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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 18.11.1980 - 6 UF 11/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,2288
OLG Düsseldorf, 18.11.1980 - 6 UF 11/80 (https://dejure.org/1980,2288)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18.11.1980 - 6 UF 11/80 (https://dejure.org/1980,2288)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18. November 1980 - 6 UF 11/80 (https://dejure.org/1980,2288)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • familienrecht-deutschland.de PDF

    BGB §§ 1361, 1577, 1602; ZPO § 287
    Unterhalt des getrennt lebenden Ehegatten; Erwerbsobliegenheit einer getrennt lebenden Ehefrau trotz einer psychischen, neurotischen Fehlhaltung wegen des von ihm verfolgten Unterhaltsbegehrens; Versagung eines Teils des Unterhalts; Darlegungs- und Beweispflicht des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1577

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1981, 255
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 26.01.1977 - 1 BvL 17/73

    Verfassungsmäßigkeit der Ungleichbehandlung von Männern und Frauen im …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.11.1980 - 6 UF 11/80
    Das FRG strebt mit Hilfe des sogenannten Eingliederungsprinzips eine Gleichstellung der nach diesem Gesetz Berechtigten (insbesondere Vertriebene und Flüchtlinge, vgl. im Einzelnen § 1 FRG ) mit vergleichbaren Versicherten an, die ständig im Gebiet der heutigen Bundesrepublik Deutschland gelebt haben (vgl. BVerfGE 43, 213, 216).
  • OLG Hamburg, 25.02.1986 - 12 UF 198/84
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.11.1980 - 6 UF 11/80
    Die Auffassung, bei vollschichtiger Erwerbstätigkeit auch ohne Berufsausbildung grundsätzlich einen Verdienst anzunehmen, der dem nach durchschnittlichen Verhältnissen angemessenen Unterhaltsbedarf entspricht, dürfte nicht zutreffen (so aber OLG Zweibrücken, FamRZ 1986, 813).
  • OLG Düsseldorf, 08.11.1979 - 6 UF 1/79
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.11.1980 - 6 UF 11/80
    Unter diesen Umständen kann von einer bisher nicht erwerbstätigen Ehefrau, die - wie hier die Klägerin - keine minderjährigen Kinder zu betreuen hat, auch vor der formellen Rechtskraft der Scheidung die Aufnahme einer entgeltlichen Arbeit erwartet werden (vgl. Senatsurteil vom 8. November 1979 - 6 UF 1/79 -, FamRZ 1980, 245 ).
  • OLG Düsseldorf, 23.06.1980 - 6 UF 31/80
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.11.1980 - 6 UF 11/80
    Unter diesem Blickwinkel können bloße Meldungen des anspruchstellenden Ehegatten beim zuständigen Arbeitsamt den Anforderungen nicht genügen (…ebenso: Palandt/Diederichsen, aaO.; zur näheren Begründung hierzu siehe auch das in FamRZ 1980, 1008 veröffentlichte Senatsurteil vom 23. Juni 1980 - 6 UF 31/80 - zur insoweit gleichen Rechtslage bei der Beurteilung der Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen).
  • OLG Celle, 24.03.2021 - 21 UF 146/20

    Verfassungsmäßigkeit der Unzulässigkeit der abstammungsrechtlichen Zuordnung …

    Da die genetische Abstammung bzw. Zeugung des Kindes "weniger offenkundig" ist, wird die Zuordnung an äußerliche Kriterien bzw. "tatsächliche Umstände oder soziale Situationen" angeknüpft, die erkennbar eine große Wahrscheinlichkeit der genetischen Verbindung versprechen (BVerfGE 79, 256 ff. = FamRZ 1981, 255;… BVerfGE 108, 82 ff. = FamRZ 2003, 816, 818 [Rn. 56];… Gernhuber/Coester-Waltjen, Familienrecht, 7. Aufl., § 52 Rn. 2, 27).
  • BGH, 04.06.1986 - IVb ZR 45/85

    Darlegungs- und Beweislast des unterhaltsberechtigten Ehegatten für Bemühung um …

    Ferner kann die Höhe fiktiver Einkünfte, wie sie bei der Bemessung des Unterhalts sowohl auf Seiten des Unterhaltsverpflichteten als auch auf Seiten des Unterhaltsberechtigten einzustellen sein können, im allgemeinen nur im Wege der Schätzung ermittelt werden (vgl. etwa Senatsurteil vom 28. März 1984 - IVb ZR 64/82 - FamRZ 1984, 662, 663 sowie OLG Düsseldorf FamRZ 1981, 255, 256 f.).
  • OLG Karlsruhe, 09.05.1985 - 2 UF 199/83
    Diese Vorschrift gilt auch in Unterhaltsprozessen (BGH FamRZ 1981, 338, 340 = BGHF 2, 432; 1981, 1165, 1167 = BGHF 2, 768; 1983, 689, 690 = BGHF 3, 1020; OLG Düsseldorf FamRZ 1981, 255, 256).
  • OLG Düsseldorf, 18.12.1981 - 3 UF 112/81

    Ausbildung; Rentenneurose; Unterhaltsanspruch; Ausbildungsermöglichung

    b) Selbst wenn zugunsten des Klägers unterstellt wird, daß seine psychische Arbeitsunwilligkeit und/oder Arbeitsunfähigkeit Krankheitswert hat, kann er hierauf seine Unterhaltsbedürftigkeit unterhaltsrechtlich nicht mit Erfolg stützen, weil es sich um den typischen Fall einer Rentenneurose handelt (vgl. OLG Düsseldorf [6. FamS] FamRZ 1981, 255, 256;… Heinrichs in Palandt, BGB 40. Aufl. Vorbem. 5 d cc vor § 249 mwN).
  • OLG Hamburg, 15.12.1981 - 2 UF 13/81
    Hierfür hätte es eingehender Ausführungen bedurft, da die Antragsgegnerin immerhin 1979 zweimal eine Anstellung gefunden hatte, und dem Senat auch bekannt ist, daß Phonotypistinnen in Hamburg im allgemeinen gesuchte Arbeitskräfte sind, mögen auch Alter und mangelnde Erfahrung die Vermittlungsfähigkeit gerade der Antragsgegnerin etwas beeinträchtigen (vgl. auch OLG Düsseldorf FamRZ 1981, 255).
  • OLG Düsseldorf, 01.12.1987 - 6 UF 108/87
    Allerdings erscheint es dem Senat, vor allem im Hinblick auf die soeben aufgeführten Einschränkungen, gänzlich ausgeschlossen, daß die Klägerin ihren gesamten Bedarf oder auch nur 2.035 DM (3/7 des bereinigten Nettoeinkommens des Beklagten), aus eigener Erwerbstätigkeit decken könnte; vielmehr ist die Höhe des der Klägerin fiktiv zuzurechnenden Einkommens in Anlehnung an die Grundsätze des Fremdrentengesetzes vom 25. Februar 1960 in Verbindung mit den dazu ergangenen Fortschreibungen der Bruttojahresentgelte von Arbeitern und Angestellten nach § 287 Abs. 1 ZPO zu schätzen, wie dies ebenfalls der ständigen Übung des Senats entspricht (FamRZ 1981, 255).
  • OLG Düsseldorf, 22.07.1986 - 6 UF 237/85
    c) Die Höhe des der Klägerin somit fiktiv anzurechnenden Einkommens ist in Anlehnung an die Grundsätze des Fremdrentengesetzes vom 25. Februar 1960 in Verbindung mit den dazu ergangenen Fortschreibungen der Bruttojahresentgelte von Arbeitern und Angestellten nach § 287 Abs. 1 ZPO zu schätzen, wie dies ebenfalls der ständigen Übung des Senats entspricht (FamRZ 1981, 255).
  • OLG Düsseldorf, 09.12.1981 - 5 UF 174/80
    ausgeschlossen, daß die neurotische Fehlentwicklung der Klägerin wesentlich auf das von ihr verfolgte Unterhaltsbegehren gegen den Beklagten zurückzuführen ist (vgl. hierzu OLG Düsseldorf FamRZ 1981, 255); der Sachverständige führt vielmehr aus, daß die Klägerin auch nach einer Aberkennung ihres Unterhaltsanspruchs ihren Versagenszustand nicht überwinden werde, daß vielmehr andere und stärkere Folgen möglich seien.
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