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Rechtsprechung
   KG, 11.08.1981 - 17 UF 1099/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,20608
KG, 11.08.1981 - 17 UF 1099/81 (https://dejure.org/1981,20608)
KG, Entscheidung vom 11.08.1981 - 17 UF 1099/81 (https://dejure.org/1981,20608)
KG, Entscheidung vom 11. August 1981 - 17 UF 1099/81 (https://dejure.org/1981,20608)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1982, 516
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (5)

  • OLG Oldenburg, 21.09.1978 - 4 WF 204/78

    Unterhaltsberechtigter; Titulierung des Unterhalts; Freiwillige Leistung; Kosten …

    Auszug aus KG, 11.08.1981 - 17 UF 1099/81
    Der Senat hält im Grundsatz an seiner Rechtsprechung fest, daß der Unterhaltsbedarf eines noch in Ausbildung befindlichen volljährigen Kindes, dessen Eltern über ein durchschnittliches bis gutes Einkommen verfügen, in der Regel auf einen bestimmten monatlichen Betrag festzusetzen ist (KG FamRZ 1979, 64); wegen der inzwischen eingetretenen Preissteigerungen veranschlagt er den Bedarf jetzt mit 750 DM.

    Dies hat der Senat in seinem Urteil vom 6. Oktober 1978 (FamRZ 1979, 64) im einzelnen ausgeführt.

    Auch bei der Prüfung der Frage, welcher Betrag für den Normalfall als zur Bedarfsdeckung ausreichend anzusehen ist, hält der Senat im Grundsatz an den Erwägungen fest, die ihn in dem genannten Urteil (FamRZ 1979, 64) veranlaßt haben, einen Betrag in Höhe von 700 DM in Ansatz zu bringen.

  • BGH, 29.04.1981 - IVb ZR 582/80

    Berechnung von Unterhaltsansprüchen zwischen Ehegatten nach einer Scheidung - …

    Auszug aus KG, 11.08.1981 - 17 UF 1099/81
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist das Kindergeld dazu bestimmt, die Unterhaltslast aller Unterhaltspflichtigen gleichermaßen zu erleichtern (BGHZ 70, 151 = FamRZ 1978, 177 ff; BGH FamRZ 1981, 650 = BGHF 2, 586).

    Dann ist es geboten, auch das Kindergeld auf die Eltern in dem Verhältnis aufzuteilen, in dem sie für den Unterhalt aufzukommen haben; nur eine solche Handhabung wird dem Erfordernis einer anteiligen Entlastung beider Elternteile gerecht (BGH FamRZ 1981, 650 = BGHF 2, 586).

  • BGH, 21.12.1977 - IV ZR 4/77

    Anspruch unterhaltspflichtiger geschiedener Eltern auf das Kindergeld

    Auszug aus KG, 11.08.1981 - 17 UF 1099/81
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist das Kindergeld dazu bestimmt, die Unterhaltslast aller Unterhaltspflichtigen gleichermaßen zu erleichtern (BGHZ 70, 151 = FamRZ 1978, 177 ff; BGH FamRZ 1981, 650 = BGHF 2, 586).
  • OLG Köln, 22.05.1981 - 25 UF 37/81

    Unterhaltsrecht; Unterhaltszahlungen; Reduzierung; Verhalten des …

    Auszug aus KG, 11.08.1981 - 17 UF 1099/81
    Seit Veröffentlichung dieses Urteils ist in Rechtsprechung und Schrifttum verschiedentlich zu der Frage der Bemessung des Unterhalts in der Ausbildung befindlicher volljähriger Jugendlicher Stellung genommen worden, wobei die Rechtsprechung des Senats auch auf Kritik gestoßen ist (…vgl. u.a. Kalthoener/Haase- Becher/Büttner, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts 2. Aufl. S. 54;… Gernhuber, Lehrbuch des Familienrechts 3. Aufl. S. 614; Moritz, JZ 1980, 18; zust. OLG Hamburg FamRZ 1981, 71;… Diederichsen in Palandt, BGB 40. Aufl. § 1610 Anm. 1; teils ablehnend, teils zustimmend OLG Köln FamRZ 1981, 809).
  • OLG Hamburg, 07.08.1980 - 15 WF 180/79
    Auszug aus KG, 11.08.1981 - 17 UF 1099/81
    Seit Veröffentlichung dieses Urteils ist in Rechtsprechung und Schrifttum verschiedentlich zu der Frage der Bemessung des Unterhalts in der Ausbildung befindlicher volljähriger Jugendlicher Stellung genommen worden, wobei die Rechtsprechung des Senats auch auf Kritik gestoßen ist (…vgl. u.a. Kalthoener/Haase- Becher/Büttner, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts 2. Aufl. S. 54;… Gernhuber, Lehrbuch des Familienrechts 3. Aufl. S. 614; Moritz, JZ 1980, 18; zust. OLG Hamburg FamRZ 1981, 71;… Diederichsen in Palandt, BGB 40. Aufl. § 1610 Anm. 1; teils ablehnend, teils zustimmend OLG Köln FamRZ 1981, 809).
  • KG, 11.09.1984 - 17 UF 2474/84

    Anspruch; Unterhalt; Schulabschluss; Jugendlicher; Eltern; Ausbildung

    Dies stimmt mit der ständigen Rechtsprechung des Senats überein (vgl. FamRZ 1979, 64; FamRZ 1982, 516).

    Mit dem Einwand, es sei verfehlt, über das Unterhaltsrecht eine nivellierende Sozialpolitik für Gleichaltrige zu betreiben (…Göppinger: Unterhaltsrecht, 4. Aufl., Rdnr. 662, Anm. 3), hat der Senat sich bereits in seinem in FamRZ 1982, 516 veröffentlichten Urteil befaßt.

    Zu beanstanden ist vor allem, daß Gernhuber einen Satz aus dem zuerst veröffentlichten Urteil des Senats (FamRZ 1979, 64) herausgreift, ohne sich mit den Erläuterungen, die der Senat gegeben hat (vor allem in FamRZ 1982, 516), sachlich auseinanderzusetzen.

  • BGH, 04.06.1986 - IVb ZR 51/85

    Lebensstellung von Kindern nach Erreichen der Volljährigkeit

    Ob in der Ausbildung befindliche volljährige Kinder generell eine eigene Lebensstellung besitzen oder ob das wenigstens für Studenten zutrifft, weil diese sich - wie es im Hinblick auf moderne soziologische Erkenntnisse vertreten wird - im allgemeinen von den früheren Bindungen gelöst hätten und für sich in Anspruch nähmen, ihre eigenen Angelegenheiten selbst zu bestimmen und zu regeln (vgl. etwa KG FamRZ 1982, 516, 517), kann auf sich beruhen.
  • OLG Hamm, 10.11.1987 - 9 UF 242/87

    Ersparnisse des Elternteils; Verringerung des Selbstbehaltes; …

    Grundsätzlich muß ein Schüler bzw. Student seine gesamte Kraft dafür einsetzen, einen erfolgreichen Schul- bzw. Studienabschluß zu erreichen (vgl. OLG Hamburg FamRZ 1981, 1098; KG FamRZ 1982, 516).
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