Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 12.11.1981 - 2 UF 206/80 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- familienrecht-deutschland.de
BGB § 1578
Unterhalt des geschiedenen Ehegatten; Bemessung des Unterhaltsanspruchs eines geschiedenen Ehegatten bei Scheidung einer Doppelverdienerehe; Berücksichtigung von Wohngeld. - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 1982, 486
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (8)
- BGH, 08.04.1981 - IVb ZR 566/80
Unterhaltspflicht - Schwere Verfehlung - Leistungsfähigkeit - Freiwillige Aufgabe …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.11.1981 - 2 UF 206/80
Der Senat hält an seiner Rechtsprechung fest, wonach bei Scheidung einer Doppelverdienerehe zur Bemessung des angemessenen Unterhalts auf die Summe der beiderseitigen Einkommen, nicht auf deren Differenz abzustellen ist (Abweichung von BGH FamRZ 1981, 539 = BGHF 2, 549).Der Bundesgerichtshof hat zwar in seiner Entscheidung vom 8. April 1981 (FamRZ 1981, 539, 541 = BGHF 2, 549) die Auffassung vertreten, daß in Fällen beiderseitigen Einkommens der Unterhaltsbedarf des berechtigten, schon zu dem Zeitpunkt der Ehescheidung erwerbstätigen Ehegatten nicht nach einer Quote der addierten Einkommen zu bemessen sei; er hat sich zur Begründung dafür auf das Urteil vom 13. Juni 1979 (FamRZ 1979, 692, 693 f = BGHF 1, 509) berufen.
Wenn es in der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 8. April 1981 (FamRZ 1981, 539, 541 = BGHF 2, 549) weiter heißt, die Differenzmethode trage dem Umstand beiderseitiger Erwerbstätigkeit grundsätzlich in angemessener Weise Rechnung, weil sie jedem Ehegatten mehr als die Hälfte seines Einkommens belasse, so ist das kein Argument gegen die Summenmethode, weil das bei dieser nicht anders ist.
- BGH, 21.05.1980 - IVb ZR 522/80
Minderung oder Aufhebung der Bedürftigkeit aufgrund eigenen Einkommens; …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.11.1981 - 2 UF 206/80
Bei der Unterhaltsbemessung ist Wohngeld grundsätzlich jedenfalls dann nicht als Einkommen mit zu berücksichtigen, wenn der Unterhaltsberechtigte das Wohngeld bezieht (Abweichung von BGH FamRZ 1980, 771 = BGHF 2, 140).Zwar hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 21. Mai 1980 (FamRZ 1980, 771 = BGHF 2, 140) entschieden, daß Wohngeld bei der Unterhaltsbemessung als Einkommen zu berücksichtigen sei.
Ergänzend ist noch auf folgendes hinzuweisen: a) Der Bundesgerichtshof hat in der genannten Entscheidung (FamRZ 1980, 771, 772 = BGHF 2, 140) ausgeführt, auszugehen sei von dem Grundsatz, daß tatsächliches Einkommen des Berechtigten dessen Bedürftigkeit mindert oder aufhebt; der Verwendungszweck des Wohngeldes stehe der Berücksichtigung nicht entgegen, wie sich aus § 54 Abs. 3 SGB I (BGBl 1975 I 3015) ergebe, wonach wegen gesetzlicher Unterhaltsansprüche der laufende Wohngeldanspruch wie Arbeitseinkommen gepfändet werden kann.
- BGH, 25.01.1979 - X ZR 40/77
Rechtsverbindlichkeit eines Schiedsgutachtens; Maßstab für die Überprüfung eines …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.11.1981 - 2 UF 206/80
Der Bundesgerichtshof hat zwar in seiner Entscheidung vom 8. April 1981 (FamRZ 1981, 539, 541 = BGHF 2, 549) die Auffassung vertreten, daß in Fällen beiderseitigen Einkommens der Unterhaltsbedarf des berechtigten, schon zu dem Zeitpunkt der Ehescheidung erwerbstätigen Ehegatten nicht nach einer Quote der addierten Einkommen zu bemessen sei; er hat sich zur Begründung dafür auf das Urteil vom 13. Juni 1979 (FamRZ 1979, 692, 693 f = BGHF 1, 509) berufen.
- BGH, 21.01.1981 - IVb ZR 548/80
Berücksichtigung einer Kriegsopferrente bei der Unterhaltsbemessung
Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.11.1981 - 2 UF 206/80
Der Beklagte kann allerdings nicht, wie er meint, bestimmte Teile der Versorgungsrente, insbesondere die Grundrente, schon im Hinblick auf ihre sozialrechtliche Zielsetzung und unabhängig von der Frage besonderer Aufwendungen ohne weiteres für sich in Anspruch nehmen; vielmehr ist auch die Grundrente, wie das Amtsgericht zu Recht angenommen, und wie inzwischen auch der Bundesgerichtshof (FamRZ 1981, 338 = BGHF 2, 432) entschieden hat, bei der Unterhaltsbemessung grundsätzlich als Einkommen zu berücksichtigen. - BGH, 10.12.1980 - IVb ZR 534/80
Maßgeblichkeit der ehelichen Lebensverhältnisse für den nachehelichen …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.11.1981 - 2 UF 206/80
Nach § 1578 Abs. 1 BGB bestimmt sich das Maß des Unterhalts nach den ehelichen Lebensverhältnissen in dem Zeitpunkt der Scheidung (BGH FamRZ 1981, 241 = BGHF 2, 395). - BGH, 24.10.1979 - IVb ZR 171/78
Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.11.1981 - 2 UF 206/80
Die Situation des Unterhaltsberechtigten, der seinen Unterhaltsanspruch noch nicht realisieren konnte, aber Wohngeld bezieht, hat schließlich eine gewisse Nähe zu derjenigen des Empfängers von Ausbildungsförderung, soweit sie nur vorausgeleistet und damit subsidiär gewährt wird; in einem solchen Falle ist die Ausbildungsförderung auf den Unterhaltsanspruch nicht anzurechnen (BGH FamRZ 1980, 126, 128 = BGHF 1, 608). - BGH, 16.09.1981 - IVb ZR 674/80
Anspruch auf Trennungsunterhalt und nachehelichen Unterhalt - Bemessung von …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.11.1981 - 2 UF 206/80
Dasselbe gilt für die Pflegezulage (BGH FamRZ 1981, 1165 = BGHF 2, 768) und den Pauschbetrag für Kleider- und Wäscheverschleiß. - OLG Düsseldorf, 25.02.1981 - 5 UF 249/80
Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.11.1981 - 2 UF 206/80
Der Senat hält insofern die Erwägungen der Entscheidungen des 16. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Karlsruhe (FamRZ 1981, 783) und des Oberlandesgerichts Hamm (FamRZ 1981, 783) sowie des Oberlandesgerichts Düsseldorf (FamRZ 1981, 772), die sich gegen die Berücksichtigung des Wohngeldes aussprechen, für überzeugend.
- BSG, 12.10.1993 - 13 RJ 55/92
Unterhaltsanspruch der geschiedenen Ehefrau - Abrechnungsmethode des BSG
Demgegenüber verwenden die Zivilgerichte bei "Doppelverdienerehen" nahezu einhellig die sogenannte "Differenzmethode", wonach zunächst das niedrigere Einkommen vom höheren Einkommen abgezogen wird und der geringer Verdienende vom Differenzbetrag einen Bruchteil (2/5 bis 1/2) erhält (vgl. z.B. BGH, FamRZ 1979, 692; Kalthoener / Büttner, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts, 4. Aufl., Rz. 55; abweichend allerdings noch OLG Karlsruhe, FamRZ 1982, 486; OLG Stuttgart, FamRZ 1983, 1233).
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Rechtsprechung
| OLG München, 28.01.1982 - 26 UF 1544/80 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Verfahrensgang
- AG München, 14.11.1980 - 85 F 4192/77
- OLG München, 28.01.1982 - 26 UF 1544/80
Papierfundstellen
- FamRZ 1982, 486
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- BGH, 06.05.1982 - IX ZA 1/82
Ausgleichszahlung bei Dienstzeitende als Endvermögen des Berufssoldaten
Auszug aus OLG München, 28.01.1982 - 26 UF 1544/80
Hinweis Der Bundesgerichtshof hat der Antragstellerin mit Beschluß vom 6. Mai 1982 (FamRZ 1982, 684 = BGHF 3, 212) Prozeßkostenhilfe für ein Revisionsverfahren verweigert.
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