Rechtsprechung
OLG Braunschweig, 02.11.2004 - 1 UF 111/04 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Anforderungen an die Zulassung einer Nebenintervention in Ehescheidungsfolgesachen; Vorliegen eines rechtlichen Interesses im Sinne des § 66 Abs. 1 Zivilprozessordnung (ZPO); Verbindung eines Nebenintervenienten mit einem der Ehepartner in einer Sozietät; Wunsch des ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an die Zulassung einer Nebenintervention in Ehescheidungsfolgesachen; Vorliegen eines rechtlichen Interesses im Sinne des § 66 Abs. 1 Zivilprozessordnung (ZPO); Verbindung eines Nebenintervenienten mit einem der Ehepartner in einer Sozietät; Wunsch des ...
- Judicialis
ZPO § 66 Abs. 1; ; ZPO § 623 Abs. 1 Satz 2; ; GVG § 170; ; BGB § 1605; ; BGB § 1605 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtliches Interesse für die Zulassung einer Nebenintervention in Ehescheidungsfolgesachen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Braunschweig, 28.04.2004 - 246 F 393/01
- OLG Braunschweig, 02.11.2004 - 1 UF 111/04
Papierfundstellen
- NJW 2005, 1875 (Ls.)
- NJW-RR 2005, 589
- FamRZ 2005, 725
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83
Volkszählung
Auszug aus OLG Braunschweig, 02.11.2004 - 1 UF 111/04
Soweit der Nebenintervenient sein rechtliches Interesse mit seinem Recht auf informationelle Selbstbestimmung, BVerfGE 65, 1ff, und den sich daraus abzuleitenden Anforderungen an die Datenerhebung, Datensammlung und Datenweitergabe durch staatliche Institutionen wendet, steht dieses verfassungsrechtlich aus dem allgemeinen Freiheitsrecht des Artikel 2 Abs. 1 Grundgesetz abgeleitete Recht unter dem Vorbehalt der Gesetze und der verfassungsmäßigen Ordnung. - BGH, 07.04.1982 - IVb ZR 678/80
Ermittlung des maßgeblichen Einkommens eines GmbH-Geschäftsführers mit festem …
Auszug aus OLG Braunschweig, 02.11.2004 - 1 UF 111/04
Die gesellschaftliche Einbindung der Erwerbstätigkeit führt nicht dazu, dass an den Unterhaltsschuldner geringere Anforderungen zur Offenlegung seiner Einkünfte und der Nachweise zu stellen sind, vielmehr haben die durchaus auch im Rahmen des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung grundsätzlich schützenswerten Geheimhaltungsinteressen von gesellschaftlich verbundenen Dritten regelmäßig hinter dem Interesse der Unterhaltsberechtigten zurück zu stehen, BGH NJW 1982, 1642 (1643), BGH NJW-RR 1993, 1313. - BGH, 30.06.1993 - XII ZB 18/93
Scheidungsfolgesache: Wert der Beschwer desjenigen, der zur Erteilung einer …
Auszug aus OLG Braunschweig, 02.11.2004 - 1 UF 111/04
Die gesellschaftliche Einbindung der Erwerbstätigkeit führt nicht dazu, dass an den Unterhaltsschuldner geringere Anforderungen zur Offenlegung seiner Einkünfte und der Nachweise zu stellen sind, vielmehr haben die durchaus auch im Rahmen des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung grundsätzlich schützenswerten Geheimhaltungsinteressen von gesellschaftlich verbundenen Dritten regelmäßig hinter dem Interesse der Unterhaltsberechtigten zurück zu stehen, BGH NJW 1982, 1642 (1643), BGH NJW-RR 1993, 1313.
- OLG München, 05.05.2010 - 7 U 1794/10
Frachtführerhaftung im internationalen Straßengüterverkehr: Entwendung des …
Dabei ist ein rechtliches Interesse anzunehmen, wenn die Rechtsstellung des Streithelfers durch ein der unterstützten Partei ungünstiges Urteil rechtlich verschlechtert oder durch ein günstiges Urteil rechtlich verbessert wird (etwa BGHZ 166, 18, 19/20; BGH WM 2006, 1252; OLG Braunschweig FamRZ 2005, 725, 726).