Rechtsprechung
| OLG Köln, 18.12.1980 - 21 UF 163/80 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- familienrecht-deutschland.de
BGB § 1587a; SVG § 18
Versorgungsausgleich bei einem Berufssoldaten; Beförderung innerhalb der Ehezeit. - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 1981, 472
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- AG Lörrach, 27.09.1979 - 1 F 32/79
Voraussetzung für eine Scheidung gem. § 1565 BGB; Durchführung eines …
Auszug aus OLG Köln, 18.12.1980 - 21 UF 163/80
In Rechtsprechung und Schrifttum ist streitig, ob § 18 Abs. 1 SVG - entsprechendes gilt im Falle des § 5 Abs. 3 BeamtVG -, dessen Voraussetzungen hier erfüllt sind, bei der Durchführung des Versorgungsausgleichs Auswirkungen zeitigt, ob also in dem vorliegenden Fall die nächstniedrigere Besoldungsgruppe A 9 zugrunde zu legen ist (so AmtsG Mönchengladbach FamRZ 1979, 1032; AmtsG Charlottenburg FamRZ 1980, 161;… Maier in MünchKomm, BGB § 1587a Rdn. 40;… Voskuhl/Pappai/Niemeyer, aaO S. 150, 151), oder ob es bei der von dem Antragsteller am Ende der Ehezeit tatsächlich erreichten Besoldungsgruppe A 10 bewendet (so OLG Bamberg FamRZ 1980, 160; AmtsG Pforzheim FamRZ 1979, 50, 51; Diederichsen in Palandt, BGB 39. Aufl.
- BGH, 21.10.1981 - IVb ZB 914/80
Berücksichtigung einer weniger als zwei Jahre zurückliegenden Beförderung bei der …
b) Demgegenüber haben andere Gerichte sich auf den Standpunkt gestellt, bei der Bewertung der Versorgungsanwartschaften nach § 1587 a Abs. 2 Nr. 1 BGB komme es auf die Erfüllung des in § 5 Abs. 3 BeamtVG aufgestellten ZweiJahres erfordernisse nicht an (AG Pforzheim FamRZ 1979, 50; OLG Bamberg FamRZ 1980, 160; OLG München FamRZ 1980, 1025; OLG Köln FamRZ 1981, 472; OLG Celle und OLG Karlsruhe, beide FamRZ 1981, 974; OLG Stuttgart in dem hier vorliegenden Fall).aa) Das ergibt sich allerdings nicht schon daraus, daß die Vorschrift des § 5 Abs. 3 BeamtVG den Staat als den Träger der Versorgungslast vor sogenannten Gefälligkeitsbeförderungen kurz vor dem Eintritt des Beamten in den Ruhestand mit der Folge einer daraus sich ergebenden höheren Pensions last schützen solle, also Schutznorm zugunsten des Versorgungsträgers, nicht aber Schutznorm zugunsten des Beamten gegen über seiner Ehefrau sei (vgl. OLG Bamberg FamRZ 1980, 160; OLG Köln FamRZ 1981, 472).
- OLG Saarbrücken, 11.03.1982 - 6 UF 57/81 Zwar ergibt sich diese Folge nicht allein aus dem Umstand, daß die Beschwerde zurückgenommen wurde; vielmehr war zusätzlich zu berücksichtigen, daß das Rechtsmittel unbegründet war, was sich vor Erlaß der Entscheidung des Bundesgerichtshofes (FamRZ 1982, 31 = BGHF 2, 889) unter anderem schon aus den Entscheidungen des Oberlandesgerichts Köln (FamRZ 1981, 472) sowie der Oberlandesgerichte Celle und Karlsruhe (beide FamRZ 1981, 974) zu der Frage des § 5 Abs. 3 BeamtVG ergab.
- OLG Stuttgart, 14.07.1981 - 15 UF 261/80 Darüber hinaus läßt sich auch das von dem Gesetzgeber gemäß § 5 Abs. 3 BeamtVG verfolgte Ziel sinnvollerweise nicht auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs übertragen, und schließlich führt diese Vorschrift dazu, daß der Versorgungsausgleich unrichtigerweise aufgrund von fiktiven, den realen Gegebenheiten bei Ende der Ehezeit nicht entsprechenden Beträgen durchgeführt wird (vgl. OLG Bamberg FamRZ 1980, 160; OLG Köln FamRZ 1981, 472 mit Darstellung des Streitstandes).
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