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Weitere Entscheidung unten: OLG München, 28.07.1982

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 29.09.1982 - 15 W 274/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,1827
OLG Hamm, 29.09.1982 - 15 W 274/82 (https://dejure.org/1982,1827)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29.09.1982 - 15 W 274/82 (https://dejure.org/1982,1827)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29. September 1982 - 15 W 274/82 (https://dejure.org/1982,1827)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • familienrecht-deutschland.de PDF

    BGB § 1600n; FGG §§ 20, 55b
    Abstammungsrecht; Antrag auf Feststellung der Vaterschaft des verstorbenen Vaters des Kindes; kein Beschwerderecht der Geschwister des verstorbenen Vaters bezüglich der Feststellung der Vaterschaft; unverschuldete Fristversäumnis zur Einlegung einer Beschwerde; Pflicht ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einholung eines Blutgruppengutachtens; Antrag auf Feststellung der Vaterschaft des verstorbenen Vaters des Kindes; Ausdrückliche Rechtsmittelbelehrung in einem Vaterschaftsfeststellungsbeschluss; Rechtsmittelfrist als übliche Beschwerdefrist; Rechtsmittelfrist von zwei ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1983, 141
  • FamRZ 1982, 1239
  • Rpfleger 1982, 472 (Ls.)
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dejure.org Übersicht OLG Hamm

Rechtsprechung
   OLG München, 28.07.1982 - 20 U 2845/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,15065
OLG München, 28.07.1982 - 20 U 2845/82 (https://dejure.org/1982,15065)
OLG München, Entscheidung vom 28.07.1982 - 20 U 2845/82 (https://dejure.org/1982,15065)
OLG München, Entscheidung vom 28. Juli 1982 - 20 U 2845/82 (https://dejure.org/1982,15065)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • familienrecht-deutschland.de PDF

    ZPO §§ 616, 640
    Verfahrensrecht; Anforderungen an den zu der schlüssigen Begründung einer Ehelichkeitsanfechtungsklage erforderlichen Sachvortrag.

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1982, 1239
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Köln, 07.11.1984 - 16 U 102/84

    Verstoß gegen das Gebot der nichtöffentlichen Verhandlung; Heilung durch Verzicht …

    Es ist nicht auszuschließen, daß wegen der Öffentlichkeit der Verhandlung wesentliche, auch von Amts wegen aufzuklärende Fragen insbesondere zur Versäumnis der Frist des § 1594 BGB (vgl. dazu BGHZ 61/195 ff; NJW 78/1629 ff und NJW 1980/1335 ff; auch OLG München FamRZ 1982/1239; OLG Hamm FamRZ 1982/956 ff) unbeantwortet blieben.
  • OLG Jena, 16.08.1995 - 7 U 404/95

    Amtsermittlung bei der Anfechtung der Vaterschaft

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OLG Köln, 02.02.1983 - 16 W 2/83
    Dabei kann es dahingestellt bleiben, ob von dem Kläger weiterer Vortrag in dem angegebenen Sinne nur verlangt werden kann, um die Prüfung zu ermöglichen, ob die Klage mutwillig ist, oder ob weiterer Vortrag auch zu der Schlüssigkeit der Anfechtungsklage selbst gehört - wovon offenbar das Amtsgericht ausgeht -, sei es zu der Begründung des Rechtsschutzinteresses, oder gar als - notfalls auch zu beweisende - Tatbestandsvoraussetzung der Klage (so OLG Hamm FamRZ 1982, 956 ff, dessen Entscheidung von der amtlichen Begründung des Regierungsentwurfs - vgl. Jansen/Knöpfel, Das neue Unehelichengesetz [1967] S. 129 f - nicht getragen wird; a.A. OLG München FamRZ 1982, 1239 zu der Ehelichkeitsanfechtungsklage, mit deren Vorschriften die hier entscheidenden Bestimmungen fast wörtlich übereinstimmen;… wohl auch Odersky, NEG 4. Aufl. § 1600g BGB Anm. 4 und § 1600f BGB Anm. III 3 c;… Mutschler in MünchKomm, BGB § 1600f Rdn. 19;… widersprüchlich Diederichsen in Palandt, BGB 42. Aufl. einerseits § 1600g Anm. 1, und andererseits § 16001 Anm. 2).
  • OLG München, 06.02.1987 - 20 W 821/87
    Der Senat ist deshalb bereits in seiner Entscheidung vom 28. Juli 1982 (FamRZ 1982, 1239) der Ansicht von Roth/ Stielow (…Der Abstammungsprozeß 2. Aufl. Rdn. 153) mit Nachdruck entgegengetreten, der anfechtende Mann müsse im Regelfall der Ehelichkeitsanfechtung Angaben zu dem Ehebruch nach Ort und Zeit kennzeichnen, und Angaben dazu bringen, daß und warum das Kind gerade nicht von ihm, sondern von einem anderen Manne gezeugt worden ist.
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