Rechtsprechung
| BGH, 19.05.1982 - IVb ZB 80/82 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Informationsverlangen über die Einkommensverhältnisse eines Ehegatten im Streit über das Bestehen von Unterhaltspflichten als vermögensrechtliche Streitigkeit - "Vermögensrechtliche Reflexwirkung" eines Auskunftsanspruchs und Informationsanspruchs - Abgrenzung zwischen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 1605
Rechtsnatur des Auskunftsanspruchs
Papierfundstellen
- NJW 1982, 1651
- MDR 1982, 1004
- FamRZ 1982, 787
Wird zitiert von ... (23) Zitiert selbst (1)
- BGH, 30.05.1974 - VI ZR 199/72
Negatorisches Klagebegehren - Vermögensrechtliche Natur - Persönlichkeitsrecht
Auszug aus BGH, 19.05.1982 - IVb ZB 80/82
Es entspricht allerdings der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, daß etwa Unterlassungs- und Widerrufsansprüche, welche die persönliche Ehre schützen sollen und damit grundsätzlich nichtvermögensrechtlicher Art sind, diesen Charakter nicht schon dadurch verlieren, daß die Ehr- und Persönlichkeitsverletzung vermögensrechtliche Reflexwirkungen hat, solange der Klageanspruch nicht mindestens auch der Verfolgung dieser vermögensrechtlichen Folgen dienen soll (BGH Urteil vom 30. Mai 1974 - VI ZR 199/72 - NJW 1974, 1470 m.w.N.).
- OLG Stuttgart, 06.10.2010 - 4 U 106/10
Urheberrechtsverletzung: Ansprüche eines Miterben des Architekten des Stuttgarter …
Insoweit ist einhellig anerkannt, dass zu den vermögensrechtlichen Ansprüchen auch Ansprüche aus nichtvermögensrechtlichen Verhältnissen gehören, soweit sie eine vermögenswerte Leistung zum Gegenstand haben (BGH JZ 1982, 512; RGZ 144, 158 [159];… Hillach/Rohs, Handbuch des Streitwerts in Zivilsachen, 9. Aufl. 1994, § 9 A. I. a), S. 38). - BGH, 12.10.2011 - XII ZB 127/11
Auskunftspflicht in einem Güterrechtsverfahren: Wert des Beschwerdegegenstandes …
Zur Ermittlung dessen Wertes ist anhand des Tatsachenvortrags des Anspruchstellers danach zu fragen, welche Vorstellungen er sich vom Wert des Leistungsanspruchs gemacht hat (im Anschluss an Senatsurteil vom 31. März 1993, XII ZR 67/92, FamRZ 1993, 1189; Senatsbeschluss vom 19. Mai 1982, IVb ZB 80/82, FamRZ 1982, 787, 788) 14 .Rn. 14 Weil die Auskunft die Geltendmachung des Leistungsanspruchs erst vorbereiten und erleichtern soll, beträgt der Wert des Auskunftsanspruchs in der Regel einen Bruchteil, nämlich 1/10 bis 1/4 des Leistungsanspruchs und ist umso höher anzusetzen, je geringer die Kenntnisse des Anspruchstellers von den zur Begründung des Leistungsanspruchs maßgeblichen Tatsachen sind (Senatsurteil vom 31. März 1993 - XII ZR 67/92 - FamRZ 1993, 1189; Senatsbeschluss vom 19. Mai 1982 - IVb ZB 80/82 - FamRZ 1982, 787, 788; BGH Beschluss vom 25. Januar 2006 - IV ZR 195/04 - FamRZ 2006, 619;… so auch Zöller/Herget ZPO 28. Aufl. § 3 Rn. 16 "Auskunft").
- OLG Hamm, 17.12.2020 - 10 W 119/20
Gebührenrecht
Der Wert des Auskunftsanspruchs ist jedenfalls nicht identisch mit dem des Leistungsanspruchs, sondern beträgt in der Regel einen Bruchteil desselben, da die Auskunft die Geltendmachung dieses Anspruchs erst vorbereiten und erleichtern soll (BGH, Beschl. vom 19. Mai 1982 - IVb ZB 80/82 - FamRZ 1982, 787, 788).
- BGH, 09.09.1999 - IX ZR 80/99
Gerichtliche Wertbestimmung nach § 148 KO , § 152 InsO
- BGH, 31.03.1993 - XII ZR 67/92
Rechtsmittelbeschwer bei Abweisung eines im Rahmen einer Stufenklage geltend …
Der Wert des Auskunftsanspruchs ist nicht identisch mit dem des Leistungsanspruchs, sondern beträgt in der Regel einen Bruchteil desselben, da die Auskunft die Geltendmachung dieses Anspruchs erst vorbereiten und erleichtern soll (Senatsbeschluß vom 19. Mai 1982 - IVb ZB 80/82 - FamRZ 1982, 787, 788;… Hillach/Rohs Handbuch des Streitwerts in Bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten 8. Aufl. S. 134). - OLG Frankfurt, 02.04.2026 - 5 UF 88/25
Umfang des Auskunftsanspruchs nach § 1605 Abs. 1 BGB
Vermögensrechtliche Angelegenheiten sind solche, die aus einem vermögensrechtlichen Rechtsverhältnis hergeleitet werden oder die sich zwar auf ein nichtvermögensrechtliches Verhältnis gründen, jedoch selbst eine vermögenswerte Leistung zum Gegenstand haben (BGH, Urteil vom 22.06.1954 - I ZR 225/53, GRUR 1955, 83) oder im Wesentlichen der Wahrung wirtschaftlicher Belange dienen sollen (BGH, Beschluss vom 19.05.1982 - IVb ZB 80/82, NJW 1982, 1651). - LG Magdeburg, 14.06.2011 - 11 O 2007/09
Sachenrecht: Herausgabeansprüche des Eigentümers bei Abhandenkommen von Sachen; …
- BGH, 20.06.1991 - I ZR 13/90
Berufungssumme: Wert des Beschwerdegegenstandes bei Verurteilung zur Abgabe der …
Das Revisionsgericht kann lediglich nachprüfen, ob das Berufungsgericht von seinem Ermessen einen rechtsfehlerhaften Gebrauch gemacht hat (BGH, Beschl. v. 19.5.1982 - IVb ZB 80/82, NJW 1982, 1653;… Urt. v. 30.11.1983 - VIII ZR 243/82, WM 1984, 180;… Urt. v. 24.4.1985 - I ZR 130/84, GRUR 1986, 93, 94 Berufungssumme;… Urt. v. 28.1.1988 - I ZR 137/86, BGHR ZPO § 2 - Beschwerdegegenstand 6). - BGH, 28.03.1984 - IVb ZB 13/84
Vermögensrechtliche Natur eines Auskunftsanspruchs im Hinblick auf die …
Der von den Klägern geltend gemachte Auskunftsanspruch nach § 1605 BGB ist vermögensrechtlicher Natur, weil er der Vorbereitung eines Unterhaltsverlangens dient (Senatsbeschluß vom 19. Mai 1982 - IVb ZB 80/82 - NJW 1982, 1651).Der damit verbundene Ermessensspielraum hat zur Folge, daß der Senat nur nachprüfen kann, ob das Berufungsgericht die Grenzen seines Ermessens überschritten oder von ihm in einer nicht dem Zweck des Gesetzes entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (vgl. Senatsbeschluß vom 19. Mai 1982 a.a.O. unter Bezugnahme auf RG JW 1938, 1540; BGH, Urteil vom 24. Februar 1982 - IVa ZR 58/81 - NJW 1982, 1765;… Baumbach/Lauterbach/Albers ZPO 42. Aufl. § 511 a Anm. 4).
- BGH, 03.06.1987 - IVb ZR 64/86
Berücksichtigung einer nach der Ehescheidung gewährten Erwerbsunfähigkeitsrente; …
Allerdings kommt ein Unterhaltsanspruch der Beklagten an sich auch dann in Betracht, wenn die Erwerbsunfähigkeitsrente bei der Bestimmung des eheangemessenen Bedarfs außer Ansatz gelassen und den für die ehelichen Lebensverhälthisse maßgeblichen Einkünften auf seiten der Beklagten lediglich deren tatsächliche Bezüge im Zeitpunkt der Scheidung, also insbesondere das damals bezogene Krankengeld und möglicherweise das ihr gewährte Wohngeld (vgl. insoweit Senatsurteil vom 17. März 1982 - IVb ZR 646/80 - FamRZ 1982, 787, 590), zugerechnet werden. - BGH, 30.11.1983 - VIII ZR 243/82
Bemessung des Wertes eines Auskunftsanspruchs - Geheimhaltungsinteresse des …
- BGH, 16.12.1987 - IVb ZB 124/87
Anforderungen an die Begründung der Verwerfung einer Berufung; Ermessen des …
- BGH, 27.05.1987 - IVb ZB 121/86
Unterhaltsrechtlicher Auskunftsanspruch als Feriensache
- OLG München, 17.09.2025 - 31 W 1069/25
Festsetzung des Streitwerts, Streitwerterhöhung, Streitwertfestsetzung, Höherer …
- AG Würzburg, 11.06.1991 - 15 C 813/91
Verbot von String-Tangas in städtischen Bädern
- OLG Düsseldorf, 02.06.2022 - 3 WF 2/22
Verfahrenswert eines familiengerichtlichen Stufenverfahrens
- LG Nürnberg-Fürth, 03.09.2009 - 8 O 673/09
Hemmung der Verjährung des Pflichtteilsanspruchs während eines bestehenden …
- BGH, 28.01.1988 - I ZR 137/86
Wert der Beschwer als Zulässigkeitsvoraussetzung der Berufung über …
- OLG Zweibrücken, 27.10.1997 - 5 UF 64/97
- OLG Karlsruhe, 02.07.1996 - 2 UF 13/96
Auskunftsklage - Beschwer - Geheimhaltungsinteresse
- BGH, 18.12.1985 - IVb ZB 113/85
Auskunftsanspruch hinsichtlich der Einkommensverhältnisse und …
- BGH, 06.03.1985 - IVa ZR 107/84
Geltendmachung des Pflichtteilsergänzungsanspruchs im Rahmen einer Stufenklage - …
- OLG Bamberg, 03.11.1983 - 2 UF 134/83
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