Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 02.12.1980 - 5 UF 471/79 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- familienrecht-deutschland.de
BGB §§ 1587, 1587a; BetrAVG § 1
Versorgungsausgleich; kein Ausgleich verfallbarer Anwartschaften (auch) auf seiten des Ausgleichsberechtigten auf eine Betriebsrente; Voraussetzungen für die Unverfallbarkeit von noch verfallbarer Aussichten auf von Unterstützungskassen zu zahlenden Betriebsrenten; ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 1981, 682
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (18)
- BAG, 10.03.1972 - 3 AZR 278/71
Ruhegehalt - Billigkeitskontrolle - Fürsorgepflicht - Versorgungsversprechen - …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.12.1980 - 5 UF 471/79
Erst aufgrund einer Rechtsfortbildung durch das Bundesarbeitsgericht bleiben die bis zu dem Ausscheiden verdienten Versorgungsanwartschaften eines Arbeitnehmers unter gewissen weiteren Voraussetzungen dann erhalten, wenn er dem Betrieb mehr als 20 Jahre angehört hatte (BAGE 24, 177, 186 ff; BAG AP § 242 BGB Nr. 163 zu II; AP § 242 BGB [Ruhegehalt-Unterstützungskassen] Nr. 5 zu 14a; BB 1972, 1504 f).Darüber hinaus wäre eine Rentenaussicht für die Dauer der Betriebszugehörigkeit von 1954 bis 1958 bereits tatsächlich verfallen, weil diese vor dem 1. Januar 1969 - also dem äußersten Zeitpunkt einer Rückwirkung nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAGE 24, 177, 194 f) - endete.
Alsdann braucht der Senat nicht mehr aufzuklären, ob das frühere Arbeitsverhältnis der Antragsgegnerin bei der Firma K. im Jahre 1958 möglicherweise durch eigene Kündigung der Arbeitnehmerin endigte, was ebenfalls den Verfall ihrer damaligen Versorgungsaussicht bewirkt hätte (vgl. BAGE 24, 177, 186 ff).
- OLG Celle, 21.05.1980 - 17 UF 261/79
Rechtmäßigkeit der Durchführung eines Versorgungsausgleiches; Berechnung des zur …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.12.1980 - 5 UF 471/79
Diese Vorschrift ist unabhängig davon anwendbar, ob es sich um Anwartschaften des Ausgleichsberechtigten oder -verpflichteten handelt (ebenso OLG Celle [17. ZS] FamRZ 1980, 807, 808, und [10. ZS] FamRZ 1980, 809;… Maier in MünchKomm, BGB Ergänzungsband zu § 1587a Rdn. 220 unter a) und c); Gernhuber, Lehrbuch des Familienrechts 3. Aufl. § 28 III 4 = S. 333).Diese Folge ist hinzunehmen; sie widerspricht nicht etwa dem Grundsatz der Endgültigkeit des öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleichs, oder des grundsätzlich nur einmal vorzunehmenden Wertausgleichs (§ 1587b Abs. 3 S. 3 Hs. 2 BGB), sondern ergibt sich zwanglos aus dem Nebeneinander von öffentlich-rechtlichem und schuldrechtlichem Versorgungsausgleich (vgl. dazu im einzelnen OLG Celle [17. ZS] FamRZ 1980, 807, 808).
Ob er darüber hinaus Gefahr läuft, daß ein nachträglicher Wertausgleich zu seinen Gunsten überhaupt nicht mehr möglich sein wird, falls seine betriebliche Altersrente verfällt (so OLG Celle [17. ZS] FamRZ 1980, 807, 808), kann dahingestellt bleiben.
- BVerfG, 28.02.1980 - 1 BvL 17/77
Versorgungsausgleich I
Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.12.1980 - 5 UF 471/79
Die Begründung von Rentenanwartschaften gemäß § 1587b Abs. 2 BGB - wie sie hier ausschließlich angeordnet wurde - ist nicht verfassungswidrig (BVerfG FamRZ 1980, 326).Für das Eintreten eines Härtefalles der von dem Bundesverfassungsgericht (FamRZ 1980, 326) bezeichneten Art, die besonderer gesetzlicher Regelung bedarf, besteht vorliegend kein Anhaltspunkt.
- OLG Nürnberg, 03.06.1980 - 11 UF 593/80
Beschwerde des geschiedenen Ehegatten gegen die Durchführung des …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.12.1980 - 5 UF 471/79
Der Gegenmeinung, wonach Anwartschaften des Ausgleichsberechtigten zu seinen Lasten anspruchsmindernd auch schon dann zu berücksichtigen sind, wenn sie noch verfallbar sind (so OLG Celle [12. ZS] FamRZ 1980, 801, 803, und [18. ZS] 1980, 804 f; AmtsG Düsseldorf FamRZ 1979, 50; AmtsG München FamRZ 1980, 806 f;… Diederichsen in Palandt, BGB 39. Aufl. § 1587a Anm. 3 B Ziff. 3 zu a) und b); Eckert, NJW 1978, 2084 f; Friederici, DRiZ 1979, 173, 177), vermag der Senat nicht zu folgen.Endlich greift das Bedenken nicht durch, der Ausgleichsberechtigte könne gegebenenfalls seine Rentenanwartschaft in Schädigungsabsicht verfallen lassen (so AmtsG München FamRZ 1980, 806).
- BAG, 23.09.1976 - 2 AZR 309/75
Berechnung der Wartezeit iSd. § 1 KSchG bei aufeinanderfolgenden …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.12.1980 - 5 UF 471/79
Die weitergehende Gegenmeinung neigt dazu, eine der Dauer nach unerhebliche rechtliche Unterbrechung unter Umständen außer Betracht zu lassen (…Dietz/Richardi, BetrVG 5. Aufl. § 8 Rdn. 18;… Galperin/Löwisch, BetrVG 5. Aufl. § 8 Rdn. 9;… Fitting/Auffahrth/Kaiser, BetrVG 12. Aufl. § 8 Rdn. 14), jedenfalls dann, wenn das neue Arbeitsverhältnis objektiv im inneren Zusammenhang mit dem früheren steht, und vereinbarungsgemäß als dessen Fortsetzung gelten soll (…Hueck, aaO Rdn. 36; zu der zulässigen vertraglichen Anerkennung früherer Arbeitszeiten ohne Zwischenräume vgl. auch BAG DB 1977, 213 f; NJW 1979, 446 Nr. 4); dabei wird etwa eine Unterbrechung von einmonatiger Dauer als noch unschädlich angesehen (…Bleistein, Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis 2. Aufl. Rdn. 185). - BAG, 03.08.1978 - 3 AZR 19/77
Versorgungsanwartschaften - Insolvenzschutz - Unverfallbarkeit - …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.12.1980 - 5 UF 471/79
Die weitergehende Gegenmeinung neigt dazu, eine der Dauer nach unerhebliche rechtliche Unterbrechung unter Umständen außer Betracht zu lassen (…Dietz/Richardi, BetrVG 5. Aufl. § 8 Rdn. 18;… Galperin/Löwisch, BetrVG 5. Aufl. § 8 Rdn. 9;… Fitting/Auffahrth/Kaiser, BetrVG 12. Aufl. § 8 Rdn. 14), jedenfalls dann, wenn das neue Arbeitsverhältnis objektiv im inneren Zusammenhang mit dem früheren steht, und vereinbarungsgemäß als dessen Fortsetzung gelten soll (…Hueck, aaO Rdn. 36; zu der zulässigen vertraglichen Anerkennung früherer Arbeitszeiten ohne Zwischenräume vgl. auch BAG DB 1977, 213 f; NJW 1979, 446 Nr. 4); dabei wird etwa eine Unterbrechung von einmonatiger Dauer als noch unschädlich angesehen (…Bleistein, Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis 2. Aufl. Rdn. 185). - BAG, 07.08.1975 - 3 AZR 12/75
Betriebliche Altersversorgung: Unverfallbarkeit einer Versorgungsanwartschaft
Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.12.1980 - 5 UF 471/79
Daran hat das Bundesarbeitsgericht auch nach Einbringung bzw. Inkrafttreten des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung festgehalten, weil dieses Gesetz gemäß § 26 ausdrücklich nicht auf früher beendete Dienstverhältnisse anzuwenden ist (BAGE 25, 398 ff; BAG AP § 242 BGB Ruhegehalt - Unverfallbarkeit Nr. 4 und Nr. 9; BB 1975, 1437 f). - BAG, 23.11.1973 - 3 AZR 33/73
Ruhegehalt - Unverfallbarkeit
Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.12.1980 - 5 UF 471/79
Daran hat das Bundesarbeitsgericht auch nach Einbringung bzw. Inkrafttreten des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung festgehalten, weil dieses Gesetz gemäß § 26 ausdrücklich nicht auf früher beendete Dienstverhältnisse anzuwenden ist (BAGE 25, 398 ff; BAG AP § 242 BGB Ruhegehalt - Unverfallbarkeit Nr. 4 und Nr. 9; BB 1975, 1437 f). - BAG, 05.07.1979 - 3 AZR 197/78
Versprechen - Zusage - Betriebliche Versorgungsleistung - Leistung - …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.12.1980 - 5 UF 471/79
Insbesondere ist die Kürzung von Altersrenten aus Unterstützungskassen nur zulässig, wenn sachliche Gründe sie unumgänglich erscheinen lassen, wozu die Leistungsunfähigkeit der Unterstützungskasse allein nicht ausreicht, so lange das Trägerunternehmen leistungsfähig bleibt (BAG AP § 242 BGB [Ruhegehalt - Unterstützungskassen] Nr. 6 = BAGE 25, 194, 199 ff = NJW 1973, 1946 Nr. 21; Nr. 7; Nr. 8; Nr. 9 = NJW 1980, 79 Nr. 32; vgl. auch BAG VersR 1979, 553, 554). - BAG, 17.05.1973 - 3 AZR 381/72
Betriebliche Altersversorgung - Kürzung des Anspruchs
Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.12.1980 - 5 UF 471/79
Insbesondere ist die Kürzung von Altersrenten aus Unterstützungskassen nur zulässig, wenn sachliche Gründe sie unumgänglich erscheinen lassen, wozu die Leistungsunfähigkeit der Unterstützungskasse allein nicht ausreicht, so lange das Trägerunternehmen leistungsfähig bleibt (BAG AP § 242 BGB [Ruhegehalt - Unterstützungskassen] Nr. 6 = BAGE 25, 194, 199 ff = NJW 1973, 1946 Nr. 21; Nr. 7; Nr. 8; Nr. 9 = NJW 1980, 79 Nr. 32; vgl. auch BAG VersR 1979, 553, 554). - BAG, 13.07.1978 - 3 AZR 278/77
Versorgungsordnung - Zusage - Leistungen - Mindestalter - Wartezeit - …
- OLG München, 22.02.1980 - 4 UF 85/79
- AG Lörrach, 27.09.1979 - 1 F 32/79
Voraussetzung für eine Scheidung gem. § 1565 BGB; Durchführung eines …
- OLG Celle, 30.05.1980 - 10 UF 128/79
Voraussetzungen der Durchführung eines Versorgungsausgleichs nach einer …
- OLG Düsseldorf, 19.06.1980 - 4 UF 54/79
- OLG Celle, 18.03.1980 - 12 UF 161/79
- OLG Celle, 13.02.1980 - 17 UF 208/79
- OLG Stuttgart, 21.05.1980 - 17 UF 334/79
Aufteilung der in der Ehezeit von einem Ehegatten erworbenen Versorgungsanrechte …
- BGH, 26.05.1982 - IVb ZB 718/81
Rechtsnatur der Leistungen der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Düsseldorf, 18.12.1981 - 5 UF 169/81 Dies ist bereits in der Entscheidung des Senats vom 2. Dezember 1980 (FamRZ 1981, 682) ausgesprochen worden: Dort hat sich der Senat eingehend mit den Argumenten der Gegenansicht auseinandergesetzt; insoweit wird zu der Vermeidung von Wiederholungen auf die Entscheidung vom 2. Dezember 1980 verwiesen.
Der Senat ist in seiner Entscheidung vom 2. Dezember 1980 (FamRZ 1981, 682) davon ausgegangen, nach den Gesetzgebungsmaterialien sei Anlaß für diese Regelung gewesen, einen Arbeitnehmer wegen eines in dem Zeitpunkt der Ehescheidung noch unsicheren Versorgungsanrechts vor hohen wirtschaftlichen Belastungen durch Entrichtung von Beiträgen zu der gesetzlichen Rentenversicherung zu bewahren.
Daß es bei einem schematisierenden Verfahren, wie es der Gesetzgeber durch das Nebeneinander von öffentlich-rechtlichem und schuldrechtlichem Versorgungsausgleich eingeführt hat, im Einzelfall zu unbilligen Ergebnissen kommen kann, ist im Interesse der Rechtssicherheit hinzunehmen (vgl. Senatsentscheidung vom 2. Dezember 1980 - FamRZ 1981, 682).
- OLG Bremen, 18.12.1981 - 5 UF 69/81 Wenn sich der zu Lasten des Ausgleichspflichtigen angeordnete öffentlich-rechtliche Versorgungsausgleich später wegen Eintritts der Unverfallbarkeit auf seiten des Berechtigten als zu hoch herausstellen sollte, wäre nach dieser Auffassung ein schuldrechtlicher Rückausgleich durchzuführen (OLG Stuttgart FamRZ 1979, 831, 833; OLG Nürnberg NJW 1980, 62; OLG Celle [17. ZS] FamRZ 1980, 807, 808; [10. ZS] NdsRpfl 1981, 36; OLG Hamm [2. FamS] FamRZ 1980, 1016, 1018; OLG Karlsruhe [16. ZS] FamRZ 1981, 570, 572; OLG Düsseldorf FamRZ 1981, 682, 683;… Maier in MünchKomm, BGB Ergänzungsband § 1587a Rdn. 220;… Gernhuber, Lehrbuch des Familienrechts 3. Aufl. S. 333; Empfehlungen des 3. Deutschen Familiengerichtstages Arbeitskreis 1 - FamRZ 1980, 1174).
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