Rechtsprechung
   OLG Köln, 24.02.1992 - 2 Wx 41/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,1772
OLG Köln, 24.02.1992 - 2 Wx 41/91 (https://dejure.org/1992,1772)
OLG Köln, Entscheidung vom 24.02.1992 - 2 Wx 41/91 (https://dejure.org/1992,1772)
OLG Köln, Entscheidung vom 24. Februar 1992 - 2 Wx 41/91 (https://dejure.org/1992,1772)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,1772) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Erteilung eines Fremdrechts-Teilerbscheins aufgrund gesetzlicher Erbfolge ; Anforderungen an die Auslegung eines notariellen Testaments; Ermittlung des Todeszeitpunkts des Erblassers; Ermittlung des anwendbaren Rechts für die Rechtsnachfolge von Todes wegen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Todeszeitpunkt; gleichzeitiger Tod (Doppelmord); Erbstatut

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1992, 1480
  • DNotZ 1993, 171
  • FamRZ 1992, 860
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 16.08.1982 - BReg. 1 Z 73/82

    Testamentarische Erbfolge mit Auslandsberührung im Falle des teilweisen Widerrufs

    Auszug aus OLG Köln, 24.02.1992 - 2 Wx 41/91
    Das xxx Recht diese Weiterverweisung an, denn nach xxx IPR ist gemäß Art. 3 II des xxx Code civil das xxx Recht maßgebend (vgl. BayObLGZ 1982, 284 (289) und …
  • OLG Frankfurt, 03.06.1986 - 2 WF 58/86

    Trennungsunterhalt; Doppelte Staatsangehörigkeit; Gemeinsames Heimatrecht;

    Auszug aus OLG Köln, 24.02.1992 - 2 Wx 41/91
    Das xxx IPR kennt gemäß - Art. 3 Abs. 2 des xxx code civil eine sog. Nachlaßspaltung, denn es verweist hinsichtlich der Immobilien auf das Recht des Belegenheitsstaats, im übrigen auf das Recht des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts (vgl. OLG Köln NJW 1986, 2200 m.w.N.; Ferid-Firsching, Internationales Erbrecht, Belgien, Grdz. C Rn. 5).
  • BayObLG, 03.04.1990 - BReg. 1a Z 70/89

    Nachlassspaltung bezüglich Gegenständen die sich im Ausland befinden; Vorliegen

    Auszug aus OLG Köln, 24.02.1992 - 2 Wx 41/91
    Eine internationale Zuständigkeit des deutschen Nachlaßgerichts für das in Frankreich belegene Vermögen besteht daher nicht (BayObLG Rpfleger 1990, 422).
  • OLG Karlsruhe, 28.10.1980 - 11 W 96/79
    Auszug aus OLG Köln, 24.02.1992 - 2 Wx 41/91
    Ob eine Ausnahme im Sinne einer Notzuständigkeit (vgl. KG JR 1963, 144; OLG Karlsruhe OLGZ 1981, 399; Witz/Bopp IPrax 1987, 85 m.w.N. ) dann besteht, wenn ein ausländischer Erbschein für das ausländische Vermögen nicht zu erlangen ist, kann dahinstehen, da für die Voraussetzungen einer solchen Notzuständigkeit nichts ersichtlich ist.
  • OLG Hamm, 28.02.2005 - 15 W 117/04

    Erbfolge nach einem Erblasser muslimischen Glaubens mit ägyptischer

    Im Grundsatz gilt nämlich, dass die internationale Zuständigkeit deutscher Nachlassgerichte nur gegeben ist, soweit deutsches materielles Erbrecht anwendbar ist (sog. Gleichlaufgrundsatz; vgl. etwa OLG Köln OLGR 1992, 201, 202 = DNotZ 1993, 171f; OLG Zweibrücken OLGR 1998, 13, 14 = FGPrax 1997, 192; ZEV 2001, 488f; KG KGR 2000, 363; BayObLGR 2003, 262 = RPfleger 2003, 435; Senat IPrax 1994, 49, 51 = FamRZ 1993, 111ff).
  • OLG Hamm, 12.06.1995 - 15 W 120/95

    Umfang und Grenzen der Ermittlungspflicht des Nachlaßgerichts

    Das Nachlaßgericht hat deshalb den genauen Todeszeitpunkt des Erblassers zu ermitteln (im Anschluß an OLG Köln NJW-RR 1992, 1480 = FamRZ 1992, 860).

    Der Senat tritt deshalb im Anschluß an die genannte Entscheidung des OLG Köln der Gegenauffassung bei, nach der der Todeseintritt auf einen bestimmten Zeitpunkt festzulegen ist (OLG Köln NJW-RR 1992, 1480, 1481 = FamRZ 1992, 860; Münchener Kommentar/Leipold, BGB , 2. Aufl., § 1922 Rdn. 12 a.E.; § 1923 Rdn. 6).

  • OLG Frankfurt, 11.07.1997 - 20 W 254/95
    Nach heute weithin herrschender Auffassung ist im Erbrecht in Übereinstimmung mit der medizinischen Wissenschaft und der Beurteilung in anderen Rechtsgebieten als Todeszeitpunkt der Eintritt des Gesamthirntodes zu verstehen (OLG Köln, NJW-RR 1992, 1480 = FamRZ 1992, 860 = DNotZ 1993, 171; AG Hersbruck, NJW 1992, 3245 = FamRZ 1992, 1471 mit Anm. Schwab; Gitter, in: MünchKomm, 3. Aufl., § 1 Rdnr. 16; Palandt/Heinrichs, § 1 Rdnr. 3; Palandt/Edenhofer, § 1922 Rdnr. 2; Soergel/Stein, § 1922 Rdnr. 3; Coester-Waltjen, in: Festschr.
  • BayObLG, 15.01.1999 - 1Z BR 110/98

    Nachweis des Überlebens eines Verschollenen

    überlappen (OLG Köln NJW-RR 1992, 1480 = FamRZ 1992, 860), kann auch im personenstandsrechtlichen.

    Der Mensch ist tot, wenn eine Reanimation ausgeschlossen ist und wegen eines vollständigen und irreversiblen Funktionsverlustes des Gehirns dauernd keine Gehirnkurven mehr geschrieben werden können (vgl. OLG Frankfurt NJW 1997, 3099 /3100 m.w.N.; OLG Köln NJW-RR 1992, 1480 /1481 = FamRZ 1992, 860/862 = DNotZ 1993, 171/173; MünchKomm/Leipold BGB 3. Aufl. Rn. 12a, Palandt/Edenhofer BGB 58. Aufl. Rn. 2,.

  • OLG Celle, 04.10.2011 - 17 W 16/11

    Zulässigkeit der Beschwerde eines sog. "vergessenen Beteiligten" im Verfahren

    Die Anwendung des § 11 VerschG gebietet es aber in personenstandsrechtlicher Hinsicht nicht, dass Anfang und Ende des im Sterberegister zu beurkundenden Todeszeitraumes bei allen Personen identisch sein müssten, die aufgrund des gleichen Ereignisses verstorben sind; vielmehr liegt ein "gleichzeitiges" Versterben im Sinne des § 11 VerschG auch dann noch vor, wenn lediglich Zeiträume festgestellt werden können, innerhalb derer der Tod der betroffenen Personen mit Sicherheit eingetreten sein muss und sich diese Zeiträume - und sei es auch nur geringfügig - überlappen (BayObLG NJW-RR 1999, 1309, 1310; vgl. auch OLG Köln NJW-RR 1992, 1480, 1481 zu § 1923 BGB).
  • OLG Hamm, 22.07.2014 - 15 W 138/14

    Rechtswahl

    Diese Geltungsbeschränkung muss in dem Erbschein zum Ausdruck gebracht werden (vgl. BayObLGZ 1996, 165 = FamRZ 1997, 318; OLG Köln NJW-RR 1992, 1480).
  • LG Düsseldorf, 11.07.2003 - 13 O 342/00

    Erbunwürdigkeit - Doppelmord an den Eltern

    entsprechend der gesetzlichen Vermutung des § 11 Verschollenheitsgesetzes davon auszugehen, dass die Eheleute B... gleichzeitig verstorben sind und B... B... mangels Vorversterbens ihres Ehegatten diesen nicht mehr beerbt hat (vgl. OLG Köln, FamRZ 1992, 860, 862).
  • BayObLG, 26.10.1995 - 1Z BR 163/94

    Anwendung belgischen Erbrechts auf einen belgischen Staatsangehörigen nach dessen

    Diese Kollisionsregel gilt sowohl für die gesetzliche wie auch für die testamentarische Erbfolge (OLG Köln DNotZ 1993, 171, 172; Rigaux Nr. 1272 und 1301).
  • OLG Bamberg, 28.12.2022 - 7 W 39/22

    Anforderungen an ein Abhilfeverfahren in einer Nachlasssache

    Zutreffend weist die Beschwerde deswegen darauf hin, dass im vorliegenden Fall vom Nachlassgericht geklärt werden muss, in welcher Reihenfolge die Erblasserin und ihr Kind gestorben sind (OLG Hamm NJW-RR 96, 70; OLG Köln FamRZ 92, 860; Grüneberg / Weidlich, BGB, 82. Auflage, 2023, § 1923 Rn. 5).
  • LG Düsseldorf, 08.08.2003 - 13 O 22/01
    mangels Vorversterbens ihres Ehegatten diesen nicht mehr beerbt hat (vgl. OLG Köln, FamRZ 1992, 860, 862 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht