Rechtsprechung
| OLG Hamm, 21.09.1983 - 3 UF 452/83 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- familienrecht-deutschland.de
FGG § 13a
Verfahrensrecht; Rechtsmittel; Kosten und Gebühren; Anordnung der Kostenerstattung in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit. - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1984, 60
- FamRZ 1983, 1264
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (3)
- BGH, 11.07.1958 - V ZB 13/58
Kostenentscheidung nach Zurücknahme eines Rechtsmittels
Auszug aus OLG Hamm, 21.09.1983 - 3 UF 452/83
Zwar kann es im Einzelfall der Gerechtigkeit entsprechen, denjenigen, der ein Verfahren betreibt, auch mit den Kosten zu belasten, wenn er (wie hier) die Beschwerde zurücknimmt (BGHZ 28, 117, 123; BayObLGZ 1973, 30, 33); in dem vorliegenden Fall ist jedoch anzunehmen, daß beide Elternteile eine den Interessen Nataschas entsprechende Regelung des Umgangsrechts angestrebt haben. - BayObLG, 31.01.1973 - BReg. 2 Z 2/73
Auszug aus OLG Hamm, 21.09.1983 - 3 UF 452/83
Zwar kann es im Einzelfall der Gerechtigkeit entsprechen, denjenigen, der ein Verfahren betreibt, auch mit den Kosten zu belasten, wenn er (wie hier) die Beschwerde zurücknimmt (BGHZ 28, 117, 123; BayObLGZ 1973, 30, 33); in dem vorliegenden Fall ist jedoch anzunehmen, daß beide Elternteile eine den Interessen Nataschas entsprechende Regelung des Umgangsrechts angestrebt haben. - BayObLG, 10.05.1960 - BReg. 1 Z 212/59
Sofortige Bewilligung eines Erbscheins ohne Erteilung eines Vorbescheides; …
Auszug aus OLG Hamm, 21.09.1983 - 3 UF 452/83
Die Rücknahme der Beschwerde durch die Mutter rechtfertigt allein eine Kostenerstattungspflicht nicht, denn nach dem Wortlaut des Gesetzes erfordert selbst das Unterliegen eines Beteiligten nicht unbedingt, seine Verpflichtung zur Kostenerstattung anzuordnen (u.a. KG Rpfleger 1959, 385, 386; FamRZ 1966, 239, 241; BayObLGZ 1960, 192, 197).
- OLG Frankfurt, 26.02.2013 - 4 WF 279/12
Familienrecht: Kosten in Ehewohnungssachen
Rn. 18 Grobes Verschulden ist zu bejahen bei Vorsatz oder Außerachtlassung der nach den Umständen erforderlichen Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße (vgl. Schindler in Münchener Kommentar zur Zivilprozessordnung, 3. Aufl. 2010, § 81 FamFG, Rdnr. 32 unter Verweis auf KG, NJW 65, 1538, OLG Hamm FamRZ 1983, 1264, OLG Brandenburg FamRZ 1996, 496;… Bumiller/Harders, FamFG, 10. Aufl. 2011, § 81, Rdnr. 15;… Musielak/Borth, FamFG, 3. Aufl. 2012, § 81, Rdnr. 7). - OLG Brandenburg, 10.04.2006 - 10 WF 85/06
Familiensache der freiwilligen Gerichtsbarkeit: Anordnung der Kostenerstattung …
In einer Familienstreitigkeit ist hinsichtlich der Anordnung der Kostenerstattung Zurückhaltung geboten; diese Anordnung bedarf besonderer Gründe im Einzelfall (BayObLG, FamRZ 1996, 886, 887; OLG Karlsruhe, FamRZ 1988, 1303; OLG Hamm, FamRZ 1983, 1264;… Keidel/Zimmermann, a.a.O., § 13 a, Rz. 23;… Verfahrenshandbuch Familiensachen - FamVerf -/Gutjahr, § 2, Rz. 173). - OLG Brandenburg, 26.07.2001 - 10 WF 53/01
Grundsatz der Zurückhaltung bei der Anordnung der Erstattung der Gerichtskosten …
In einer Familienstreitigkeit ist hinsichtlich der Anordnung der Kostenerstattung besondere Zurückhaltung geboten (OLG Hamm, FamRZ 1983, 1264; OLG Karlsruhe, FamRZ 1988, 1303;… Keidel/Zimmermann, a.a.O., § 13 a, Rz. 23).
- OLG Brandenburg, 15.02.2007 - 10 WF 205/06
Kostenentscheidung; Umgangsverfahren: Kostenaufhebung bei Rücknahme eines …
Diese Anordnung bedarf besonderer Gründe im Einzelfall (Senat, FamRZ 2002, 1356; FamRZ 2005, 2078; OLG Karlsruhe, FamRZ 1988, 1303, OLG Hamm, FamRZ 1983, 1264;… FamVerf/Gutjahr, § 4 Rz. 108). - OLG Brandenburg, 18.07.2005 - 10 WF 177/05
Freiwillige Gerichtsbarkeit: Wirksamkeit von Beschlüssen, die gegen das …
In einer Familienstreitigkeit ist hinsichtlich der Anordnung der Kostenerstattung Zurückhaltung geboten; diese Anordnung bedarf besonderer Gründe im Einzelfall (Senat, FamRZ 2002, 1356; BayObLG, FamRZ 1996, 886, 887; OLG Karlsruhe, FamRZ 1988, 1303; OLG Hamm, FamRZ 1983, 1264;… Keidel/Zimmermann, aaO., § 13 a, Rz. 23, 42;… Verfahrenshandbuch Familiensachen - FamVerf -/Gutjahr, § 2, Rz. 173). - OLG Frankfurt, 20.03.1997 - 20 W 173/96
Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung eines notariell beurkundeten …
- OLG Karlsruhe, 04.11.2003 - 16 UF 138/03
Sorgerechts- und Umgangsrechtsverfahren: Kostenerstattung bei Rücknahme eines …
unter Bezugnahme auf OLG Hamm (FamRZ 1983, 1264 für eine Umgangsstreitigkeit) und OLG Karlsruhe (FamRZ 1988, 1303 für eine Sorgerechtsstreitigkeit) annehmen. - OLG Karlsruhe, 14.12.2007 - 18 UF 166/07 Diese Anordnung bedarf besonderer Gründe im Einzelfall (…BayObLG a.a.O.; OLG Brandenburg FamRZ 2005, 2078 ; OLG Karlsruhe FamRZ 1988, 1303 , OLG Hamm FamRZ 1983, 1264), die vorliegend nicht ersichtlich sind.
- OLG Frankfurt, 06.01.1994 - 20 W 346/93
Erbscheinserteilung; Kostenentscheidung bei Rücknahme einer Beschwerde innerhalb …
Nach § 13 a Abs. 1 Satz 1 PGG kann das Gericht ausnahmsweise (vgl. OLG Hamm FamRZ 1983, 1264;… Keidel/Zimmermann aaO § 13 a Rn. 21) eine Kostenerstattung anordnen, wenn dies der Billigkeit entspricht. - AG Offenbach, 17.01.2002 - 312 F 776/99
Verteilung der Gerichtskosten für gerichtliche Auslagen eines eingeholten …
Dabei ist nicht maßgeblich, inwieweit jede der Parteien im Hauptverfahren prozessual obsiegt hat oder unterlegen ist, vgl. Keidel-Knutze-Winkler a.a.O. RN 21, 22, denn es kann unterstellt werden, daß in familiengerichtlichen Regelungsverfahren, die minderjährige Kinder betreffen, beide Elternteile eine den wohlverstandenen Interessen der Kinder entsprechende Entscheidung herbeizuführen suchen, vgl. OLG Hamm FamRZ 83, 1264.
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