Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 17.09.1980 - 3 W 242/80 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- familienrecht-deutschland.de
BGB §§ 1767, 1768
Adoptionsrecht; Voraussetzungen einer Volljährigenadoption (hier: eines verheirateten Koreaners) durch ein Ehepaar mit eigenen Kindern. - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 1981, 94
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (1)
- BGH, 24.01.1957 - IV ZB 113/56
Rechtsmittel
Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.09.1980 - 3 W 242/80
Es sind auch keine Ansätze erkennbar, die für die Zukunft die Entwicklung eines "Familienbandes« erwarten läßt, "das seinem ganzen Inhalt nach dem durch die natürliche Abstammung geschaffenen Band ähnelt« (vgl. BGH NJW 1957, 673).Im übrigen würden etwa noch bestehende Zweifel daran, ob hier Umstände vorliegen, die eine Annahme als Kind sittlich rechtfertigen könnten, zu Lasten der annahmewilligen Beteiligten gehen (BGH NJW 1957, 673;… Lüderitz in MünchKomm, aaO § 1767 Anm. 13 a.E.).
- OLG Zweibrücken, 09.09.2005 - 3 W 121/05
Adoption: Sittliche Rechtfertigung einer Erwachsenenadoption
Die in der Entscheidung des OLG Düsseldorf (FamRZ 1981, 94) dargelegten Erwägungen sind auf den hiesigen Fall nicht ohne weiteres übertragbar. - KG, 22.09.1981 - 1 W 3258/81
Annahme eines volljährigen Ausländers durch eine Deutsche
Dagegen ist nach allgemeiner und richtiger Auffassung die Absicht, einen Ausländer vor der Ausweisung zu bewahren, kein familienbezogener Annahmegrund (BayObLG DAVorm 1980, 503; FamRZ 1980, 1158; OLG Frankfurt FamRZ 1980, 503; OLG Düsseldorf FamRZ 1981, 94).Da das Landgericht nicht die Streitfrage entschieden hat, ob die Verhinderung der Ausweisung des Ausländers, wenn auch nur als mitbestimmender Grund, die Zulässigkeit der Annahme als Kind gemäß § 1767 Abs. 1 BGB "ausschließt« (so BayObLG DAVorm 1980, 503, 507; FamRZ 1980, 1158, 1159), oder ob dieses Motiv für die Frage der sittlichen Rechtfertigung der Annahme "bedeutungslos« und "unschädlich« ist (so OLG Düsseldorf FamRZ 1981, 94), kann diese Frage offenbleiben.
- BayObLG, 29.03.1995 - 1Z BR 72/94
Erwachsenenadoption eines Ausländers
Diesen Umstand brauchte das Landgericht jedoch nicht als Anhaltspunkt für das Bestehen eines Eltern-Kind-Verhältnisses zu werten, weil der Beteiligte zu 2 bis zum Tod seiner Eltern im Jahr 1989 als deren einziger Sohn in einer vollständigen Familie gelebt hatte, die nach üblichem Verständnis nicht ergänzungsbedürftig war (vgl. BayObLG BayVBl 1987, 604/605; OLG Düsseldorf FamRZ 1981, 94).
- AG Steinfurt, 28.12.2022 - 10 F 298/22
Adoptionsverfahren - Anhörungsrüge des übergangenen Kindes des Annehmenden
1 Z 30/85">FamRZ 1985, 1082; Nomos Kommentar BGB/Dahm, § 1767 BGB, Rn 7-10) oder wenn der Annehmende betreuungs- oder pflegebedürftig ist oder es werden kann (…BT-Drs 7/3061, S. 53; BayObLG, FGPrax 2002, 224; OLG Zweibrücken, FamRZ 1983, 535; KG, FamRZ 1982, 641; OLG Düsseldorf, FamRZ 1981, 94; Münchner Kommentar BGB/Maurer, § 1767 BGB, Rn 37, 59). - BayObLG, 21.05.1985 - BReg. 1 Z 30/85
Erfüllung des unbestimmten Rechtsbegriffs "sittlich gerechtfertigt" im Rahmen …
Andererseits sind sie aber unschädlich, wenn im übrigen eine sittliche Rechtfertigung der Annahme als Kind festzustellen ist (OLG Düsseldorf FamRZ 1981, 94); denn für die sittliche Berechtigung einer Adoption kommt es stets vorwiegend auf die Herstellung eines echten Eltern-Kind-Verhältnisses, d.h. eines sozialen Familienbandes an, das seinem ganzen Inhalt nach dem durch die natürliche Abstammung geschaffenen ähnelt (vgl. BGH FamRZ 1957, 126;… BayObLG a.a.O. m.w.Nachw.). - OLG Karlsruhe, 22.08.1990 - 11 W 119/90
Annahme eines volljährigen polnischen Staatangehörigen, dessen Antrag auf …
Danach bestehen begründete Zweifel an einem Eltern-Kind-Verhältnis bereits dann, wenn die für und gegen eine derartige Absicht der Beteiligten sprechenden Umstände gleich schwer wiegen (vgl. hierzu u.a. BGH NJW 1957, 673; OLG Frankfurt FamRZ 1980, 503; OLG Düsseldorf FamRZ 1981, 94; KG FamRZ 1982, 641; OLG Köln FamRZ 1982, 642; BayObLG FamRZ 1982, 644; OLG Zweibrücken FamRZ 1983, 533 und OLG Düsseldorf FamRZ 1985, 832). - OLG Düsseldorf, 04.03.1985 - 3 W 61/85 Nicht familienbezogene, insbesondere wirtschaftliche Zwecke oder die Verhinderung einer Ausweisung dürfen Nebenfolge, aber nicht Hauptzweck der Adoption sein; sie bilden für sich allein keine sittliche Rechtfertigung der Annahme als Kind (OLG Düsseldorf FamRZ 1981, 94; BayObLG FamRZ 1982, 644).
- AG Ellwangen/Jagst, 25.11.2013 - 4 F 226/13
Eltern-Kind-Verhältnis bei Volljährigen-Verwandtenadoption
Dass der Anzunehmende bereits in eine intakte Familie eingebunden ist, spricht ebenfalls tendenziell gegen das Bestehen eines Eltern-Kind-Verhältnisses (vgl. OLG Bamberg, BeckRS 2011, 27589; OLG München, FamRZ 2010, 46; OLG Düsseldorf, FamRZ 1981, 94).
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