Rechtsprechung
| OLG Bremen, 19.07.1982 - 5 WF 83/82 (c) |
Volltextveröffentlichungen (3)
- familienrecht-deutschland.de
ZPO §§ 323, 641l, 641q
Unterhalt unter Verwandten; Anspruch des minderjährigen Kindes auf Unterhalt; Abänderung von Unterhaltstiteln; Herabsetzung einer titulierten Unterhaltsverpflichtung gegenüber zwei Kindern aus der ersten Ehe durch die Geburt eines weiteren Kindes und später eingetretene ... - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Möglichkeit der Herabsetzung einer titulierten Unterhaltsverpflichtung gegenüber 2 Kindern aus der ersten Ehe durch die Geburt eines weiteren Kindes und eine später eingetretene Arbeitslosigkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Bremen, 16.09.1980 - 65 F 112/82
- AG Bremen, 27.05.1982 - 65 F 112/82
- OLG Bremen, 19.07.1982 - 5 WF 83/82 (c)
Papierfundstellen
- FamRZ 1982, 1035
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (7)
- OLG Celle, 08.01.1981 - 10 UF 133/80
Auszug aus OLG Bremen, 19.07.1982 - 5 WF 83/82
Der Unterhaltsschuldner kann mit dieser Klage somit allenfalls eine Reduzierung der Anpassung auf Null erreichen, so daß es bei dem bisherigen Unterhaltstitel bliebe; eine Herabsetzung des bisherigen Unterhaltstitels kann damit nicht erreicht werden (vgl. OLG Celle FamRZ 1981, 585, 586;… Brüggemann, aaO;… Philippi, aaO Anm. II 1 b).Es ist nicht zu verkennen, daß im Rahmen des zulässigen Klageverfahrens nach § 641q ZPO zu der Begründung einer niedrigeren Individualanpassung Tatsachen vorgetragen werden können, die auch eine Veränderung der Leistungsfähigkeit iSv § 323 ZPO darstellen würden (vgl. OLG Celle FamRZ 1981, 585, 586;… Schlosser in Stein/Jonas, ZPO 20. Aufl. § 641q Rdn. 8).
Vorliegend geht es um die Abänderung des Anpassungsbeschlusses, da dieser anstelle des gerichtlichen Vergleichs als Titel getreten ist (ebenso OLG Celle FamRZ 1981, 585, 586).
- BGH, 17.03.1982 - IVb ZR 646/80
Berücksichtigung des Wohngeldes und der tatsächlichen Wohnkosten
Auszug aus OLG Bremen, 19.07.1982 - 5 WF 83/82
Das staatliche Wohngeld (109 DM) ist dem Kläger nicht als zusätzliches Einkommen für die Unterhaltsberechnung anzurechnen, weil damit nur die im Verhältnis zu der Höhe des Arbeitslosengeldes unverhältnismäßig hohe Miete von monatlich 355, 50 DM auf eine Normalbelastung zurückgeführt wird (vgl. so auch BGH FamRZ 1982, 587, 589 = BGHF 3, 131; 1982, 684, 687 = BGHF 3, 212). - BGH, 27.01.1982 - IVb ZB 925/80
Rückwirkende Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach Abschluss des Verfahrens - …
Auszug aus OLG Bremen, 19.07.1982 - 5 WF 83/82
Unter diesen Umständen kann zu der Klärung dieser Rechtsfrage keine Prozeßkostenhilfe mehr bewilligt werden, denn die Rechtsfrage ist zumindest für Unterhaltsvergleiche in Familiensachen durch den Vorlegungsbeschluß des zuständigen IVb-Senats des Bundesgerichtshofes als beantwortet anzusehen (vgl. BGH FamRZ 1982, 367 = BGHF 3, 26).
- BGH, 29.11.1978 - IV ZR 8/78
Rechtsfolgen einer vertraglichen Unterhaltsregelung; Abänderung einer vor Gericht …
Auszug aus OLG Bremen, 19.07.1982 - 5 WF 83/82
Zwar ist früher eine rückwirkende Abänderung bei Prozeßvergleichen durch den VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes (FamRZ 1963, 558) zugelassen, und diese Ansicht auch von dem IV. Senat des Bundesgerichtshofes (FamRZ 1979, 210, 211 = BGHF 1, 238) bestätigt worden. - BGH, 03.03.1982 - IVb ZR 637/80
Prozessvergleich über künftig fällig werdende wiederkehrende Leistungen - …
Auszug aus OLG Bremen, 19.07.1982 - 5 WF 83/82
Diese Meinung, die in der sonstigen obergerichtlichen Rechtsprechung und Literatur zunehmend auf Kritik gestoßen war, und die auch von dem beschließenden Senat aus Gründen des Vertrauensschutzes nicht vertreten worden ist, wird von dem für Familiensachen zuständigen IVb-Senat des Bundesgerichtshofes nicht geteilt; dieser hat vielmehr mit Vorlagebeschluß vom 3. März 1982 (FamRZ 1982, 480) den Großen Senat für Zivilsachen angerufen, weil er ebenfalls der Auffassung ist, daß § 323 Abs. 3 ZPO auch für Schuldtitel des § 323 Abs. 4 ZPO anzuwenden ist (…vgl. Vorlagebeschluß aaO mwN, und neuerdings ebenso OLG Köln FamRZ 1982, 713). - OLG Köln, 09.02.1982 - 4 UF 214/81
Abänderung eines Prozessvergleichs
Auszug aus OLG Bremen, 19.07.1982 - 5 WF 83/82
Diese Meinung, die in der sonstigen obergerichtlichen Rechtsprechung und Literatur zunehmend auf Kritik gestoßen war, und die auch von dem beschließenden Senat aus Gründen des Vertrauensschutzes nicht vertreten worden ist, wird von dem für Familiensachen zuständigen IVb-Senat des Bundesgerichtshofes nicht geteilt; dieser hat vielmehr mit Vorlagebeschluß vom 3. März 1982 (FamRZ 1982, 480) den Großen Senat für Zivilsachen angerufen, weil er ebenfalls der Auffassung ist, daß § 323 Abs. 3 ZPO auch für Schuldtitel des § 323 Abs. 4 ZPO anzuwenden ist (vgl. Vorlagebeschluß aaO mwN, und neuerdings ebenso OLG Köln FamRZ 1982, 713). - OLG Stuttgart, 19.09.1980 - 15 UF 187/80
Erhebung einer Abänderungsklage bei Kindesunterhalt nach Durchführung eines …
Auszug aus OLG Bremen, 19.07.1982 - 5 WF 83/82
Wenn jedoch keine verbundene Klagerhebung aus § 641q und § 323 ZPO erfolgt, sondern nur nach § 641q ZPO, ist der Verfahrensgegenstand und damit auch die Präklusionswirkung entsprechend eingegrenzt (vgl. OLG Stuttgart DAVorm 1980, 957, 961;… Philippi, aaO Anm. II 1 b;… Brüggemann, aaO Rdn. 6;… Schlosser, aaO Rdn. 8).
- OLG Brandenburg, 19.06.2003 - 10 WF 193/02
Voraussetzungen für die Annahme des bestmöglichen Einsatzes der Arbeitskraft des …
Allerdings ist umstritten, ob die Vorschrift des § 641 q Abs. 3 ZPO a. F., die für die Anpassungskorrekturklage die Klageerhebung binnen eines Monats nach Zustellung des im vereinfachten Verfahren ergangenen Beschlusses verlangt, Präklusionswirkung hat (so OLG Celle, FamRZ 1981, 585;… Zöller/Philippi, ZPO, 20. Aufl., § 641 q, Rz. 3;… MünchKomm/Coester-Waltjen, ZPO, 1. Aufl., § 641 q, Rz. 1;… Thomas/Putzo, ZPO, 20. Aufl., § 641 q, Rz. 3; Klauser, MDR 1981, 711, 714) oder ob der Unterhaltsschuldner mit der Klage nach § 323 ZPO auch solche Abänderungsgründe vorbringen kann, die schon im vereinfachten Verfahren hätten geltend gemacht werden können (so OLG Bremen, FamRZ 1982, 1035, 1036; OLG Karlsruhe, FamRZ 1994, 1537 f.;… KG, a.a.O.;… Familiengerichtsbarkeit/Griesche, § 323 ZPO, Rz. 101; vgl. auch BGH, FamRZ 1982, 915, 916 f.). - OLG Brandenburg, 10.07.2007 - 10 UF 58/07
Unterhaltsabänderungsklage: Anspruch auf Herabsetzung des Kindesunterhalts wegen …
Das hat zur Folge, dass eine Abänderung erst vom Zeitpunkt der Klageerhebung an erfolgen kann (…vgl. hierzu Stein-Jonas, ZPO, 21. Aufl., § 641 q, Rn. 8 und § 323, Rn. 38; OLG Bremen, FamRZ 1982, 1035/1036). - OLG Saarbrücken, 07.04.1999 - 9 UF 147/98
Abänderung des im vereinfachten Verfahren festgesetzten Kindesunterhalts, Keine …
Selbst wenn die Einkommensverhältnisse des Klägers zum Zeitpunkt des Erlasses des Abänderungsbeschlusses bereits den von dem Kläger in dem vorliegenden Verfahren behaupteten Einkommensverhältnissen entsprochen hätten, sind die nunmehr von dem Kläger insoweit gegen den Unterhaltsanspruch des Beklagten erhobenen Einwendungen nicht dadurch präkludiert, dass der Kläger diese Einwendungen nicht mit der Anpassungskorrekturklage nach § 641q ZPO a.F. geltend gemacht hat, da die Anpassungskorrekturklage nach § 641q ZPO a.F. allenfalls zur Folge haben kann, dass die im Vereinfachten Verfahren erfolgte Anpassung wegfällt (…vgl. Schlosser, a.a.O., § 641q, Rn. 1; OLG Bremen, FamRZ 1982, 1035f), während die Abänderungsklage auch eine Abänderung ermöglicht, die in den ursprünglichen Titel eingreift (…OLG Bremen. a.a.O.;… a.A. OLG Celle FamRZ 1981, 585 sowie Coester-Waljen, Münchener Kommentar ZPO , § 641q, Rn. 1). - OLG Oldenburg, 19.12.1986 - 12 WF 144/86
Unterhaltstitel, Abänderung, Präklusion, Einwendung, Anpassungskorrekturklage, …
Die abweichende Meinung des OLG Bremen (FamRZ 1982, 1035) vermag den Senat nichtzu überzeugen, zumal das OLG Bremen das formale Nebeneinander der beiden Verfahren auch für wenig sinnvoll hält und für seine Entscheidung ohnehin nur auf Änderungsgründe abstellt, die nach Ablauf der Klagefrist des § 641 q ZPO entstanden waren. - LG Berlin, 07.12.2004 - 13 O 615/03 Die Abänderungsklage nach § 323 Abs. 1 ZPO ist insbesondere auch dann zulässig, wenn die Monatsfrist für die besondere Korrekturklage nach § 641 q Abs. 3 ZPO a.F. verstrichen ist, weil mit der Korrekturklage nur die im Änderungsbeschluss festgesetzte Anpassung, nicht aber der ihm zugrunde liegende ursprüngliche Unterhaltstitel selbst beseitigt werden kann (OLG Karlsruhe, FamRZ 1994, 1537 [1538]; HansOLG Bremen, FamRZ 1982, 1035 [1036]).
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