Rechtsprechung
| OLG Bremen, 27.04.1981 - 5 WF 46/81 (b) |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- familienrecht-deutschland.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 1981, 988
Wird zitiert von ... (5)
- OLG Schleswig, 13.08.1985 - 10 WF 88/85 Schließlich soll es nach einer dritten Meinung für die Berücksichtigung der Unterhaltslast auf die Einkünfte des minderjährigen Kindes nicht ankommen, sondern allein auf die gesetzliche Unterhaltsverpflichtung, die der betreuende Elternteil durch die Pflege und Erziehung bzw. durch Naturalunterhalt erfüllt (OLG Bremen FamRZ 1981, 988; OLG Nürnberg FamRZ 1984, 409; so auch OLG Schleswig [1. FamS] SchlHA 1983, 139; vgl. hierzu ferner die Darstellung bei Wax, FamRZ 1985, 10, 13, 14 mwN).
- OLG Stuttgart, 16.02.1984 - 15 WF 56/84
Bestimmung von Unterhaltsleistungen; Nebeneinander von Barunterhalt und …
Die Entscheidungen des KG (FamRZ 1982, 625, 226), OLG Bremen (FamRZ 1981, 988), OLG Frankfurt am Main (FamRZ 1982, 418 f), OLG Bamberg (FamRZ 1983, 204) und OLG Hamm (MDR 1982, 500) heben in diesem Zusammenhang entscheidend auf die Feststellung ab, daß Bar- und Betreuungsunterhalt als Unterhaltsleistungen eineinader gleichwertig gegenüberstehen und der Inhalt der Tabelle unterschiedslos auf "Unterhaltsgläubiger" abstellt, ohne nach der Art der einzelnen Unterhaltsleistungen zu unterscheiden. - OLG Frankfurt, 20.01.1982 - 1 WF 140/81 Entgegen der Ansicht des Familiengerichts in seinem Nichtabhilfebeschluß ist bei der Einstufung in die Tabelle zu § 114 ZPO der Betreuungsunterhalt in gleicher Weise wie der Barunterhalt zu berücksichtigen (OLG Bremen FamRZ 1981, 988;… Mümmler, aaO S. 489, 495;… Christl, aaO S. 789;… Schneider, aaO § 115 Anm. VIII 3).
- OLG Schleswig, 04.03.1982 - 8 WF 203/82 Bliebe diese als unterhaltsberechtigte Person ihr gegenüber unberücksichtigt, so wäre das unbillig iSv § 115 Abs. 1 S. 4 ZPO; insoweit ist in die von dieser Vorschrift aufgegebenen Wertung bei minderjährigen Kindern auch die ihnen geschuldete Pflege und Erziehung einzubeziehen (vgl. OLG Bremen FamRZ 1981, 988; OLG Frankfurt FamRZ 1982, 418; KG FamRZ 1982, 625; OLG Bamberg FamRZ 1983, 204; Christl, NJW 1981, 785, 789; Zöller/Schneider, PKHG [1981] § 115 Anm. VIII 3).
- OLG Bamberg, 29.12.1981 - 2 WF 175/81 Zunächst ist allgemein anerkannt, daß die in der als Anlage zu § 114 ZPO geführten Tabelle enthaltenen Freibeträge für Unterhaltspflichten auch dem Antragsteller zugute kommen, der seine Unterhaltsschuld durch die Leistung von Naturalunterhalt erfüllt; dies entspricht dem in § 1606 Abs. 3 S. 2 BGB verankerten Grundsatz der Gleichwertigkeit von Barunterhalt und Naturalunterhalt (vgl. OLG Bremen FamRZ 1981, 988; Christl, NJW 1981, 789; Mümmler, JurBüro 1981, 493).
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