Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 29.08.1980 - 3 WF 191/80 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- familienrecht-deutschland.de
BGB § 1613
Unterhaltsrecht; Anspruch auf Unterhalt unter Verwandten; Sonder- bzw. Mehrbedarf; Einordnung von Kosten für Nachhilfeunterricht je nach den Umständen des Einzelfalles als Sonderbedarf (unregelmäßig) oder in die laufende Unterhaltsrente einzubeziehender Mehrbedarf ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 1613
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Nachhilfeunterricht; Sonderbedarf; Mehrbedarf; Unterhaltszahlungen
Papierfundstellen
- FamRZ 1981, 75
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- OLG Hamm, 13.11.1979 - 3 WF 327/79
Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.08.1980 - 3 WF 191/80
a) Aus diesem Normzweck und dem Wortlaut des Gesetzes folgt, daß ein - nicht nur vorübergehender - Mehrbedarf, der regelmäßig entsteht, kein Sonderbedarf ist (vgl. OLG Hamm FamRZ 1980, 478, 479;… Brühl/Göppinger/Mutschler, Unterhaltsrecht 1. Teil 3. Aufl. Rdn. 142;… Diederichsen in Palandt, BGB 39. Aufl. § 1613 Anm. 2b; Richter, FamRZ 1970, 280, 281; Puls, daVorm 1975, 574, jeweils mwN).Außergewöhnlich hoch ist ein Zusatzbedarf dann, wenn dem Unterhaltsberechtigten nicht zugemutet werden kann, ihn aus der laufenden Unterhaltsrente zu decken (vgl. OLG Hamm FamRZ 1980, 478, 479 mwN).
- OLG Düsseldorf, 23.09.1982 - 3 UF 71/82 Die Klage ist zulässig, obgleich bei dem Amtsgericht W. ein Verfahren über den laufenden Unterhalt der Klägerin ab April 1981 anhängig ist, denn der Anspruch auf Zahlung eines Sonderbedarfs nach § 1613 Abs. 2 BGB kann mit der Zusatz- oder Nachforderungsklage geltend gemacht werden (so Senatsbeschlüsse FamRZ 1981, 75, 76; 1981, 76, 77;… AK-BGB/Derleder, § 1613 Rdn. 8;… Göppinger/Häberle, Unterhaltsrecht 4. Aufl. Rdn. 357 = S. 220).
a) Unregelmäßig ist ein Bedarf, der nicht mit Wahrscheinlichkeit vorauszusehen war, und der deshalb bei der Bemessung der laufenden Unterhaltsrente nicht berücksichtigt werden konnte (vgl. BT-Dr. V/2370 S. 42 zu Nr. 15; BGH FamRZ 1982, 145, 146 = BGHF 2, 948; Senatsbeschluß FamRZ 1981, 75, 76; OLG Hamm FamRZ 1980, 478, 479;… Köhler, aaO Rdn. 8;… Küchenhoff in Erman, BGB 7. Aufl. § 1613 Rdn. 6;… Diederichsen in Palandt, aaO § 1613 Anm. 2d;… Göppinger/Häberle, aaO Rdn. 357 = S. 219, 220; Puls, DAVorm 1975, 561, 575; Schultz, daVorm 1981, 228;… Gernhuber, Lehrbuch des Familienrechts 3. Aufl. § 41 XI 4 = S. 620;… Köhler, Unterhaltsrecht 5. Aufl. Rdn. 138).
- OLG Frankfurt, 02.06.1999 - 3 UF 40/99 Der Bedarf war danach nicht überraschend aufgetreten und war der Höhe nach in gewissem Rahmen im voraus abschätzbar (vergleiche zur rechtlichen Behandlung von Nachhilfekosten Oberlandesgericht Düsseldorf, FamRZ 1981, 75 f., Oberlandesgericht Braunschweig FamRZ 1995, 1010; Oberlandesgericht Hamm FamRZ 1991, 857; Oberlandesgericht Köln NJW 1999, 295).
- KG, 24.11.1986 - 18 WF 5714/86
Unterhalt; Sonderbedarf; Kosten; Konfirmation
Soweit hierzu in der Rechtsprechung Abgrenzungskriterien erörtert worden sind (vgl. etwa OLG Düsseldorf FamRZ 1981, 75; 1982, 1068), haben diese Versuche nicht zu befriedigenden Ergebnissen geführt. - OLG Saarbrücken, 09.02.1989 - 6 UF 14/87 Als einigermaßen objektives Kriterium (vgl. OLG Düsseldorf, FamRZ 81, 75, das auf die Vorhersehbarkeit und Kalkulierbarkeit der Kosten abhebt) zieht der Senat hier die sich in den Zeugnissen wiederspiegelnde Benotung heran.
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