Rechtsprechung
   OLG Braunschweig, 02.11.2004 - 1 UF 111/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,3693
OLG Braunschweig, 02.11.2004 - 1 UF 111/04 (https://dejure.org/2004,3693)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 02.11.2004 - 1 UF 111/04 (https://dejure.org/2004,3693)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 02. November 2004 - 1 UF 111/04 (https://dejure.org/2004,3693)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,3693) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Anforderungen an die Zulassung einer Nebenintervention in Ehescheidungsfolgesachen; Vorliegen eines rechtlichen Interesses im Sinne des § 66 Abs. 1 Zivilprozessordnung (ZPO); Verbindung eines Nebenintervenienten mit einem der Ehepartner in einer Sozietät; Wunsch des ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Zulassung einer Nebenintervention in Ehescheidungsfolgesachen; Vorliegen eines rechtlichen Interesses im Sinne des § 66 Abs. 1 Zivilprozessordnung (ZPO); Verbindung eines Nebenintervenienten mit einem der Ehepartner in einer Sozietät; Wunsch des ...

  • Judicialis

    ZPO § 66 Abs. 1; ; ZPO § 623 Abs. 1 Satz 2; ; GVG § 170; ; BGB § 1605; ; BGB § 1605 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtliches Interesse für die Zulassung einer Nebenintervention in Ehescheidungsfolgesachen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 1875 (Ls.)
  • NJW-RR 2005, 589
  • FamRZ 2005, 725
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus OLG Braunschweig, 02.11.2004 - 1 UF 111/04
    Soweit der Nebenintervenient sein rechtliches Interesse mit seinem Recht auf informationelle Selbstbestimmung, BVerfGE 65, 1ff, und den sich daraus abzuleitenden Anforderungen an die Datenerhebung, Datensammlung und Datenweitergabe durch staatliche Institutionen wendet, steht dieses verfassungsrechtlich aus dem allgemeinen Freiheitsrecht des Artikel 2 Abs. 1 Grundgesetz abgeleitete Recht unter dem Vorbehalt der Gesetze und der verfassungsmäßigen Ordnung.
  • BGH, 07.04.1982 - IVb ZR 678/80

    Ermittlung des maßgeblichen Einkommens eines GmbH-Geschäftsführers mit festem

    Auszug aus OLG Braunschweig, 02.11.2004 - 1 UF 111/04
    Die gesellschaftliche Einbindung der Erwerbstätigkeit führt nicht dazu, dass an den Unterhaltsschuldner geringere Anforderungen zur Offenlegung seiner Einkünfte und der Nachweise zu stellen sind, vielmehr haben die durchaus auch im Rahmen des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung grundsätzlich schützenswerten Geheimhaltungsinteressen von gesellschaftlich verbundenen Dritten regelmäßig hinter dem Interesse der Unterhaltsberechtigten zurück zu stehen, BGH NJW 1982, 1642 (1643), BGH NJW-RR 1993, 1313.
  • BGH, 30.06.1993 - XII ZB 18/93

    Scheidungsfolgesache: Wert der Beschwer desjenigen, der zur Erteilung einer

    Auszug aus OLG Braunschweig, 02.11.2004 - 1 UF 111/04
    Die gesellschaftliche Einbindung der Erwerbstätigkeit führt nicht dazu, dass an den Unterhaltsschuldner geringere Anforderungen zur Offenlegung seiner Einkünfte und der Nachweise zu stellen sind, vielmehr haben die durchaus auch im Rahmen des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung grundsätzlich schützenswerten Geheimhaltungsinteressen von gesellschaftlich verbundenen Dritten regelmäßig hinter dem Interesse der Unterhaltsberechtigten zurück zu stehen, BGH NJW 1982, 1642 (1643), BGH NJW-RR 1993, 1313.
  • OLG München, 05.05.2010 - 7 U 1794/10

    Frachtführerhaftung im internationalen Straßengüterverkehr: Entwendung des

    Dabei ist ein rechtliches Interesse anzunehmen, wenn die Rechtsstellung des Streithelfers durch ein der unterstützten Partei ungünstiges Urteil rechtlich verschlechtert oder durch ein günstiges Urteil rechtlich verbessert wird (etwa BGHZ 166, 18, 19/20; BGH WM 2006, 1252; OLG Braunschweig FamRZ 2005, 725, 726).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht