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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 04.05.1981 - 4 UF 234/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,19944
OLG Hamm, 04.05.1981 - 4 UF 234/80 (https://dejure.org/1981,19944)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04.05.1981 - 4 UF 234/80 (https://dejure.org/1981,19944)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04. Mai 1981 - 4 UF 234/80 (https://dejure.org/1981,19944)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • familienrecht-deutschland.de PDF

    BGB §§ 1361, 1579
    Ehegattenunterhalt; Verwirkung des Ehegattenunterhalts wegen Zuwendung eines Ehegatten gegen den Willen seines Ehepartners zu einem anderen Partner.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1981, 892
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 23.04.1980 - IVb ZR 527/80

    Grobe Unbilligkeit des Trennungsunterhalts wegen Ausbrechens eines Partners aus …

    Auszug aus OLG Hamm, 04.05.1981 - 4 UF 234/80
    Wendet sich ein Ehegatte (wie vorliegend) gegen den Willen seines Ehepartners einem anderen Partner zu, so kehrt er sich damit in einem Maße von seiner Ehe und dem Ehepartner ab, daß er, der sich von seinen eigenen ehelichen Bindungen distanziert, und dem anderen Ehegatten geschuldete Hilfe und Betreuung einem Dritten zuwendet, nicht seinerseits den Ehepartner aus dessen ehelicher Mitverantwortlichkeit für sein wirtschaftliches Auskommen in Anspruch nehmen kann (so ausdrücklich BGH FamRZ 1980, 665 ff = BGHF 2, 116).

    Eine solche Inanspruchnahme liefe, wie der Bundesgerichtshof (FamRZ 1980, 665 ff = BGHF 2, 116) weiter ausführt, dem Grundsatz der Gegenseitigkeit zuwider, der dem ehelichen Unterhaltsrecht zugrunde liegt, so daß die Abkehr eines Ehegatten von der Ehe in aller Regel einen Grund schafft, der den in § 1579 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BGB angeführten Tatbeständen gleichgestellt werden muß, und der dazu führt, daß die Inanspruchnahme des anderen Ehegatten, dem die Erfüllung eines derartigen Unterhaltsverlangens als Mitfinanzierung des Zusammenlebens seines Ehepartners mit dem Dritten erscheinen muß, grob unbillig wäre.

    Daß die Zuwendung zu einem anderen Partner nach Darstellung der Antragstellerin nicht Ursache, sondern Folge der vorhergehenden Zerrüttung der ehelichen Verhältnisse gewesen sein soll - was von dem Antragsgegner im übrigen bestritten, und von der Antragstellerin auch nicht in der erforderlichen genauen, nachprüfbaren Form vorgetragen wird -, ist demgegenüber unerheblich: Selbst wenn die ehelichen Lebensverhältnisse schon vor dem Fortgang der Antragstellerin zerrüttet gewesen sein sollten, bleibt ihr Unterhaltsverlangen so widersprüchlich zu der völligen Abkehr von dem Antragsgegner, daß ein Unterhalt grob unbillig wäre (BGH FamRZ 1980, 665, 667 = BGHF 2, 116).

    Zwar betrifft die zitierte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (FamRZ 1980, 665 ff = BGHF 2, 116) unmittelbar nur den Trennungsunterhalt; die so genannten Gründe müssen jedoch erst recht nach Scheidung Gültigkeit haben, denn wenn das Verhalten der Antragstellerin vor der Scheidung der Ehe - Zuwendung unmittelbar nach der Trennung zu einem anderen Lebenspartner und Begründung einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft - schon vor der Scheidung, also während noch bestehender Ehe Anlaß dazu gibt, die Unterhaltsberechtigung aus Billigkeitsgründen zu versagen, so muß das erst recht nach der Scheidung gelten, da die den Antragsgegner nach der Scheidung treffenden Nachwirkungen der Ehe nicht größer sein dürfen als die während bestehender Ehe geschuldete Fürsorge.

  • BGH, 07.03.1979 - IV ZR 36/78

    Trennungsunterhalt bei kurzer Ehedauer aufgrund der reformierten Regelung des …

    Auszug aus OLG Hamm, 04.05.1981 - 4 UF 234/80
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (FamRZ 1979, 569 = BGHF 1, 361; 1979, 571 = BGHF 1, 474), daß die Beseitigung des Verschuldensprinzips in der Regelung des Ehegattenunterhalts im Falle des Getrenntlebens und der Ehescheidung nicht ausschließt, im Rahmen der Billigkeitsregelung des § 1579 Abs. 1 Nr. 4 BGB ein schwerwiegendes Fehlverhalten des Unterhalt beanspruchenden Ehegatten zu berücksichtigen.
  • BGH, 09.05.1979 - IV ZR 88/78

    Zumutbarkeit einer Erwerbstätigkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 04.05.1981 - 4 UF 234/80
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (FamRZ 1979, 569 = BGHF 1, 361; 1979, 571 = BGHF 1, 474), daß die Beseitigung des Verschuldensprinzips in der Regelung des Ehegattenunterhalts im Falle des Getrenntlebens und der Ehescheidung nicht ausschließt, im Rahmen der Billigkeitsregelung des § 1579 Abs. 1 Nr. 4 BGB ein schwerwiegendes Fehlverhalten des Unterhalt beanspruchenden Ehegatten zu berücksichtigen.
  • BGH, 26.01.1983 - IVb ZR 344/81

    Zumutbarkeit der Unterhaltsverpflichtung im Hinblick auf eheliche Verfehlungen …

    Demgegenüber vertritt die überwiegende Meinung in Rechtsprechung und Schrifttum den Standpunkt, daß ein Fehlverhalten der hier vorliegenden Art, das nach § 1361 Abs. 3 i.V. mit § 1579 Abs. 1 Nr. 4 BGB zum Ausschluß des Anspruchs auf Trennungsunterhalt führt, - jedenfalls regelmäßig - auch den Ausschluß des Anspruchs auf nachehelichen Unterhalt zur Folge hat (vgl. OLG Hamm FamRZ 1981, 892, 893; AG Landstuhl FamRZ 1982, 302; Bosch FamRZ 1980, 739, 745 sowie FamRZ 1981, 439, 441; Diederichsen NJW 1980, 1672, 1673 [BGH 23.04.1980 - IVb ZR 527/80];… Gernhuber, Familienrecht 3. Aufl. § 30 VII 11 = S. 405; Griesche FamRZ 1981, 1025, 1029; Moritz JR 1981, 71, 72;… MünchKomm/Richter Ergänzung zu § 1569 Rdn. 7 b und § 1579 Rdn. 13 bis 15 e;… Palandt/Diederichsen, BGB 42. Aufl. § 1579 Anm. 2 d;… Soergel/Häberle, BGB 11. Aufl. § 1579 Rdn. 18 - zweifelnd Rolland, 1. EheRG 2. Aufl. § 1579 BGB Rdn. 25 e).
  • KG, 09.07.1982 - 3 UF 1146/82
    Entscheidend spricht hier gegen die grobe Unbilligkeit, daß die Antragsgegnerin sich nicht gegen den Willen des Antragstellers einem anderen Partner zugewandt hat, die Ehe auch schon vor Aufnahme des Verhältnisses zerrüttet war, und damit eben kein Fall des Ausbrechens oder der Abkehr aus einer intakten Ehe vorliegt (vgl. dazu BGH FamRZ 1980, 665 = BGHF 2, 116; OLG Oldenburg FamRZ 1981, 775; OLG Hamm FamRZ 1981, 892; OLG Frankfurt [2. FamS] FamRZ 1982, 299).
  • OLG Frankfurt, 25.01.1982 - 5 UF 160/81
    Das entspricht der herrschenden Ansicht (OLG Stuttgart FamRZ 1981, 694; OLG Hamburg FamRZ 1981, 892;… Philippi in Zöller, ZPO 13. Aufl. § 620f Anm. I 2;… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO 40. Aufl. § 620f Anm. 2; a.A. OLG München FamRZ 1981, 912).
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