schellhorn/Jirasek/Seipp, BSHG, 14. Aufl., § 77 Rdnr. 24, § 88 Rdnr. 70; OLG Köln, FamRZ 1988, 95; OLG Düsseldorf in NJW-RR 1992, 221, 222).

  • VGH Baden-Württemberg, 25.05.1993 - 6 S 3184/91

    Sozialhilfe: kein Einsatz von Schmerzensgeld als Vermögen

    Der Funktion nach ist auch der Kapitalbetrag auf die Dauer der Beeinträchtigung zu verteilen, und auch er soll laufenden Ausgleich bieten (vgl. OLG Köln, Beschl. vom 29.09.1987 - 4 UF 125/87 -, FamRZ 1988, 95).

    Die Auffassung, der Einsatz von Schmerzensgeld, das als Vermögen anzusehen ist, bedeute für den Hilfesuchenden regelmäßig eine Härte im Sinne von § 88 Abs. 3 Satz 1 BSHG, wird ganz überwiegend auch von der Literatur und Rechtsprechung - auch zu § 115 Abs. 2 ZPO - vertreten (vgl. z. B. OVG Lüneburg, Urt. vom 25.10.1974 a.a.O.; OLG Köln, Beschl. vom 29.09.1987 a.a.O.; Link a.a.O.; Knopp/Fichtner a.a.O. § 86 RdNr. 3a; Schellhorn/Jirasek/Seipp, BSHG, 13. Aufl., § 88 RdNr. 70; LPK-BSHG, 3. Aufl., § 88 RdNr. 46; Baumbach-Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 51. Aufl., § 114 RdNr. 68).

  • OLG Köln, 08.11.1993 - 27 W 20/93

    Kein Einsatz von Schmerzensgeld für Kosten der Prozeßführung - Prozeßkostenhilfe,

    Die heute wohl überwiegende Ansicht hält dagegen den Einsatz von Schmerzens-geldern für regelmäßig unzumutbar (OLG Düsseldorf VersR 1974, 391; OLG Frankfurt NJW 1981, 2129; OLG Celle NJW-RR 1988, 768; OLG Köln - 4. Zivilsenat - FamRZ 1988, 95; OLG Stuttgart Rpfl 1991, 463; OLG Nürnberg JurBüro 1992, 756; Kalthoener/Büttner, Prozeßkostenhilfe und Beratungshilfe, Rn. 9).

    Daß dem Verletzten die Geldentschädigung im Sozialhilferecht belassen wird, muß auch im Rahmen der Zumutbarkeit im Prozeßkostenhilferecht berücksichtigt werden (vgl. OLG Köln - 4. Zivilsenat - FamRZ 1988, 95; OLG Düsseldorf NJW-RR 1992, 222).

  • BSG, 20.02.1991 - 11 RAr 109/89

    Bedürftigkeit iS der Arbeitslosenhilfe bei Kapitalentschädigung wegen einer

    Bei der Bewilligung von Prozeßkostenhilfe zählt Schmerzensgeld nun nicht mehr zum einsatzpflichtigen Vermögen (§ 115 Abs. 2 ZPO), und zwar unabhängig davon, ob es sich um einen Kapitalbetrag handelt oder um eine Schmerzensgeldrente (OLG Köln FamRZ 1988, 95 unter Hinweis auf Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf VersR 1974, 391 entgegen Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe NJW 1959, 1373).
  • LAG Hamburg, 13.08.1997 - 1 Ta 3/97

    Abfindung als einzusetzendes Vermögen bei Beantragung von Prozesskostenhilfe

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  • LSG Bayern, 30.09.2008 - L 13 B 657/08

    Prozesskostenhilfe - Schmerzensgeldzahlung als einzusetzendes Vermögen

    Belässt aber der Gesetzgeber dem Verletzten diesen Ausgleich im Sozialhilferecht, ist dies auch im Rahmen der Zumutbarkeit im Prozesskostenhilferecht zu berücksichtigen (OLG Köln FamRZ 88, 95; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. Mai 1991, Az.: 1 W 18/91).
  • OLG Nürnberg, 18.02.1992 - 9 W 332/92

    Zumutbarkeit des Einsatzes von Schmerzensgeld zur Prozeßführung

    Im PKH-Verfahren kann nicht überprüft werden, ob die ausgezahlten bzw. ausgeurteilten Beträge überhöht waren oder nicht, weshalb bei höheren Schmerzensgeldbeträgen nicht von einer für den Einsatz gleichsam "freien Spitze" gesprochen werden kann (OLG Köln FamRZ 1988, 95 ; OLG Celle NJW-RR 1988, 768 ; OLG Stuttgart Rpfleger 1991, 463 ; Zöller-Schneider, 17. Aufl., § 115 ZPO Rn. 39).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 16.10.1987 - 4 WF 172/87   

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https://dejure.org/1987,3036
OLG Köln, 16.10.1987 - 4 WF 172/87 (https://dejure.org/1987,3036)
OLG Köln, Entscheidung vom 16.10.1987 - 4 WF 172/87 (https://dejure.org/1987,3036)
OLG Köln, Entscheidung vom 16. Oktober 1987 - 4 WF 172/87 (https://dejure.org/1987,3036)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • mansui.eu PDF

    ZPO §§ 93, 323
    Verfahrensrecht; Abänderungsklage; Kostenentscheidung; fehlende Klageveranlassung iSd § 93 ZPO; Darlegungs- und Beweislast für Voraussetzungen des § 93 ZPO.

  • rechtsportal.de

    ZPO §§ 91, 93, 323

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • FamRZ 1988, 95
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 04.10.1982 - GSZ 1/82

    Anpassung des in einem Prozeßvergleich vereinbarten Unterhalts

    Auszug aus OLG Köln, 16.10.1987 - 4 WF 172/87
    Der Kl. könne sich auch nicht darauf berufen, daß eine vorherige Aufforderung, auf den Titel teilweise zu verzichten, mit Rechtsnachteilen verbunden gewesen wäre, denn § 323 Abs. 3 ZPO gelte nicht gegenüber einem gerichtlichen Prozeßvergleich (BGHZ 85, 64, 73).
  • OLG Frankfurt, 28.08.2002 - 3 WF 122/02

    Kostentragung, Anerkenntnis, Veranlassung zur Klageerhebung; Pkh, Beweislast,

    Dabei kann dahinstehen, zu wessen Nachteil es gereicht, daß der Zugang der vorgerichtlichen Aufforderung vom 28.11.2001, einen Unterhaltstitel zu schaffen und herzugeben, im Prozeß streitig geblieben ist (vgl. hierzu einerseits OLG Hamm MDR 1987, 329 und 1999, 956 wie auch der erkennende Senat zu 3 WF 82/86, zit. nach Remlinger: FamR.dat, andererseits OLG Köln FamRZ 1988, 95 und 2000, 305).
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