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| BGH, 14.10.1981 - IVb ZB 638/80 |
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Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Feriensache - Gesetzliche Unterhaltspflicht - Verhandlung mit Scheidungssache
Papierfundstellen
- NJW 1982, 282
- MDR 1982, 473
- FamRZ 1982, 161
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (2)
- BGH, 07.10.1981 - IVb ZB 825/81
Berufung - Verwerfung - Sofortige Beschwerde - Versäumung der …
Auszug aus BGH, 14.10.1981 - IVb ZB 638/80
Allein auf die sofortige Beschwerde gegen die Verwerfung der Berufung nach § 519 b ZPO kann die Wiedereinsetzung nicht gewährt werden (Senatsbeschluß vom 7. Oktober 1981 - IV b ZB 825/81 - zur Veröffentlichung bestimmt). - BGH, 30.01.1980 - IV ZB 164/79
Entscheidung über einen erstmalig im Verfahren der weiteren Beschwerde gestellten …
Auszug aus BGH, 14.10.1981 - IVb ZB 638/80
Soweit in dem van der sofortigen Beschwerde heran gezogenen Beschluß des früheren IV. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 30. Januar 1980 (IV ZB 164/79 - FamRZ 1980, 347) eine abweichende Auffassung zum Ausdruck kommt, hält der Senat - wie im Beschluß vom 7. Oktober 1981 näher aus geführt - daran nicht fest.
- BSG, 12.06.1992 - 11 RAr 65/91
Arbeitslosenunterstützung - Aufenthalt - Arbeitslosengeld - Verfügbarkeit - …
Bedenken gegen die Entscheidung über die Wiedereinsetzung durch das Rechtsmittelgericht für den Zugang zu Vorinstanzen bestehen nur, soweit die Unanfechtbarkeit von Wiedereinsetzungen durch die Vorinstanz tangiert werden könnte (§ 67 Abs. 4 S 2 SGG; BGH FamRZ 1982, 161, 163; Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) NVwZ 1985, 484). - BGH, 04.11.1981 - IVb ZR 625/80
Berücksichtigung trennungsbedingten Mehrbedarfs bei der Bemessung des …
Wie der Senat mit dem zur Veröffentlichung bestimmten Beschluß vom 14. Oktober 1981 (IVb ZB 638/80) im einzelnen dargelegt hat, sind die Voraussetzungen der Ausnahmeregelung in § 200 Abs. 2 Nr. 5 a GVG nicht schon gegeben, wenn der Unterhaltsrechtsstreit, wie hier, im ersten Rechtszug im Verbund mit der Scheidungssache verhandelt und entschieden wurde, aber die Berufung von vornherein auf die Entscheidung über den Unterhaltsanspruch beschränkt worden ist. - BGH, 30.03.1983 - IVb ZR 19/82
Einordnung von Streitigkeiten über eine durch Ehe oder Verwandtschaft begründete …
In den Berufungsrechtszug gelangte Streitigkeiten über eine durch Ehe oder Verwandtschaft begründete gesetzliche Unterhaltspflicht sind nach § 200 Abs. 2 Nr. 5 a GVG keine Feriensache, solange (auch) die Scheidungssache noch zum Gegenstand der Berufungsverhandlung gemacht werden kann (Abweichung vom Beschluß des Senats v. 14. Oktober 1981 - IVb ZB 638/80 - FamRZ 1982, 161 = NJW 1982, 282).Aus diesen Gründen hält der Senat an seiner im Beschluß vom 14. Oktober 1981 (IVb ZB 638/80 - FamRZ 1982, 161 - NJW 1982, 282) dargelegten Auffassung, daß das Rechtsmittelverfahren im Falle der Anfechtung eines Verbundurteils durch eine Berufung, die nur gegen die Verurteilung zur Unterhaltszahlung eingelegt wird, nach § 200 Abs. 2 Nr. 5 a GVG Feriensache sei, nicht mehr fest.
- BVerwG, 22.02.1985 - 8 C 123.83
Verwaltungsgerichtsverfahren - Wiedereinsetzung - Verfahrensfehler - Vorinstanz - …
Diese Chance würde, worauf der Bundesgerichtshof zu den inhaltsgleichen Vorschriften der §§ 237 und 238 Abs. 3 ZPO zutreffend hinweist (Beschlüsse vom 7. Oktober 1981 - IV b ZB 825/81 - FamRZ 82, 163 und vom 14. Oktober 1981 - IV b ZB 638/80 - FamRZ 82, 161), entwertet, wenn das Rechtsmittelgericht die Entscheidung über einen in der Vorinstanz unbeschieden gebliebenen Wiedereinsetzungsantrag selbst treffen dürfte. - OLG Saarbrücken, 27.06.1989 - 7 U 119/88
Möglichkeit einer Streitverkündung im Beweissicherungsverfahren; …
Auch ist bei der Streitverkündung nicht wie bei der Klage eine Trennung in Zulässigkeits- und materiell-rechtliche Entscheidung möglich (so im Ergebnis BGHZ 65, 127 (130) [BGH 09.10.1975 - VII ZR 130/73] ; 70, 187 (189) [BGH 22.12.1977 - VII ZR 94/76] ; NJW 1976, 40 [BGH 09.10.1975 - VII ZR 130/73] ; 1982, 282 [BGH 08.10.1981 - VII ZR 341/80] ; OLG Hamburg VersR 1984, 1049;… STEIN/JONAS a.a.O. § 72 Rdn. 8;… PALANDT, BGB, 48. Auflage, § 209 Anm. 7 e). - OLG Schleswig, 23.03.1982 - 8 UF 295/81 Der Bundesgerichtshof (FamRZ 1982, 161 = BGHF 2, 858) hat diese Bestimmung dahin ausgelegt, daß eine Unterhaltsstreitigkeit nur dann keine Feriensache ist, wenn sie in dem jeweiligen Rechtszug mit einer Scheidungssache zu verhandeln ist.
- OLG Hamburg, 12.11.1982 - 2a UF 50/82 Mit Beschluß vom 14. Oktober 1981 (NJW 1982, 282 = BGHF 2, 858) hat der Bundesgerichtshof klargestellt, daß die Ausnahmeregelung (Ausnahme von dem Grundsatz Feriensache) nur dann anzuwenden ist, wenn die Unterhaltssache tatsächlich, also in dem jeweiligen Rechtszug, mit einer Scheidungssache zu verhandeln ist.
- BGH, 20.04.1983 - IVb ZB 165/82
Zulässigkeit einer sachlich begrenzten Berufung gegen einen durch Verbundurteil …
Seine gegenteilige, im Beschluß vom 14. Oktober 1981 (IVb ZB 638/80 - FamRZ 1982, 161) dazu dargelegte Auffassung hat er aufgegeben.
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