Rechtsprechung
| BGH, 23.12.1981 - IVb ZR 643/80 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte - Anspruch auf Unterhalt - Anfechtungsberechtigung nach türkischem Recht - Ehelichkeitsanfechtung eines Kindes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1982, 1215
- MDR 1982, 566
- FamRZ 1982, 263
Wird zitiert von ... (23) Zitiert selbst (8)
- BGH, 26.10.1977 - IV ZB 7/77
Anwendung deutschen Rechts bei aufwendig feststellbarem ausländischen Recht
Auszug aus BGH, 23.12.1981 - IVb ZR 643/80
In Fällen, in denen die Anwendung des inländischen Rechts äußerst unbefriedigend wäre, kann auch die Anwendung des dem an sich berufenen Rechts nächstverwandten oder des wahrscheinlich geltenden Rechts gerechtfertigt sein (Bestätigung von BGHZ 69, 387 [BGH 26.10.1977 - IV ZB 7/77]).Die im Schrifttum umstrittene Frage, wie zu verfahren ist, wenn sich über den Inhalt des durch eine deutsche Kollisionsnorm berufenen ausländischen Rechts keine sicheren Feststellungen treffen lassen, ist vom Bundesgerichtshof in BGHZ 69, 387, 393 ff. [BGH 26.10.1977 - IV ZB 7/77] dahin entschieden worden, daß in diesem Fall grundsätzlich die Sachnormen des deutschen Rechts anzuwenden sind.
- BGH, 29.10.1962 - II ZR 28/62
Bürgschaftserklärung durch Unterschrift auf der Vorderseite eines Wechsels - …
Auszug aus BGH, 23.12.1981 - IVb ZR 643/80
Unter dem ausländischen Recht, das der Richter nach den Normen des deutschen internationalen Privatrechts anzuwenden hat, sind nicht lediglich die positiven Gesetzesnormen, sondern das Recht zu verstehen, wie es aufgrund der Rechtslehre und der Rechtsprechung wirklich gestaltet ist (BGH NJW 1963, 252 m.w.N.).Die Art und Weise, in der sich der Tatrichter die Kenntnis des ausländischen Rechts verschafft, liegt im übrigen in seinem pflichtgemäßen Ermessen und ist grundsätzlich im Revisionsverfahren nicht nachprüfbar (BGH NJW 1963, 252; 1975, 2142, 2143).
- BGH, 20.06.1979 - IV ZR 106/78
Anfechtung der Ehelichkeit und internationales Privatrecht; effektive …
Auszug aus BGH, 23.12.1981 - IVb ZR 643/80
Die gegen diese Regelung in einem Teil der Literatur (Nachweise in BGHZ 75, 32, 35) erhobenen verfassungsrechtlichen Bedenken greifen nicht durch (…BGH a.a.O. mit zust. Anmerkung Heldrich FamRZ 1979, 1006).
- BGH, 21.02.1962 - V ZR 144/60
Revisibilität ausländischen Rechts
Auszug aus BGH, 23.12.1981 - IVb ZR 643/80
Allerdings muß der Tatrichter seiner nach § 293 ZPO bestehenden Pflicht genügen, das ausländische Recht von Amts wegen zu ermitteln, und dabei von den ihm zugänglichen Erkenntnisquellen Gebrauch machen (BGHZ 36, 348, 353; BGH NJW 1976, 1581). - BGH, 30.03.1976 - VI ZR 143/74
Ermittlung des ausländischen Rechts durch das Gericht
Auszug aus BGH, 23.12.1981 - IVb ZR 643/80
Allerdings muß der Tatrichter seiner nach § 293 ZPO bestehenden Pflicht genügen, das ausländische Recht von Amts wegen zu ermitteln, und dabei von den ihm zugänglichen Erkenntnisquellen Gebrauch machen (BGHZ 36, 348, 353; BGH NJW 1976, 1581). - BGH, 10.07.1975 - II ZR 174/74
Pflicht zur Ladung eines Sachverständigen nach Bestellung zur Ermittlung …
Auszug aus BGH, 23.12.1981 - IVb ZR 643/80
Die Art und Weise, in der sich der Tatrichter die Kenntnis des ausländischen Rechts verschafft, liegt im übrigen in seinem pflichtgemäßen Ermessen und ist grundsätzlich im Revisionsverfahren nicht nachprüfbar (BGH NJW 1963, 252; 1975, 2142, 2143). - BGH, 02.05.1966 - III ZR 92/64
Revisibilität ausländischer Kollisionsnormen
Auszug aus BGH, 23.12.1981 - IVb ZR 643/80
Eine Zurückverweisung auf deutsches Recht (Art. 27 EGBGB), die vom Revisionsgericht zu beachten wäre (BGHZ 45, 351, 354 [BGH 02.05.1966 - III ZR 92/64] m.w.N.), enthält das türkische Recht nicht. - KG, 29.11.1976 - 3 W 1338/75
Auszug aus BGH, 23.12.1981 - IVb ZR 643/80
Das Berufungsgericht ist zwar noch in der von ihm angeführten Entscheidung vom 10. Dezember 1976 (KG DAVorm 1977, 525; ebenso KG OLGZ 1977, 452) zu dem Ergebnis gelangt, daß nach türkischem Recht das Kind seine Ehelichkeit nicht anfechten könne.
- OLG Braunschweig, 17.08.2026 - 4 U 227/26
Abgasskandal; Abschalteinrichtung; Abschaltvorrichtung; Annäherung; Arglist; …
Gemäß § 293 ZPO ist das anzuwendende ausländische Recht, wozu nicht nur die positiven Gesetzesnormen, sondern das Recht insgesamt gehört, wie es aufgrund der Rechtslehre und der Rechtsprechung wirklich gestaltet ist (vgl. BGH, Urteil vom 23. Dezember 1981 - IVb ZR 643/80 -, Rn. 19, juris), vom Gericht von Amts wegen festzustellen (…vgl. Stein/Jonas/Thole, 23. Aufl. 2018, ZPO § 293 Rn. 1, beck-online).Wenn insoweit - wie vorliegend - keine einschlägigen Entscheidungen der ausländischen Gerichte vorliegen, sind Auslegung oder Rechtsfortbildung nur in der Weise zulässig, wie sie von dem ausländischen Richter, hätte er den Fall zu entscheiden, vorzunehmen sein würden (vgl. BGH, Urteil vom 23. Dezember 1981 - IVb ZR 643/80 -, Rn. 19, juris).
Gemäß § 293 ZPO ist das anzuwendende ausländische Recht, zu dem nicht nur die positiven Gesetzesnormen gehören, sondern das Recht insgesamt, wie es aufgrund der Rechtslehre und der Rechtsprechung wirklich gestaltet ist (vgl. BGH, Urteil vom 23. Dezember 1981 - IVb ZR 643/80 -, Rn. 19, juris), vom Gericht von Amts wegen festzustellen (…vgl. Stein/Jonas/Thole, 23. Aufl. 2018, ZPO § 293 Rn. 1, beck-online).
Wenn sich - wie vorliegend - keine eindeutige Rechtspraxis der ausländischen Gerichte ergibt, ist die Rechtsfortbildung durch den deutschen Richter nur in der Weise zulässig, wie sie von dem ausländischen Richter, hätte er den Fall zu entscheiden, vorzunehmen sein würde (vgl. BGH, Urteil vom 23. Dezember 1981 - IVb ZR 643/80 -, Rn. 19, juris).
In größtmöglicher Annäherung an den spanischen Rechtszustand (vgl. BGH, Urteil vom 23. Dezember 1981 - IVb ZR 643/80 -, Rn. 19, juris;… Zöller/Hau, Zivilprozessordnung, 36. Auflage, 10/2025, § 293 ZPO, Rn. 22;… MüKoZPO/Prütting, 7. Aufl. 2025, ZPO § 293 Rn. 57, beck-online), ist der Kläger nicht deshalb von konkreterem Sachvortrag seine materiellen Schäden betreffend befreit, weil unter Anwendung der "ex re ipsa" - Regel ein Erfahrungssatz für eine solche Kaufpreisüberzahlung oder einen solchen Wertverlust streiten würde (so auch die überwiegende spanische Instanzrechtsprechung sowie OLG München…, Urteil vom 30. Januar 2026 - 36 U 4799/23 e -, Rn. 289, juris; OLG München…, Beschluss vom 3. April 2025 - 9 U 4642/23 e -, Rn. 86, juris; nicht geprüft: OLG Braunschweig…, Urteil vom 26. Mai 2025 - 2 U 10/24 -, Rn. 253, juris).
- OLG Braunschweig, 17.08.2026 - 4 U 367/26
Abgasskandal; Abschalteinrichtung; Abschaltvorrichtung; Annäherung; Arglist; …
Gemäß § 293 ZPO ist das anzuwendende ausländische Recht, wozu nicht nur die positiven Gesetzesnormen, sondern das Recht insgesamt gehört, wie es aufgrund der Rechtslehre und der Rechtsprechung wirklich gestaltet ist (vgl. BGH, Urteil vom 23. Dezember 1981 - IVb ZR 643/80 -, Rn. 19, juris), vom Gericht von Amts wegen festzustellen (…vgl. Stein/Jonas/Thole, 23. Aufl. 2018, ZPO § 293 Rn. 1, beck-online).Wenn insoweit - wie vorliegend - keine einschlägigen Entscheidungen der ausländischen Gerichte vorliegen, sind Auslegung oder Rechtsfortbildung nur in der Weise zulässig, wie sie von dem ausländischen Richter, hätte er den Fall zu entscheiden, vorzunehmen sein würden (vgl. BGH, Urteil vom 23. Dezember 1981 - IVb ZR 643/80 -, Rn. 19, juris).
Gemäß § 293 ZPO ist das anzuwendende ausländische Recht, zu dem nicht nur die positiven Gesetzesnormen gehören, sondern das Recht insgesamt, wie es aufgrund der Rechtslehre und der Rechtsprechung wirklich gestaltet ist (vgl. BGH, Urteil vom 23. Dezember 1981 - IVb ZR 643/80 -, Rn. 19, juris), vom Gericht von Amts wegen festzustellen (…vgl. Stein/Jonas/Thole, 23. Aufl. 2018, ZPO § 293 Rn. 1, beck-online).
Wenn sich - wie vorliegend - keine eindeutige Rechtspraxis der ausländischen Gerichte ergibt, ist die Rechtsfortbildung durch den deutschen Richter nur in der Weise zulässig, wie sie von dem ausländischen Richter, hätte er den Fall zu entscheiden, vorzunehmen sein würde (vgl. BGH, Urteil vom 23. Dezember 1981 - IVb ZR 643/80 -, Rn. 19, juris).
In größtmöglicher Annäherung an den spanischen Rechtszustand (vgl. BGH, Urteil vom 23. Dezember 1981 - IVb ZR 643/80 -, Rn. 19, juris;… Zöller/Hau, Zivilprozessordnung, 36. Auflage, 10/2025, § 293 ZPO, Rn. 22;… MüKoZPO/Prütting, 7. Aufl. 2025, ZPO § 293 Rn. 57, beck-online), ist der Kläger nicht deshalb von konkreterem Sachvortrag seine materiellen Schäden betreffend befreit, weil unter Anwendung der "ex re ipsa" - Regel ein Erfahrungssatz für eine solche Kaufpreisüberzahlung oder einen solchen Wertverlust streiten würde (so auch die überwiegende spanische Instanzrechtsprechung sowie OLG München…, Urteil vom 30. Januar 2026 - 36 U 4799/23 e -, Rn. 289, juris; OLG München…, Beschluss vom 3. April 2025 - 9 U 4642/23 e -, Rn. 86, juris; nicht geprüft: OLG Braunschweig…, Urteil vom 26. Mai 2025 - 2 U 10/24 -, Rn. 253, juris).
- BVerwG, 19.07.2012 - 10 C 2.12
Visum; nationales Visum; Ehe; Internationales Privatrecht; selbstständige …
Lässt sich der Inhalt des ausländischen Rechts auch unter Ausschöpfung der verfügbaren Erkenntnismittel nicht feststellen, ist ggf. nach einem Ersatzrecht zu entscheiden (vgl. BGH, Urteil vom 23. Dezember 1981 - IVb ZR 643/80 - NJW 1982, 1215 und vom 26. Oktober 1977 - IV ZB 7/77 - BGHZ 69, 387); eine Beweislastentscheidung kommt nicht in Betracht.
- OLG Braunschweig, 30.06.2026 - 4 U 215/26
Schadensersatzansprüche eines Käufers eines Gebrauchtfahrzeugs gegen den …
Gemäß § 293 ZPO ist das anzuwendende ausländische Recht, zu dem nicht nur die positiven Gesetzesnormen gehören, sondern das Recht insgesamt, wie es aufgrund der Rechtslehre und der Rechtsprechung wirklich gestaltet ist (vgl. BGH, Urteil vom 23. Dezember 1981 - IVb ZR 643/80 -, Rn. 19, juris), vom Gericht von Amts wegen festzustellen (…vgl. Stein/Jonas/Thole, 23. Aufl. 2018, ZPO § 293 Rn. 1, beck-online).Wenn sich - wie vorliegend - keine eindeutige Rechtspraxis der ausländischen Gerichte ergibt, ist die Rechtsfortbildung durch den deutschen Richter nur in der Weise zulässig, wie sie von dem ausländischen Richter, hätte er den Fall zu entscheiden, vorzunehmen sein würde (vgl. BGH, Urteil vom 23. Dezember 1981 - IVb ZR 643/80 -, Rn. 19, juris).
In größtmöglicher Annäherung an den spanischen Rechtszustand (vgl. BGH, Urteil vom 23. Dezember 1981 - IVb ZR 643/80 -, Rn. 19, juris;… Zöller/Hau, Zivilprozessordnung, 36. Auflage, 10/2025, § 293 ZPO, Rn. 22;… MüKoZPO/Prütting, 7. Aufl. 2025, ZPO § 293 Rn. 57, beck-online), ist der Kläger nicht deshalb von konkreterem Sachvortrag seine materiellen Schäden betreffend befreit, weil unter Anwendung der "ex re ipsa" - Regel ein Erfahrungssatz für eine solche Kaufpreisüberzahlung oder einen solchen Wertverlust streiten würde (so auch die überwiegende spanische Instanzrechtsprechung sowie OLG München…, Urteil vom 30. Januar 2026 - 36 U 4799/23 e -, Rn. 289, juris; OLG München…, Beschluss vom 3. April 2025 - 9 U 4642/23 e -, Rn. 86, juris; nicht geprüft: OLG Braunschweig…, Urteil vom 26. Mai 2025 - 2 U 10/24 -, Rn. 253, juris).
- OLG Köln, 08.07.2016 - 1 U 36/13
Kein Schadensersatz für ein im Jahr 1937 versteigertes Bild eines jüdischen …
Für diese Annahme erfordert es überdies keines Rückgriffs auf das deutsche Recht als das lex fori (vgl. BGH…, Beschluss vom 26. Oktober 1977 - IV ZB 7/77, BGHZ 69, 387, zitiert juris Rn. 20; vom 23. Dezember 1981 - IVb ZR 643/80, NJW 1982, 1215, zitiert juris Rn. 21), oder einer Anwendung des nächst verwandten Rechts als Ersatzrecht (vgl. BGH, Urteil vom 23. Dezember 1981, aaO;… MünchKomm-ZPO/Prütting, 4. Aufl., § 293 Rn. 59;… Hk-ZPO/Saenger, 5. Aufl., § 293 Rn. 22; jeweils mwN) mit der Begründung, das ausländische Recht lasse sich nicht zuverlässig ermitteln. - BGH, 23.01.1985 - IVa ZR 66/83
Einbeziehung eines Dritten in den Schutzbereich eines Auskunftsvertrages
Das Gericht darf nicht deshalb deutsches Recht anwenden, weil die Parteien den Inhalt der einschlägigen ausländischen Rechtsnorm nicht vorgetragen haben (RGZ 39, 371, 376;… Stein/Jonas/Schumann/Leipold aaO); das ist allenfalls dann zulässig, wenn sich der Inhalt des ausländischen Rechts trotz ausreichender Bemühungen des Gerichts nicht ermitteln läßt (so der IVb-Zivilsenat im Urteil vom 23. Dezember 1981 - IVb ZR 643/80 - NJW 1982, 1215 - MDR 1982, 566 = LM EGBGB Art. 7 (Dt JPR) Nr. 52). - BGH, 12.07.1985 - V ZR 15/84
Beweisantritt im Urkundenprozeß
Das Berufungsgericht hat nicht, wie die Revision meint, insoweit die beiden Verträge ausgelegt; es hat vielmehr im Rahmen seiner tatrichterlichen Verantwortung dem Prozeßvortrag der Beklagten, der Abschluß der privatschriftlichen Vereinbarung sei erfolgt, um eine Verpflichtung der Kläger gegenüber der Stadt K. zu umgehen, aufgrund der in seinen Erwägungen dargelegten Umstände des Falles Glauben geschenkt (vgl. dazu BGH Urt. v. 17. Februar 1982, IVb ZR 653/80, FamRZ 1982, 466 m.w.N. = NJW 1982, 1215). - BGH, 10.05.1984 - III ZR 206/82
Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Schiedsspruchs
Allerdings liegt es regelmäßig im pflichtgemäßen Ermessen des Tatrichters, wie er sich die Kenntnis vom Inhalt des ausländischen Rechts verschafft; hält sich der Richter im Rahmen dieses Ermessens, so ist seine Entscheidung der Revision entzogen (BGH Urt. vom 23. Dezember 1981 - IV b ZR 643/80 = FamRZ 82, 263, 265 m.w.Nachw.). - BGH, 15.01.1986 - IVb ZR 75/84
Geltendmachung eines Unterhaltsanspruchs eines iranischen Kindes gegen seinen …
Ihm obliegt auch die Prüfung der von der Revisionserwiderung aufgeworfenen Frage, ob sich etwa über das iranische Recht in dem hier in Frage stehenden Bereich keine sicheren Feststellungen treffen lassen (vgl. insoweit Senatsurteil vom 23. Dezember 1981 - IVb ZR 643/80 - FamRZ 1982, 263, 264 f. im Anschluß an BGHZ 69, 387, 394 f.) [BGH 26.10.1977 - IV ZB 7/77]. - OLG Köln, 12.04.2002 - 6 U 142/01
UWG -Recht
Erst wenn hiernach das ausländische Recht nicht hinreichend sicher festgestellt werden kann, kommt das deutsche Sachrecht als Ersatzrecht zur Anwendung, es sei denn, dies wäre im konkreten Fall "äußerst unbefriedigend" (BGH NJW 1982, 1215/1216). - BSG, 06.02.1991 - 5 RJ 16/89
Rechtsnatur der Schweizer einfachen Altersrente und ihrer Vergleichbarkeit iS von …
- BGH, 29.03.1990 - III ZR 158/89
Schiedsfähigkeit von Wechselansprüchen nach schweizerischem Recht - Pflicht zur …
- BGH, 16.06.1982 - IVb ZR 720/80
Anfechtung der Ehelichkeit eines in der UdSSR lebenden Kindes des deutschen …
- KG, 24.03.2006 - 9 U 126/05
Unterlassungsanspruch: Namensnennung im Rahmen einer Veröffentlichung auf einer …
- BSG, 06.02.1991 - 5 RJ 15/89
Einkommensarten mit Erwerbsersatzfunktion - Voraussetzungen für das "Ruhen" der …
- BFH, 27.09.1983 - II R 178/79
Notwendigkeit des Beweises des in einem anderen Staate geltenden Rechts im …
- OLG Köln, 03.12.1993 - 6 U 247/93
Auslandswettbewerb
- KG, 27.06.2001 - 3 UF 3906/00
Anwendbares Recht für die Scheidung afghanischer Eheleute
- OLG Frankfurt, 02.03.1999 - 1 WF 36/99
- OLG Köln, 10.12.1993 - 6 U 208/93
Anzuwendendes Recht bei Wettbewerbshandlungen im Ausland - Wettbewerb, Ausland, …
- KG, 16.11.1989 - 16 UF 6891/89
Bestimmung des anwendbaren Rechts für die Regelung des Sorgerechts und für die …
- OLG Nürnberg, 30.10.1985 - 4 U 1705/84
Anwendung von rumänischem Recht bei Rechtsstreit um eine Vaterschaft; …
- KG, 26.06.1985 - 3 WF 2855/85
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".