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Rechtsprechung
   BGH, 20.09.1978 - IV ZR 190/77   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1978,4484
BGH, 20.09.1978 - IV ZR 190/77 (https://dejure.org/1978,4484)
BGH, Entscheidung vom 20.09.1978 - IV ZR 190/77 (https://dejure.org/1978,4484)
BGH, Entscheidung vom 20. September 1978 - IV ZR 190/77 (https://dejure.org/1978,4484)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beschwer und Rechtsschutzbedürfnis bei Berufung gegen ein nach alten Recht erlassenen Scheidungsurteil - Folgen einer Scheidung der Ehe entgegen dem Antrag und dem Widerspruch der in Berufung gehenden Partei - Auswirkungen einer zwischenzeitlichen Beantragung der ...

Papierfundstellen

  • FamRZ 1978, 328
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 12.10.1977 - IV ZB 47/77

    Scheidungsverfahren - Berufung - Beschwer

    Auszug aus BGH, 20.09.1978 - IV ZR 190/77
    Etwas anderes läßt sich auch aus dem von der Revision herangezogenen Beschluß des Senats vom 12. Oktober 1977 = VersR 1977, 1102 nicht herleiten.
  • BGH, 28.06.1978 - IV ARZ 51/78

    Formlose Rüge der Sache und Ablehnung der Übernahme durch ein Gericht nach …

    Da der Verweisungsbeschluß des Landgerichts Köln hinsichtlich der örtlichen Zuständigkeit nicht bindend war, war das Familiengericht Bergheim an sich nicht gehindert, die Sache wegen örtlicher Unzuständigkeit an ein anderes Familiengericht zu verweisen (BGH NJW 1978, 887 - FamRZ 1978, 328 - MDR 1978, 478; Senatsbeschluß vom 10. Mai 1978 - IV ARZ 22/78).

    Für die örtliche Zuständigkeit sind die Verhältnisse zur Zeit der Rechtshängigkeit der Sache maßgebend (BGH NJW 1978, 887 - FamRZ 1978, 328 = MDR 1978, 478; Senatsbeschluß vom 10. Mai 1978 - IV ARZ 38/78).

  • BGH, 18.10.1978 - IV ZA 1/78

    Formelle Beschwer aufgrund einer trotz Widerspruch und gestelltem …

    Eine Partei, die gegen ihren Widerspruch und entgegen einem von ihr gestellten Klageabweisungsantrag geschieden worden ist, ist durch das Scheidungsurteil zweifellos formell beschwert (vgl. Senatsurteil vom 20. September 1978 - IV ZR 190/77).

    Die Zulässigkeit der Berufung ist auch nicht dadurch beeinträchtigt worden, daß die Beklagte im Laufe des Berufungsverfahrens ihren ursprünglichen Antrag nicht aufrechterhalten, sondern Scheidung ohne Schuldausspruch beantragt hat (vgl. Senatsurteil vom 20. September 1978 - IV ZR 190/77 -).

  • BGH, 30.03.1983 - IVb ZR 19/82

    Einordnung von Streitigkeiten über eine durch Ehe oder Verwandtschaft begründete …

    Ausnahmen von diesem Grundsatz hat die Rechtsprechung im Interesse einer Aufrechterhaltung der Ehe jedoch zugelassen, wenn das Rechtsmittel eingelegt wird, um von dem Scheidungsverlangen Abstand zu nehmen und den Fortbestand der Ehe zu erreichen (vgl. BGHZ 24, 369, 370 f.; Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 8. Februar 1978 - IV ZB 73/77 - FamRZ 1978, 328 m.w.N.).
  • BGH, 15.11.1978 - IV ZR 197/77

    Zulässigkeit einer Berufung gegen ein nach altem Recht ergangenes …

    Beide Fälle sind daher nicht miteinander vergleichbar (vgl. Senatsurteil vom 20. September 1978 - IV ZR 190/77 -).
  • BGH, 28.06.1978 - IV ARZ 55/78

    Voraussetzung einer Gerichtsstandsbestimmung nach § 36 Nr. 6 Zivilprozessordnung …

    Die Abgabe der Sache seitens des Landgerichts an das Familiengericht stellte keine Unzuständigkeitserklärung im Sinne des § 36 Nr. 6 ZPO dar, keinesfalls eine Erklärung der örtlichen Unzuständigkeit, sondern lediglich eine durch die Übergangsvorschrift des Art. 12 Nr. 7 a Abs. 2 des 1. EheRG bedingte Abgabe an eines der nach dem 1. EheRG allgemein zuständig gewordenen Familiengerichte; die Abgabe hatte keine Bindungswirkung nach § 281 Abs. 2 Satz 2 ZPO (BGH FamRZ 1978, 328 = NJW 1978, 887).
  • OLG Hamburg, 25.11.1980 - 2 UF 40/79
    Welcher Auffassung der Vorzug zu geben ist, bedarf keiner Entscheidung (zu der Bedeutungslosigkeit des Verweisungsbeschlusses des Landgerichts für die Zuständigkeitsfrage in diesem Zusammenhang vgl. BGH FamRZ 1978, 328 = BGHF 1, 36).
  • BGH, 19.09.1979 - IV ARZ 18/79

    Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts durch den BGH (BGH) bei …

    Zwar stellte diese Abgabe selbst keine hinsichtlich der örtlichen Zuständigkeit bindende Verweisung dar (Senat in FamRZ 1978, 328); sie hatte jedoch zur Folge, daß die Bindungswirkung der voraufgegangenen landgerichtlichen Verweisung nach der Änderung der sachlichen Zuständigkeit auf das an die Stelle des Landgerichts Köln tretende Familiengericht überging und dieses daran hinderte, sich über jenen Verweisungsbeschluß dadurch hinwegzusetzen, daß es Wipperfürth als für den Gerichtsstand maßgeblich leugnete und den Rechtsstreit an das Familiengericht Göttingen verwies.
  • BGH, 28.06.1978 - IV ARZ 54/78

    Örtliche Zuständigkeit eines Gerichts im anhängigen Ehescheidungsverfahren

    Die Abgabe der Scheidungssache vom Landgericht an das Familiengericht Göttingen nach Art. 12 Nr. 7 Buchst. a Abs. 2 des 1. EheRG hatte keine bindende Wirkung hinsichtlich der örtlichen Zuständigkeit (Senatsbeschluß v. 1. Februar 1978 - IV ARZ 8/78, NJW 1978, 887 - FamRZ 1978, 328).
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