Rechtsprechung
| OLG Bamberg, 05.03.1980 - 2 UF 45/80 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- familienrecht-deutschland.de
BGB § 1567
Ehescheidung; Begriff des Getrenntlebens iSd § 1567 Abs. 1 BGB bei einem sich in Strafhaft befindenden Ehegatten. - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 1567
Papierfundstellen
- FamRZ 1981, 52
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 23.11.1962 - IV ZR 134/62
Dreijahresfrist des § 48 Abs. 1 EheG
Auszug aus OLG Bamberg, 05.03.1980 - 2 UF 45/80
Nur wenn einer der Ehegatten in dieser Situation durch sein Verhalten zweifelsfrei erkennbar zum Ausdruck bringt, daß er die häusliche Gemeinschaft mit dem anderen Ehegatten nicht mehr herstellen will, leben die Ehepartner getrennt iSd § 1567 Abs. 1 BGB (BGHZ 38, 266 = FamRZ 1963, 173; KG FamRZ 1978, 342).
- OVG Hamburg, 13.12.1991 - Bf IV 113/89
Pflegeheim; Heimunterbringung; Aufwendungsersatz; Heranziehung des Ehegattens; …
Dieser Wille zur Aufhebung der häuslichen Gemeinschaft muß von dem trennungswilligen Ehegatten zweifelsfrei nach außen zum Ausdruck gebracht werden (vgl. OLG Bamberg, Beschl. v. 5.3. 1980, FamRZ 1981 S. 52; KG, Beschl. v. 20.2.1978, FamRZ 1978 S. 342), wie es z.B. bei der Stellung eines Scheidungsantrags der Fall ist.
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Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 25.07.1980 - 6 WF 114/80 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- familienrecht-deutschland.de
BGB § 1572; ZPO § 148
Unterhalt des geschiedenen Ehegatten; Klage auf Zahlung des Differenzbetrages zwischen dem angemessenen und dem notwendigen Lebensbedarf; Aussetzung des Unterhaltsprozesses bis zur Entscheidung über den Rentenantrag des Unterhalt begehrenden Ehegatten bei Verfügbarkeit ... - juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 1981, 52
Wird zitiert von ...
- OLG Düsseldorf, 09.12.1981 - 5 UF 174/80 Aus diesem Grunde kann auch nicht entsprechend dem Antrag des Beklagten der Rechtsstreit gemäß § 148 ZPO bis zu der Entscheidung über den Rentenantrag der Klägerin ausgesetzt werden, denn die Entscheidung über den Rentenantrag ist für die nach dem Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung zu beurteilende Bedürftigkeit nicht vorgreiflich (a.A. OLG Düsseldorf [6. FamS] FamRZ 1981, 52 - in einem Fall, in dem der Unterhaltsschuldner wenigstens den notwendigen Mindestbedarf durch freiwillige Zahlungen deckte).
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