Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 17.01.1980 - 6 UF 91/79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,17565
OLG Düsseldorf, 17.01.1980 - 6 UF 91/79 (https://dejure.org/1980,17565)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17.01.1980 - 6 UF 91/79 (https://dejure.org/1980,17565)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17. Januar 1980 - 6 UF 91/79 (https://dejure.org/1980,17565)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1980,17565) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1981, 79
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 21.12.1977 - IV ZR 4/77

    Anspruch unterhaltspflichtiger geschiedener Eltern auf das Kindergeld

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.01.1980 - 6 UF 91/79
    Wären aus der jeweils zweiten Ehe des Klägers und seiner geschiedenen Ehefrau keine weiteren Kinder hervorgegangen, würde also nur die geschiedene Ehefrau Kindergeld (für die Beklagte und für die Tochter Regina) beziehen, so wäre es nach inzwischen herrschender Meinung in Rechtsprechung und Literatur zweifelsfrei, daß sich die Beklagte 1/4 des insgesamt an die Mutter ausgezahlten Kindergeldes auf ihren Unterhaltsanspruch gegen den Kläger anrechnen lassen müßte, denn seit der Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofes vom 21. Dezember 1977 (BGHZ 70, 151) wird ganz überwiegend die - auch von dem erkennenden Senat geteilte - Ansicht vertreten, daß sich geschiedene Eltern, die gleichwertige Unterhaltsleistungen gegenüber ihren ehelichen Kindern erbringen, das staatliche Kindergeld im Verhältnis zueinander im allgemeinen je zur Hälfte zurechnen müssen.

    Das folgt aus dem gesetzlichen Zweck des Kindergeldes, die Unterhaltslasten von Familien mit Kindern zu erleichtern, also allen gegenüber den Kindern Unterhaltspflichtigen eine Beihilfe zu gewähren; daher muß das Kindergeld auch ohne Rücksicht darauf, wer nach öffentlichem Recht Empfangsberechtigter ist, allen Unterhaltspflichtigen entsprechend ihrem Anteil an der Unterhaltslast zugute kommen (BGHZ 70, 151, 152 ff mwN).

    a) Soweit dieses Ergebnis auf eine Analogie zu § 1615g BGB und § 4 RegUntVO gestützt wird (OLG Hamm FamRZ 1978, 459; OLG Frankfurt FamRZ 1978, 721 f;… Diederichsen, aaO § 1602 Anm. 2c), kann dieser Ansicht schon deshalb nicht gefolgt werden, weil § 1615g BGB auf den Unterhaltsanspruch ehelicher Kinder nicht analog angewendet werden kann (BGHZ 70, 151, 154; ferner OLG Düsseldorf [3. FamS] FamRZ 1978, 611; [5. FamS], Urteil vom 20. Juni 1979 - 5 UF 110/79 - n.v.; OLG Schleswig SchlHA 1979, 19), und damit auch die Analogie zu § 4 RegUntVO nicht in Betracht kommt (vgl. die vorgenannten Oberlandesgerichte).

    Die maßgebliche Vorschrift für das vorliegende Anrechnungsproblem im zivilrechtlichen Unterhaltsrecht ist allein § 1606 Abs. 3 BGB (vgl. BGHZ 70, 151, 153 f; OLG Düsseldorf FamRZ 1978, 611, 612).

    Der erkennende Senat hält es auch nicht für notwendig, unbedingt eine einzige Berechnungsmethode für alle denkbaren Fallgestaltungen aufzustellen, weil es sich bei den Unterhaltsleistungen gegenüber ehelichen Kindern dem Grundsatz nach um individuell zu bemessenden Unterhalt handelt, und nicht um schematischen Regelunterhalt (BGHZ 70, 151, 154), und daher die flexible Vorschrift des § 1606 Abs. 3 S. 1 BGB zu beachten ist.

  • BGH, 16.05.1979 - IV ZR 57/78

    Möglichkeit einer freien, von der bisherigen Höhe des Unterhalts unabhängigen …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.01.1980 - 6 UF 91/79
    Hinsichtlich des Umfangs der gebotenen Abänderung ist zwar grundsätzlich von dem abzuändernden Titel auszugehen, der entsprechend den veränderten Verhältnissen angepaßt werden muß (vgl. BGH FamRZ 1979, 694 = BGHF 1, 493, sowie Senatsurteile vom 29. November 1979 - 6 UF 11/79, und vom 6. Dezember 1979 - 6 UF 7/79, jeweils n.v.).
  • OLG Koblenz, 14.10.1981 - 13 WF 783/81

    Sonderbedarf; Einrichtung; Kinderzimmer; Jugendzimmer

    In diesem Sinne hat auch das Familiengericht Würzburg (FamRZ 1981, 79) in einem ähnlichen Fall entschieden.
  • OLG Düsseldorf, 10.02.1981 - 6 UF 187/80
    Auf den Unterhaltsrichtsatz von 690 DM wäre nach wie vor nur das hälftige Kindergeld, nicht das volle Kindergeld anzurechnen, da davon auszugehen ist, daß die Kindesmutter dem auszubildenden Beklagten immer noch Unterhalt in Form von Betreuungsleistungen gewährt (vgl. zu der Rechtslage Senatsurteil FamRZ 1981, 79, 82); Gegenteiliges hat jedenfalls der Kläger nicht dargelegt.
  • OLG Düsseldorf, 26.01.1982 - 6 UF 56/81
    Damit will der Gesetzgeber der Tatsache Rechnung tragen, daß die finanzielle Belastung der Familie bei Anwachsen der Kinderzahl nicht proportional, sondern überproportional zunimmt, daß nämlich das Pro-Kopf-Einkommen der Familie mit der Geburt jedes weiteren Kindes im allgemeinen in einer (nicht linearen, sondern) progressiven Entwicklung absinkt, und daher ein sich steigerndes Bedürfnis nach finanzieller Entlastung durch die Allgemeinheit besteht (vgl. Senatsurteil FamRZ 1981, 79, 80 mwN).
  • OLG Düsseldorf, 17.11.1981 - 5 WF 216/81
    In allen Fällen, die bei dem Zählkindervorteil vorkommen, sollen immer (nur) diejenigen Beiträge ausgeglichen werden, die gerade auf die gemeinschaftlichen Kinder entfallen (im Anschluß an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zum Zählkindervorteil, vgl. BGH FamRZ 1981, 26 = BGHF 2, 284; 1981, 650 = BGHF 2, 586; s. auch OLG Düsseldorf FamRZ 1981, 79).
  • OLG Düsseldorf, 07.12.1982 - 6 UF 121/81
    In aller Regel kann davon ausgegangen werden, daß der die Kinder betreuende Elternteil, der das Kindergeld empfängt, den an sich dem barunterhaltspflichtigen Elternteil gebührenden Anteil unmittelbar den Kindern zukommen läßt (vgl. BGH FamRZ 1981, 347, 349 = BGHF 2, 437); insoweit besteht sogar gemäß § 1606 Abs. 3 S. 1 BGB eine Rechtspflicht des betreuenden Elternteils, sich mit der an sich dem anderen Elternteil gebührenden Kindergeldquote an dem Barunterhalt des Kindes zu beteiligen (vgl. Senatsurteil FamRZ 1981, 79, 80).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OLG Düsseldorf
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht