Rechtsprechung
| OLG Hamm, 23.01.1981 - 2 UF 274/80 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- familienrecht-deutschland.de
BGB § 1587c
Versorgungsausgleich; Ausschluß wegen grober Unbilligkeit. - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 1587c
Papierfundstellen
- FamRZ 1981, 473
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 13.10.1982 - IVb ZB 615/80
Herabsetzung des Versorgungsausgleichs wegen ehelichen Fehlverhaltens
Nach anderer Auffassung hingegen können besonders schwerwiegende eheliche Verfehlungen, insbesondere Verhaltensweisen, die schon den allgemeinen und selbstverständlichen Regeln gegenseitigen Respekts im mitmenschlichen Umgang widersprechen, auch allein und nicht nur im Zusammenhang mit anderen Umständen die Durchführung des Versorgungsausgleichs als unerträgliches Unrecht erscheinen lassen und die Anwendung der Härteregelung rechtfertigen (…vgl. Schwab, Handbuch des Scheidungsrechts Rdn. 659;… Soergel/v. Hornhardt, BGB 11. Aufl. § 1587 c Rdn. 17; OLG Nürnberg FamRZ 1982, 308; vgl. auch OLG Stuttgart NJW 1979, 316, 317 [OLG Stuttgart 27.09.1978 - 17 UF 160/78]; OLG Hamm FamRZ 1981, 473, 474; OLG Hamburg NJW 1982, 1823 [OLG Hamburg 18.02.1982 - 2 UF 31/81 V];… Erman/Ronke, BGB 7. Aufl. § 1587 c Rdn. 7; v. Maydell FamRZ 1981, 623, 626). - KG, 26.07.2005 - 19 UF 65/05
Versorgungsausgleich: Ausschluss bei einmaliger, schwerwiegender Verfehlung gegen …
Die Durchführung der Versorgungsausgleichs wäre unter Berücksichtigung der beiderseitigen Verhältnisse, zu denen auch ein persönliches schwerwiegendes Fehlverhalten gehören kann (vgl. OLG Hamm FamRZ 1981, S. 473 (474);… Schwab-Hahne Handbuch des Scheidungsrechts, 4. Aufl., VI Rdn. 274), grob unbillig, § 1587 c Nr. 1 BGB.Hierbei kann dahingestellt bleiben, inwieweit Gründe, die gemäß § 2335 BGB den Entzug des Ehegattenpflichtteils rechtfertigen, als Orientierungshilfe bei der Anwendbarkeit des § 1587 c Nr. 1 BGB in Fällen strafbarer Handlungen dienen können ( vgl. OLG Hamm FamRZ 1981, 473 f;… OLG Frankfurt FamRZ 1990, S. 1259 f; offengelassen in BGH FamRZ 1990, 985 (986 f)).
- OLG Frankfurt, 24.08.1981 - 5 UF 136/81
Durchführung des Versorgungsausgleich; Auskunftsanspruch
Dem Antragsgegner ist zuzugeben, daß unter Umständen auch persönliches Fehlverhalten zum Ausschluß des Versorgungsausgleichs führen kann (vgl. OLG Hamm FamRZ 1981, 473).
- OLG Hamburg, 18.02.1982 - 2 UF 31/81 Durch den Begriff der "beiderseitigen Verhältnisse« ist aber auch die Berücksichtigung persönlichen Fehlverhaltens ohne vermögensrechtliche Auswirkung ermöglicht (OLG Hamm FamRZ 1981, 473; Ronke in Erman, BGB 7. Aufl. § 1587 Rdn. 8; v. Hornhardt in Soergel, BGB 11. Aufl.
- OLG Nürnberg, 22.12.1981 - 11 UF 2910/80 Der Senat ist der Auffassung, daß Umstände, die nach § 1579 Abs. 1 Nr. 2 BGB (wenn sich der Berechtigte eines Verbrechens oder eines schweren vorsätzlichen Vergehens gegen den Verpflichteten oder einen nahen Angehörigen des Verpflichteten schuldig gemacht hat) den Ausschluß eines Unterhaltsanspruchs oder nach § 2335 Nr. 1 (wenn der Ehegatte dem Erblasser oder einem Abkömmling des Erblassers nach dem Leben trachtet) oder Nr. 3 BGB (wenn sich der Ehegatte eines Verbrechens oder eines schweren vorsätzlichen Vergehens gegen den Erblasser schuldig macht) eine Entziehung des Pflichtteils rechtfertigen würden, die Anwendung des § 1587c Nr. 1 BGB jedenfalls bei besonders schwerwiegenden Verstößen auch dann gebieten können, wenn sie sich wirtschaftlich nicht auswirken (OLG Hamm FamRZ 1981, 473;… Rolland, aaO).
- KG, 09.07.1982 - 17 UF 5259/81 In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist es anerkannt, daß es zur Annahme einer groben Unbilligkeit nicht ausreicht, wenn in einer Doppelverdienerehe nur einer der Ehegatten eine angemessene Altersversorgung erworben hat (OLG Hamm FamRZ 1980, 702; 1981, 473; 1981, 574; Senatsbeschluß vom 17. November 1981 - 17 UF 1718/81 - n.v.).
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