Rechtsprechung
| BGH, 13.01.1982 - IVb ARZ 57/81 |
Zitiervorschläge
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Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 1408
Begriff des güterrechtlichen Anspruchs
Papierfundstellen
- FamRZ 1982, 262
Wird zitiert von ... (6)
- OLG Zweibrücken, 19.03.2014 - 1 U 87/13
Zulässigkeit einer Teilleistungsklage; Rechtsschutzversicherung: …
Auf den von der Beklagten und dem Erstrichter angeführten Gesichtspunkt, dass eine spezifische familienrechtliche Rechtsbeziehung der Interessenwahrnehmung, für die der Kläger Rechtschutz begehrt, ihr besonderes Gepräge gibt - so dass die Voraussetzungen des Risikoausschlusses nach § 3 Abs. 2 g ARB 2000 erfüllt seien -, kommt es für den um Verständnis bemühten durchschnittlichen Versicherungsnehmer nach Lektüre der Risikoausschlussklausel allenfalls dann an, wenn es um mit familienrechtlichen Ansprüchen konkurrierende oder weitergehende Ansprüche geht (vgl. z. B.: zur güterrechtlichen Natur eines vertraglichen Unterhaltsanspruchs: BGH FamRZ 1982, 262; auch: OLG Düsseldorf, VersR 1985, 635). - BGH, 16.12.1982 - IX ZR 88/81
Gerichtliche Zuständigkeit für vertragliche Ansprüche zur Auseinandersetzung der …
- BGH, 13.01.1983 - IX ZR 23/82
Einordnung eines Rechtstreits als Familiensache - Verpflichtung des Ehemannes …
Eine Beschränkung auf gesetzliche Ansprüche wie§ 23 b Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 und 6 GVG (§ 621 Abs. 1 Nr. 4 und 5 ZPO) enthält§ 23 Abs. 1 Satz 2 Nr. 9 GVG (§ 621 Abs. 1 Nr. 8 ZPO) für güterrechtliche Familiensachen nicht (BGH FamRZ 1982, 262; Urteil vom 16. Dezember 1982 - IX ZR 88/81).
- OLG Rostock, 22.09.2003 - 10 WF 134/03
Gerichtliche Zuständigkeit für die Entscheidung eines negativen …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Düsseldorf, 04.12.1987 - 5 UF 159/87 Dies entspricht dem in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes entwickelten Grundsatz, daß hinsichtlich der individuellen Umstände, die die Versorgungslage der Ehegatten bestimmen, für die Höhe des Versorgungswertes auf den Zeitpunkt des Ehezeitendes, nicht aber auf den Zeitpunkt der Entscheidung abzustellen ist (vgl. FamRZ 1981, 856, 861 = EzFamR BGB § 1587b Nr. 3 = BGHF 2, 711; 1982, 154 = BGHF 2, 955; 1982, 262 = BGHF 3, 8; 1982, 362, 364 = NJW 1982, 1754; 1984, 565, 566 = EzFamR BGB § 1587a Nr. 6 = BGHF 4, 108).
- BGH, 03.10.1984 - IVb ZR 10/83
Wirksamkeit eines als Scheidungsvereinbarung geschlossenen Vergleichs - …
Indessen hängt diese Regelung nach dem Gesamtinhalt der Vereinbarung mit der güterrechtlichen Ausgleichung zusammen und dient zugleich der güterrechtlichen Auseinandersetzung der Parteien mit der Folge, daß auch insoweit eine Familiensache vorliegt (vgl. die Entscheidungen des BGH vom 26. März 1980 - IV ARZ 14/80 - FamRZ 1980, 671; 25. Juni 1980 - IVb ARZ 105/80 - FamRZ 1980, 878, 879; 24. September 1980 - IVb ZR 501/80 - FamRZ 1980, 1106; 15. Oktober 1980 - IVb ZR 503/80 - FamRZ 1981, 19, 21; 13. Januar 1982 - IVb ARZ 571/81 - FamRZ 1982, 262, 263; 16. Dezember 1982 - IX ZR 88/81 - FamRZ 1983, 156, 157 und 13. Januar 1983 - IX ZR 23/82 - FamRZ 1983, 364, 365).
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