Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 10.09.1980 - 5 UF 187/80 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- familienrecht-deutschland.de
BGB § 1632; ZPO §§ 620 ff, 935 ff
Herausgabe des Kindes; Verfahren vor dem Familiengericht nach den Grundsätzen der freiwilligen Gerichtsbarkeit für ein Herausgabeverlangen; Unzulässigkeit einer Entscheidung durch einstweilige Verfügung; Beschwer für die Anfechtung einer gleichwohl ergangenen ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 1981, 85
Wird zitiert von ...
- OLG Hamm, 21.10.1991 - 4 WF 283/91
Vorläufige Anordnung auf Herausgabe eines Kindes; Anhängigkeit eines …
Wie im Beschluß des Senats vom 19.09.1991 des näheren bereits dargelegt, kann eine einstweilige Anordnung auf Herausgabe eines Kindes im Elternstreit des § 1632 III 2 BGB, die als selbständige Familiensache gemäß § 621 I Nr. 3 ZPO geführt wird, nur im Rahmen eines anhängigen Hauptverfahrens erlassen werden, das Voraussetzung für die Zulässigkeit ist, inhaltlich die Grenzen des Verfahrensgegenstandes und zeitlich die Wirksamkeit bestimmt (s. OLG Düsseldorf, FamRZ 1981, 85, 86; FamRZ 1982, 431 f.; s. auch OLG Schleswig, SchlHA 1983, 194; OLG Stuttgart, OLGZ 1975, 391;… ebenso z.B. Bumiller-Winkler, Freiwillige Gerichtsbarkeit 4. Aufl. 1987, § 24 Anm. 9;… Bassenge/Herbst, FGG, 5. Aufl. 1990, § 24 Anm. 4).
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