Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 15.12.1981 - 15 WF 266/81 U |
Volltextveröffentlichungen (2)
- familienrecht-deutschland.de
BGB § 1629; ZPO §§ 620, 727; UVG §§ 1, 7
Unterhalt unter Verwandten; Anspruch des minderjährigen Kindes auf Unterhalt; Prozeßstandschaft für minderjährige Kinder; vollstreckbare Ausfertigung eines durch einen Elternteil für sein Kind erwirkten Unterhaltstitels; Titelumschreibung auf die Unterhaltsvorschußkasse. - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 1982, 426
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (1)
- OLG Hamburg, 29.06.1981 - 15 WF 89/81
Auszug aus OLG Hamburg, 15.12.1981 - 15 WF 266/81
Über die Beschwerde hat der Familiensenat des Oberlandesgerichts zu entscheiden, weil der Titel, von dem hier eine weitere vollstreckbare Ausfertigung begehrt wird, eine Ehesache betrifft (vgl. OLG Hamburg FamRZ 1981, 980 mwN).
- OLG Düsseldorf, 23.04.1985 - 1 UF 160/84 FamS] FamRZ 1982, 426).
Im Hinblick auf die gesetzliche Regelung in § 1 UVG wurden die Unterhaltsleistungen nicht an die Mutter, sondern an das Kind erbracht, so daß das Land die Rechtsnachfolge des Kindes angetreten hat, welches wiederum nicht in dem Besitze des erforderlichen Titels ist (vgl. OLG Hamburg FamRZ 1982, 425; 1982, 426; OLG Köln FamRZ 1983, 646, 647).
- KG, 05.03.1985 - 17 WF 5709/84 Da der Richter der Beschwerde nicht abgeholfen hat, ist die Zuständigkeit des Kammergerichts begründet (OLG Karlsruhe FamRZ 1981, 387; OLG Hamburg FamRZ 1981, 980; 1982, 426;… Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO 43. Aufl. § 727 Anm. 5 A;… Stöber in Zöller, ZPO 14. Aufl. § 727 Rdn. 29 iVm § 724 Rdn. 13).
- OLG Bremen, 14.09.1983 - 3 WF 54/83
Ermittlung der nachehelichen Unterhaltspflichten gegenüber einem Kinde; …
Die Beklagte ist daher in dem Verfahren der einstweiligen Anordnung nicht Prozeßstandschafterin ihrer Kinder gewesen; nur sie ist auch die Gläubigerin, die aus der einstweiligen Anordnung vom 19. Juni 1980 vollstrecken kann (vgl. BGH FamRZ 1983, 892 ff = BGHF 3, 1091 mwN; OLG Hamburg FamRZ 1982, 412 f; 1982, 425; 1982, 426;… OLG Köln FamRZ 1983, 646 f mwN Zöller/Philippi, ZPO 13. Aufl. § 620 Anm. III 5 a;… Thomas/Putzo, ZPO 12. Aufl. § 620 Anm. 2 a dd;… Köhler, Handbuch des Unterhaltsrechts 6. Aufl. Rdn. 733). - OLG Köln, 15.12.1982 - 25 WF 109/82 Nach alledem ist für die von dem beschwerdeführenden Land beantragte Umschreibung und Erteilung einer weiteren vollstreckbaren Ausfertigung aufgrund des Rechtsübergangs gemäß § 7 UVG kein Raum (ebenso OLG Hamburg FamRZ 1982, 425; 1982, 426).
- OLG Oldenburg, 21.04.1982 - 12 WF 57/82
Unterhaltsvorschuß, Rechtsnachfolge, Vollstreckungsklausel
Es kann offen bleiben, ob grundsätzlich von Offenkundigkeit der Rechtsnachfolge auszugehen ist, wenn im Rahmen des Unterhaltsvorschußgesetzes Zahlungen von dem Jugendamt an einen Unterhaltsberechtigten erbracht worden sind, ober ob darüber hinaus die Zahlung bestimmter Beträge durch öffentliche Urkunden nachgewiesen werden muß (vgl. OLG Hamburg FamRZ 1982, 426).
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