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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 23.05.2012 - 13 W 24/12   

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https://dejure.org/2012,4095
OLG Stuttgart, 23.05.2012 - 13 W 24/12 (https://dejure.org/2012,4095)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 23.05.2012 - 13 W 24/12 (https://dejure.org/2012,4095)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 23. Mai 2012 - 13 W 24/12 (https://dejure.org/2012,4095)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsschutzbedürfnis für die Fortsetzung eines Stufenklageverfahrens auf Antrag des Beklagten bei Anhängigkeit der Vollstreckung der Auskunftsstufe

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 254
    Rechtsschutzbedürfnis für die Fortsetzung eines Stufenklageverfahrens auf Antrag des Beklagten bei Anhängigkeit der Vollstreckung der Auskunftsstufe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 2289
  • FamRZ 2012, 1318
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 28.11.2001 - VIII ZR 37/01

    Aufklärungspflichten bei Unternehmenskauf

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.05.2012 - 13 W 24/12
    In einem Verfahren nach § 254 ZPO ist sukzessive über jede Stufe zu verhandeln, wobei das Verfahren über die nächste Stufe erst eingeleitet werden kann, wenn - sofern nicht Erledigung eingetreten ist - das Urteil über die vorangegangene Stufe Rechtskraft erlangt hat (BGH WM 2002, 446).
  • BGH, 26.04.2007 - I ZB 82/06

    Vollstreckung einer Verurteilung zur Erstellung eines Buchauszuges; Erfüllung des

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.05.2012 - 13 W 24/12
    Für das Vollstreckungsverfahren sei darauf hingewiesen, dass die Verpflichtung zur Erteilung eines Buchauszugs nach § 887 ZPO vollstreckt wird (BGH NJW-RR 2007, 1475).
  • OLG Brandenburg, 21.07.2005 - 10 WF 178/05

    Scheidungsverfahren: Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen Weigerung des

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.05.2012 - 13 W 24/12
    Diesen Antrag kann nicht nur der Kläger, sondern auch der Beklagte stellen (OLG Karlsruhe FamRZ 1997, 1224; OLG Brandenburg FamRZ 2006, 1772; OLG Koblenz FamRZ 2004, 1732; OLG Zweibrücken FamRZ 1983, 1154; Stein/Jonas/Roth, ZPO, 22. Aufl., § 254 Rn. 21, 24 und 30; Wieczorek/Schütze/Assmann, ZPO, 3. Aufl., § 254 Rn. 48; Zöller/Greger, ZPO, 29. Aufl., § 254 Rn. 11; Thomas/Putzo/Reichold, ZPO, 32. Aufl., § 254 Rn. 8; Prütting/Gehrlein/Geisler, ZPO, 3. Aufl., § 254 Rn. 12; Saenger, ZPO, 2. Aufl., § 254 Rn. 13; a.A. Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann a.a.O. § 254 Rn. 21 und wohl auch Musielak/Foerste, ZPO, 9. Aufl., § 254 Rn. 4).
  • OLG Karlsruhe, 25.02.1997 - 2 WF 15/97
    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.05.2012 - 13 W 24/12
    Diesen Antrag kann nicht nur der Kläger, sondern auch der Beklagte stellen (OLG Karlsruhe FamRZ 1997, 1224; OLG Brandenburg FamRZ 2006, 1772; OLG Koblenz FamRZ 2004, 1732; OLG Zweibrücken FamRZ 1983, 1154; Stein/Jonas/Roth, ZPO, 22. Aufl., § 254 Rn. 21, 24 und 30; Wieczorek/Schütze/Assmann, ZPO, 3. Aufl., § 254 Rn. 48; Zöller/Greger, ZPO, 29. Aufl., § 254 Rn. 11; Thomas/Putzo/Reichold, ZPO, 32. Aufl., § 254 Rn. 8; Prütting/Gehrlein/Geisler, ZPO, 3. Aufl., § 254 Rn. 12; Saenger, ZPO, 2. Aufl., § 254 Rn. 13; a.A. Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann a.a.O. § 254 Rn. 21 und wohl auch Musielak/Foerste, ZPO, 9. Aufl., § 254 Rn. 4).
  • OLG Koblenz, 15.03.2004 - 13 UF 671/03

    Zulässigkeit einer negativen Feststellungsklage gegen eine einstweilige Anordnung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.05.2012 - 13 W 24/12
    Diesen Antrag kann nicht nur der Kläger, sondern auch der Beklagte stellen (OLG Karlsruhe FamRZ 1997, 1224; OLG Brandenburg FamRZ 2006, 1772; OLG Koblenz FamRZ 2004, 1732; OLG Zweibrücken FamRZ 1983, 1154; Stein/Jonas/Roth, ZPO, 22. Aufl., § 254 Rn. 21, 24 und 30; Wieczorek/Schütze/Assmann, ZPO, 3. Aufl., § 254 Rn. 48; Zöller/Greger, ZPO, 29. Aufl., § 254 Rn. 11; Thomas/Putzo/Reichold, ZPO, 32. Aufl., § 254 Rn. 8; Prütting/Gehrlein/Geisler, ZPO, 3. Aufl., § 254 Rn. 12; Saenger, ZPO, 2. Aufl., § 254 Rn. 13; a.A. Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann a.a.O. § 254 Rn. 21 und wohl auch Musielak/Foerste, ZPO, 9. Aufl., § 254 Rn. 4).
  • LAG Bremen, 19.08.1997 - 4 Ta 47/97

    Verurteilung zur Auskunft; Verurteilung zur Rechnungslegung; Stufenklage;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.05.2012 - 13 W 24/12
    Da der Kläger die Möglichkeit hat, zur zweiten Stufe überzugehen und vor deren Erledigung nicht zur Bezifferung gezwungen werden kann, weswegen der ursprüngliche Antrag der Beklagten, das Verfahren in der dritten Stufe fortzusetzen, ohnehin keinen Erfolg haben könnte, der Kläger selbst nach Einleitung der dritten Stufe unter bestimmten Umständen nochmals zur Vollstreckung des Teilurteils über die erste Stufe zurückkehren kann (LAG Bremen MDR 1998, 183) und er sich für den Fall, dass die Auskunft nicht zu seinen Gunsten ausfällt und der Beklagte durch sein Verhalten Anlass zur Klage gab, prozessual von der Kostentragungspflicht befreien kann (vgl. etwa Münchener Kommentar zur ZPO/Becker-Eberhard a.a.O. Rn. 26 f.), wird er durch das Recht des Beklagten, Fortsetzung des Verfahrens verlangen zu können, nicht benachteiligt.
  • AG Korbach, 22.08.2000 - 7 F 294/00
    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.05.2012 - 13 W 24/12
    Er braucht daher nicht eine negative Feststellungsklage anzustrengen, um Klarheit zu erhalten (so aber Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann a.a.O. unter Verweis auf AG Korbach FamRZ 2001, 552).
  • OLG Düsseldorf, 04.07.2019 - 2 U 46/18

    Rücklastschriften für die Abwicklung von Telefon- und DSL-Verträgen

    Über die einzelnen Ansprüche einer Stufenklage ist grundsätzlich getrennt und nacheinander zu verhandeln und zu entscheiden (BGH, NJW 1991, 1893; NJW 2001, 833; NJW 2002, 1042, 1044; NJW-RR 2011, 189 Rn. 24; OLG Celle, NJW-RR 1995, 1021; OLG Köln FamRZ 2001, 423 = BeckRS 2000, 30134981; OLG Stuttgart NJW 2012, 2289; BeckOK ZPO/Bacher, a.a.O., § 254 Rn. 17; Zöller/Greger, a.a.O., § 254 Rn. 7; MüKoZPO/Becker-Eberhard, a.a.O., § 254 Rn. 20 f.; Musielak/Voit/Foerste, a.a.O., § 254 Rn. 4; Saenger, a.a.O., § 254 Rn. 13; Roth in: Stein/Jonas, a.a.O., § 254 Rn. 8, 9, 21).
  • OLG Hamm, 05.07.2022 - 11 UF 14/22

    Umfang der Auskunftspflicht im Rahmen des Zugewinnausgleichs; Anspruch eines

    Spätestens in diesem Termin wird die Antragstellerin einen weiteren Antrag aufrufen oder ihren Zahlungsantrag beziffern, falls sie dem Antragsgegner nicht durch (Teil-) "Prozessurteil" unterliegen will (vgl. Oberlandesgericht Stuttgart, NJW 2012, 2289, juris-Rz. 5, m.w.N.).

    Spätestens in diesem Termin wird die Antragstellerin einen weiteren Antrag aufrufen oder ihren Zahlungsantrag beziffern, falls sie dem Antragsgegner nicht durch (Teil-) "Prozessurteil" unterliegen will (vgl. Oberlandesgericht Stuttgart, NJW 2012, 2289, juris-Rz. 5, m.w.N.).

  • OLG Hamm, 10.06.2014 - 11 SchH 27/12

    Bewilligung der Prozesskostenhilfe bei Zweifeln an der Prozessfähigkeit des

    T eingeholt, dem Antragsteller Gelegenheit gegeben, die Einschätzung des Sachverständigen erschütternde Erkenntnisse vorzutragen und zu belegen, und ihn überdies persönlich angehört (vgl. zu diesem Erfordernis: OLG Hamm, FamRZ 2012, 1318 und OLG Oldenburg, FamRZ 2008, 1455).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 22.02.2012 - I-13 W 44/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,1525
OLG Hamm, 22.02.2012 - I-13 W 44/11 (https://dejure.org/2012,1525)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22.02.2012 - I-13 W 44/11 (https://dejure.org/2012,1525)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22. Februar 2012 - I-13 W 44/11 (https://dejure.org/2012,1525)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

  • LG Paderborn - 3 O 178/11
  • OLG Hamm, 22.02.2012 - I-13 W 44/11

Papierfundstellen

  • FamRZ 2012, 1318
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Oldenburg, 06.03.2008 - 6 W 16/08

    Persönliche Anhörung des Betroffenen durch das Gericht vor einer Feststellung der

    Auszug aus OLG Hamm, 22.02.2012 - 13 W 44/11
    Da es um eine Prozessvoraussetzung geht, sind dabei vor Ablehnung der Prozesskostenhilfe ggfs. von Amts wegen - ohne Bindung an die förmlichen Beweismittel des Zivilprozesses - gem. § 118 Abs. 2 ZPO Erhebungen anzustellen und Beweise zu erheben; soll der antragstellenden Partei die Prozessfähigkeit abgesprochen und deshalb die Prozesskostenhilfe versagt werden, muss dabei aus Sicht des Senats regelmäßig jedenfalls die betroffene Person persönlich angehört werden (vgl. dazu OLG Oldenburg, MDR 2008, 1355).
  • OLG Frankfurt, 15.01.2007 - 1 W 61/06

    Prozesskostenhilfe: Zweifel an der Prozessfähigkeit des Antragstellers

    Auszug aus OLG Hamm, 22.02.2012 - 13 W 44/11
    Richtig ist zunächst, dass das Gericht im Rahmen des Prozesskostenhilfeprüfungsverfahrens auch die Prozessvoraussetzungen, namentlich die Prozessfähigkeit der Antragstellerin, zu prüfen hat und bei nicht ausräumbaren Zweifeln an der Prozessfähigkeit der Antragstellerin das Prozesskostenhilfegesuch abzulehnen ist (vgl. dazu nur Zöller/Geimer, a.a.O., § 114, Rdn. 22 sowie OLG Frankfurt, Beschluss vom 15.01.2007 - 1 W 61/06, zitiert nach juris).
  • OLG Köln, 17.03.1993 - 6 W 5/93

    Prozeßunfähigkeit; Prozeßkostenhilfegesuch

    Auszug aus OLG Hamm, 22.02.2012 - 13 W 44/11
    Allerdings müssen vor einer Ablehnung der Prozesskostenhilfe wegen mangelnder Prozessfähigkeit der antragstellenden Partei zunächst alle Erkenntnismöglichkeiten ausgeschöpft werden (vgl. OLG Köln, JurBüro 1993, 744).
  • BVerfG, 16.06.2016 - 1 BvR 2509/15

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von PKH für eine Klage auf

    Unabhängig davon, dass das Landesarbeitsgericht die Prozessfähigkeit des Beschwerdeführers nicht im Rahmen der Zulässigkeit des Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe, sondern allein als Frage der Begründetheit behandelt hat, was Bedenken aufwirft (vgl. OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 9. Juni 1997 - 1 W 24/97 -, juris, Rn. 2; OLG Hamm, Beschlüsse vom 22. Februar 2012 - I-13 W 44/11, 13 W 44/11 -, juris, Rn. 2, und vom 10. Juni 2014 - I-11 SchH 27/12, 11 SchH 27/12 -, juris, Rn. 10; Geimer, in: Zöller, ZPO, 31. Aufl. 2016, § 117 Rn. 5), verletzt der Beschluss des Landesarbeitsgerichts den Beschwerdeführer in seinem in Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG verbürgten Anspruch auf Rechtsschutzgleichheit.

    Dabei hat das Landesarbeitsgericht verkannt, dass es, um die Prozessfähigkeit von Verfahrensbeteiligten beurteilen zu können, erforderlich ist, sämtliche Beweismittel auszuschöpfen, (vgl. BAG, Beschluss vom 28. Mai 2009 - 6 AZN 17/09 -, juris, Rn. 4, m.w.N.; BGH, Urteil vom 8. Dezember 2009 - VI ZR 284/08 -, juris, Rn. 8, m.w.N.), insbesondere ein Sachverständigengutachten einzuholen und vor einer Beweisaufnahme zur Prozessfähigkeit eine persönliche Anhörung durchzuführen ist (vgl. BVerfGK 6, 380 ).Unbeachtet geblieben ist zudem die Pflicht, dass Gerichte bei angenommener Prozessunfähigkeit auf die Bestellung einer Betreuungsperson hinzuwirken haben (BAG, Beschluss vom 28. Mai 2009 - 6 AZN 17/09 -, juris, Rn. 6, m.w.N.; OLG Hamm, Beschluss vom 22. Februar 2012 - I-13 W 44/11, 13 W 44/11 -, juris, Rn. 3).

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