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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 15.09.1982 - 5 WF 169/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,19373
OLG Frankfurt, 15.09.1982 - 5 WF 169/82 (https://dejure.org/1982,19373)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15.09.1982 - 5 WF 169/82 (https://dejure.org/1982,19373)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15. September 1982 - 5 WF 169/82 (https://dejure.org/1982,19373)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • familienrecht-deutschland.de PDF

    ZPO §§ 114, 253
    Unterhaltsprozeßrecht; unbestimmter Klageantrag in Unterhaltsverfahren; Hauptsacheklage nach Erlaß einer einstweiligen Anordnung.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1982, 1223
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 14.03.1979 - IV ZR 98/78

    Zulässigkeit einer Klage auf Prozesskostenvorschuss bei Möglichkeit der Erwirkung …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.09.1982 - 5 WF 169/82
    Dennoch fehlt der Klage nicht das Rechtsschutzbedürfnis, weil die im summarischen Verfahren ergangene einstweilige Anordnung keiner materiellen Rechtskraft fähig ist, und nicht die gleiche Bestandsgarantie wie ein in einem ordentlichen Klageverfahren ergangenes Urteil gewährt (vgl. BGH FamRZ 1979, 472 f = BGHF 1, 376); jedoch würde eine verständige Partei, die ihre Prozeßkosten selbst zu tragen hat, nunmehr aus Gründen der Kostenersparnis von einer Klage gleichen Inhalts absehen, solange kein besonderer Anlaß für eine solche Klage gegeben ist (vgl. OLG Hamm FamRZ 1980, 708), und auch die Möglichkeit besteht, mit einer Urkunde nach § 49 Abs. 1 Nr. 2 JWG einen Titel zu schaffen.
  • OLG Frankfurt, 01.09.1980 - 5 WF 98/80
    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.09.1982 - 5 WF 169/82
    Nur weil man davon ausgeht, daß der Unterhaltsschuldner die ziffernmäßige Höhe seiner Verpflichtung unschwer feststellen kann, wird er in diesem Falle durch eine Mahnung in Verzug gesetzt, die ihn lediglich zu der Zahlung eines angemessenen Unterhalts auffordert (vgl. Senat FamRZ 1980, 1149, seither ständige Rechtsprechung; auch OLG Düsseldorf DAVorm 1981, 606).
  • OLG Düsseldorf, 13.05.1981 - 2 WF 55/81
    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.09.1982 - 5 WF 169/82
    Nur weil man davon ausgeht, daß der Unterhaltsschuldner die ziffernmäßige Höhe seiner Verpflichtung unschwer feststellen kann, wird er in diesem Falle durch eine Mahnung in Verzug gesetzt, die ihn lediglich zu der Zahlung eines angemessenen Unterhalts auffordert (vgl. Senat FamRZ 1980, 1149, seither ständige Rechtsprechung; auch OLG Düsseldorf DAVorm 1981, 606).
  • KG, 08.04.1987 - 16 WF 1294/87

    Erhebung; Unterhaltsklage; Unterhalt; Einstweilige Anordnung; …

    Der Senat folgt dieser Rechtsansicht nicht: Das Rechtsschutzbedürfnis für die Klage ist vielmehr deshalb zu bejahen, weil eine im summarischen Verfahren ergangene einstweilige Anordnung keiner materiellen Rechtskraft fähig ist, und nicht die gleiche Bestandsgarantie wie ein in einem ordentlichen Klageverfahren erstrittenes Urteil gewährt (BGH FamRZ 1979, 472, 473 = BGHF 1, 376; 1983, 355, 356 = BGHF 3, 866; OLG Hamm FamRZ 1980, 708; OLG Frankfurt FamRZ 1982, 1223;… Baumbach/ Hartmann, ZPO 44. Aufl. Grundz.

    a) Die Erhebung der Unterhaltsklage durch eine mittellose Partei wird iSv § 114 S. 1 ZPO teilweise dann als mutwillig erachtet, wenn der Unterhaltsanspruch schon durch einstweilige Anordnung tituliert ist, weil in einem solchen Falle eine verständige Partei, die die Prozeßkosten selbst zu tragen hat, aus Gründen der Kostenersparnis von einer Klage absehen würde (OLG Hamm FamRZ 1980, 708; OLG Frankfurt FamRZ 1982, 1223;… Baumbach/Hartmann, aaO § 114 Anm. 2 B b bb;… Schneider in Zöller, aaO § 114 Rdn. 53).

  • KG, 30.11.2009 - 12 W 44/09

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe bei Ablehnung der vorgerichtlichen …

    Mutwilligkeit i. S. von § 114 S. 1 ZPO ist im allgemeinen anzunehmen, wenn die Rechtsverfolgung oder die Rechtsverteidigung von dem abweicht, was eine verständige, ausreichend bemittelte Partei in einem gleichgelagerten Fall tun würde (vgl. OLG Frankfurt/M. FamRZ 82, 1223; 84, 809;… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO 48. Aufl. § 114 Anm. 2 B b m. w. Nachw.).
  • OLG Köln, 15.01.1986 - 27 UF 75/85

    Leistungsklage; Krankheitsrisiko; Zulässigkeit; Feststellung; Betrag

    Dies gilt auch für die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen (vgl. OLG Frankfurt, FamRZ 1982, 1223 [hier: IV (413) 178 a]), soweit es nicht um Regelunterhalt gemäß § 642 ZPO geht.
  • OLG Düsseldorf, 23.04.1985 - 1 UF 160/84
    Einem solchen Verfahren fehlt weder das Rechtsschutzinteresse, noch kann die hierfür beantragte Prozeßkostenhilfe mit der Begründung verweigert werden, eine solche Klage sei mutwillig, weil es den schnelleren und billigeren Weg des § 620 S. 1 Nr. 4 ZPO gebe, denn selbst wenn eine einstweilige Anordnung nach § 620 S. 1 Nr. 4 ZPO bereits ergangen ist, ist eine anschließende Unterhaltsklage dann nicht mutwillig, wenn ein besonderer Anlaß für die Klageerhebung vorliegt (so auch OLG Frankfurt FamRZ 1982, 1223).
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