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   OLG Saarbrücken, 09.03.2007 - 9 WF 19/07   

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https://dejure.org/2007,5650
OLG Saarbrücken, 09.03.2007 - 9 WF 19/07 (https://dejure.org/2007,5650)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 09.03.2007 - 9 WF 19/07 (https://dejure.org/2007,5650)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 09. März 2007 - 9 WF 19/07 (https://dejure.org/2007,5650)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Kindesunterhalt; Zwangsvollstreckung: Anspruch auf Erteilung einer Rechtsnachfolgeklausel wegen Eintritts der Volljährigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abänderung von aus der Zeit der Minderjährigkeit des Kindes stammenden Unterhaltsurteilen und Vergleichen derselben nach Eintritt der Volljährigkeit des Kindes

  • Judicialis

    ZPO § 567 Abs. 1; ; ZPO § 727; ; ZPO § 798 a; ; RPflG § 11 Abs. 1; ; BGB § 1601; ; BGB § 1612 a; ; GKG § 42 Abs. 1; ; GKG § 42 Abs. 5

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 727 § 798a; BGB § 1601
    Kindesunterhalt: Erteilung einer Rechtsnachfolgeklausel nach Eintritt der Volljährigkeit - Identität des Unterhaltsanspruchs volljähriger Kinder mit dem Minderjährigenunterhalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 1307
  • FamRZ 2007, 1829
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Hamm, 07.11.2006 - 2 WF 204/06

    Zulässigkeit der Vollstreckung aus Unterhaltstiteln nach Eintritt der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.03.2007 - 9 WF 19/07
    Dies hat aber zur Folge, dass Unterhaltsurteile und Vergleiche, die aus der Zeit der Minderjährigkeit des Kindes stammen, über den Zeitpunkt der Vollendung der Volljährigkeit hinaus weiter gelten und nur im Wege der Abänderungsklage (§ 323 ZPO) nach Eintritt der Volljährigkeit abgeändert werden können (BGH a.a.O.; so auch: Wendl/Scholz, Unterhaltsrecht, 6. Aufl., § 2, Rzn. 17, 193, 339; Hoppenz/Hülsmann, Familiensachen, 8. Aufl., § 1601 BGB, Rz. 2; OLG Hamm, 2. Senat für Familiensachen, Beschluss vom 7. November 2006 - 2 WF 204/06 - zit. nach juris).
  • OLG Brandenburg, 19.02.2004 - 15 WF 198/02

    Vollstreckung aus einem Unterhaltstitel nach Eintritt der Volljährigkeit

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.03.2007 - 9 WF 19/07
    Um dem Kind auch nach Eintritt der Volljährigkeit die Zwangsvollstreckung aus derartigen Titeln zu ermöglichen, wurde § 798 a ZPO entsprechend neu gefasst (BT-Drucksache, 13/7338, S. 45; vgl. auch: OLG Brandenburg, FamRZ 2004, 1888; OlG Hamm, 2. Senat a.a.O.).
  • OLG Hamm, 31.05.2005 - 9 WF 67/05

    Zur Durchsetzbarkeit des Unterhaltsanspruchs des Kindes nach Erreichen der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.03.2007 - 9 WF 19/07
    Der auf eine Entscheidung des 9. Senats für Familiensachen des Oberlandesgericht Hamm vom 31. Mai 2005 (FamRZ 2006, 48) gestützten Auffassung des Familiengerichts, eine Klauselumschreibung sei deshalb nicht vorzunehmen, weil statische Unterhaltstitel anders als dynamische Unterhaltstitel nicht über das 18. Lebensjahr des Kindes hinauswirkten, vielmehr sich der Unterhaltsberechtigte für Leistungen nach Eintritt der Volljährigkeit einen neuen Titel (ver-) schaffen müsse, vermag sich der Senat nicht anzuschließen.
  • BGH, 21.03.1984 - IVb ZR 72/82

    Abänderungsklage des volljährig gewordenen Kindes

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.03.2007 - 9 WF 19/07
    Diese steht im Widerspruch zu der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. etwa: BGH, FamRZ 2006, 99, FamRZ 1994, 696, FamRZ 1988, 1039, FamRZ 1984, 682, FamRZ 1983, 582), der der Senat folgt.
  • OLG Celle, 15.12.2016 - 19 UF 134/16

    Zulässigkeit der Befristung eines Unterhaltstitels zu Gunsten einer

    Aus diesem Grund ist auch in einer gerichtlichen Entscheidung der dynamisierte oder statische Kindesunterhalt nicht auf die Zeit bis zur Volljährigkeit zu begrenzen (vgl. OLG Hamm FamRZ 2012, 993; OLG Saarbrücken FamRZ 2007, 1829; Wendl/Dose/Klinkhammer, a.a.O., § 2 Rn. 360 a.E. bezeichnet eine andere Tenorierung "angesichts der Rechtslage (als) fehlerhaft").
  • OLG Brandenburg, 24.07.2008 - 9 UF 132/07

    Abänderung eines vor Volljährigkeit des Kindes abgeschlossenen

    Der auf die Entscheidungen des 9. Senates für Familiensachen des OLG Hamm vom 31. Mai 2005 (abgedruckt in FamRZ 2006, 48 ) und des 3. Senates für Familiensachen des Brandenburgischen OLG vom 19. Februar 2004 (abgedruckt in FamRZ 2004, 1888) gestützten Auffassung des Klägers, ein wie im vorliegenden Fall statischer Unterhaltstitel wirke nicht über die Vollendung des 18. Lebensjahres des unterhaltsberechtigten Kindes hinaus, so dass der inzwischen volljährige Beklagte aus dem zu seinen Gunsten errichteten Unterhaltstitel die Zwangsvollstreckung nicht mehr betreiben dürfe, vermag sich der erkennende Senat nicht anzuschließen (vgl. schon Götsche, juris-PR-FamR 4/2007; ebenso Stollenwerk in seiner ablehnenden Anmerkung zur Entscheidung des 9. Familiensenats des OLG Hamm, FamRZ 2006, 873; OLG Hamm - 7. Familiensenat, FamRZ 2008, 291 ; OLG Hamm - 2. Familiensenat, FamRZ 2007, 654 ; OLG Saarbrücken, FamRZ 2007, 1829 ; AG Halberstadt, FamRZ 2006, 1049).
  • OLG Bamberg, 21.10.2008 - 2 WF 110/08
    Dies hat zur Folge, dass Unterhaltsurteile, Vergleiche und auch einstweilige Anordnungen, die aus der Zeit der Minderjährigkeit des Kindes stammen, über den Zeitpunkt der Vollendung der Volljährigkeit hinaus weiter gelten und nur im Wege der Abänderungsklage (§ 323 ZPO) nach Eintritt der Volljährigkeit abgeändert werden können (vgl. OLG Koblenz NJW-RR 2007, 438 [OLG Koblenz 09.11.2006 - 7 WF 1042/06]; OLG Saarbrücken NJW-RR 2007, 1307; OLG Hamm 2. Senat für Familiensachen NJOZ 2007, 402; OLG Hamm, Beschluss vom 18.07.2007, Az 7 WF 140/07; Wendl/Staudigl, Das Unterhaltsrecht in der familienrechtlichen Praxis 7. Aufl., § 2 RdNr. 339).
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